Statt Strukturen zu reformieren, demontiert die GroKo die Familiensolidarität und schont gleichzeitig den eigenen Beamtenapparat

CDUSPD plündert die klassische Familie: Ende der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 1)

Moralischer Bankrott der Republik© Quelle: Pixabay/llomaopa llomaopa, Bearbeitung: Wallasch

Während Bürger unter Abgaben und Teuerung leiden, will CDUSPD die beitragsfreie Mitversicherung für 1,77 Millionen Ehegatten abschaffen – für 3,5–4,4 Mrd. Euro. Rentner-Ehepaare werden nur teilweise geschont, Beamtenfrauen bleiben versorgt und Dobrindt plant exakt 3,5 Mrd. Euro mehr für Beamtenbesoldung. Selektive Sparsamkeit pur.

von Rechtsanwalt Dirk Schmitz

Der Staat spart, wo die Betroffenen keine geschlossene Lobby, keine Ministerialmacht und keine eingebaute Versorgungsgarantie haben. Er spart beim blöden Beitragszahler. Er spart bei den Alten. Er spart bei der klassischen Ehe. Beamte und Türken im Ausland sind ausgenommen.

Es ist ein politisches Lehrstück über den moralischen Bankrott dieser Republik:

Während die arbeitende Bevölkerung und Rentner seit Jahren unter steigenden Abgaben, explodierenden Lebenshaltungskosten und wachsendem Kaufkraftverlust leiden, will CDUSPD die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung zerschlagen.

Die offizielle Reformempfehlung der Ministerin und FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026: Die beitragsfreie Krankenversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren soll abgeschafft werden; künftig sei in diesen Fällen eine eigene Mitgliedschaft in der GKV erforderlich.

Als Finanzwirkung werden zwischen 3,5 und 4,4 Milliarden Euro genannt. Die Kommission rechnet mit etwa 1,77 Millionen beitragsfrei versicherten Ehegatten ohne Kinder unter sechs Jahren im Jahr 2027. Der Staat will nicht Strukturen reformieren, er plündert die privaten Lebensverhältnisse der Bürger weiter aus, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt, Kinder erzogen, Angehörige versorgt oder im Alter eine traditionelle Arbeitsteilung gelebt haben.

Die politische Botschaft ist brutal: Wer gesetzlich versichert ist und einen nicht oder nur gering verdienenden Ehepartner hat, soll künftig kräftig zahlen. Familiensolidarität als Kostenproblem.

Skandalös: Die Kommission hat nur eine scheinbare Sonderausnahme für Rentnerhaushalte vorgesehen. An entscheidender Stelle heißt es, dass die beitragsfreie Krankenversicherung für Ehegatten und gleichgestellte Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren abgeschafft werden soll.

Im Nebensatz erklärt die Kommission, dass die Mehreinnahmen für die GKV um etwa 600 Millionen Euro geringer ausfallen würden, wenn die Mitversicherung für Ehegatten im Rentenalter bestehen bliebe; als Referenzgröße nennt sie knapp 200.000 mitversicherte Ehegatten über der Regelaltersgrenze.

Die Rentner-Ehefrau ist nicht versehentlich im Zielkorridor gelandet. Dann wurden zwar derzeit jenseits der Regelaltersgrenze befindliche Rentnerfrauen ausgenommen – aber keine zukünftigen! Das heißt, dass jede rentennahe Finanzplanung über den Haufen geworfen wurde.

Jahrzehntelang wurde den Bürgern erzählt, die Ehe, die Familie und die wechselseitige Verantwortung der Generationen seien tragende Pfeiler des Sozialstaats. Nun wird genau dieses Modell fiskalisch demontiert. Der geschröpfte Rentner, der sein Leben lang gearbeitet hat, soll nun nach erhöhter Altersgrenze, faktischen Rentensenkungen für seine bislang mitversicherte Ehefrau weitere 2.880 Euro jährlich netto zahlen, für die Ehefrau, die wegen Kindererziehung, Familienarbeit oder traditioneller Rollenverteilung keine eigene Erwerbsbiographie aufgebaut hat. Gerade die CDU erklärt die Lebensleistung ganzer Generationen im Nachhinein zum Fehlanreiz.

Selektive und verlogene Sparmoral: Für in der Türkei wohnende Familienangehörige besteht ein abkommensrechtlicher Sonderfall, der nach der aktuellen offiziellen Rechtslage eben nicht von einer Änderung des § 10 SGB V beseitigt betroffen ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält fest, dass die Familienversicherung von in der Türkei wohnenden Familienangehörigen ebenso wie die von in Deutschland wohnenden Familienangehörigen kostenfrei ist.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Noch wichtiger: Der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaats. Zugleich gilt die Familienpauschale nach den Bundestagsmaterialien ausdrücklich auch für in der Türkei wohnhafte und bei deutschen Trägern versicherte Rentner und deren Familienangehörige. Die Bundesregierung hat am 19. März 2026 nochmals bestätigt, dass bei Sozialversicherungsabkommen wie mit der Türkei im Ausland lebende Familienangehörige Leistungen des Wohnsitzstaats erhalten können und die Kosten von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Der Beamtenapparat wird weiter gemästet: Die nicht erwerbstätige Ehefrau eines Beamten,erhält weiterhin Beihilfe als berücksichtigungsfähige Angehörige. CDUSPD beschneidet nur die GKV-Ehegattenversicherung, die fette Beihilfe für Beamtenfrauen bleibt unangetastet. Die Bundesregierung baut eine zynische Zweiklassenordnung aus. Die schon gepamperte Ehefrau des Beamten bleibt im alimentiertem Schutzsystem, die Rentnerin verblutet

Machtmuster von CDUSPD: Der Staat spart, wo die Betroffenen keine geschlossene Lobby, keine Ministerialmacht und keine eingebaute Versorgungsgarantie haben. Er spart beim blöden Beitragszahler. Er spart bei den Alten. Er spart bei der klassischen Ehe. Dort, wo die eigenen Alimentationsstrukturen und die eigenen besoldungsrechtlichen Komfortzonen berührt werden, wird erhöht.

Natürlich müssen Beamte gerade jetzt eine strukturell höhere Besoldung erhalten. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht eine neue Besoldungsstruktur vor, die den Bundeshaushalt erheblich belastet; begründet wird dies nicht nur mit einem „zwingenden Gerichtsurteil“ von Beamten für Beamte, sondern frecherweise mit der „Sicherheitslage“.

Wörtlich ist dort von einer „multiplen Bedrohungslage der Sicherheit Deutschlands“ die Rede. Während die verkommene Politik dem normalen GKV-Versicherten sagt, die Kassen seien leer und seine Ehefrau müsse künftig selbst Beiträge zahlen, entdeckt der Innenminister beim parasitären Staatsapparat plötzlich neue Notwendigkeiten, neue Zuschläge und neue Besoldungsklassen zu schaffen: Anhebungen der Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst, einen alimentierten Ergänzungszuschlag nach Mietenstufe des Wohnorts und Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder sowie eine Reform des Familienzuschlags.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 entschieden, dass die Berliner A-Besoldung im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Und der frühere Bundesgesetzentwurf BT-Drs. 20/14438 zur amtsangemessenen Bundesbesoldung kalkulierte bereits erhebliche Mehrkosten:

Im Ernst: Im Rahmen „historischer gesamtstaatlicher Herausforderungen“ müssen Beamte für ihre zukünftige Loyalität mehr Geld erhalten. Sind das Geiselnehmer?
3,5 Milliarden Euro Zusatzkosten!

Soviel wie man Arbeitnehmern und Rentnern durch die Streichung der Ehegattenversicherung abgenommen hat. Das ist keine Sozialpolitik, das ist die fiskalische Selbstbedienung eines immer korrupteren Systems, das seine Loyalitätsgruppen schützt und die Lasten auf jene abwälzt, die es immer teurer finanzieren.

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare