Neue Kolumne von Prof. Thomas Rießinger jetzt jeden Donnerstag

25 Millionen für Abgeordnete, die niemand braucht

von Prof. Thomas Rießinger

Berlin bläht sein Parlament auf 153 Sitze auf© Quelle: Youtube/Abgeordnetenhaus von Berlin, Screenshot, Grok

Statt der verfassungsmäßigen 130 Mandate gibt es durch die Bezirksregelung bei Überhangmandaten 23 Extra-Sitze. Jeder kostet die Steuerzahler rund 218.000 Euro im Jahr – über die Legislaturperiode summiert sich das auf 25 Millionen Euro. Davon könnte man Lars Klingbeils Foto- und Schminkkosten mehr als 180 Jahre lang bezahlen.

Was kann schöner sein, als das Geld anderer Leute zum Fenster hinauszuwerfen, vor allem und gerade dann, wenn diese Leute sich nicht wehren können? Großartige Beispiele dafür liefert immer wieder der Umgang mit Steuergeld, das man den Bürgern abpresst und dann vergeudet.

Um nur ein kleines Beispiel zu nennen: Der allseits geschätzte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nahm sich die Freiheit, zwischen Mai 2025 und heute den Betrag von 188.000 Euro für Fotos und Schminke aufzubringen – oder besser aufbringen zu lassen, denn sein Geld war es nicht, sondern unseres, das Geld der Steuerzahler.

Doch eine weitere Steuerverschwendung blieb weitgehend unbemerkt, obwohl sie offen zutage liegt, und sie hängt mit der kürzlich erfolgten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zusammen. Der Ausgang der Wahl ist bekannt, die Folgen noch unklar, denn man kann nicht ausschließen, dass die einstmals ehrwürdige SPD und die Partei des infantilen Totalitarismus, die man auch als Grüne bezeichnet, eine Koalition mit der SED eingeht, der guten alten Partei der Mauerschützen, heute auch als Die Linke bekannt.

Auf der Basis des offiziellen amtlichen Wahlergebnisses, das erst vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, müssen die Mandate im Abgeordnetenhaus zugeteilt werden. Auskommen sollte das hohe Haus mit 130 Mitgliedern, wie man Artikel 38, Absatz 2, der Landesverfassung entnehmen kann, doch hat man sich eine Hintertür offen gelassen, denn die Verfassung spricht von mindestens 130 Abgeordneten, nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Diese 130 würden auch, was die Arbeit betrifft, ausreichen. Berlin hat etwa 3,9 Millionen Einwohner und 130 Abgeordnete, Hessen dagegen erfreut sich an 6,3 Millionen Bewohnern und 133 Abgeordneten, während die 13,2 Millionen Bayern immerhin 203 Abgeordnete ihr Eigen nennen dürfen – man rechnet leicht nach, dass die Zahl der Einwohner pro Parlamentarier in Berlin am niedrigsten und in Bayern am höchsten ist; das sollte in Berlin für etwas Bescheidenheit sorgen.

Doch ganz im Gegenteil, die 130 sind längst nicht genug, und der Grund liegt im Umgang mit den sogenannten Überhangmandaten. Die amtlichen Mitteilungen zur Wahl berichten uns, was das bedeutet; ab Seite 100 kann man es nachlesen. Betrachtet man nämlich nur die Zweitstimmen, also die Stimmen für Parteilisten, so erhielte die CDU 28 Mandate, die SPD 18, die Grünen dürften sich über 21 Mandate freuen, die Linke über stattliche 38, und die AfD könnte 24 Mandate für sich reklamieren.

Nun gibt es aber auch noch die Direktmandate, also die Sitze im Parlament, deren Inhaber direkt in ihrem Wahlkreis gewählt worden sind. Die darf man, hat man sie einmal errungen, nicht wieder verlieren, und gibt es für eine Partei mehr Direkt- als Listenmandate, so führt das zu den erwähnten Überhangmandaten. Die CDU kam in Berlin auf 26, die SPD auf eines, den Grünen stehen 10 zu, der Linken 28 und der AfD 13. Wie schön, könnte man nun als Steuerzahler denken, dann darf es ja nicht zu Überhangmandaten kommen. Nichts wäre einfacher, als die 26 direkt gewählten CDU-Abgeordneten zum Antritt ihres Mandats einzuladen und ihre Reihen noch mit zweien aufzufüllen, die die Liste anführen: Schon hätte man die 28 beisammen, und bei den anderen Fraktionen sieht es im Prinzip nicht anders aus.

