Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz
Es ist ein altes, wirksames Verfahren: Ein Thema, gegen das niemand offen argumentieren kann – Kindesmissbrauch, Terrorfinanzierung, „Clankriminalität“ – und man baut daraus eine Legitimation für Übergriffe auf den Normalbürger. Eingriffe werden nicht Ausnahmefall, sondern neue Regel-Infrastruktur. Das Etikett wechselt, die Mechanik bleibt: „Jugendschutz“ gegen Anonymität, dann „Sicherheit“ gegen Vertraulichkeit, jetzt „Clan“ gegen Eigentum.
Die Berliner Stadtregierung hat am 3. März 2026 eine Bundesratsinitiative beschlossen, die eine neue Beweislastregelung bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB schafft. Was sich sehr speziell anhört, ist eine rechtliche „Atombombe“. Die Kernaussage ist nicht subtil, sondern offen:
Wenn generell zwischen dem Wert jedes Vermögensgegenstands und den rechtmäßigen Einkünften ein „grobes Missverhältnis“ besteht, soll eine gesetzliche Vermutung für eine rechtswidrige Herkunft greifen – zwar widerleglich durch das staatliche Opfer, aber: Restzweifel nach Beweisaufnahme sollen zulasten des Betroffenen gehen.
Was du nicht plausibel und rechtmäßig erklären kannst, gehört Dir nicht mehr!
Und damit wird aus „Clan“ eine Lügenvorlage: Der Ausnahmefall liefert die emotionale Energie für Enteignung, der Normalbürger liefert die echten Anwendungsfälle für die Staatskasse.
Was Berlin konkret will, ist rechtsstaatlich nicht nur „Stellschraube“. Die Beschlagnahme nach §§ 76a Abs. 4 StGB ist schon heute ein scharfes überdehntes Instrument. Denn es gibt bereits die Möglichkeit, Vermögensgegenstände „unklarer Herkunft“ über die selbständige erweiterte Einziehung einzuziehen – ohne es einer konkreten Straftat zuzuordnen. Voraussetzung ist noch der sichere Nachweis, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Die wachsende Unfähigkeit der Staatsanwaltschaften und deren „strukturelle Beweisnot“ wird zum Systemwechsel. Geplante „Vermutung“ und „Zweifel zulasten“ sind die Zäsur. Der vorgestellte Entwurf führt eine gesetzliche Enteignungsvermutung ein, wenn „grobes Missverhältnis“ zwischen Wert und legalen Einkünften besteht; die Vermutung sei zwar widerleglich (Betroffene können jederzeit Angaben machen und Belege bringen); aber ausdrücklich: Wenn nach Beweisaufnahme Zweifel verbleiben, gehen sie zulasten des Betroffenen.
Genau hier liegt die juristisch-politische Lüge: Man kann „Amtsermittlung bleibt“ hinschreiben – und zugleich das Beweisrisiko per gesetzlicher Vermutung und „Zweifel zulasten“ umhängen. Der Staat muss nicht mehr beweisen „kriminell“, sondern der Bürger muss „legal“ beweisen – und wenn er es nicht lückenlos kann, verliert er sein Vermögen.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
„Clan“-Framing ist eine Verschiebung auf den Normalbürger, denn ein „grobes Missverhältnis“ ist kein Clan-Merkmal, sondern Massentatbestand. Ein „grobes Missverhältnis“ ist kein ethnisches, kein milieuspezifisches, kein „Clan“-typisches Merkmal. Es ist ein formales Kriterium, das jeden trifft: Bargeld-Ersparnisse über Jahre (ohne durchgehende Dokumentationskette), private Darlehen in der Familie oder von Freunden, Schenkungen in Raten, Veräußerung von eigenen oder ererbten Sammlungen (Uhren, Schmuck, Kunst), keine Papierunterlagen, verlorene Belege, Lebensläufe mit Brüchen, Selbständigkeit, Auslandsphasen. Wer Vermögen hat, aber keine perfekte Akte darüber, ist verdächtig.
