Warum der GFF-Mann gefährlicher ist als hundert Talkshows

Bijan Moini – Der intelligenteste Feind der AfD macht jetzt Kasse

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 2)

Bijan Moini – Gruß über den Schützengraben© Quelle: Wikipedia Bijan Moini auf der re:publica 25 in Berlin, 28. Mai 2025. Foto: Leonhard Lenz, CC BY 4.0.

Bijan Moini, Kopf des AfD-Verbotsgutachtens der GFF, wird zum 1. Oktober Partner der Kanzlei Quadflieg Moini. Kein Abgang, ein Positionswechsel: Dieselbe Expertise, anderes Preisschild – und für die AfD weiterhin der gefährlichste Gegner im Raum.

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.

Ich mag Bijan Moini nicht. Obwohl ich ihn persönlich gar nicht kenne. Wer einen grundlegenden konservativen Umbau Deutschlands für notwendig hält, unser Land retten möchte, gar für die AfD ist, hat viele Gründe, ihn und seine Arbeit massiv und strategisch zu bekämpfen.

Er war der Kopf hinter dem AfD-Verbotsgutachten mit Kosten von wohl fast 1 Millionen Euro, 1.675 Seiten Haupttext, 13 Monaten Bearbeitungszeit durch ein zwölfköpfiges Expertenteam und der Auswertung von über 3 Millionen Datenpunkten. Jetzt wechselt er die Kampfklasse.

Aber gerade deshalb soll man nicht den Fehler machen, ihn als irgendeinen linken NGO-Aktivisten abzutun. Bijan Moini ist ein ausgesprochen intelligenter, hervorragend ausgebildeter und strategisch arbeitender politisch-juristischer Gegner.

Für die AfD ist er das ganz unmittelbar. Auch große Teile einer CDU, die das Land bei Migration, innerer Sicherheit, Datenschutz oder staatlichen Eingriffsbefugnissen deutlich anders ausrichten möchten als die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), finden sich auf der existentiell anderen Seite.

Moini, Jahrgang 1984, stammt aus der Nähe von Karlsruhe. Seine Familie kam aus dem Iran nach Deutschland. Ob er selbst noch die iranische Staatsbürgerschaft hat, ist unbekannt. Er studierte Rechts- und Politikwissenschaft in München und Paris, promovierte bei dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, arbeitete mehrere Jahre als Wirtschaftsanwalt. Bereits dort agitierte er beim Aufbau einer asylrechtlichen Pro-bono-Praxis. Das heute ein Großteil von ausländischen Straftätern in Lande sind, von Bürgergeld leben und unsere Sicherheit gefährden, ist auch diesem Geschäftsmodell zu verdanken.

Anschließend wechselte er in jene Welt, in der Recht nicht angewendet, sondern gezielt als Instrument gesellschaftlicher Veränderung genutzt wird.

Seit 2017 arbeitete er für die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, zuletzt als Legal Director und Leiter ihres „juristischen Teams“. Die GFF nennt als gemeinsame Arbeitsfelder mit Moini unter anderem die Rechte von „Geflüchteten“, den Kampf gegen Diskriminierung, Versammlungsfreiheit und - fast unglaubwürdig - die Begrenzung staatlicher Überwachung. Moini selbst hat seine Arbeit immer unter den Begriff der Freiheitsrechte, seiner Idee davon, gestellt. Das sollte man nicht unterschlagen.

Aber welche Freiheit ist gemeint – und wo endet sie? Sicher gehört die AfD nicht zum Kreis der Begünstigten.

Denn Moinis Bürgerrechtsverständnis führt nicht zu einem klassisch liberalen Freiheitsbegriff. Aber noch 2023 trat er im Bundestag als Sachverständiger gegen den CDU/CSU-Antrag zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen auf und bewertete eine solche Vorratsspeicherung als tiefgreifenden Grundrechtseingriff.
Klarer wurde seine DNA beim Sicherheitspaket mit Verschärfungen im Migrations- und Leistungsrecht. Die GFF kritisierte das unter verfassungs-, unions- und völkerrechtswidrig. Das Land soll nach GFF-Idee wohl weiter und ungehindert geflutet werden.

Das zeigt: Die Konfliktlinie verläuft keineswegs nur zwischen Moini und der AfD. Wo CDU oder CSU auf mehr staatliche Sicherheitsbefugnisse oder schärferes Migrationsrecht setzen, steht Moinis und sein Flüchtlingsklientel auf der anderen Seite.

Bei der AfD ist die Auseinandersetzung fundamental geworden. Moini leitete bei der GFF das bekannte AfD-Verbots-Projekt. Moini erklärte öffentlich, die AfD sei nach Auffassung der Gutachter verfassungswidrig und ein Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Die GFF selbst erklärte zugleich, keinen Verbotsantrag zu fordern, sondern „nur eine juristische Grundlage liefern zu wollen“.

Man sollte sich klarmachen, was für ein ungewöhnlicher Vorgang das ist. Der Mann, der seine berufliche Identität über Jahre mit dem Schutz individueller Freiheit vor staatlicher Macht verbunden hat, widmet sein bislang wohl größtes Projekt ausgerechnet der Vernichtung des politischen Gegners. Der vermeintliche Bürgerrechtler, der zuvor den Staat begrenzen wollte, untersucht nun mit enormem personellem und wissenschaftlichem Aufwand, wie der Staat eine Partei verbietet, die von Millionen Bürgern gewählt wird.

