Ampel schafft „fließenden Übergang“ von illegaler Einwanderung in deutsche Staatsangehörigkeit

Aufenthaltsrecht für alle!

von Hans-Georg Maaßen (Kommentare: 3)

Das Chancen-Aufenthaltsrecht macht das gesamte Asylverfahren zur Farce: Egal wie das Asylverfahren ausgegangen ist und ob es überhaupt beendet wird, der Ausländer kann hierbleiben.© Quelle: privat

Immer dann, wenn die Zahl der illegalen Ausländer in Deutschland zu groß wurde, weil sich die verantwortlichen Politiker nicht um die Abschiebung kümmerten oder weil die Abschiebungen wegen restriktiver Vorschriften nicht möglich wurden, kamen sie in der Vergangenheit auf die Idee, den Aufenthalt dieser Personen zu legalisieren.

Sie nannten das Altfallregelung, Bleiberechtsregelung oder Härtefallregelung. Dadurch wurde die Zahlenbilanz frisiert, und sie wurden das unangenehme Thema los, ohne das eigentliche Problem, dass die Leute nicht freiwillig Deutschland verlassen, lösen zu müssen. Wäre es nicht schön, wenn das auch in anderen Rechtsgebieten möglich wäre? Zum Beispiel eine Art Amnestie für Leute, die jahrelang vorsätzlich keine Steuern zahlten?

Am 6. Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Parlament beraten werden. Dieses „Chancen-Aufenthaltsrecht“ greift die Idee einer Altfallregelung auf, geht aber wesentlich weiter.

Innenministerin Nancy Faeser erklärte dazu: „Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir einen Perspektivwechsel. Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben.“ Von dieser Regelung könnten rund 137.000 der 242.000 geduldeten Ausländer erfasst werden.

Werfen wir einmal einen Blick in den Gesetzentwurf der linken Bundesregierung. Nach dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in § 104c des Aufenthaltsgesetzes soll geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie sich am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben.

Der Ausdruck „soll … erteilt werden“ bedeutet in der Rechtssprache, dass ein Aufenthaltstitel grundsätzlich erteilt werden muss, wenn er beantragt wird und die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Geduldete Ausländer sind solche, die sich eigentlich illegal in Deutschland aufhalten, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie zum Beispiel ihre Reisepässe vernichtet haben, über ihre Identität täuschten, der Heimatstaat sich weigert, sie zurückzunehmen, keine Reiseverbindungen bestehen oder sie wegen Krankheit oder anderen persönlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Hierbei handelt es sich in Masse um abgelehnte Asylbewerber. Kurzum: Diese Leute müssen nach einem langen Asylverfahren und ausländerrechtlichen Verfahren Deutschland verlassen, tun es aber nicht.

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Nach dem Gesetzentwurf sollen sie nach fünf Jahren einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten, wobei die Zeiten für das Asylverfahren (gestatteter Aufenthalt) anzurechnen sind. Da das Asylverfahren in Deutschland derzeit locker knapp vier Jahre dauert (derzeit durchschnittlich 7,0 Monate Verwaltungsverfahren, 27,5 Monate erstinstanzliches und 11,1 Monate zweitinstanzliches Verfahren in Berlin), kann der abgelehnte Asylbewerber nahezu unmittelbar nach dem langen Asylverfahren seine „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ abholen, ohne dass die deutschen Behörden überhaupt versuchen konnten, ihn abzuschieben.

Im Unterschied zu anderen Ausländergruppen soll die „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ an Geduldete auch dann erteilt werden, wenn bestimmte allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. So kann die „Chancen-Aufenthaltserlaubnis“ auch erteilt werden, wenn der Ausländer von Sozialleistungen lebt und er über seine Identität getäuscht hat. Strafrechtliche Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen (gleich drei Monaten) stehen dem Chancen-Aufenthaltsrecht nicht entgegen.

Auch kommt es nicht auf deutsche Sprachkenntnisse an. Ein geduldeter Ausländer ist also nach Auffassung der Innenministerin und der Bundesregierung schon dann „gut integriert“, wenn er kein Deutsch spricht, von Sozialleistungen abhängig ist, Straftaten begangen hat und über seine Identität und die Asylgründe getäuscht hat. Ein bemerkenswertes Verständnis von guter Integration.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für ein Jahr erteilt. Anschließend soll das Aufenthaltsrecht nach § 25b (Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration) gewährt werden. Damit wird der Aufenthalt dauerhaft legalisiert. Das gesamte Asylverfahren wird damit zur Farce. Egal wie das Asylverfahren ausgegangen ist und ob es überhaupt beendet wird, der Ausländer kann hierbleiben.

Die Erleichterung der illegalen Einwanderung nach Deutschland, die Verhinderung von Abschiebungen und die massenhafte Legalisierung des Aufenthalts von geduldeten Ausländern ist seit vielen Jahren eine Herzensangelegenheit der Linken. Es geht dabei nicht um Humanität oder um den Schutz von Menschenrechten.

Die Leute, um die es hier geht, bedürfen unseres Schutzes nicht und sind durch das feinmaschige Netz des Asylverfahrens gefallen, weil sie nicht verfolgt wurden, weil sie über ihre Identität und die Asylgründe getäuscht und gelogen hatten.

Humanität ist für politische Linke immer nur Vorwand. Ihnen geht es um die Destabilisierung der bürgerlichen Gesellschaft und um ein neues sozialistisches Staatswesen. Für die Linke, die Migranten und die Asylindustrie ist es eine Win-Win-Win-Situation. Die Linke kommt mit der massenhaften Migration ihrem Ziel, die verhasste bürgerliche Gesellschaft des Grundgesetzes umzugestalten, wieder einen Schritt näher, die Migranten erhalten den Aufenthaltstitel und die Asylindustrie verdient sich reich.

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Der nächste Schritt der Linken wird die weitere Auflösung des Staatsangehörigkeitsrechts sein. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Staatsangehörigkeitsrecht so geändert werden, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nach fünf Jahren und bei „besonderen Integrationsleistungen“ bereits nach drei Jahren besteht. Dabei soll die mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich hingenommen werden.

Da wir nun wissen, wer sich für ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach dem Verständnis der linken Bundesregierung „gut integriert“ hat, können wir auch den Maßstab der Regierung für besondere Integrationsleistungen erahnen.

Ein fließender Übergang von der illegalen Einwanderung in die deutsche Staatsangehörigkeit bei Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeiten. Dann haben wir fast das, was die fanatischen Linken schon früh forderten: Jeder der ins Land kommt, soll Deutscher sein. Wenn Sie glauben, dass das eine naive Ausländer- und Einbürgerungspolitik ist, dann täuschen Sie sich. Das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ist nur ein Mittel, um den verhassten bürgerlichen Staat des Grundgesetzes in ihrem Sinn umzubauen.

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