CDU-Fraktion will Verdacht ausschließen, riskiert aber im dritten Wahlgang die AfD-Mehrheit

Antidemokraten jubeln über geplanten CDU-Auszug – dabei könnte genau der Siegmund helfen

von Alexander Wallasch

Noch sind sie alle da ...© Quelle: Landtag Sachsen-Anhalt, Webauftritt, Screenshot

Die Idee, geschlossen den Saal zu verlassen, wird als klares Brandmauer-Signal gefeiert. Rechnerisch kann die Abwesenheit der 15 CDU-Abgeordneten Ulrich Siegmund im dritten Wahlgang jedoch die nötige Mehrheit der abgegebenen Stimmen erst ermöglichen – ohne eine einzige CDU-Ja-Stimme.

Von RA Dirk Schmitz M.A.

Die CDU geht raus. Siegmund könnte reinkommen. In Sachsen-Anhalt erwägt die CDU, der Ministerpräsidentenwahl geschlossen fernzubleiben.

Vor den Folgen der eigenen Abwesenheit schützt es nicht. Was macht eine kaputte Fraktion, wenn sie jeden Verdacht ausschließen möchte, einzelne ihrer Abgeordneten könnten in geheimer Wahl den falschen Ministerpräsidenten wählen? Sie verlässt den Saal.

Das ist übersichtlich, leicht zu fotografieren und erspart nachher unangenehme Fragen zum eigenen Stimmzettel. Ein kleines Problem bleibt: Während draußen die politische Unschuld gewahrt wird, könnte drinnen der politische Gegner gewählt werden.

Genau diese Frage wirft der Vorschlag auf, der am 12. Oktober aus der CDU-Fraktionsführung in Sachsen-Anhalt bekannt wurde. Der geschäftsführende Vorstand schlägt den 15 CDU-Abgeordneten vor, vor der Ministerpräsidentenwahl geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Der entsprechende Fraktionsbeschluss soll am Dienstag folgen. Ob das sämtliche Wahlgänge betreffen soll, ist bisher nicht bestätigt. Diese Unterscheidung ist entscheidend.

Denn die Landesverfassung bewertet Abwesenheit je nach Wahlgang unterschiedlich. Politische Kommunikation mag mit einem einzigen Bild auskommen. Das parlamentarische Wahlverfahren benötigt mehr Aufmerksamkeit.

In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Ministerpräsident nach Artikel 65 Absatz 2 die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Bei 83 Abgeordneten sind das 42 Stimmen. Ob die CDU im Plenum sitzt, auf dem Flur wartet oder anderswo ihre Geschlossenheit demonstriert, ändert an dieser Zahl nichts. Die AfD hat nach der berichteten Sitzverteilung 39 Mandate. Ihre eigenen Stimmen reichen zunächst nicht.

Bis hierhin kann die Übung ihren erklärten Zweck erfüllen: Ohne CDU-Stimmzettel gibt es keine heimlichen CDU-Ja-Stimmen. Über mögliche Unterstützung aus anderen Fraktionen sagt das nichts aus.

Der entscheidende Unterschied kommt im dritten Wahlgang. Dann genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Verlassen alle 15 CDU-Abgeordneten den Saal, bleiben bei ansonsten vollständiger Anwesenheit 68 Mitglieder übrig. Die Beschlussfähigkeit besteht weiter. Geben alle 68 eine Ja- oder Nein-Stimme ab, reichen 35 Ja-Stimmen.

Die AfD hätte 39.

Selbst wenn sämtliche übrigen 29 Abgeordneten gegen Ulrich Siegmund stimmten, wäre er gewählt, sofern alle AfD-Abgeordneten ihn unterstützen. Ohne eine einzige CDU-Ja-Stimme. Aber mit einer Mehrheit, die erst durch das Fernbleiben der CDU ermöglicht würde.

Das wäre eine bemerkenswerte politische Leistung: Die eigene Beteiligung an der Wahl zuverlässig ausschließen und ihren Erfolg zugleich rechnerisch ermöglichen. Der spätere Satz, niemand aus der CDU habe Siegmund gewählt, wäre korrekt. Als Erklärung dafür, warum man ihm die Wahl erleichtert hat, wäre er dürftig.

