Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Während Kanzler Merz eine „Spritpreisentlastung“ angekündigt, stimmten seine CDU/CSU-Kollegen im EU-Parlament noch am gleichen Tag für die Änderung des Zertifikatehandels ETS2, die eine massive Erhöhung der Kraftstoffpreise zur Folge hat.
Was die Entscheidung für Benzinpreise konkret bedeutet:
1. Einführung des ETS2 für den Straßenverkehr: Ab 2027 wird das neue ETS2 wirksam, das unter anderem den Straßenverkehr und Gebäude umfasst. Tankstellenbetreiber bzw. Kraftstofflieferanten müssen dann CO₂-Zertifikate für fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel erwerben. Dies führt zu einer dramatischen Preissteigerung an den Zapfsäulen.
2. Angebliche Dämpfung des Preisschocks: Die im September 2026 beschlossenen Regeln zur Marktstabilitätsreserve (MSR) im ETS2 sollen nur extreme Preisausschläge durch die EU abfedern. Ziel ist die weitere kontinuierliche Preissteigerung zusätzlich zu den heutigen drastischen Preissprüngen beim Benzin.
3. Verlogene „Schutzmechanismen“: Das EU-Pack betont potenzielle Preisobergrenzen-Mechanismen zur Vermeidung übermäßiger Preisanstiege, die es ohne diese desaströse Politik gar nicht gäbe. Die EU-Kommission prüfe dann bis Oktober 2027 die Auswirkungen auf die Haushalte und ob die Maßnahmen ausreichen. Mehr geht immer.
4. Verlogene Kompensation über den Klima-Sozialfonds: Das gestohlene Geld soll zu einem kleinem Teil genutzt werden, um finanziellen Belastungen abzufedern – beispielsweise durch Förderungen für den Umstieg auf E-Autos und Roller.
5. Komplexe Rechnung: Die Preissteigerung pro Liter Benzin hängt direkt vom CO₂-Preis (pro Tonne CO₂) ab. Als Faustregel gilt: Pro 10 Euro Erhöhung beim CO₂-Preis steigt der Benzinpreis um etwa 3 Cent pro Liter (inkl. Mehrwertsteuer).
6. Der Fahrplan in den Untergang: Der Fahrplan der CO₂-Preisaufschläge (Deutschland & EU): 2026 bis zu 65 Euro pro Tonne, 2027 80 Euro, 2028 bis 2030 100 bis 200 Euro durch „freie Marktpreisbildung“. Der perfide Trick der politischen Klasse: Das müssen Raffinerien und Tankstellen einziehen! 200 Euro wären dann sogar 60 Cent - nicht 50 Cent - pro Liter nur CO₂-Mehrkosten. Weitere Preisgründe - Weltpreis und andere Steuern "not included".
7. Auch Nicht-Autofahrer werden ausgeplündert: Die Preissteigerungen bei Heizöl und Erdgas hängen wie beim Benzin direkt von der Höhe des CO₂-Preises ab.
Für Heizöl gilt die Faustregel, dass sich der Liter pro 10 Euro CO₂-Preisaufschlag um etwa 3,2 Cent verteuert. Bei Erdgas entspricht dieselbe Erhöhung einem Plus von knapp 0,24 Cent pro Kilowattstunde, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Im Zeitraum von 2026 bis 2027 liegt der CO₂-Preis im Übergangssystem voraussichtlich bei 55 bis 65 Euro pro Tonne.
8. Öl - Übernachten bei Dunkelheit mit kaltem Hintern: Für Nutzer einer Ölheizung bedeutet das einen Preisaufschlag von etwa 17,5 bis 20,7 Cent pro Liter Heizöl. Wer mit Gas heizt, zahlt in diesen Jahren etwa 1,2 bis 1,4 Cent pro Kilowattstunde mehr.
Hochgerechnet auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus entspricht das bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl Zusatzkosten von rund 350 bis 410 Euro pro Jahr. Bei einer Gasheizung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden summiert sich der CO₂-Anteil im gleichen Zeitraum auf etwa 240 bis 280 Euro im Jahr.
Mit dem vollständigen Start des europäischen Emissionshandels ETS2 ab 2028 und der schrittweisen Freigabe der Zertifikatepreise steigen die Abgaben weiter an. Experten rechnen für die Jahre 2028 bis 2030 mit CO₂-Preisen zwischen 70 und 150 Euro pro Tonne oder mehr.
Für Heizöl führt das zu einem Preisanstieg von etwa 22 bis 48 Cent pro Liter gegenüber der Basis ohne CO₂-Steuer. Ein Haushalt mit 2.000 Litern Jahresverbrauch muss bis 2030 also mit jährlichen CO₂-Mehrkosten von knapp 440 bis über 900 Euro rechnen.
