Michael Ballweg sitzt weiter in Stuttgart-Stammheim ein, das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Haft gestern verlängert, das Verteidigerteam von Ballweg ist empört und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das muss man sich vorstellen: Während sich führende Politiker, beratende Wissenschaftler und linientreue Medien mehr und mehr Gedanken machen sollten, wie ihre Entscheidungen und ihre Diffamierungen von Oppositionellen in den vergangenen drei Jahren juristisch aufgearbeitet werden, wird an Querdenken-Gründer Michael Ballweg eine Art Exempel statuiert, das sich allerdings mittlerweile auswächst zu einem veritablen Justizskandal.
Der Staat zieht blank und geht all-in. Die Geschichte weiß allerdings, dass solche staatlichen Pokerspielchen mit gezinkten Karten niemals gut ausgehen können.
Anwalt Alexander Christ ist Sprecher des Verteidigerteams, hier seine aktuelle Pressemeldung:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Fortdauer der Untersuchungshaft von Michael Ballweg angeordnet. Im Beschluss vom 02. Januar 2023 sind sämtliche Argumente und Nachweise der Verteidigung vollständig ignoriert worden. Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, so dass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 02. Januar 2023 die Fortdauer der Haft von Querdenken-Gründer Michael Ballweg auch über sechs Monate angeordnet.
Erneut wurden von Seiten der Justiz elementare Grundrechte des Beschuldigten auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt:
1. Michael Ballweg lagen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung auf die Haftfortdauerentscheidung nicht vor.
2. Der Antrag auf Haftfortdauer durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 22. Dezember 2022 und der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart zur Vorlage des Antrags zur Haftfortdauer vom 21. Dezember 2022 wurden dem Beschuldigten ebenfalls nicht zur Kenntnis gegeben.
3. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Verfahrensfehler wurden vollständig ignoriert, d.h. das Oberlandesgericht hat diese in seinem Beschluss nicht etwa zurückgewiesen, sondern nicht einmal erwähnt. Hierzu zählen unter anderem:
a. Der rechtswidrige Abbruch der Haftverkündung durch den Amtsrichter am 29. November 2022. Ein nicht ordnungsgemäß verkündeter Haftbefehl darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht Gegenstand einer Haftfortdauerentscheidung sein.
b. Der Haftbefehl wurde am 14. November 2022 durch das Oberlandesgericht Stuttgart erlassen. Der Haftverkündungstermin fand – entgegen der gesetzlichen Vorgabe – nicht am nächsten Tag statt, sondern erst am 29. November 2022.
c. Die fehlende Akteneinsicht für Michael Ballweg. Laut Gesetz darf sich der Beschuldigte zum Haftfortdauerantrag äußern, hierzu müsste er diesen und die ihm zugrundeliegenden Ermittlungstätigkeiten und -ergebnisse allerdings kennen.
4. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einem angeblichen dringenden Tatverdacht wurden vollständig ignoriert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf ein Haftfortdauerbeschluss einer vertieften Begründung. Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Stuttgart – trotz bereits widerlegter Vermutungen im Haftbefehl vom 14. November 2022 – ausschließlich auf diesen verwiesen und neue Erkenntnisse nicht berücksichtigt.
Hierzu zählen unter anderem:
a. Nach Erlass des Haftbefehls vom 14. November 2022 und dem Verkündungstermin vom 29. November 2022 hat eine Vernehmung des Steuerberaters von Michael Ballweg stattgefunden. Sämtliche für Michael Ballweg entlastende Erkenntnisse aus dieser Vernehmung sind vollständig ignoriert worden.
b. Michael Ballweg hat beleghaft oder mit Zeugenangebot nachgewiesen, dass er mehr als 400.000 Euro mehr für die Zwecke von Querdenken ausgegeben hat als von der Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zugrunde gelegt. Diese Nachweise werden weiterhin vom Oberlandesgericht und von der Staatsanwaltschaft ignoriert.
c. Im Haftbefehl vom 14. November 2022 wird Michael Ballweg vorgeworfen, am 05. Juni 2020 ein Gewerbe angemeldet zu haben, welches sich auf die Tätigkeiten von Querdenken beziehen sollte. Der Nachweis, dass ein Gewerbe erst im Februar 2021 angemeldet worden ist und dies auf Veranlassung der Finanzbehörden und unter Beratung durch den Steuerberater geschehen ist, wurde vollständig ignoriert.
d. Die Tatsache, dass Michael Ballweg erhebliche Kosten für eine Stiftungsberatung ausgegeben hat und bereits am 18. Mai 2020 durch ihn veranlasst worden ist, eine Familienstiftung zu gründen, die Trägerin einer noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH sein soll und die Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind, wurde ebenfalls vollständig ignoriert.
5. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr wurden vollständig ignoriert. Hierzu zählen unter anderem:
a. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte ein Konto in Costa Rica eröffnet. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.
b. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte auf dieses angebliche Konto in Costa Rica Geld überwiesen. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.
c. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte in Costa Rica eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.
6. Der Haftfortdauerbeschluss enthält 13 Seiten Tabellen mit den Ermittlungstätigkeiten der Polizei / Staatsanwaltschaft. Angeblich seien ausreichend Ermittlungsbeamte zur Ermittlung der Schenkungszwecke der Schenker eingesetzt worden. Tatsächlich ist genau ein Ermittlungsbeamter für mehrere tausend Schenker eingesetzt worden. Für die Verteidigung ist völlig schleierhaft, wie dieses Verhältnis als angemessen und beschleunigt angesehen werden kann. Eine Haftfortdauer darf nur angeordnet werden, wenn ersichtlich ist, dass die Ermittlungen mit der gebotenen Geschwindigkeit geführt worden sind.
Es ist zu berücksichtigen, dass Haftentscheidungen immer bedeuten, dass ein unschuldiger Mensch ohne gerichtliches Urteil seiner Freiheit beraubt wird. Diesen Freiheitsentzug kann man – auch mit einer späteren Haftentschädigung – nicht mehr rückgängig machen. Aus diesem Grund verlangt – vor allem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof – eine besondere Begründungstiefe für Haftentscheidungen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 02. Januar 2023 beinhaltet überhaupt keine Begründung. Über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus, setzt sich das Oberlandesgericht weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.
Der Umgang der Justiz in Stuttgart mit den Grund- und Menschenrechten des Beschuldigten Michael Ballweg lässt immer mehr vermuten, dass hier andere Motive hinter den Entscheidungen stehen als strafrechtliche. In einem Haftverfahren darf erwartet werden, dass sich mit rechtlichem Vortrag und Tatsachen durch Gerichte auseinandergesetzt wird. Es kann unterschiedliche Bewertungen geben und unterschiedliche Auffassungen. Dass Gerichte aber Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignorieren, hat mit rechtsstaatlichem Verfahren nichts mehr zu tun.
Die Tatsache, dass die Verteidigung den Beschluss zunächst ausschließlich auf dem Postweg erhalten sollte und nur aufgrund massiver Nachfragen dieser an einen Verteidiger per Fax vorab übermittelt worden ist, während die Presse direkt durch das Oberlandesgericht informiert wurde, zeigt den Umgang des Oberlandesgerichts Stuttgart mit den Rechten des Querdenken-Gründers.
Die Verteidigung wird nunmehr eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht prüfen. Zugleich wird erneut Haftprüfung vor dem Amtsgericht beantragt.
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Kommentar von Peter Löcke
1.) Eine Frau Faeser phantasiert über Beweislastumkehr und fordert diese. Dies tut sie sowohl im Bundestag wie auch im TV. Sie fordert damit nicht weniger als die Aufhebung des obersten Prinzips eines jeden Rechtsstaats. Mediale Reaktion? Achselzucken.
2.) Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ignoriert mehrere Gesetze. Um das zu sehen, muss man kein Jura studiert haben. Ebenso ignoriert sie Presseanfragen dazu nach dem Motto "So what".
3.) Olaf Scholz sprach zu Beginn seiner Amtszeit im TV davon, dass das Regime (er meinte die deutsche Regierung) sein Waffenarsenal nicht nur zeigen müsse, sondern auch anwenden werde.
4.) Noch immer werden Grundrechte eingeschränkt. Wissenschaftliche Begründung? Auf ein paar Wochen oder Monate mehr oder weniger kommt es nicht drauf an.
