von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Eine Antifa-Blutspur führt durch den Prenzlauer Berg: Linke überfallen Neonazi zu Hause, der wehrt sich aber. Um sich für Neonazi-Überfälle zu rächen, fangen Linksextremisten einen Kader des „Dritten Wegs“ an seiner Wohnadresse in Prenzlauer Berg ab. Der Prozess begann jetzt mit einem Paukenschlag. Der „Tagesspiegel“ berichtet am 8.12.2025 vom Kriminalgericht in Moabit. Der delikate Rest befindet sich hinter der Bezahlschranke …
Und BILD schreibt wörtlich:
„Die Anklage: Am 18. April 2024 sollen Kolja B., Konrad E. und ein unbekannter Dritter Neonazi Leander S. im Hausflur vor seiner Wohnung an der Wichertstraße (Prenzlauer Berg) zusammengetreten, geschlagen, mit einer Glasflasche, einem Messer und Reizgas attackiert haben. Den Angeklagten drohen bis zu vier Jahre Haft, vier Anwälte stehen ihnen zur Seite. In einem Beutel sollen die Täter Hammer, Messer und Reizgas mitgebracht haben. Am Ende lagen jedoch die Angreifer mit schweren Messerverletzungen am Boden. Einer mit Stich im Oberkörper, der andere mit blutender Wunde im Oberschenkel.“
Die Zeit relativiert die Tat der scheinbar persönlich „unsichtbaren“ Täter.
Die hier recherchierte Wahrheit:
Linke Antifa greift einen Rechtsextremisten an, um ihn u.a. mit Hammer, Messer und Reizgas zumindest schwer zu verletzen. Dabei sind sie an die Falschen geraten. Der teilt tüchtig aus und verfolgt seine Angreifer, verletzt sie. Das Urteil wird folgen: Der Angriff auf den Vertreter des „III. Weges“ an sich ist unstreitig.
Doch der eigentliche Skandal beginnt erst hinter der Bezahlschranke:
„Kolja B. (32) arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen … und ist damit Angestellter einer Stiftung des Landes Brandenburg / Angestellter des Landes Brandenburg.“
Die Gedenkstätte Sachsenhausen gehört zur Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung des öffentlichen Rechts, getragen und finanziert von Bund und Land Brandenburg. Der Täter ist Teil einer staatlich finanzierten Erinnerungs- und Bildungsinstitution. Zusätzlich ist er Doktorand an der Humboldt-Universität zu Berlin, einer öffentlichen Hochschule. Ausgerechnet jemand, der beruflich für historische Aufarbeitung, „Demokratiebildung“ und politische Sensibilisierung steht, ist nach der Anklage an einem brutalen politischen Gewaltverbrechen beteiligt.
Der zweite Angeklagte, Konrad E. (33) ist Sozialarbeiter in der mobilen Jugendarbeit „Outreach“, einem Projekt, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, arbeiten. Darüber hinaus verfasste er Beiträge für eine Publikation der Amadeu-Antonio-Stiftung. Ob mit Beschäftigungsverhältnis ist bislang unklar.
Der Fall zeigt wie kurz die Wege von staatlich geförderten NGOs in den gewaltbereiten Linksterrorismus sind.
Und der Skandal setzt sich durch eine großangelegten Vertuschungsaktion von Staat und Medien fort: Denn bei „Kolja B.“ handelt es sich um Kolja Buchmeier. Und über den heißt es unter dessen Klarnamen wörtlich:
„Kolja Buchmeier ist Doktorand an der Humboldt-Universität zu Berlin https://www.hsozkult.de/person/beitraeger-96841 und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Er hat einen B.A. in Philosophie und einen M.A. in Interdisziplinärer Antisemitismusforschung. Im Jahr 2024 war er Junior Fellow am Center for Holocaust Studies des Leibniz-Instituts für Zeitgeschichte in München.“
In seinem Dissertationsprojekt untersucht er die Sozialgeschichte des nationalsozialistischen Lagersystems in Brandenburg während des Zweiten Weltkriegs. Dabei betrachtet er Konzentrationslager neben Lagern für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Seine Forschung hebt lokale Dynamiken und alltägliche Interaktionen zwischen deutschen Anwohnern und verschiedenen Gruppen von Gefangenen hervor.