Doch weit gefehlt, so denkt man nur mit der Naivität eines Steuerzahlers und nicht als Politiker.  Um nicht allzu sehr darben zu müssen, hat man nämlich die Option vorgesehen, nicht nur eine Landesliste pro Partei aufzustellen, sondern für jeden Bezirk, mit dem sich Berlin schmückt, eine eigene Bezirksliste. AfD und Grüne haben sich auf eine Landesliste beschränkt, wer hätte so viel Einigkeit von ihnen erwartet! CDU, SPD und Linke dagegen entschieden sich für das Aufstellen von Bezirkslisten, und das aus gutem Grund.

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Man sieht das Prinzip sehr deutlich am Beispiel der CDU im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Nach dem dortigen Zweistimmenergebnis stehen der CDU vier Listenmandate zu. Allerdings haben die dortigen Kandidaten der CDU sechs Direktmandate erzielt, das sind, um es auch Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erklären, zwei mehr. Und diese zwei Mandate müssen zusätzliche Mandate sein, sie werden keineswegs, wie oben beschrieben, gegen die errungenen Listenmandate aufgerechnet, sondern unter allen Umständen zu den eigentlich erreichten 28 Sitzen addiert. Da sind es schon 30. In drei weiteren Bezirken gaben die Wähler der CDU jeweils ein Direktmandat mehr, als ihr nach der Zweitstimmenzahl vor Ort zustand, und schon haben wir fünf zusätzliche Mandate für die CDU.

Es spielt keine Rolle, dass sie in drei Bezirken kein einziges Direktmandat erringen konnten und schon diese Unterdeckung den Überschuss an Direktmandaten ausgleicht. Es spielt ebenso keine Rolle, dass die Abgeordneten nach Artikel 38 der Landesverfassung „Vertreter aller Berliner“ sind und keineswegs Vertreter eines Bezirks, weshalb es völlig unnötig ist, bezirksweise weitere Mandate zu vergeben. Schon gar keine Rolle spielt, dass man alle erreichten Direktmandate – das waren 26 – hätte vergeben können, ohne den prozentualen Anteil an Sitzen, der dem Ergebnis der CDU entspricht – das waren 28 –, zu überschreiten. Nein, jeder Bezirk muss einzeln betrachtet werden, aber nur dann, wenn dabei weitere Mandate und somit weitere Versorgungsposten herausspringen.

Die CDU erhält also keine 28 Mandate, sondern 33. Aber die Verhältnisse der Größenordnungen der Fraktionen müssen erhalten bleiben, weshalb man auch die anderen Fraktionen bedenken muss, und zu diesem Zweck hat man keine andere Wahl, als die Gesamtzahl der Sitze deutlich zu erhöhen. Da aber 28 Sitze von 130 gerade 21,54% entsprechen und eben diese 21,54 Prozent von 153 Sitzen fast punktgenau 33 Sitze ergeben, hat man den Landtag auf 153 Mandate aufgebläht.

Da freuen sich die Parteien. Die Steuerzahler weniger, denn mehr Abgeordnete verursachen auch weitere Kosten. Allein die Summe aus Abgeordnetendiät, monatlicher Kostenpauschale und Aufwendungen für Mitarbeiter beläuft sich auf 19.522 Euro. Für jeden abgeordneten in jedem Monat. Da die Staats- und Steuerkasse zusätzlich auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung der Mitarbeiter aufbringen muss, erhöht sich der Betrag auf etwa 21.200 Euro. Abziehen muss man davon jedoch noch die Steuern, die Abgeordnete und Mitarbeiter zu bezahlen haben. Die kann man nicht einheitlich beziffern, aber mit einem ungefähren Mittelwert von 3000 Euro, je nach Steuerklassen und Kinderzahl, ist man nicht zu kleinlich.

Damit verursacht jeder Abgeordnete in jedem Monat Kosten in Höhe von ungefähr 18.200 Euro. Im Jahr sind das etwa 218.000 Euro. Bei 23 überzähligen Abgeordneten kommt man auf knapp mehr als fünf Millionen Euro im Jahr. Und da eine Legislaturperiode fünf lange Jahre dauert, ergeben sich 25 Millionen Euro Gesamtkosten. Für Abgeordnete, die niemand braucht, weil es auch vorher schon genug von ihnen gab.

Davon könnte man mehr als 180 Jahre lang die Foto- und Schminkkosten von Lars Klingbeil begleichen.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen
Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik  veröffenlicht. Seit 2020 publiziert er auch zu Fragen der aktuellen Politik.

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