Allerdings führt der Weg nicht unmittelbar vom zweiten zum dritten Wahlgang. Scheitern die ersten beiden Versuche, muss der Landtag innerhalb weiterer vierzehn Tage über die vorzeitige Beendigung seiner Wahlperiode entscheiden. Dafür werden ebenfalls 42 Stimmen benötigt. Kommen sie zusammen, folgt eine Neuwahl des Landtags. Kommen sie nicht zusammen, folgt unverzüglich der dritte Wahlgang zur Ministerpräsidentenwahl.

Hier liegt eine mögliche taktische Überlegung: Die CDU könnte bei den ersten beiden Ministerpräsidentenwahlen draußen bleiben und zur Abstimmung über Neuwahlen wieder erscheinen. Das ist eine denkbare Erklärung, kein belegter Plan.

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Denn diese Abstimmung ist keine geheime Personenwahl. Nach § 75 der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten bei einem solchen Beschluss namentlich aufgerufen und geben ihre Stimme hörbar ab. Wer ausschert, tut das erkennbar. Der Führer, Fraktionsführer, müsste „seinen“ Abgeordneten dann nicht mehr vertrauen. Sie könnte zuhören.

Nur benötigt auch dieser Plan eine Mehrheit. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen nach den zugrunde gelegten Zahlen zusammen über 39 Mandate. Für die erforderlichen 42 Stimmen müssten mindestens drei Abgeordnete aus BSW oder AfD hinzukommen. Neuwahlen sind kein Ausgang, den die CDU allein öffnen kann. Vielleicht haben aber die listenletzten Abgeordneten der CDU aber jetzt „Krise“. Kommt es zu einer Auflösung könnte es dann jetzt gewesen sein.

Scheitert dieser Versuch, steht sie vor einer wenig komfortablen Wahl: Entweder sie kehrt zum dritten Wahlgang zurück und vertraut ihren Abgeordneten doch wieder geheime Stimmzettel an. Oder sie bleibt konsequent draußen und verschafft Siegmund unter den beschriebenen Voraussetzungen die Mehrheit.

Und wann müsste der Wähler wieder an die Urne? Siegmund hat eine Kandidatur im Dezember angekündigt. Angenommen, der Landtag beschlösse am 15. Dezember 2026 seine vorzeitige Auflösung: Dann müsste die Neuwahl nach Artikel 43 innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die Frist endet am Samstag, dem 13. Februar 2027. Weil der Wahltag nach § 9 des Landeswahlgesetzes ein Sonntag sein muss, wäre der späteste Wahltermin Sonntag, der 7. Februar 2027.

Die 60 Tage sind eine Höchstfrist, keine Wartezeit. Ein bestimmter frühestmöglicher Januarsonntag lässt sich ohne Vorbereitungsfristen nicht seriös festlegen.

Die CDU würde sich möglicherweise keine politische Atempause verschaffen, sondern einen Wahlkampf über Weihnachten und den Jahreswechsel. Zwischen Festtagsansprache und Winterwetter wäre dem Wähler zu erklären, weshalb er sein im September gewähltes Parlament wegen der beleidigten CDU schon wieder neu wählen soll. Niemand kann ausschließen, dass die AfD anschließend noch stärker ist.

Angenommen, sie erhielte bei einer Neuwahl 48 Prozent: Je nachdem, wie viele Stimmen bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben und wie die Mandate verteilt werden, könnte es dann sogar für eine absolute Sitzmehrheit reichen. Die CDU hätte dann mit erheblichem Aufwand eine Lage herbeigeführt, in der ihr Fernbleiben vollständig kontraproduktiv gewesen wäre.

Wer einen Ministerpräsidenten verhindern will, muss Mehrheiten organisieren. Den eigenen Aufenthaltsort zu organisieren, reicht dafür nicht. Die Landesverfassung zählt Stimmen. Sie zählt keine Absichten auf dem Flur.

Einen AfD-Ministerpräsidenten verhindern zu wollen, ist demokratisch legitim. Kein Parlament muss die stärkste Fraktion automatisch ins Amt lassen. Problematisch wirkt es, wenn eine Führung ihrer eigenen Fraktion nicht zutraut, in geheimer Wahl standzuhalten. Das ist ein Ausdruck inneren Misstrauens. Verantwortung wird durch Abwesenheit ersetzt.

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