Von Gregor Leip
In einem Schreiben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) an den Journalisten Alexander Wallasch wird offen zugegeben, dass die Behörde „besondere personenbezogene Daten“ speichert: darunter explizit „politische Meinung und religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit sie sich aus Beiträgen der Webseite www.alexander-wallasch.de ergeben“.
Neben Name und Adresse werden hier Rückschlüsse auf die politische Ausrichtung eines Journalisten systematisch erfasst und in Akten abgelegt. Dies geschieht im Rahmen der Aufsicht über journalistisch-redaktionelle Telemedien gemäß § 19 Medienstaatsvertrag (MStV).
Das alles soll als notwendige Prüfung journalistischer Sorgfaltspflichten erscheinen. Bei genauerer Betrachtung offenbart sich jedoch ein tiefgreifender Konflikt mit grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes und der Pressefreiheit – ein Konflikt, der die Frage aufwirft, ob hier der Staat nicht eine Form der ideologischen Überwachung etabliert, die in einer liberalen Demokratie keinen Platz haben darf.
Die Landesmedienanstalten werden hier als zwangsgebührenfinanzierte Ersatzgeheimdienste aufgestellt ohne parlamentarische Kontrolle. Das alles wirkt wie ein Generalangriff auf verfassungsgemäße Grundrechte der Bürger.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt in Artikel 9 Absatz 1 besondere Kategorien personenbezogener Daten besonders streng: Die Sammelei und Verarbeitung von Daten, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, ist grundsätzlich verboten.
Ausnahmen sind eng gefasst und erfordern eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung. Zwar berufen sich Landesmedienanstalten auf Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO (Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe) in Verbindung mit dem MStV sowie auf Artikel 9 Absatz 2 lit. g (wichtige Gründe des öffentlichen Interesses). Doch diese Rechtsgrundlagen reichen bei Weitem nicht aus, um eine systematische Erfassung sensibler Meinungsdaten zu rechtfertigen, wenn sie primär der Bewertung journalistischer „Tendenz“ dient.
Denn genau darum geht es: Die NLM und andere Anstalten analysieren Wallaschs Inhalte nicht nur auf formale Sorgfalt, sondern ziehen Rückschlüsse auf die politische Haltung des Autors. Im Fall Wallasch führte dies zur Bildung einer „Prüfgruppe Wallasch“ aus fünf Landesmedienanstalten, die Tausende Artikel prüften, Beanstandungen aussprachen und hohe Verwaltungsgebühren verhängten und zudem Geld- und Haftstrafen androhen.
Solche Praktiken überschreiten die bloße Aufsicht und münden in eine inhaltliche Bewertung, die dem Verbot der Zensur (Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz) widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass staatliche Eingriffe in die Presse nur bei schweren Verstößen zulässig sind und stets verhältnismäßig bleiben müssen.
Das Medienprivileg nach Artikel 85 DSGVO schützt Journalisten vor übermäßiger Datenschutzregulierung – es erleichtert ihnen die Recherche und Publikation, indem es Ausnahmen von vielen DSGVO-Pflichten gewährt. Umgekehrt darf es nirgends und niemals und bedeuten, dass staatliche Aufsichtsbehörden selbst sensible Daten von Journalisten sammeln, um deren Arbeit zu kontrollieren.
Hier dreht sich das Privileg ins Gegenteil: Statt Schutz vor dem Staat erhält der Staat Werkzeuge zur Überwachung kritischer Stimmen. Tools wie das KI-System KIVI, das von den Anstalten eingesetzt wird, ermöglichen eine flächendeckende, automatisierte Scanung von Inhalten – mit dem Risiko, dass politische Abweichungen als „Verstöße gegen Sorgfalt“ klassifiziert werden.
Hier fehlt viel mehr, als nur die Verhältnismäßigkeit: Es ist ohne jeden Zweifel nicht zulässig politische Überzeugungen des Journalisten Alexander Wallasch dauerhaft zu speichern, um angeblich vereinzelte Beanstandungen zu prüfen.
Zudem wird der Grundsatz der Datenminimierung (Artikel 5 DSGVO) verletzt, wenn ganze Aktenberge angelegt werden, die über Jahre hinweg Rückschlüsse auf Wallaschs angebliche Weltanschauung zulassen. Solche Praktiken erinnern nicht an neutrale Aufsicht, sondern an eine Form der Gesinnungsprüfung, die in einer pluralen Demokratie fehl am Platz ist. Gerade in Deutschland sollte man sich bewusst sein, in welchem Fahrwasser sich so eine totalitäre Verfolgung und Kontrolle bewegt.