5.) Wenn Hunderte "Fachkräfte" Silvester "feiern" und Gewalt und Anarchie auf den Straßen herrscht, passiert was? Man denkt darüber nach, Böller oder am besten Silvester ganz zu verbieten. Das Hinterfragen der Migrationspolitik bleibt tabu.
...
Daraus könnte man eine Top 100 machen. Wer immer noch glaubt, Deutschland sei ein Rechtsstaat, lebt auf dem Baum. Der ganze Wahnsinn, der in Deutschland herrscht, zeigt sich im Umgang mit Matthias Matussek, dem ehemaligen Kolumnisten von Spiegel, Welt und Co. Fällt mir nur ein, weil hier gerade ein Gespräch veröffentlicht wurde. Matussek wurde geächtet. Von dem hatte man sich also gefälligst zu distanzieren. Weswegen? Weil er einst auf Facebook Krawalle in Paris kommentierte, voraussah, dass selbiges Problem auf Deutschland zukommt und seinen Post mit einem offensichtlich sarkastisch gemeinten Smiley versah. Mattusek behielt Recht und ist bis heute dennoch eine persona non grata.
Anders verhält es sich bei Qualitätsjournalisten wie Kurt Krömer und Böhmermann, die Matussek daraufhin aufs Übelste diffamierten. Krömer nannte Matussek ein "hinterfotziges Arschloch und Puffgänger". Konsequenzen? Nö. Das war doch nur Satire.
Was für ein Wahnsinn.
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Kommentar von Alfonso Kerner
"Letztes Aufbäumen des untergehenden Corona-Regimes"
Das ist nur scheinbar ein letztes Aufbäumen, das Regime wird nicht zerbrechen, denn das Regime geht weiter, wenn auch unter einer anderen Bezeichnung, z.B. als Klimareschiem.
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Kommentar von Hildegard Hardt
Alle Gründe der Justiz sind nur vorgeschoben und würden einem rechtsstaatlichen Verfahren niemals standhalten! Aber wir leben leider nicht in einem Rechtsstaat, und so wird ein Bauernopfer gesucht, an dem man seinen Zorn auslassen kann.
Wie dumm und gleichzeitig von Angst um Machtverlust gequält, muß unsere Politklasse sein, wenn sie solche Wege geht. Sie fordert damit nur eine Gegenreaktion der Bürger heraus, die sich immer auf die Seite eines Opfers von Staatswillkür stellen.
Menschen, für deren Rechte Michael Ballweg einmal eintrat, sollten Brief mit Anteilnahme und guten Wünschen an seine Anwaltskanzlei schicken. M. Ballweg meditiert zwar viel und ruht auch sonst in sich selbst im Bewußtsein seiner Unschuld; aber es würde ihm sicher helfen, daß viele
Menschen an ihn denken und ihm etwas davon zurückgeben, was er für sie getan hat.
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Kommentar von StephanU
Ein "letztes Aufbäumen des Corona-Regimes" sehe ich hier nicht. Der Staat ist immer noch äußerst wehrhaft, wenn seine innersten Interessen berührt werden. Und das hat Ballweg getan, als er für seine Demos große Menschenmengen mobilisieren konnte, die sich staatlicher Kontrolle weitgehend entzogen. Rückblickend waren das zwar eher harmlose Happenings, die medial zur Staatsgefährdung aufgeplustert wurden, für die staatlichen Organe waren sie gleichwohl unberechenbar. Da war zu erwarten, dass Ballwegs Gegner alle juristischen Register ziehen bis hin zur Inhaftierung im symbolträchtigen Terroristengefängnis Stammheim.
Möglicherweise hat Ballweg das unterschätzt, dass man jeden Angriffspunkt nutzen würde. Als früherer Unternehmer und Geschäftsmann hat er Erfahrung in Finanzangelegenheiten und Buchhaltung. Da hätte er sich vielleicht besser absichern müssen, um durch die massenhaften "Schenkungen" nicht ins Fadenkreuz zu geraten. Wie in Steuersachen reichen dann einzelne Hinweise, um ein Verfahren in Gang zu bringen. Auch wenn wir die letzte Wahrheit nicht kennen, bleibt die Hoffnung auf ein faires Verfahren beim Gang durch die Instanzen.