Von RA Dirk Schmitz
Der Gesetzentwurf aus dem hessischen Justizministerium nicht zuerst nicht im Landtag, sondern vor der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vorgestellt.
Nach Auffassung der Landesregierung berührten Aussprüche wie „From the River to the Sea“ nicht nur das Verhältnis von Israelis und Palästinensern in Israel / Palästina, sondern „deutsche Verfassungsidentität“.
Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an? Israel keilt mächtig aus und vernichtet Leben rund um Israel, bombardiert Libanon, Gaza, Iran. Da ist die arabisch-palästinensische Forderung, dass Israel ins Meer getrieben werden soll, emotional durchaus verständlich. „Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an", erklärt Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Wer Israel hasst, greift jüdisches Leben in Deutschland an? Wie soll das funktionieren?
Es ist das gute Recht im Meinungsprozess auch das Ende des Staates Israel zu fordern - es ist verboten zu schießen. Darf ich das Existenzrecht Russlands oder der Ukraine bestreiten? Selbstverständlich!
Ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) kann nur der Bundestag beschließen. Einbringen soll den hessischen Entwurf der Bundesrat. In der Länderkammer vorstellen will Rhein ihn am 8. Mai, dem Tag der deutschen Kapitulation 1945. Wie peinlich – oder gar symbolisch gemeint?
Dass das Vorhaben politisch eine Mehrheit bekommen wird, ist unwahrscheinlich. Schließlich fiel ein nahezu wortgleicher Vorschlag der Unionsfraktion in der vergangenen Wahlperiode im Rechtsausschuss durch. Strafrechtler hatten Zweifel, ob eine Sonderstrafnorm zugunsten Israel verfassungskonform ist.
Der neuerliche Entwurf begegnet den gleichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Denn es handelt sich nicht um ein „allgemeines Gesetz“, was Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz (GG) für Einschränkungen der Meinungsfreiheit verlangt, sondern um ein „Sondergesetz Israel“, 80 Jahre nach dem Holocaust.
Konkret geändert werden soll § 130 StGB (Volksverhetzung). Die genannte Formulierung soll als Tatbestandsvariante in einen neuen Absatz 4 aufgenommen werden, die bisherigen Absätze 4 bis 8 sollen nach hinten rücken. Als Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Eine Änderung im Vergleich zu besagtem Entwurf aus der letzten Wahlperiode hat das hessische Justizministerium vorgenommen: Durch die Ausgliederung aus dem Absatz 1 steht die Strafbarkeit nicht mehr unter der für Aufstachelungsdelikte (Volksverhetzung, Billigung von Straftaten) üblichen Voraussetzung, dass die Äußerung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielmehr formuliert der neue Absatz 5 eine eigene Version davon. Danach muss die Äußerung geeignet sein, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“.
Scheinheilig: Es solle so sichergestellt werden, „dass nicht die von der Meinungsfreiheit grundsätzlich gewährleistete Debatte über die Befriedung des Nahostkonflikts im Wege sonstiger Staatsformen unterbunden wird“, heißt es dazu in der Begründung.
Im „phänotypischen Regelfall“ sei die Voraussetzung aber erfüllt. Damit gemeint sind bestimmte Parolen, die auf Palästina-solidarischen Demonstrationen oft zu hören sind. In der Entwurfsbegründung genannt werden unter anderem „From the river to the sea, Palestine will be free“ bzw. dessen arabische Version „Von Wasser zu Wasser, Palästina wird arabisch sein“ oder „There is only one state, Palestine 48“. Auch die grafische Darstellung von Israel-Palästina als einem palästinensischen Staat auf einer Landkarte soll den Tatbestand erfüllen.
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Als bislang höchstes deutsches Gericht bejahte das Oberlandesgericht Düsseldorf im November eine Strafbarkeit nach § 86a StGB, wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Ausspruch sei ein Slogan der in Deutschland verbotenen Hamas. Straflos kann die Äußerung dann nur im Ausnahmefall sein. Gegen das Urteil ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig.
Bei mehrdeutigen Äußerungen ist die straflose Interpretation zugrunde zu legen, wenn diese nicht völlig fernliegend ist. Dass die Strafbarkeit deshalb vor allem der Einzelfallbetrachtung durch die Gerichte obliegt, ist der hessischen Landesregierung ein Dorn im Auge. Sie möchte spezifisch gegen Äußerungen vorgehen, durch die die Existenz bzw. das „Existenzrecht“ des Staates Israels in Abrede gestellt wird.
Nochmals: Die Negation des Existenzrechts Israels ist keine Holocaust-Relativierung. 1945 gab es noch gar keinen Staat Israel. Ist die Negation eines Staates Palästina der Völkermord an den dort lebenden Arabern? Sicher nicht.