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Ihre Unterstützung zählt
Kritische Journalisten werden eingeschüchtert, während regierungsnahe Medien zusätzliche Zuwendungen erhoffen und erhalten.
Der Fall Wallasch ist symptomatisch für eine Entwicklung, in der Landesmedienanstalten – finanziert aus Zwangsgebühren – ihre Kompetenzen ausdehnen und zu Instrumenten politischer Kontrolle werden.
Die laufende Klage von Wallasch und Anwalt Schmitz gegen die NLM und weiterer Anstalten sind hier von herausragender Bedeutung. Sie haben das Potenzial Klarheit zu schaffen – besonders dann, wenn die Klage bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
Hier steht mehr auf dem Spiel als ein Einzelfall: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Staat die politischen Meinungen von Journalisten systematisch katalogisieren darf, um unliebsame Stimmen zu disziplinieren: Bestrafe einen – erziehe hundert.
Eine freie Presse lebt von der Unabhängigkeit ihrer Akteure, nicht von behördlicher Gesinnungskontrolle und staatlicher Disziplinierung. Das Vorgehen der NLM muss Anlass zu einer breiten Debatte werden – und zu einer klaren gesetzlichen Begrenzung solcher Praktiken. Nur so bleibt die Meinungsfreiheit mehr als ein leerer Verfassungsversprechen.
Hier wird die Demokratie effektiver verteidigt als auf jeder dieser staatlich organisierten Kundgebungen gegen Rechts, die nur einem Ziel dienen: Die Macht der herrschenden Klasse zu festigen.
In eigener Sache:
Unser Gegenangriff und die Arbeit für die Seite Alexander-Wallasch.de brauchen Ihre finanzielle Unterstützung. Ohne Ihre Hilfe können sie uns finanziell austrocknen und mundtot machen. Jeder Euro, den Sie jetzt geben, unterstützt die Arbeit unserer Seite und ist ein Schlag ins Gesicht dieser Zensurbehörden. Mit den Angriffen sind zudem weitere unserer finanziellen Mittel gestrichen oder eingefroren worden (Google-Werbung, VG-Wort-Zahlungen usw.).
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Kommentar von Kurt Engel
Es ist die Angst vor blau und nicht mehr am Trog dabei sein zu können. Wenn das dreht, dann werden die UnsereDemokratieSuperverteidiger Demokratie schreien. Ob die dann endlich erkennen wie die der originären Demokratie verhunzt haben? Wahrscheinlich nicht, ob aus Dummheit oder mangelnder Intelligenz?
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Kommentar von Michael Heck
Guten Tag Herr Wallasch
wo ich gerade diesen Artikel lese und den aktuellen zum HR.
Wussten sie , dass unter dem <Aktenzeichen >9cs 2020 Js beim Amtsgericht Altenkirchen gerichtlich bestätigt wird dass der HR bereits morgens um 4 Uhr 34 ihr social Media nach Inhalten durchforstet und Follower , denen man z.B: eine Beleidigung vorwirft an die Meldeplattform Hessen gegen Hetze meldet ? FRalls sie nähere infos brauchen, melden sie sich bitte.
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Kommentar von F. Lo
Ich habe es ja schon mal geschrieben: Die Journalistische Sorgfalt in Online-Medien ist m. E. interpretationsbedürftig und fähig. Wenn die Landesmedienanstalten in ihrem Flyer zum Thema schreiben (in Anlehnung an § 19 Abs. 1 MStV):
„Bei ihrer Prüfung schauen die Landesmedienanstalten nicht darauf, ob die Angebote inhaltlich richtig oder falsch sind. Es kommt auch nicht darauf an, wer das Angebot betreibt oder ob eine Information aus ihrer Sicht stimmt oder gar gefällt. Vielmehr geht es um die Frage, ob sich derjenige, der eine Information verbreitet, sorgfältig darum gekümmert hat, ihren Inhalt, ihre Herkunft und Wahrheit zu prüfen“,
wird auch für jeden nicht-juristisch vorgebildeten Laien, für Juristen hoffentlich ohnehin, klar, dass sich hier eine größere Grauzone – bei der Entscheidung: Ist die Prüfung des Wahrheitsgehaltes hinreichend sorgfältig erfolgt? – auftut. Gesetzesparagrafen sind selten intersubjektiv eindeutig.