Kolja gehört zum Organisationskomitee des 28. Workshops zur Geschichte und Erinnerung an nationalsozialistische Lager und Vernichtungsstätten (2026) und ist Mitglied der Redaktion der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Er hat zur Geschichte und Erinnerung nationalsozialistischer Konzentrationslager, zu Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg sowie zur lokalen Geschichte des Nationalsozialismus in Berlin und Brandenburg publiziert und vorgetragen.
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Zu seinen jüngeren Veröffentlichungen zählen: „Sowjetische Kriegsgefangene zwischen Kollaboration und Widerstand: Stalag III D Berlin als Fallstudie der ‚Grauzone‘“, in: Elma Hašimbegović, Nicolas Moll und Ivo Pejaković (Hrsg.), Wer ist Walter? Internationale Perspektiven auf Widerstand in Europa während des Zweiten Weltkriegs, Sarajevo 2024, S. 255–272; sowie (zusammen mit Axel Drecoll und Dieter Pohl) Europa in den Konzentrationslagern: Das erweiterte Lagersystem 1944, Berlin 2026 (erscheint demnächst).“
Hier wurde Buchmeiers Foto gelöscht: https://www.ifz-muenchen.de/zentrum-fuer-holocaust-studien/fellowships/ehemalige-fellows-2024
Wir finden Kolja Buchmeiers Phantasien in einer seiner Publikationen:
„Im Lager war die Disziplin brutal. Einmal wöchentlich gab es einen Gesamtappell und Prüfung der Anwesenden nach Nummern. Hier wurden auch ‚Strafen‘ vollstreckt. Es wurden diejenigen bestraft, die im Laufe der Woche ein Vergehen begangen haben. Auf dem Appellplatz stand eine Bank. Der Schuldige musste sich auf die Bank legen. Er wurde festgebunden. Ein Polizist schlug ihm direkt auf den nackten Körper …“
Besonders pervers: In der Forschung von Buchmeier und in Primärzeugnissen gibt es zahlreiche Belege dafür, dass Hämmer als Tatwerkzeuge von NS-Schergen eingesetzt wurden - teils für Exekutionen, teils für Misshandlungen. Die Gedenkstätte Treblinka beschreibt Exekutionen, bei denen Gefangene mit dem Kopf auf einen Stamm gelegt und dann mit einem Holzhammer erschlagen wurden; namentlich werden Franz Schwarz und Franz Swidersky genannt.
Auch übten Nazis regelmäßig Misshandlungen und „Verhör“-Gewalt mit kleineren Hämmern aus: Auschwitz – Zeugnis Kazimierz Smoleń (Zapisy Terroru): Smoleń berichtet, man habe ihn beim Verhör u. a. mit einem kleinen Hammer auf die Oberschenkel geschlagen.
Buchmeier hat aus der Geschichte gelernt - aber anscheinend als Gebrauchsanweisung zur „Demokratieverteidigung“. Die Gedenkstätte Ravensbrück hat ihn leise und sicherheitshalber entfernt. Auch die Gedenkstätte in Brandenburg. Ist Buchmeier dort heute noch als freier Mitarbeiter oder Angestellter beschäftigt? Ob, wann und warum endete das Vertragsverhältnis? Fragen, die das Land oder die Stiftung zu beantworten haben.
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Kommentar von Micha
Woher kenn ich die Farben nur?
Ach ja! Schwarz-weiß-rot. Und im weißen Kreis ein schwarzes Symbol.
Ist schon etwas her, die Doofen merken es halt nicht. Das kommt davon, wenn der Geschichtsunterricht dazu führen könnte, dass man den Geschichtslehrer für einen Nazi hält. Argument unserer Geschichtslehrerin 1978 auf die Frage, warum unser Geschichtsunterricht in der Realschule mit den 1920er Jahren zu Ende war. Sie hatte den Unterricht absichtlich verschleppt, um nicht über die Nazi-Zeit sprechen zu müssen. Problem: Auch die gesamte neuer Geschichte bis Anfang der 1970er Jahre fiel dadurch aus.
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Kommentar von winfried Claus
Die KL und nicht die KZ, wurden in Deutschland betrieben aber erfunden wurden diese als concentration camp in Südafrika duch die Engländer. Auch der Faschismus wurde nicht in Deutschland erfunden und ist eine Reaktion auf den Rotfaschismus, den man heute auch nicht so nennen will. Diese Lager wurden gegen diese Kräfte gebaut und der primitive Rassismus mit seiner jüdischen Konotierung, wurde zum heutigen Bild der Verbrechen von einst. Allerdings framt der Siegerschuldkult alles einseitig um, weil die Verbrechen der "Guten" ja gute Massenmorde darstellen. Die Afghanen kennen schon den Bomber Harris, weil er ganze Dörfer mit seinen Doppeldeckern verbrannte - das Töten von Zivilisten, war damals schon ein Verbrechen. Wenn die Demokratiesimulation versagt, was soll dann kommen? Es kann nur eine Kraft sein, die das tut was die Mehrheit will und zwar schnell. Die Mittel will diese Mehrheit nicht aber sie steht auch nicht dagegen - wenn es doch wieder besser wird?
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Kommentar von F. Lo
„Kolja B. (32) arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen … und ist damit Angestellter einer Stiftung des Landes Brandenburg / Angestellter des Landes Brandenburg.“ „Der zweite Angeklagte, Konrad E. (33) ist Sozialarbeiter in der mobilen Jugendarbeit „Outreach“, einem Projekt, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, arbeiten. Darüber hinaus verfasste er Beiträge für eine Publikation der Amadeu-Antonio-Stiftung.“
Ich weiß, das müsste einen vollends empören, aber irgendwie gibt es in diesen Zeiten wenig, das einen in der politischen Szene noch so richtig wundert. Gespannt darf man aber vor allem sein, Herr Bendix hat da Recht, ob es eine totale Täter-Opfer-Umkehr geben wird, wie das Gericht das Geschehen wertet. Glaubt man der taz (Prozess gegen Antifaschisten in Berlin. „Sie wären verstorben“, 15.12.2025), sind die angeklagten „Antifaschisten“ doch eher harmlos und unfairerweise angegriffen worden. Zitate:
Laut Anklage sollen die beiden mit einem bis heute flüchtigen Mitstreiter, in Berlin-Pankow den Aktivisten der Neonazi-Partei III. Weg, Leander S., im Hausflur von dessen Mietshaus aufgelauert und angegriffen haben. Dann zückte der Rechtsextreme ein Messer, wie er zu Prozessbeginn auch einräumte. Am Ende waren die beiden Antifaschisten mit Stichverletzungen schwer verletzt, ebenso aber auch Leander S. … Eine taz-Recherche hatte aber zuvor bereits nahegelegt, dass Leander S. es war, der zustach – was dieser letztlich auch gestand. Die beiden Linken hatten zu Prozessbeginn erklärt, sie hätten Leander S. – nach einer Reihe von rechtsextremen Angriffen des III. Wegs auf Personen in ihrem Umfeld – eine Ansage machen wollen, dass er aufhören soll. Ein Messer hätten sie aber nicht dabei gehabt und auch ein mitgebrachter Hammer sollte nur Drohkulisse sein. Nach den erlittenen Messerstichen hatten sich Kolja B. und Konrad E. noch auf eine nahegelegene Brücke geflüchtet und waren dort zusammengebrochen. …Die Antifaschisten hatten ausgesagt, sie könnten sich die Verletzung von Leander S. nur so erklären, dass dieser sich im Handgemenge selbst verletzt habe. …
Man bringt also heutzutage zur Klärung von Streitigkeiten als Linker einen Hammer nur so als Drohkulisse mit, will aber eigentlich nur spielen und der Gegenseite nichts tun. Das Urteil soll (laut taz) am 12. Januar fallen.
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Kommentar von Hans Bendix
Nun, mindestens ebenso spannend wäre es, zu erfahren, wann der Prozeß gegen Leander S. beginnt, weil er sich gegen die "Antifa-Zielansprache" gewehrt hat; gefährliche Körperverletzung müsste da doch mindestens "drin" sein, oder ...?