Ordnungssinn, Gartenzaunmentalität und Denunziantentum. Die App „Park Collect“ eines irländischen Unternehmens bedient hier gleich alle drei Eigenschaften.
Wie funktioniert die App? Mit „Park Collect“ kann man Falschparker abmahnen, verfolgen und ihnen mit der Androhung von Gerichtsverfahren Geld aus der Tasche ziehen. Im Kern erinnert das an jene Strafanzeigen und Abmahnungen durch Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) wegen Beleidigung auf X.
Auch das System „Park Collect“ arbeitet mit der Idee, dass sich die wenigsten Angeschriebenen auf ein Verfahren einlassen wollen und lieber eine kleinere Summe bezahlen.
Auch Alexander-Wallasch.de hat schon etwas Ähnliches erlebt. Als wir eine Abbildung auf der Seite des Bundesverfassungsschutzes für einen Text über die Behörde verwendeten, meldete sich plötzlich ein Fotograf und meinte, er habe die Bildrechte daran und forderte 30 Euro ein, sonst klage er. Sein Schreiben Anfang Frühjahr trug die laufende Rechnungsnummer 201. Das bedeutet, es könnte sich um einen professionellen Kläger handeln, der bereits 200 mal 30 Euro „verdient“ hat.
Aber zurück zur Funktion der App „Park Collect“. Wie funktioniert sie? Das Unternehmen schreibt über seine App:
„Ob Eigentum oder gemietet, schon mehr als 12.000 Nutzer aus ganz Deutschland vertrauen Park Collect. Jetzt kostenlos installieren und sofort Falschparker auf Ihrem Parkplatz, vor Ihrer Ausfahrt oder vor der Garage melden. Erhalten Sie bis zu 50€ pro Wildparker auf Ihrem Parkplatz!“
Und weiter heißt es, „Park & Collect schützt Ihren Besitz!“ Nach Download der App und nachdem man den Parkplatz vor seinem Haus oder Unternehmen in der App hinterlegt hat, muss man Falschparker oder vermeintliche Falschparker nur noch abfotografieren und das Foto in der App hochladen, denn Rest erledigt „Park Collect“. Dort heißt es ab diesem Moment: „Abfotografieren und entspannen“.
Die „Fotografen“ werden regelrecht ermuntert:
„Erhalten Sie bis zu 100 % des Schadensersatzes. Werden Sie wieder Herr über Ihren Parkplatz. Wir kümmern uns um den Rest.“
Begeisterte Nutzer der App kommen ebenfalls zu Wort. Menschen wie „Stefanie G.“ und „Steffen H.“ „Park Collect“ fragt: Warum Park-Collect beauftragen? Und gibt die Antwort gleich selbst: „Weil Sie es können“. Das ist die Adaption der berühmten Frage, warum sich der Hund die Eier leckt.
Und weiter heißt es da:
„Als zuverlässiger Dienstleister nehmen wir unsere Aufgaben bei der Beauftragung sehr ernst. Jahrelange Erfahrung im Forderungsmanagement und die erfolgreiche Durchsetzung von geltend gemachten Ansprüchen sprechen für sich.“
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Ihre Unterstützung zählt
Dieses Denunzianten-Förder-Tool mag es gern spöttisch:
„Unser kompetentes und erfahrenes Team behandelt jeden Fall individuell und achtet den Menschen, der aufgrund verschiedener Ursachen säumig wird. Wir sehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, die wir gleichwertig als Kunden betrachten.“
Schon im Juli 2023 hatte sich Anwalt.de mit dieser vermeintlichen Abzocke bzw. Selbstjustiz beschäftigt. Im Artikel wird verständlich erklärt, dass das Konzept von „Park Collect“ rechtlich gar nicht so einfach durchzusetzen sei und im Prinzip mit der Angst vor aufwendigen Klagewegen arbeitet:
„Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite sollte eine Zahlungspflicht in diesen Fällen jedoch so gut wie ausgeschlossen sein.“
Aber auch diese Anwälte arbeiten nicht umsonst. Doch lieber die 120 Euro an „Park Collect“ bezahlen, bevor es 200 für einen Anwalt sind? Oder muss „Park Collect“ dann die Anwaltskosten übernehmen? Wer will das garantieren?
Anwalt.de weiß auch, was „Park Collect“ verlangt:
„Erhöhtes Parkentgelt zwischen EUR 20,00 und EUR 40,00
Halterermittlungskosten von EUR 10,40
Einigungsgebühr analog zu Nr. 1000 VV RVG von EUR 67,50
Pauschale für Post und Telekommunikation analog zu Nr. 7002 VV RVG von EUR 13,50
Auf die Summe werden dann noch 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sodass sich am Ende eine Bruttoforderung von über EUR 120 ergeben kann.“
Aber Anwalt.de ist sich sicher:
„Wenn an dem Parkplatz kein Hinweisschild angebracht war, dass für das Parken eine Gebühr bzw. bei Überschreitung der Parkdauer eine Vertragsstrafe fällig wird, kann ein Parkentgelt auch nicht gefordert werden.“
Der Schlussabsatz auf Anwalt.de zum Thema „Park Collect“ geht dann so:
„Haben Sie als Halter eines falsch abgestellten Fahrzeugs Post von Park & Collect oder ähnlichen Dienstleistern erhalten? Wenden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder WhatsApp oder zu unseren Geschäftszeiten auch telefonisch an uns.“
Wahrscheinlich tut man den Anwälten unrecht, aber das klingt schon wieder so, als käme man vom Regen in die Traufe. Ein Geschäftsmodell als Antwort auf eine windiges Geschäftsmodell?
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Kommentar von Boris Christian Zeh
Soweit ich weiß gibt es da einen ganz einfachen trick, ich bin nicht gefahren und weiß auch nicht wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
Da es nicht der Staat ist sondern privat gibt es auch nicht Fahrtenbuch usw. Bei Supermärkten soll das perfekt funktionieren. Parke dennoch nur korrekt. da es mir zuviel nerv und kosten sind.
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Kommentar von Micha
In Frankreich kommt der Abschleppwagen. Und nicht so wie bei uns, wo man dann auf seinen Kosten sitzen bleibt (die Motorhaube war schon kalt, der steht also schon länger da, Pech gehabt!). Der Falschparker bezahlt, garantiert. Auch ohne Gericht. Da wird einfach gepfändet.
Aber das Gewäsch mit der deutschen Mentalität ist ohnehin wieder so typisch Deutsch. Nur Deutsche tragen Birkenstock und weiße Socken zu kurzen Hosen. Klar, habe nur noch nie welche gesehen. Allerdings schon Hunderte US-Amerikaner mit genau diesem Outfit. So hocken die sogar im Flieger. Oder wollen auf die hoteleigene Luxusyacht zur Cocktail Sundowner-Fahrt. Obwohl am Bootssteg ganz groß "No Shorts" steht. Da muss dann der Sicherheitsdienst kommen, um die zu "überzeugen", dass sie lange Hosen tragen müssen.
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Kommentar von Gert Friederichs
Nachtrag: Warum nur erinnert mich diese Masche an die DUH?
Deutsche Umwelthilfe! Jürgen Resch?
Angesichts des engen Meinungsfreiheitskorridors muss ich meine Ansichten zu diesem widerwärtigen Typen leider hintanstellen.
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Kommentar von Gert Friederichs
loyal parking speziell bei EDEKA. Guckst du? Oder guckst du nicht? Oder guckst du nicht genug? Auf die AGB-Schilder! Wenn du die zwei Stunden kostenlose Parkzeit überschreiten solltest. So eine Viertelstunde länger kostet dann 31 € plus 5 € Bearbeitungsgebühr. Billiger gehts nicht! Danke!
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Kommentar von Carl Peter
Es ist ja offensichtlich, dass das Denunziantentum nicht beschädigt werden soll - selbst wenn es sogar Denunzianten erwischt. Dummheit beschädigt sich immer selbst durch fehlende Einsicht.
Denunziantentum ist wichtiges Instrument in einer Obrigkeitshörigen Gesellschaft - die Rechtssprechung ist oftmals darauf angewiesen.
Ob eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung hilft, liegt am Auffinden einer entsprechenden Kanzlei.
Wenn man den passenden Artikel vom ADAC liest, bleiben Zweifel - Park&Collect wird da auch mit einiger Hilflosigkeit erwähnt:
“Nach vielen Beschwerden – auch von ADAC Mitgliedern – wurde der Euro Collect GmbH mit Wirkung vom 24.3.2023 die Inkassovollmacht entzogen. Der Dienstleister ging unter dem Namen Park&Collect mit unerlaubten Methoden gegen Falschparker auf Privatgrund vor.
Mittlerweile verschickt Park&Collect wieder Schreiben mit einem teuren Vergleichsvorschlag vor einer Abmahnung durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Dieses Mal unter dem Namen Control&Collect. Für Beschwerden über diesen Dienstleister ist das OLG Frankfurt a.M. zuständig.”
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Kommentar von Eugen Karl
Ja klar, das gibt's natürlich nur in Deutschland, denn überall anders ist es völlig egal, ob man Parkplätze oder Ausfahrten blockiert, und niemand unternimmt etwas. - Wer indes einmal im Ausland war, wird feststellen, wie viele "typisch Deutsche" es dort gibt. Diese Völkerpsychologie ist einfach nur lächerlich, ein Relikt des 19. Jahrhunderts, aber immer wieder gern , wenn es darum geht, die eigenen Landsleute in den Senkel zu stellen.
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Kommentar von Stefan Wietzke
"Ordnungssinn, Gartenzaunmentalität und Denunziantentum"
Interessant welche Synonyme der Autor hier für die Sicherung des Eigentums anderer verwendet. Das es der deutsche Durchschnittssozialist eh nicht so mit dem Eigentum anderer hat ist ja nun nichts neues.
Im Deutschland mag es "rechte" und "linke" Sozialisten geben. Aber Sozialisten sind sie halt alle.
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Kommentar von Perry Moppins
Jaja, das Konstrukt EU. Ein 'Markt' für zigtausende parasitierende Corporates, die hier freien Auslauf haben. Es wird immer nur das Recht der Corporates geschützt in diesem Konstrukt, das wesentlichere Menschen- und Völkerrecht eben gerade nicht (EU statt Europa), und das war auch immer so gedacht, auch wenn es öffentlich andere schöne Märchen um die EU gibt. Abgreifen, abgreifen, abgreifen in einem korporatistischen System, wo die Politik dem Geld zuarbeitet.
Dann wählt mal schön wieder die private Firma EU, die niemals von den Menschen / Völkern so gewollt war, genauso wie alle anderen privaten WHO, IWF, EBZ, WEF usw Konstrukte von immer nur einer Handvoll Strippenzieher. Die Firma EU, die ihre eigenen Protokolle verschleiert indem sie zb Seitenzahlen entfernt, haha.
Die Leute die das alles steuern, würden übrigens leicht in einen normal großen Raum passen, aber 500 Millionen oder noch viel mehr Menschen lassen sich von denen verar--en.
* Satire *
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Kommentar von .TS.
Die spannende Frage ist: Da am Parkplatz i.d.R. kein Hinweisschild auf die ParkCollect-Nutzung angebracht ist, die persönlichkeitsrelevanten Daten eines Dritten (=Fahrzeughalter) aber an diesen weitergegeben werden dürfte allein das schon rechtlich angreifbar sein.