Zumal die „Prüfung, ob eine Äußerung „wahr“ ist, dürfte bei vielen Tatbeständen schwerfallen, denn Meinungen, Wertungen, Prognosen, politisch-weltanschauliche Einordnungen („Überzeugungen“) sind nun mal nicht immer einfach nach „richtig“ oder „falsch“ zu unterscheiden. Für Kommentierungen und subjektive Einordnungen von „Fakten“ gilt das ohnehin – Rettet HateAid die Meinungsfreiheit oder eher nicht? –, aber auch bei quasi-objektiven „Nachrichten“ existiert gemeinhin ein Spielraum bei deren Darstellung. Es werden kaum alle zum Gutteil weltanschaulich positionierte Medien einen Sachverhalt auf die exakt gleiche Art präsentieren (sofern nicht alle dpa abschreiben), und hier und da wird man auch diskutieren können, ob die jeweilige Darstellung überzeugend ist. Vor allem, wenn es um „politische Meinungen und religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen“ als Einbettung einer Nachricht geht. Es ist einfach eine Binsenweisheit: Es ist immer gehörig viel subjektiver Interpretationsspielraum bei der Prüfung und Bewertung eines journalistischen Angebots vorhanden. Und politische Meinungen sind in aller Regel (soweit sie nicht illegal sind, natürlich) hinzunehmen.
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Kommentar von HA Kah
Willkommen im Orwell‘schen Jahr 1984! Big Brother ist watching you.
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Kommentar von willi wob
Und man sieht den eigentlichen Zweck. Ablenkung von den eigentlichen Aufgaben. Jede Kraft und Zeit fliesst jetzt in die Abwehr totalitärer Staasistaatsmethoden und fehlt dem wichtigen Kampf gegen die Weimer-Merz-Medienmafia. Und so behalten wir längst überführte Hochstapler, Scharlatane und Betrüger als vermeintliche moralische und künstlich geschaffene statt demokratisch legitimierte Amtsträger mit unsachlichem Zugriff auf Staatsgewalten, Steuermittel und Verschiebung von demokratischer Transparenz in dunkle Hintertürchenschachereien, die ganz am Ende eine Pseudodemokratie erschaffen, an die alle braven Mitläufer nur noch glauben, weil die Weimerpropaganda sie belügt. Dunkelste Wiederholungen der immergleichen deutschen Dystopien und wieder machen Kirchen, Verbände, Organisationen und Institutionen alle brav mit. Warum? Weil auch das wieder immer gleich funktioniert. Die Angst vor der Repression lässt so viele untertänigst unkritisch sein in Zeiten, in der die Masse der Kritik die unterdrückt und zum Verstummen gezwungen werden soll, die Monarchen nackt da stehen liesse, wenn nur endlich der Mut die wieder installierte Lähmung überwinden könnte. Während mit Zwangsgebühren die Fehden der Mitläufer und Jubelperser stets beglichen werden, ist der wirklich freie und anständig bleibende Alternativjournalismus auf Spenden angewiesen. So sieht Pressefreiheit in Staaten aus, die sich stets und ständig mit Moralbegriffen künstlich bekleistern müssen, weil jegliche echte Moral fehlt. Herr Wallasch, hoffentlich wissen Sie, das eine zwar noch stille Masse hinter Ihnen steht, die sich von Undemokraten zwar noch verstummen lässt, aber deren Bühnenstück vor dem Theater längst ausbuht. Jede undemokratische Widerlichkeit der Undemokraten reputiert jederzeit jeden Dissidenten. Die Geschichte hat die Verbrecher der Gegenwart längst gerichtet, wie die der Vergangenheit. Lasst sie sich gegenseitig beklatschen, beweihräuchern, mit Orden behängen und mit Pöstchen und Pfründen und Privilegien versorgen. Das haben alle untergehenden Diktatoren gemacht. Es kommt der Morgen danach für alle und Denkmäler für Diktatoren stehen nur solange, wie deren Unrecht herrscht. Alles schleifen, was ausLügen entstand, können die Sieger immer. Manchmal muss man nur abwarten und DAS, tut bereits wieder eine Mehrheit, die die Schauspieler Pöbel nennen. Dieser Pöbel ist der wahre Souverän und der mag Sie, Herr Wallasch. Manchmal kommt es nur darauf an.
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Kommentar von winfried Claus
Die privatisierte Stasi macht eben ihren Job, für den EU Sowjet. Demokratie als vergewaltigte Hure, funktioniert eben ohne Meinungsfreiheit. Der Lude bestimmt was Freiheit ist, seine Freiheit ist!