Damit ist Moini für die AfD kein abstrakter Kritiker. Er ist im existentiellen Sinne Feind:

„Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“
Carl Schmitt

Schmitt erläutert diese Unterscheidung bezeichne den „äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung, einer Assoziation oder Dissoziation“. Zu seiner Definition des Feindes:

„Feind ist … nicht der Konkurrent oder der Gegner im allgemeinen. Feind ist auch nicht der private Gegner, den man unter Antipathiegefühlen haßt. Feind ist … d. h. der realen Möglichkeit nach kämpfende Gesamtheit von Menschen, die einer ebensolchen Gesamtheit gegenübersteht.“

„Feind ist nur der öffentliche Feind, weil alles, was auf eine solche Gesamtheit von Menschen, insbesondere auf ein ganzes Volk Bezug hat, dadurch öffentlich wird.“
„Der politische Feind […] ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einem besonders intensiven Sinne existentiell etwas anderes und Fremdes ist […]“

Damit verwende ich „Feind“ ausdrücklich im Schmittschen Sinne und möchte klarstellen: nicht persönlicher Hass, nicht moralische Verachtung, sondern ein öffentlicher politischer Gegner in einem existentiellen Gegensatz.

Wenn sich dessen Welt durchsetzt, wird es Deutschland wie wir es kennen, nicht mehr geben.

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Moini ist politisch gefährlicher als hundert empörte Talkshowgäste. Nicht weil er schreit. Nicht weil er beleidigt. Sondern weil er nicht beleidigt, Akten liest, Rechtsprechung kennt, Mitarbeiter organisiert, jahrelang an einer Rechtsfrage arbeitet und am Ende ein Materialpaket auf den Tisch legt, mit dem Verfassungsjuristen, Politiker und Verfassungsorgane den „Kampf gegen rechts“ in eine Endphase bringen soll. Das ist eine ganz andere Liga von Auseinandersetzung.

Hübsche historische Pointe mit „blöder AfD“: 2020 wurde Moini in den Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gewählt. Vorgeschlagen hatten ihn SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP gemeinsam. Am Ende wurde er sogar ohne Gegenstimme gewählt. Auch die AfD stimmte ihm damals zu! Inzwischen ist Moini aus dem Medienrat ausgeschieden. Und nun endet auch seine Zeit bei der GFF.

Hier beginnt der wirtschaftlich interessante Teil seiner Biografie. Zum 1. Oktober 2026 wird aus tqf legal die Kanzlei Quadflieg Moini. Moini war seit 2023 bereits Of Counsel; jetzt wird er Partner und Mitnamensgeber der Kanzlei. Die bislang sechs Anwälte starke Berliner Litigation-Boutique erweitert ihr Angebot mit ihm um Verfassungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und strategische Prozessführung. Hinzu kommen IT- und Datenschutzrecht sowie Künstliche Intelligenz. Damit wird aus der jahrelang gemeinnützig finanzierten Expertise nun ein lukratives anwaltliches Geschäftsmodell. Gute Mandanten, wohl vor allem mit Steuergeldern gepimperte, wird er haben.

Das ist nicht anrüchig. Anwälte verdienen mit ihrer Expertise Geld; dafür ist der Beruf da. Man sollte den Übergang dennoch benennen: Moini hat fast ein Jahrzehnt lang bei einer NGO außergewöhnliches Know-how über Verfassungsprozesse, Grundrechte, Sicherheitsrecht, Datenschutz und politische Großverfahren gelernt. Jetzt macht er Kasse.

Man sollte nicht behaupten, er wolle künftig „mit dem Kampf gegen die AfD Geld verdienen“, solange dafür keine Mandate bekannt sind. Aber seine neue Kanzlei vermarktet genau jene Kompetenzen, die er in seiner GFF-Zeit aufgebaut hat – Verfassungsrecht, strategische Prozessführung, Grundrechtsschutz, Staats- und Parteienrecht. Die Kanzlei stellt auf ihrer Website seine Auftritte zum AfD-Verbotsverfahren prominent heraus.

Wer aus konservativer Perspektive auf diesen Lebenslauf blickt, sollte sich nicht darüber empören, sondern daraus lernen.

Moini besitzt etwas, das auf der konservativen und insbesondere auf der rechten Seite Deutschlands regelmäßig fehlt: die Verbindung von juristischer Exzellenz, institutioneller Vernetzung, langer Vorbereitung, Medienkompetenz und einem klaren Verständnis dafür, dass politische Veränderungen nicht ausschließlich durch Wahlen entstehen.

Seine weltanschaulichen Wurzeln liegen erkennbar in einem ausländisch mitgeprägten Bürgerrechtsmilieu, das Minderheitenschutz und dem Schutz von Geflüchteten; Antidiskriminierung stark gewichtet. Gegen Deutschland, gegen die Mehrheit, gegen die Nation.

Natürlich gegen die AfD mit konkreter rechtspolitische Frontstellung. Gegenüber CDU und CSU besteht diese Frontstellung nicht immer, wohl aber bei Hauptfragen von Migration und innerer Sicherheit. Wer das Land durch restriktivere Migrationspolitik, stärkere Sicherheitsorgane oder einer wertebasierten Staats- und Gesellschaftspolitik gestalten möchte, findet in Moini seinen hochprofessionellen Feind.

Deshalb: Mein Gruß über den Schützengraben. Gerade deshalb verdient seine Professionalität Anerkennung. Der dümmste Umgang mit einem intelligenten Gegner besteht darin, ihn für dumm zu erklären. Der zweitdümmste besteht darin, sich darüber zu beklagen, dass er besser organisiert ist.

Und damit sind wir beim eigentlich interessanten Punkt: Wie Moini und Organisationen wie die GFF juristische Auseinandersetzungen organisieren – und warum das andere politische Lager - einschließlich der AfD - dieses Geschäft bislang ziemlich amateurhaft betreibt. Das ist allerdings eine eigene Geschichte.

(Fortsetzung folgt)

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