Im „Kampf gegen Rechts“ oder gegen Coronapolitik-Gegner ist selbst die illegale Sperrung und Kündigung von Bankkoten gut. Hier und hier.
Jetzt zeigt Trump „Promi-Richtern“, die Putin und den israelischen Premierminister verhaften wollen, am eigenen Leib, wie es sich anfühlt, international geächtet zu sein. Am 6. Februar 2025 erließ Donald J. Trump die „Executive Order 14203 – Imposing Sanctions on the International Criminal Court auf Grundlage u. a. des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) und des National Emergencies Act (NEA).
Darin wird bestimmt, dass sämtliche Vermögenswerte und Interessen an Vermögen in den USA oder unter Kontrolle von US-Personen von bestimmten Personen „blocked“ werden können, sowie Einreiseverbote gelten, wenn diese sich an Aktivitäten des International Criminal Court (ICC) beteiligen, die sich gegen US-Personen oder US-Verbündete richten. In diesem Maßnahmenrahmen wurden mehrere Richterinnen und Richter des ICC sowie dessen Chefankläger „unter Sanktion“ gesetzt.
Kanzler Merz wäre im Gegensatz noch nicht einmal in der Lage, Einreisen nach Deutschland ernsthaft zu untersagen. Weitergehende Rechte sind schon lange in Brüssel. Diese selbstgefälligen steuerbefreiten Juristen des ICC zetern nun, wenn plötzlich die eigene Amex-Bankkarte zum Champagnerkauf auf Steuerkohle nicht mehr funktioniert. Was war passiert? Amazon und Paypal ghosten den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Richter in Europa.
Nicolas Guillou, französischer Richter am International Criminal Court (ICC) – auf deutsch: Internationalen Strafgerichtshof (IGSt) in Den Haag –, jammert jetzt darüber, was passiert, wenn die US-Regierung Tech-Firmen als Waffe einsetzt: ein Leben ohne Hotelreservierungen, Amazon-Shopping, Paypal und Kreditkarten. Also fast Kriegsgefangenenlager.
Der Richter aus Frankreich muss auf Anordnung der Trump-Regierung nun auf Services von US-Technologiefirmen wie Amazon, Microsoft, Google oder Paypal verzichten, wie das französische Nachrichtenmagazin Le Nouvel Obs und die Tageszeitung Le Monde übereinstimmend berichten.
Guillou begann seine Karriere als „Berater“ und Politfunktionär im französischen Justizministerium.
Wie funktioniert das genau in der Praxis? Allen US-Personen und US-Organisationen wie Firmen inklusive deren internationaler Tochterunternehmen ist es untersagt, Guillou als Privatperson Dienstleistungen zu erbringen. Sein Amazon- und sein Paypal-Konto sind geschlossen und Hotelbuchungen über die Plattform Expedia storniert worden. Auch Kreditkarten wie von Visa, Mastercard oder American Express kann Guillou nicht mehr nutzen.
Guillou findet sich auf einer Sanktionsliste der US-Regierung: Als einer der Richter am Internationalen Strafgerichtshof hatte er einen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen erlassen.
Jetzt fordern Richter Guillou in einer Gegenreaktion, dass die Europäische Union (EU) extra für ihn ihre „Blockierungsverordnung“ wegen seiner Sanktionierung aktiviert. Diese Verordnung ist ein Instrument der EU, um Unternehmen und Personen innerhalb der EU vor extraterritorialen Sanktionen anderer Staaten zu schützen, wenn diese Sanktionen aus Sicht der EU unberechtigt sind. Die europäischen Tochterunternehmen US-amerikanischer Konzerne dürften diese Sanktionen dann nicht mehr in der EU umsetzen. Guillou hält einen solchen Schritt für erforderlich, denn hinter den Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof stehe „die gesamte Frage der Rechtsstaatlichkeit auf dem Spiel“.
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Das wäre aber eine Kriegserklärung an Trump. Das macht niemand in Brüssel.
Meine persönliche Ansicht: Es geht hier nicht um die “Avantgarde des Rechts“, sondern - pardon - um einen durchgeknallten Haufen parasitärer Juristen, die glauben, sie bestimmen in ihren auffälligen Kostümen die rechtliche Weltordnung ausdrücklich auch außerhalb der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshof.
Nichtmitglieder oder „Nichtratifizierer“ pp. sind:
USA, China, Russland, Indien, Israel, Sudan, Indonesien, Algerien, Angola, die Bahamas, Bahrain, Kamerun, Ägypten, Eritrea, Guinea-Bissau, Haiti, Iran, Jamaika, Kuwait, Kirgisistan, Monaco, Marokko, Mosambik, Oman, São Tomé und Príncipe, die Salomonen, der Sudan, Syrien, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Usbekistan, Jemen, Simbabwe, Aserbaidschan, Belarus, Bhutan, Brunei, China, Kuba, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kasachstan, Nordkorea, Laos, Libanon, Libyen, Malaysia, Mauretanien, Mikronesien, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Niue, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Katar, Ruanda, Saudi-Arabien, Singapur, Somalia, Südsudan, Sri Lanka, Eswatini, Togo, Tonga, die Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, der Vatikanstaat und Vietnam sowie die aus dem Statut ausgetretenen Staaten Burundi und die Philippinen.
Diese repräsentieren etwa 4,5 Milliarden Menschen, mehr als die Hälfte der Erdbevölkerung.
Deutschland sollte - wie neuerdings Ungarn - aus dem Gerichtshof austreten. Dieser muss aufgelöst und beendet werden. Er ist dominant eine „Westanmaßung“ und Okkupation des Rechts, keine UNO-Einrichtung. Über 200 Millionen Euro kostet die 900-Mitarbeiter-Show-Veranstaltung pro Jahr. Davon wird ein großer Anteil direkt von deutschen Steuerzahlern getragen.
Trotz persönlicher Vorbehalte gegen Sanktionen: Die Richter sollten ihre gesperrte Kreditkarte als das sehen, was sie und ihre Rechtskomplizen in den Einzelstaaten engagierten Aktivisten und kritischen Medien täglich zumuten.
Laut den „Conditions of Service and Compensation of Full-time Judges of the ICC“ beträgt das Jahresentgelt für Vollzeit-Richter € 180.000 "netto". Dazu kommt für den Präsidenten eine Sonderzulage von 10 % (~ € 18.000 netto) des Jahresentgelts.
Laut dem Budget-Entwurf für 2025 der Assembly of States Parties sind die Posten „Judges’ salaries and entitlements“ mit rund € 7.067,7 Tsd. veranschlagt, was eine Steigerung von etwa 15,2 % (!) gegenüber 2024 darstellt.
https://asp.icc-cpi.int/sites/default/files/asp_docs/ICC-ASP-23-INF2-ENG.pdf
Gemäß dem „Agreement on the Privileges and Immunities of the ICC“ und weiteren Regelungen sind die Gehälter, Vergütungen und Zulagen der Richter, des Anklägers, deren Stellvertretungen und des Registrars von der Besteuerung befreit.
Ein BVerfG-Richter verdient „all over“ etwa 15.000 Euro brutto. Die sind aber zu versteuern.
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Kommentare
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Kommentar von T S
Erfreulich daß solche Gestalten ihre eigene Medizin zu schmecken bekommen. Nicht erfreulich daß derartige Vorgehen damit weltwirksam Schule machen.
Es gibt im Grunde nur ein wirksames Mittel, und daß ist aus allen solchen Organisationen die weder vom Volk legitimiert sind noch für diese einen Vorteil bringen auszutreten und jegliche Unterstützung zu streichen.
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Kommentar von Ombudsmann Wohlgemut
Er war mir schon zuvor suspekt, aber spätestens seit dem Hamas-Sympathisant als Chef ist der Laden eine einzige Shitshow.