Gas - Übernachten bei Dunkelheit mit kaltem Hintern: Beim Erdgas klettert der Aufschlag auf etwa 1,5 bis 3,3 Cent pro Kilowattstunde, was für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch eine jährliche Belastung von circa 300 bis über 650 Euro allein durch den CO₂-Preis bedeutet.
9. Ausplünderung der Vermieter und dramatischer Rückgang von Mietwohnungen: Für Mietwohnungen greift dabei das perfide CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Die Mehrkosten werden nicht komplett an die Mieter weitergegeben, sondern abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Vermietung von Altsubstanz lohnt nicht mehr: Der Vermieter muss vollständig unsinnige Wärmedämmung bezahlen oder die Heizölsteuer seiner Mieter. Bitte keine älteren Einliegerwohnungen oder Altbauwohnungen mehr vermieten.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
10. Die Todesrechnung: Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, desto höher ist der Prozentanteil, den der Vermieter von der CO₂-Abgabe übernehmen muss. Im „Stufenmodell“ - sehr hoher Verbrauch von über 52 kg CO₂/m² pro Jahr durch schlechte Dämmung - muss der Vermieter 95 Prozent der CO₂-Kosten zahlen.
Nehmen wir als Beispiel eine große Altbauwohnung bei einer Annahme von 3.000 Litern Jahresverbrauch. Dies erzeugt ca. 8 Tonnen CO₂. Bei einem CO₂-Preis von 65 € / Tonne: CO₂-Gesamtkosten: ca. 520 €. Vermieteranteil (95 Prozent): ca. 494 € (Mieter zahlt 26 €). Bei einem CO₂-Preis von 100 € / Tonne (ab 2028 im ETS2): CO₂-Gesamtkosten: ca. 800 €. Vermieteranteil (95 Prozent): ca. 760 € (Mieter zahlt 40 €). Bei einem realistischen CO₂-Preis von 150 € / Tonne: CO₂-Gesamtkosten: ca. 1.200 €, Vermieteranteil (95 Prozent): ca. 1.140 € (Mieter zahlt 60 €). Es geht nur um die Abgabe, nicht um den Ölpreis.
11. Folge den Spuren des Geldes: Die Versteigerung der CO₂-Zertifikate ist eine gigantische Ausplünderung des Steuerzahlers bis zur Verarmung. Übrig bleiben am Ende nur noch Sozialhilfeempfänger, die die Kosten beim Sozialamt abbetteln dürfen.
Die Einnahme fließen direkt an die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und in spezielle Förderfonds. Die Aufteilung folgt einem Todesschlüssel:
Der Großteil – 75 Prozent – geht an die nationalen Haushalte in Deutschland an den Bund. Diese buchen die Summe pauschal „für Klimaschutz- und Sozialmaßnahmen“.
Diese Einnahmen kommen in ein weiteres „Sondervermögen“ (Klima- und Transformationsfonds - KTF), der alleine von Finanz- und Wirtschaftsministerium gesteuert wird. Daraus sollen angeblich Wärmepumpen, energetische Gebäudeprogramme und Sanierungszuschüsse und E-Autos und deren Ladegeräte bezahlt werden.
12. Die EU-Bürokratie erhält eine faktisch eigene Steuer: In Form des EU-Klima-Sozialfonds, der 25 Prozent aller Einnahmen aus dem neuen Gebäudefeuerung- und Verkehrsemissionshandel (ETS2) abgreift. Damit soll die EU als weitere Umverteilung „sozialen Härten“ - die sie erst ausgelöst hat - mit Kleinstgeschenken vornehmen. Dabei geht Deutschland aber leer aus. Denn das Geld soll gezielt in „einkommensschwächere EU-Länder“ - vor allem in Osteuropa – geschoben werden. Offener Hinweis in Brüssel: Bald zum Wiederaufbau der Ukraine.
In Deutschland liegen Jahreseinnahmen 2030 bei ca. 35 Milliarden Euro; geschätzte Jahreseinnahmen 2030 ETS1 und ETS2 zusammen bis 90 Milliarden Euro pro Jahr. Kumulierte Einnahmen für den ETS2: Allein der neue Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) soll den EU-Mitgliedstaaten bis 2032 insgesamt zwischen 340 und 570 Milliarden Euro einbringen.
In den EU-Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund) fließen bis 2032 rund 65 Milliarden Euro - aufgestockt durch weitere nationale Mittel auf insgesamt 86 Milliarden Euro. Damit wird die EU die Sozialpolitik der Nationalstaaten kapern.
Ps.: Klar, keine festgeschriebene 50 Cent, aber ein Mechanismus, der sie fast macht – plus MwSt. auf den höheren Preis.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung