Anfang März berichtete Alexander-Wallasch.de über eine Strafanzeige von Rechtsanwalt Dirk Schmitz vom 4. März 2024 gegen die Teilnehmer eines geleakten Gespräches aus dem Bereich der deutschen Luftwaffe, die sich über einen Einsatz deutscher Taurus-Raketen gegen die für Russland strategisch wichtige Kertsch-Brücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim unterhielten. Der Mitschnitt war so entlarvend, dass die Bundesregierung diesen bei Youtube offenbar sperren ließ.
Der Vorbereitung eines Angriffskrieges dringend tatverdächtig, so Schmitz, seien Frank Gräfe, Brigadegeneral, Ingo Gerhartz, Generalleutnant und Inspekteur der Luftwaffe sowie die Offiziere Fenske und Frostädt.
Jetzt könnte man sagen: Aber Russland hat doch die Ukraine angegriffen. Dazu schrieb Anwalt Schmitz in seiner Anzeige explizit:
„Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stelle keinen Tatbestandsausschluss für Angriffshandlungen durch Deutschland oder einen Rechtsfertigungsgrund dar.“
Zur Erläuterung heißt es in der Anzeige bezüglich eines Einsatzes Deutscher Truppen gegen Russland:
„Rechtfertigungsgründe können nur der Angriff eines Drittstaates auf Deutschland sein oder der Eintritt des NATO-Bündnisfalles. Der bloße Unterstützungswille für die Ukraine erlaube auch bei Einordnung des Angriffes auf die Ukraine als völkerrechtswidrig nicht Angriffshandlungen oder konkrete Vorbereitungen eines Angriffskrieges durch die Bundesrepublik außerhalb eines formellen Kriegszustandes mit Russland. Denn der Begriff des Angriffskrieges ist jeweils für das Verhältnis der jeweils Beteiligten zu definieren.“
Für den anzeigenden Anwalt gilt Folgendes als gesichert: Ranghohe deutsche Bundeswehroffiziere haben nach russischen Angaben an Überlegungen teilgenommen, wie die für Russland strategisch wichtige Kertsch-Brücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim mit Marschflugkörpern zerstört werden kann.
Anwalt Dirk Schmitz hat jetzt eine Antwort vom Generalbundesanwalt erhalten, die er in hohem Maße alarmierend findet und die für ihn nur einen Schluss zulässt:
„Die Bundesrepublik bereitet rechtlich und systematisch den Einsatz deutscher Truppen und NATO-Truppen im Ukraine-Krieg vor.“
Diesmal gehe es nicht um Spekulationen, sondern um harte Fakten, so Schmitz gegenüber Alexander-Wallasch.de. Das ergebe sich aus einer offiziellen Einstellungsverfügung des Generalbundesanwaltes, datiert vom 25. April 2024, die Schmitz heute per Post erreichte.
Für den Anwalt ist der Generalbundesanwalt „leider ein Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung“, entsprechend seine damalige Prognose: Das Verfahren wird eingestellt werden. Allerdings, so RA Schmitz, sei sein Bestreben gewesen, „die oberste Justizbehörde mit einer sauberen juristischen Begründung eines Tabu- und Rechtsbruches zu stellen“.
Ist das gelungen? Wörtlich heißt es in dem sicherlich mit der Bundesregierung abgestimmten amtlichen Schriftstück:
„Im vorliegenden Fall geht der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot von der Russischen Föderation aus. Die Ukraine übt in diesem Krieg ihr in Art. 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Selbstverteidigung aus und ist damit zur Anwendung von Gewalt befugt, denn das Selbstverteidigungsrecht stellt eine Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot dar. Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus wie auch immer gearteten Absichten der ukrainischen Regierung in Bezug auf die Krim, denn das Gebiet der Krim wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig von Russland annektiert, was sich seinerseits als Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellte.“
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Anwalt Schmitz kommentiert das Schreiben der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber Alexander-Wallasch.de wie folgt:
Dabei unterscheidet die Generalbundesanwaltschaft nicht mehr (!) zwischen deutschen Kampf- oder sonstigen Unterstützungshandlungen – und er unterscheidet nicht mehr zwischen Einsätzen von deutschem oder schon auf ukrainischen Boden. Jeder deutsche Truppeneinsatz – auch zur Befreiung der Krim – stellt nach Ansicht der deutschen Regierungsjustiz keinen „Angriffskrieg“ dar und sei durch das Völkerrecht gedeckt. Damit können deutsche Soldaten funktionale Angriffskriege weltweit führen, sofern eine Partei behauptet, von der anderen Seite angegriffen worden zu sein. Unabhängig von der Vorgeschichte.