„Grob“ ist politisch praktisch, weil es nach „gesundem Menschenverstand“ klingt. Juristisch ist es gefährlich, weil es Auslegung „nach oben“ produziert.
Die EU-Kommission arbeitet an einer EU-weiten Altersverifikation als Baustein zur Durchsetzung von Jugendschutz und Online-Regeln. Deutschland diskutiert parallel Klarnamenpflicht mit der Grundrechtsvernichtung der Anonymität. Der gleiche Mechanismus: Ein moralisch unangreifbares Ziel („Kinder schützen“) führt zu Identitäts- bzw. Kontroll-Infrastruktur. Und diese Infrastruktur ist ein Krebsgeschwür.
Bei der Vermögensabschöpfung läuft es genauso: Das moralisch aufgeladene Ziel „Clan-Luxus abschöpfen“ führt zu einer offenen Beweislast-Infrastruktur für jeden Vermögensinhaber. Der „staatssozialistische“ Kern: Eigentum wird zum Erklärungsfall mit Enteignungsvorbehalt. Die Berlin-Linie lautet: Es ist nicht länger akzeptabel, dass der Staat die illegale Herkunft jedes Euro vollständig nachweisen muss.
Doch – genau das muss weiterhin gelten. Denn die CDUSPD-sozialistische Regierung kommt vom Schuld- und Tatnachweis zum Vermögensverdacht, vom Grundsatz „Der Staat beweist“ zum Grundsatz „Der Bürger erklärt“. Von „in dubio pro libertate“ zu „in dubio contra civem“ (Im Zweifel gegen den Betroffenen).
Ich belege meine Legalität – oder ich verliere.
Besonders kritisch: Steuerhinterziehungen, Diebstähle, Unterschlagungen verjähren. Steuerhinterziehungen im Regelfall nach zehn Jahren. Das neue Gesetz kennt jetzt keine Verjährung, sondern das Einziehungsrecht bei „rechtswidrigen Taten“, auch verjährten. Wer also einen alten wertvollen Schinken geerbt hat, der vor fünfzig Jahren gestohlen wurde, den kann die Staatsanwaltschaft gegen alle Verjährungsregeln enteignen. Wessen Vater die Steuer beschissen hat, ist plötzlich enteignungsgefährdet – plus Zinszuwachs.
Beispiel Spanien: „Was nicht deklariert ist, ist verdächtig – und was verdächtig ist, ist entziehbar.“ Es gilt dort die „Impuesto sobre el Patrimonio“. Diese Vermögensteuer ist geregelt in der Ley 19/1991. Maßgeblich ist das Nettovermögen: Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter und Rechte, abzüglich Schulden. Die Abwicklung läuft über Modelo 714 (Agencia Tributaria). Vermögen wird als legitimes Zugriffsfeld definiert. Zusätzlich existiert auf staatlicher Ebene eine „temporäre“ Solidaritätssteuer auf große Vermögen, mit eigenem Verfahren Modelo 718; die Agencia Tributaria führt sie als eigenständige Steuer und weist sie als komplementär zur Vermögensteuer aus; sie betrifft Vermögen über 3.000.000 Euro.
Zum „Vermögen“ gehören Autos, Kunstwerke, Sammlungen, Uhren, alles, was eben „Vermögen“ ist. Das ist der EU-Plan des weiteren Raubes.
Der propagandistische Dreisatz: Man braucht ein Monster (Clan, Kindesmissbrauch, Terror). Man schafft eine Ausnahme-Infrastruktur (Identitätspflichten, Vermutungen, Zugriffserleichterungen). Man erweitert den Anwendungsbereich auf den Normalbürger.
Der ordentliche Rechtsstaat bekämpft Kriminalität, indem er beweist – nicht indem er vermutet. Wer das Beweisrisiko umdreht, schafft eine Vermögens-Verdachtsordnung mit Enteignungsoption.
Was sagte der Heilige Augustinus von Hippo in seinem Werk „De Civitate Dei“ (Vom Gottesstaat), Buch IV, Kapitel 4. schon 426 n. Christus:
„Was sind also Reiche, wenn ihnen die Gerechtigkeit fehlt, anderes als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche.“