Von RA Dirk Schmitz
Das Anliegen liegt intellektuell auf der gleichen Schwachsinnslinie wie das kürzlich veröffentlichte Soros-finanzierte 1.500-Seiten-AfD-Verbots-Gutachten mit der „systematischen Auswertung von über drei Millionen Datenpunkten aus Parteiprogrammen, Reden und Social-Media-Beiträgen“. Das Papier war schnell als unseriöser Mist in der Versenkung verschwunden.
Worum geht es diesmal? Mehr als 1.000 Juristen unterstützten angeblich einen Aufruf für ein AfD-Verbot, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Dies teilte der RAV (Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein) mit, der schon Mitte Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gerichtet hatte.
Die Linksunterstützer sähen es als „Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen", erklärte der Verein. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen."
Der RAV ist eine 1979 gegründete bundesweite Vereinigung von „Rechtsanwältenden“ sowie weiteren „Juristen“. Oder konkreter: eine juristische Kampforganisation. Nach dem Lobbyregister des Deutschen Bundestages hatte der RAV zum 28. Februar 2026 insgesamt 1.230 Mitglieder – es haben also weniger unterschrieben, als sie Mitglieder haben. Der RAV ist deutlich kleiner als der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit 65.000 Mitgliedern - oder die 27 regionalen Rechtsanwaltskammer. Hier hat allein München 20.000 Mitglieder. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 173.000 Anwälte und 440.000 erwerbstätige Juristen.
Der RAV bezeichnet sich als „Teil der Bürgerrechtsbewegung“ und „Partner der neuen sozialen Bewegungen“. Man sei „konsequent antimilitaristisch in internationalen Konflikten“. Zu seinen Agitationsschwerpunkten zählt die faktische Abschaffung eines restriktiven Migrations- und Asylrechts, Antidiskriminierungsrecht, Kritik an staatlichen Sicherheitsgesetzen und der Schutz extremistischer Ausländer. Klar: Man ist auch pro Gender und Kämpfer für LGBT.
Wie sieht das im Detail aus? Der „Schutz des Asylrechts“ bedeutet für den RAV: Ablehnung pauschaler Asylverweigerungen, Verbot von Zurückweisungen an Grenzen oder Auslagerungen von Verfahren. Umfassender Zugang zum Arbeitsmarkt für alle nichtdeutschen Inländer sowie die generelle Gleichbehandlung aller hier lebenden Menschen. Abschaffung der Residenzpflicht und Beendigung von „Hektik-Abschiebepolitiken“ und Lagersystemen. Absage an Deals mit „menschenrechtswidrigen Regimen“ zum Zweck von Rückführungen.
Der RAV – RAV und nicht RAF - versteht sich als "radikaldemokratisch". Ziel sei es, „mehr Demokratie“ - also ein AfD-Verbot - zu verwirklichen. In der politisch-juristischen Öffentlichkeit ist der RAV stramm links.
Dabei handelt es sich de facto um eine verdeckte neue Fach-Parteiorganisation. Mitglieder stammen fast ausschließlich aus dem Umfeld von SPD, Grünen, Linkspartei und der außerparlamentarischen Linken.
Zu den Initiatoren und Gründungsmitgliedern gehörten unter anderem Otto Schily, Gerhard Schröder, Wolfgang Wieland und Ulrich K. Preuß, praktisch keine öffentlich bekannten Funktionsträger aus CDU/CSU oder FDP. Olaf Scholz hat sich ausdrücklich als RAV-Mitglied bezeichnet. Der RAV selbst übernahm damals die Meldung „Olaf Scholz ist Mitglied“. Gerhard Schröder war Unterzeichner des Gründungsaufrufs von 1979. Damals als Bundesvorsitzender der Jungsozialisten. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Rudolf Schöfberger war Unterzeichner des Gründungsaufrufs. Der erste Vorsitzender und die zentrale Gründerfigur des RAV war Werner Holtfort – er war seit 1970 SPD-Mitglied und Funktionär der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. Er starb 1992.
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Auch Otto Schily war Unterzeichner des Gründungsaufrufs. Politisch ein Sonderfall: Mitgründer der Grünen und später Wechsel zur SPD. Auch das langjährige SPD-Mitglied Hans-Peter Schneider war Unterzeichner des Gründungsaufruf. Ebenso Wolfgang Wieland, der spätere Vorsitzender des RAV: Er war viele Jahre lang Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher der Grünen. Seine Verbindung ist besonders klar dokumentiert. Unterzeichner des Gründungsaufrufs war auch Rupert von Plottnitz, der spätere hessische Justizminister und Landtagsabgeordneter der Grünen.
Der deutlichste Fall war der Terror-Unterstützer Klaus Croissant. Er gehörte nach einer RAV-eigenen Darstellung zu den Anwälten, aus deren Umfeld sich der RAV 1979 gründete, war Gründungsmitglied. Croissant war Verteidiger von RAF-Terroristen und wurde 1979 rechtskräftig wegen Unterstützung der RAF als terroristischer beziehungsweise krimineller Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt. Der BGH verwarf seine Revision. Außerdem arbeitete Croissant als inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Das Bundesarchiv nennt ihn ausdrücklich als einen der im Westen eingesetzten IM der MfS-Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“.
Der Grüne Hans-Christian Ströbele war zeitweise RAV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender. Er wurde ebenfalls wegen Unterstützung der RAF verurteilt (zehn Monate auf Bewährung), wobei es insbesondere um die Weitergabe und Organisation des Kommunikationssystems inhaftierter RAF-Mitglieder ging.
Ulrich K. Preuß sprach sich kürzlich für die Verhinderung des AfD-Parteitages in Erfurt - auch mit Gewalt - aus. Er fordert er eine „vorbeugende Abwehr gegen einen legalen Machterwerb“ der Partei und erklärt Straßensperren zum hinnehmbaren Preis.
Und das ist dann exakt jener Ulrich K. Preuß, der 1969 gemeinsam mit dem späteren Gründungsmitglied der RAF, dem Terroristen und Anwalt Horst Mahler das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin gründete. Der RAV ist bis hin zum Gründungspersonal nichts anderes als die Nachfolgeorganisation des Sozialistischen Anwaltskollektivs. Und Horst Mahler war nur deshalb bei der RAV-Gründung nicht dabei, weil er bereits inhaftiert war.
RAV-Gründungsmitglied Gerhard Schröder war Mahlers Anwalt bei der erfolgreichen Wiederzulassung als Anwalt. Und Mahler war später nur deshalb kein RAV-Mitglied, weil der ehemalige RAF-Terrorist zum Rechtsextremismus und Antisemitismus konvertiert war. Das passte dann zumindest offiziell inhaltlich und politisch nicht zum RAV.
Der RAV hat trotz seiner kleinen Mitgliederzahl einen überdurchschnittlichen rechtspolitischen Einfluss im rotgrünwoken Milieu. Auch Rechtsreferendare können Mitglied werden. Demnach ist nicht einmal klar, wie viele der über 1000 Unterzeichner Anwälte sind.
Es handelt sich beim RAV nicht um einen klassischen Berufsverband, sondern um ein extremistisches juristisches Netzwerk.
Jüngster Scherz: Der Verband kämpft für mehr Flüchtlinge in Europa durch „konsequente Rechtsanwendung“ in Ceuta.
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Kommentar von T S
RAV klingt nicht nur wie RAF und stammt aus deren Dunstkreis, sondern auch die Buchstaben liegen auf der Tastatur direkt übereinander. Da kann man schon mal ein Teppfihler unterlaufen.
Viel bedenklicher ist aber daß die Quantitätsjournaillen, allen voran der zu Neutralität und Objektivität verpflichtete Öffentlich-Schlechtliche-Schutzgeldschundfunk sich an vorderste Front der Unrechtsextremisten stellt und ihnen eine breite Bühne für ihre Propaganda gibt - ohne dabei zu erwähnen worum es sich bei dem RAV wirklich handelt, nämlich eine Randgruppe die in Analtskreisen mit 0,1% weniger Zuspruch hat als die ebenfalls schon an den 5%-Grenzen bibbernden Buntkartellparteien.