Strafrechtler meinen, dass eine solche Strafnorm mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Strafrechtsprofessor Matthias Jahn erklärte schon früher:
„Alle diese Äußerungen – auch klar israelfeindliche – sind, ob einem das gefällt oder nicht, in die Historie des Nahostkonflikts eingebettet. Da fehlt ... der klare Bezug zu Deutschland.“
Konsequent müsste der Tatbestand nicht auf Israel begrenzt sein, sondern sich auch auf das „Existenzrecht“ anderer Staaten beziehen. Leugnen kann man denklogisch nur Tatsachen, wie etwa den Holocaust, dagegen geht es beim Existenzrecht Israels um ein Recht. Der Begriff „leugnen“ passt nicht. Es handelt sich um wertende Meinungsäußerungen, die nach der Rechtsprechung des BVerfG intensiveren Schutz genießen als das wahrheitswidrige Bestreiten historischer Tatsachen.
Unklar bleibt der Begriff des „Existenzrechts“. Ein Staat existiert rechtlich, wenn seine Definitionsmerkmale – Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – erfüllt sind bzw. er von anderen Staaten anerkannt wird. Ein bestehender Staat genießt nach der Charta der Vereinten Nationen ein Selbstverteidigungsrecht, wenn er angegriffen wird. Beim – wohl vor allem im Kontext mit Israel – viel zitierten Existenzrecht handelt es sich noch nicht einmal um eine völkerrechtliche Kategorie.
Wer sich an gewalttätigen Pro-Palästina-Demos stört, sollte generell das Demonstrationsrecht von Flüchtlingen verbieten und Gewalttäter konsequent des Landes verweisen. Aber das fällt offenbar schwerer, als einfach mal einen neuen Straftatbestand vorzuschlagen.
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Kommentar von Johannes Schumann
Was die Opferinszenierung der Antisemiten und "Israelkritiker" angeht: Die behaupten ja heute schon, ihre "israelkritische" Meinung wäre unterdrückt, käme im ÖRR und wichigen Medien nicht vor. Dieser Narrativ ("Wir werden unterdrückt.") ist ja jetzt schon weit verbreitet und lässt sich von der Realität nicht korrigieren, denn es ist ja genau umgekehrt.
Und Sophie von der Tann bekam 'nen Preis. Günter Grass reüssierte vor vielen Jahren mit einem antisemitischen Gedicht im süddeutschen Beobachter. Israel und vor allem Natanjahu werden unfair dargestellt. Und als die Hamas 2023 den Krieg begannt, hat Baerbock erstmal das Budget für Palis erhöht, also für die Hamas.
Die unfaire Darstellung Israels beginnt ja schon damit, dass die Ereignisse singulär und kontextlos dargestellt werden. Dass Israel in den Libanon rein ist, hat mit Angriffen der Hisbollah zuvor zu tun. Dass Israel ab Oktober 2023 Angriffen aus vier Himmelsrichtungen (Gaza, Jemen, Iran, Libanon) ausgesetzt war, wird häufig unterschlagen.
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Kommentar von Johannes Schumann
1. Es gibt keinen Völkermord an den Palis. Es gibt nicht mal ein Volk der "Palästinenser". Die nennen sich erst seit den 1960er so, um den Narrativ zu befeuert, man hätte ihnen das Land geklaut.
2. Solche Gesetze sind eine ganz dumme Idee (auch die Sache mit dem Paragraphen für die Holocaustleugnung), weil man dumme Äußerungen nicht unter Strafe stellen sollte. Solche Gesetze führen nur dazu, dass die Antisemiten als Unterdrückte inszenieren können.
Das Demonstrationsrecht von Nichtdeutschen einzuschränken, halte ich für eine sehr gute Idee. Wer hier ist (egal welchen Status), hat die deutsche Straßen nicht für politischen Kundgebungen zu nutzen. Es bindet unsere Polizeikräfte, behinderte unseren Verkehr und beeinflusst unsere Volksvertreter.
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Kommentar von Kira Mandini
Ein „Sondergesetz Israel“ sollte es nicht geben.
Ansonsten ist aber dies Gesinge und Gehüpfe zu "From the river to the sea" eine Aufforderung zur Auslöschung Israels, also zum Völkermord und sollte daher unter Strafe stehen.
Ansonsten sollte Herr Schmitz sorgfältiger analysieren, wer in dem Konflikt der Aggressor ist - nämlich die Hamas, die Islamisten- und wer am 7.10.23 angegriffen wurde - nämlich Israel.
Sie versuchen sich an derselben Täter-Opfer-Umkehr wie Linksgrün.