Dabei nimmt die Bundesregierung mit ihrer Generalbundesanwaltschaft bewusst und gezielt in Kauf, im Rahmen von deutschen Einsätzen auf ukrainischem Boden in einen globalen Krieg bis zum Einsatz von Atomwaffen verwickelt zu werden: Alles für die Ostausdehnung von NATO und EU?
Der Einsatz und die Stationierung deutscher Soldaten in der Ukraine rechtfertigt die Befehlsverweigerung und die Ausübung des grundgesetzlichen Widerstandsrechtes aus Art. 20 Absatz 4 GG iVm Art. 26 Absatz 1 Grundgesetz.
Es ist katastrophal, in welche politische Situation diese Ampelregierung unser Land gebracht hat. Diese Lumpen - ich gebrauche dieses Wort bewusst - planen gerade einen faktischen deutschen (Angriffs-)Krieg gegen Russland unter dem Mantel des Ukraine-Beistandes. Alles zur Vermeidung einer Niederlage der Ukraine – anstatt jetzt über einen schnellen Waffenstillstand oder Frieden zu verhandeln. Vor einem Jahr verhandelt, wären bessere Ergebnisse mit weniger Toten und Milliardenkosten herausgekommen als heute. Die Kriegstreiber in Berlin setzen militärisch völlig unvorbereitet die Existenz unserer Heimat aufs Spiel. Ich mache mir dramatische Sorgen um die Gesundheit und das Leben nicht nur unserer Soldaten, sondern aller Menschen in Deutschland.
Eine militärische Antwort Russlands wäre dann sehr wahrscheinlich. Wenn deutsche Soldaten russisches Staatsgebiet angreifen, dazu zählt für Russland die Krim, ist nach deren Militärdoktrin eine Antwort auf deutschen Boden fast sicher.
Dann haben wir aber nach Meinung der furchtbaren Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages den Dritten Weltkrieg. Wörtlich behaupten diese:
„Engagieren sich Truppenteile eines Nato-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 Nato-Vertrag dar."
Verwiesen wird darauf, dass der Bündnisfall laut Nato-Vertrag daran geknüpft ist, dass Nato-Länder und Truppen auf oder über ihrem Territorium angegriffen werden. Weiter erklären die „Juristen": "Ein militärisches Engagement französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf der Grundlage des kollektiven Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta erfolgen und wäre damit völkerrechtlich zulässig.
Der weitere Standpunkt der Bundestagler:
„Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich (oder Deutschland, Anmerkung des Verfassers) würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) ,bewaffneten Angriff' i.S.v. Art. 5 Nato-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete."
Mit anderen Worten: Wenn Frankreich – oder Deutschland - die Russen in der Ukraine - oder direkt in Russland oder auf der Krim - angreift, ist das „ok" - wenn die Russen auf uns zurückschießen, haben wir den NATO-Bündnisfall - also mit Deutschlands Kriegsbeteiligung den Dritten Weltkrieg.
Das ist der letzte Versuch dieses untergehenden Ampel-Establishments, unumkehrbare Fakten zu schaffen, bevor Donald Trump im November einen Frieden oder Waffenstillstand mir Russland vereinbaren wird. Wir müssen auf Donald Trump als Friedensengel hoffen. Wer hätte das gedacht? Wie tief sind wir gesunken?
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Kommentar von Günther Grau
Generalstaatsanwalt Bitter leitet aus dem Artikel 51 der UN-Charta ab, ich zitiere: "das naturgegebne Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung", dass die Bundesrepublik Deutschland in den Krieg mit Russland eintreten darf. Das mag sein, aber er übersieht, dass der Sicherheitsrat auch angerufen werden muss.
Dazu kommt, dass Lugansk und Donezk mit Sezession von der Ukraine abgespalten hat, nachdem die Ukraine diese Gebiete von 2014 bis Febr. 2022 permanent beschossen hat. Dies hat 14000 Tote und über 50000 Verletzte gefordert. Die beiden Gebiete haben dann einen Beistandsvertrag mit Russland beschlossen und um Hilfe gebeten. Das gleiche geschah 2014 mit der Krim. Russland hat die Krim nicht anektiert, denn den Begriff "Anexxion kennt das Völerrecht nicht.
Russland hat der Ukraine nie den Krieg erklärt. Aber der Westen will die Ukraine in der NATO und in der EU. Nun merkt der Westen, dass die Ukraine und die NATO diese Auseinandersetzung verliert. Wenn Deutschland oder die NATO Truppen in die Ukraine gegen Russland sendet, oder die Ukrainer mit Waffen unterstützt, die bedeutende Ziele in Russland treffen und es Tote und Verletzte gibt, dann wird Russland mit aller Härte antworten. Dann Gnade uns Gott!
Wir haben Politiker, die abhängig beschäftigt sind. Ich als Unternehmer würde keinen dieser Leute einen Arbeitsplatz anbieten, geschweige einstellen. Das sagt doch alles über diese Leute aus!
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Kommentar von Eddy Nova
Wahnsinn , kurz nach Konfliktbeginn wurde noch darüber lang und breit diskutiert ob eine Lieferung von 5.000 Stahlhelmen mit einer Kriegsbeteiligung gleichzusetzen wäre !
******
Irgendwas auf Seiten des Wertewestens ist da nicht koscher - komplett irrational ! Wer weiss schon was Putinrussia erfahren hatten bevor sie in der Ukraine einmarschierten ! Wir werden es sicher nie erfahren - wäre aber schon interessant zu wissen wie der Wertewesten den Angriff auf Russia durchgeführt hätte wenn Putin nicht in letzter Sekunde interveniert - wahrscheinlich hätte es der Wertewesten ,it Biowaffen probiert schätze ich ...
*****
Komisch , mein Gefühl trügt selten - seit gut 2 Jahren habe ich noch keine Sekunde Sorgen das Russia "Böses" plant - bei BRD , Wertewesten bin ich dagegen zu 99 % sicher das sie abgrundtief Böses im Schilde führen.
Dieses "Corona Feeling" - im März , April 2020 häten sie mich vielleicht noch von Vaccine shots überzeugen könnnen - ihr Händele sorfte dafür das ich schon im Mai 2020 sicher war . niemals ...
Das Gefühl habe ich im Russua / Ukrain Konflikt seit dem vom Wertewesten gecancelten Friedensvertrag bei dem Zelenskyy den Kuli schon in der Hand hatte ...Seitdem sagt mir mein Feeling das der Wertewesten das ultimativ Böse ist ..
*****
Aber wie gesagt , nur ein Gefühl , das ich nicht faktisch begründen könnte ... Ich fühle mich vom Wertewesten , Sektion BRD bedroht ...nicht aus dem Osten !
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Kommentar von Frieder Schulte
Wissen wir das nicht schon seit Corona? Die erste große Demo hieß doch Fest für Freiheit und Frieden.
Egal wie laut es gesagt wird, Widerstand ist zwecklos.
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Kommentar von Siggi S.
Dann kann es ja losgehen. Früher als erwartet. Ich mach mich hier echt bald vom Acker. Die merken doch nichts mehr, allen voran Pistorius. Übrigens man kann die jetzt offiziell als Kriegstreiber bezeichnen.( Urteil Strack-Zimmer
man)
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Kommentar von Thomin Weller
Wird mit dem direkten militärischen Beteiligung der 2+4 Vertrag hinfällig? Dann müssen, soweit gelesen, nach Völkerrecht die neuen Bundesländer wieder zurück gegeben werden.
Es war mir fast vollens klar das Deutschland in den Krieg zieht.
Extra und einzig dafür wurde der CIA/BND Vatikan Folterexperte Steinspalter als Bundespräsident eingesetzt.
Denn er gibt die letzte Unterschrift zur Legitimierung!
Aussagen des Kriegstreiber Pistorius, „die Bundeswehr so umzubauen“, dass sie für „den Kriegsfall optimal aufgestellt“ ist – inklusive „groß angelegtem“ Einsatz gegen eine Großmacht und „hoch intensivem Gefecht“.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9545
Da gewinnt der Name Rommel eine neue Bedeutung.
