Die Rechtsanwälte Sebastian Lucenti und Franziska Meyer-Hesselbarth fordern in ihrem Artikel mit der Überschrift „Corona und Recht: Die Pandemie der Unmenschlichkeit" eine juristisch umfassende Analyse der Corona-Krise, basierend auf den veröffentlichten Protokollen des Robert Koch-Instituts (RKI). Diese Protokolle, die durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Öffentlichkeit gelangten, offenbaren Mängel in der wissenschaftlichen Arbeit des RKI während der Pandemie. Besonders problematisch sei die politische Einflussnahme auf das RKI.
Die Autoren kritisieren, dass Gerichte bei der Beurteilung von Maßnahmen auf die Expertise des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vertrauten, ohne diese zu hinterfragen. Ein Zitat aus den Protokollen: „Die Risikobewertung des RKI stützte sich nicht auf wissenschaftliche Daten, sondern war ein Managementthema.“ (RKI-Protokoll, 03.09.2024). Die Gerichte hätten es versäumt, die Faktenlage unabhängig zu prüfen, wodurch Grundrechtseingriffe legitimiert wurden.
Die Protokolle zeigen, dass das RKI nicht über valide Echtzeitdaten verfügte. Die Entscheidung zur Risikohochstufung im März 2020, die den Lockdown rechtfertigte, basierte nicht auf einer realen Bedrohung, sondern auf Modellrechnungen und politischem Druck. Die damaligen Leiter des RKI, Lothar Wieler und Lars Schaade, beschlossen die Risikohochstufung außerhalb des Corona-Krisenstabs (RKI-Protokoll, 04.04.2024).
In vielen Fällen habe die Justiz die Plausibilität der von Behörden gelieferten Informationen nicht ausreichend geprüft. Eine Ausnahme sei die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur 3-G-Regelung (OVG Lüneburg, 16.12.2021), doch die meisten Gerichte hätten die RKI-Einschätzungen ungeprüft übernommen.
Ein wichtiger Punkt ist die Rolle des PEI, das für die Impfstoffüberwachung verantwortlich war. Die Autoren werfen dem PEI vor, seine Pflichten zur Überwachung nicht erfüllt zu haben. Die Meldepflichten der Krankenhäuser seien erst im Juli 2021 erweitert worden, obwohl das PEI frühzeitig über Datenlücken informiert gewesen sei (Verordnung vom 11.07.2021, RKI-Protokoll vom 04.08.2021)
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Lucenti und Meyer-Hesselbarth fordern die Wiederaufnahme von Verfahren, die auf der Expertise des RKI und PEI basierten, und unabhängige Sachverständigengutachten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Anfang September 2024 den jetzigen RKI-Präsidenten Schaade als Zeugen befragt und starke Zweifel an der Unabhängigkeit der RKI-Expertise geäußert (VG Osnabrück, 03.09.2024).
Abschließend weisen die Autoren auf die sozialen und gesundheitlichen Schäden des Lockdowns hin. Im RKI-Protokoll vom 22.05.2020 wird beispielsweise eine erhöhte Suizidgefahr bei älteren Menschen erwähnt. Solche Informationen seien der Politik bekannt gewesen, wurden aber ignoriert.
Die Justiz müsse nun sicherstellen, dass zukünftige Maßnahmen auf einer fundierten wissenschaftlichen Basis und einer unabhängigen Überprüfung beruhen. Die Autoren fordern eine Rückkehr zu einem Rechtsstaat, in dem Grundrechte nicht leichtfertig eingeschränkt werden.
Lesen Sie den vollständigen Cicero-Beitrag von Sebastian Lucenti und Franziska Meyer Hesselbarth. Es lohnt sich, um ihre juristischen Argumente im Detail nachvollziehen zu können.