Wieder mal ein weiterer Grund für gez-boykott.de.
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Kommentar von Ego Cogito
Der rote Sumpf und seine rotgrünen Frösche melden sich zu Wort. Allenthalben Verräter an Land und Volk! Die, die die Backen aufblasen, um rumzutönen, sind parasitäre Elemente, die auf der kommunistischen Ausbeuterseite agieren, ohne jeden Nutzen für die Allgemeinheit und das Land.
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Kommentar von stephan manus
"1000 grünwoke Juristen fordern ein AfD-Verbot"
Wundert mich nicht. Massenmigration ist deren big business. Genauso wie die Schlepperindustrie, die NGOs, die Kirchen usw..
Deuschland ist denen egal, meiner Meinung nach.
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Kommentar von F. Lo
Merke: Wenn der RAV sich auf das umfangreiche, nicht unstrittige AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezieht, verweist er auf keine externe Publikation, die er irgendwo im Rahmen langer Literatur-Recherche entdeckt hat. Vielmehr hat der RAV zusammen mit Campact, Volksverpetzer, innn. it, dem Postmigrantischen Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil für die Sammlung der 1-Mio-Euro-Spende „zusammengearbeitet“. In gewisser Weise zitiert er wohl sich selber.
Schön vor allem, dass die Unterstützer des Gutachtens quasi dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Weg weisen möchten, als Vorbild dienen. Aus dem Schreiben des RAV: „Für das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit unabhängige Gutachten [Sind private Gelder immer ein Beleg für Unabhängigkeit?] wurden mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft. … Damit ist es nicht nur aktueller, sondern auch weit umfassender als die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgewerteten Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht Köln seinem Beschluss vom 26.02.2026 zugrunde legen konnte.“ – Man wendet also die Maßstäbe des Höchsten Gerichts an, das kann dann ja gar nicht anders, als sich den fleißigen, selbstbewussten Gutachtern anschließen.(?) Ich hoffe aber doch, dass die Verfassungsrichter ggf. noch mal einen kritischen Blick auf die Argumentationsstränge der GFF werfen. Zum Teil werden hier z.B. der AfD Dinge vorgeworfen, die anderen Parteien auch nicht so ganz fremd sein dürften. Die sind ja nur nicht Gegenstand der Expertise.
Man darf den Anwaltsverein guten Gewissens als links einordnen. Er „Er streitet insbesondere für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, für gleiche Rechte für alle und gegen Diskriminierung, gegen ein rassistisches Asyl- und Ausländerrecht, gegen die Verschärfung des Straf- und des Strafprozessrechts, gegen Polizeigewalt und die ständige Ausweitung polizeilicher Befugnisse.“ Er streitet wohl bemerkt nicht gegen Gewalt gegenüber der Polizei und Kriminalität von Asylsuchenden und Ausländern. Das ist ja auch ok, jeder hat so seine beruflichen Steckenpferde, nur sollten sich die Juristinnen und Juristen nicht als repräsentativ für alle hier im Lande beschäftigen Juristen ansehen. Laut Arbeitsagentur waren 2025 rund 444.000 Erwerbstätige mit einem Jura-Abschluss in Deutschland tätig. Dabei waren rund zwei Drittel der Menschen, die einmal Jura studiert haben, mit juristischen Aufgabenstellungen betraut.
Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören offenbar neben Rechtsanwälten und Strafverteidigern, wohl vielen, die Asylbewerber und Migranten vertreten, auch eine Reihe von Richter(innen) an Amtsgerichten, Landgerichten, (Landes-)Sozialgerichten, teilweise a.D. Das ist vermutlich erlaubt („Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Art. 97 GG), offenbart aber eine bemerkenswerte Bereitschaft von Beamten, die Recht sprechen, zum parteipolitischen Coming Out. Ach nein, es geht ja gar nicht um Parteipolitik, nur das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.