Der FDP Buschmann hat ihn vorgeschlagen.
Die FDP in alter Tradition, hoch zu Roß.
Was kann jeder einzelne Bürger machen?
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Kommentar von Mathias Markert
Ja, das Fazit stimmt genau:
"Das ist der letzte Versuch dieses untergehenden Ampel-Establishments, unumkehrbare Fakten zu schaffen, bevor Donald Trump im November einen Frieden oder Waffenstillstand mir Russland vereinbaren wird. Wir müssen auf Donald Trump als Friedensengel hoffen. Wer hätte das gedacht? Wie tief sind wir gesunken?"
Wie tief sind wir gesunken, dass wir die Ampel all das machen lassen. Diese Frage stellt sich schon. Sind wir nicht alle "Mit-Schuld", wenn es zu einem dritten Weltkrieg kommt? Frage ich mich. Ansonsten denke ich nicht, dass der Bundesanwalt das legitimiert, denn das kann er gar nicht; er versucht es nur mittels falscher Auslegung der Gesetze so zu verbreiten; auftragsgemäß halt. Aber mal sehen... ich mache jetzt mal einen auf Undercover und steige erst mal bei der Bundeswehr als Oberstleutnant aus der Reserve ein. Mal sehen, was ich alles so mitbekomme. An meinen Eid werde ich mich natürlich bedingungslos halten, es sein denn ich erkenne Straftaten. Dann muss ich was tun. Ich werde berichten. Das wird ein Spaß. Fast schade, dass ich hier keine passenden Smilies reinsetzen kann... viele Grüße an alle und eine schöne Zeit immer.
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Kommentar von Carsten Tiebe
Strafvereitelung im Amt! Wobei der Bundesanwalt weisungsgebunden ist!
Ich würde mit anstelle des Anwaltes dieses Dokument mit der Originalunterschrift vom Bundesanwalt vorlegen lassen
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Kommentar von Palmström
Ich war der Meinung in Deutschland gilt als erstes das GG und nicht Rahmengesetze der UNO. Demnächst wird es wohl noch Weltraumgesetze geben. Die gelten dann für Erdlinge und Ausserirdische.
Bezieht sich jemand in Deutschland auf die allgemeinen Menschenrechte ist das Pustekuchen.
Ein Jurist hatte sich im Zusammenhang mit der Ukraine und der Krim mit dem Rahmen des Völkerrechtes beschäftigt. Hier bezog dieser die Drangsalierung von Minderheiten durch die Zentralregierung ein. Die Rechtmäßigkeit des Referendums auf der Krim und den militärischen Kampf im Donbas mit ein. Also die Stunde Null beginnt so bei 2010 und nicht bei 2022. Da kam dann was anderes bei raus.
Aber was nun? Der Bundesanwalt kümmert sich um strittige Meinung zum Völkerrecht und nicht um das GG was sein Resort wäre.
Dank an RA Schmitz für seine Arbeit.
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Kommentar von Niemandsland
Meine Sippe in NRW klatscht HURRA und ist auch der Meinung, wir sollten "Kriegern" und wenn der Russe sich wehrt tritt der Bündnisfall ein. Also nix wie los und her mit dem Krieg, denn uns wird es nicht treffen und Amerika kommt ja eh mit den Rosinenbombern um uns zu retten. Nun was soll man da noch erwarten??? Alles gut, Hauptsache der Russe verschwindet endlich und wir bekommen seine Ressourcen.
Ganz ehrlich.....mir ist nur noch einfach schlecht..."rechts-böse-schlecht", denn ich würde Frieden vorziehen!
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Kommentar von Red Marut Jr.
Nie war die Gefahr eines atomaren Ernstfalles in Europa größer als in diesen Tagen.
Sollte die ukrainische Ostfront durchbrochen werden, die ukrainische Armee besiegt werden, ist dies der Anfang vom drohenden Ende. "Sie" werden nicht zulassen, das die Krim russisch bleibt, der Donbass zur autonomen Region erklärt wird, noch die Ukraine sich neutral und NATO-frei erklärt. "Sie" wollen den totalen Sieg, bzw. die Niederlage, die wirtschaftliche Vernichtung und darauffolgende Aufteilung Russlands. Darunter werden "sie" nicht Ruhe geben.
Russland hat inzwischen erklärt, was es davon halten würde. Wie darauf reagiert werden wird. Nicht würde. Wird!
Wer jedoch abends Tagesschau sieht und zwischendurch Welt Spiegel Focus liest, lebt zumindest in einer von Interessen manipulierten heile-heile Welt, in der die NATO besser heute als morgen an die Ostfront eilen muss, um "unseren ukrainischen Waffenbrüdern" gegen "Horden von grausamen russischen Putinbestien" zur Seite zu stehen, und der Krieg wäre ratzefazzie übermorgen vorbei. Der glorreiche Westen der Sieger. Pffffff....
Es wird, sollte nicht endlich verhandelt werden nur Verlierer geben. Und die meisten leben in diesem Moment in Mitteleuropa. Noch leben sie.
Am 15. April 2022 wurde von russischen und ukrainischen Unterhändlern unmittelbar nach Kriegsausbruch ein Vertragsentwurf ausgehandelt, in welchem sich Kiew und Moskau weitgehend auf Bedingungen für ein Ende des Krieges geeinigt hatten.
Hierzu hieß es u. a. in einem Artikel der WELT: „Einigkeit bestand über die Grundzüge des Friedens. So verpflichtete sich die Ukraine laut Artikel 1 des Vertragsentwurfs zu "permanenter Neutralität". Damit verzichtete Kiew auf jegliche Mitgliedschaften in einer militärischen Allianz. Ein NATO-Beitritt des Landes wäre damit vom Tisch gewesen.“
Wie auch immer. Dann kam Boris Johnsons mit unredlichen Versprechungen um die krumme Ecke und der Krieg ging bis auf den heutigen Tag weiter. Das hätte er nicht müssen. Nun sind wir alle miteinander in einer echt mit Verlaub gesagt beschissenen Situation, weil keine Seite mehr zu irgendwelchen Kompromissen bereit ist. Tja, echt dumm gelaufen.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:
https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD-3-292-07-pdf-data.pdf
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Kommentar von StephanU
Wenn ich die Argumentation des Generalbundesanwaltes richtig verstehe, geht er davon aus, dass die Krim aufgrund der völkerrechtswidrigen Annektierung nicht zum russischen Stastsgebiet zu zählen ist und daher noch Ukraine anzusehen wäre. Solange alle Kampfhandlungen ausschliesslich im Konfliktgebiet (Ukraine) erfolgen, würde kein Bündnisfall eintreten. Diese Logik ist theoretisch sogar nachvollziehbar.
In der Praxis und in der Logik des Krieges ist eine Eskalation natürlich schon heute jederzeit denkbar und würde sich nicht durch Paragraphen verhindern lassen. Der rührende Glaube an die Macht der Paragraphen ist ja gerade in Deutschland tief verwurzelt. Allerdings scheint Herr Schmitz selbst nicht mehr so recht darauf zu vertrauen, wenn er als Jurist die gewohnte Contenance verliert und die Gegenseite als "Lumpen" bezeichnet (wie emotional das auch begründet sein mag).
Kurzum: Wenn eine Eskalation gewollt oder in Kauf genommen wird, werden gelehrte Gutachten nichts daran ändern. Alles andere wäre naiv anzunehmen. Und wer das Recht auf seiner Seite hatte, entscheidet im Nachhinein der Sieger (wenn es einen geben sollte).
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Kommentar von Niemand
Dieselbe Regierung, die Atomkraftwerke abschaltet und abreisst, weil sie als zu gefährlich gelten, glaubt, die grösste Atommacht auf Erden militärisch in die Knie zwingen zu können!
Ds ist eine Risikoabschätzung jenseits geistiger Zurechnungsfähigkeit.
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Kommentar von Ben Diekmann
Etwas anderes erwartet?
Nein - habe ich nicht - immer mehr Masken fallen!
Diese Regierung erfüllt mich nur noch mit Angst!
Und sie schrecken vor Nichts zurück!
Und im Rücken die Medien!
Am besten man verläßt das Land, nur wohin?
USA wird sich sicher raushalten, auch bei einem NATO Bündnisfall.