"Palästinenser" gibt es im übrigen nicht; sie sind eine Erfindung von Arafat aus dem Jahr 1968
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Kommentar von T S
Gemäß Grundsatz gleiches Recht für alle bedeutet das daß man gar keinen Staat mehr "leugnen" darf.
Aber wie kann man dann die Integrität Israels bejahen ohne zugleich die Existenz Palästinas (weltweit von einer deutlichen Mehrheit der Staaten offiziell anerkannt) zu negieren und umgekehrt?
Oder wie schaut es mit Taiwan und China aus? Zypern? Kosovo? Kurdistan? Liste beliebig erweiterbar, und es kann beliebig diskutiert werden ab wann ein Staat faktisch als solcher gilt und wann noch nicht.
Wieder mal ein neuer, im Kern völlig unausgegorener, Verbotsgeilheitsvorschlag der Justizwillkür Tür & Tor öffnet.
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Kommentar von Joseph Conrad
" Das Existenzrecht Israels“
ist ein nur in Deutschland gebräuchlicher Begriff aus dem “Luftreich“ der deutschen politischen Theologie,
welche den deutschen Bildungsbürger zum Welt-Moralschiedsrichter über u.a. Klima, Israel, Ukraine und neuerdings Iran ausgerufen hat.
Das “Existenzrecht Israels“ ist in diesem Sinne – als einzigem Staat der Welt – von der Nachkriegsgeneration (west-)deutscher Moralpolitiker dem Staat der Juden verliehen worden; mittlerweile soll es — durch das erneuerte deutsche Moralschiedsrichtertum aller politischer Richtungen von links- bis rechts-islamophil — offenbar wieder entzogen werden.
Gehört auch der Autor des Artikels zu den "Moralisten", die einen erhöhten Sinn darin sehen, dem Staat Israel diesen historischen — nur von Deutschland ausgehenden und anerkannten — Ehrentitel wieder abzunehmen ?
Weiß man nicht.
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Kommentar von Eddy Nova
Dann sieht es aber schlecht aus für das vatikanöse Kreuzfreaktum. Der Vatikan erkennt ISRAEL auch nicht an - Israel ist in der Karte der nordafrikanischen Mittelmeerseite nicht einmal eingezeichnet. Ein Israel Jerusalehm existiert im Vatikan nicht ...Jerusalehm ist 'nur' eine Stadt in Palestine ...
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Wer ISRAEL haßt greift jiddisches Leben in Deutschland an - okay , ich denke es war absehbar das der Import von Muslim Migrant Soldaten durch Merkel jiddisches Leben in Deutschland angreift - vorsätzlich ! Gesetzeskonform war die Merkel Muslim Invasion ja nicht.
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Aber ich ahne schon was noch kommt - das Existenzrecht des Gaza Terrornest abzulehnen wird auch noch als Verbot kommen - etwas Muslim brown noising darf nicht fehlen.
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Letztendlich ist alles was das Regime des laut künftigem FDP Boss Kubicki Eierarsch Merz zustande bringt Bullshit - vom Wahn getriebene ...seit 7.10.2023 herrscht un ISRAEL faktischh Krieg - die israelischen Geschäftsleute der Tourismo haben riesige Verluste , hier könnte Hilfe geleistet werden - gefährlicher als ein Wohnsitz neben einem Asylantenheim dürfte ein Israel Urlaub auch nicht sein.
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Fällt Israel ,fällt das Abendland - das werte ich als sicher !
Solange das Gesetz nur für Muslime gilt wäre es vielleicht sogar in Ordnung ...Treueeid auf Israel sonst Remigration - vielleicht ist das geplant ...
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Kommentar von Joseph Conrad
Der geschätzte Autor übersieht hier was:
Im real existierenden Zensurstaat entsteht eine Hierarchie der Zensurthemen, die je nach politischer Entwicklung adaptiert werden muss!
Wenn Russlanddeutsche mit eigenen Verwandten in UKR und RU wegen Billigung eines Angriffskriegs und deutsche Rentner wegen “Schwachkopf“-Delegitimierung des Staates jeweils strafrechtlich verurteilt werden:
Wie verhältnismäßig ist dann der Aufruf eines islamischen Asylbewerbers/Neubürgers zur Zerstörung des Staates Israel und zum militärischen Widerstand gegen “die Zionisten“?
Im besten aller vorstellbaren Deutschlands sollte natürlich - auch m.E. - vollständige Meinungsfreiheit herrschen;
- im Zensurstaat ist allerdings die Freigabe oder Sanktionierung derartiger Programmatik immer auch eine indirekte Aussage über die Unterstützung einer Meinung durch die Staatsmacht!