Anpassung, Auswanderung oder Untergrund

Deine Wahl: Leben oder überleben im Morgen

von Toddn Kandziora

Kolumnist Toddn Kandziora denkt aus der Perspektive des Ungeimpften darüber nach, zu was die Gesellschaft ihnen gegenüber fähig sein wird: Anpassen, auswandern oder untertauchen?© Quelle: Pixabay/Stefan Keller, Pixabay/PIRO4D, Bildmontage Alexander Wallasch

Wer in diesen Tagen Nachrichten hört, liest oder sieht, hat die Wahl zwischen der Realität zweier verschiedener Welten. Ich bin unsicher, für welche ich mich in den nächsten Tagen entscheiden werde: Entweder für eine auf Angst gebaute Welt der Kontrollierten oder für eine sich in Auflösung befindenden Welt des freien Individuums – eine heute verfolgte Spezies.

Der freie Mensch wird morgen der Vergangenheit angehören. In der neuen Welt wird es für ihn keinen Platz mehr geben. Ein freies Individuum wird erkannt, eingeschüchtert, verfolgt und - positiv ausgedrückt - gesondert behandelt werden. Im Interesse einer Gemeinschaft, der zu ihrem Schutz keine andere Wahl bleiben wird als ein hartes Durchgreifen mittels totalitärer Maßnahmen.

Wie könnte mein neues Leben in der neuen Gemeinschaft aussehen?

Ich werde, da die Impfpflicht gilt entweder geimpft sein, das Land verlassen haben oder im Untergrund leben. Sollte ich im Frühjahr 2022 in Deutschland wohnen, bin ich mit einem mRNA Serum doppelt-plus-gut aufgewertet worden und habe das Recht erworben, den Status einer sozial integrierten Person mit Schutzfaktor 3 führen zu können.

Weiterhin bin ich 2022 verpflichtet, mich alle vier Monate boostern zu lassen um die geimpften Personen zugestandenen Privilegien genießen zu dürfen: ärztliche Versorgung im Krankheitsfall, Zugang zu einem Lebensmitteldiscounter meiner Berechtigungsklasse (Schutzfaktor 3) oder die Möglichkeit, während der mir genehmigten Ausgehzeiten den zugewiesenen Wohnraum verlassen zu dürfen.

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Erst wenn ich doppelt-plus-gut geimpft und einen digital übermittelten Nachweis der erforderlichen, quartalsmäßigen Boosterung nachweisen kann, werde ich die Erlaubnis zum Verlassen der Wohnung erhalten. Diese darf ich jedoch nur zwischen 06:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends verlassen und nur alleine. Kontakte mit einer anderen Person sind untersagt.

Gehe ich aus dem Haus, muss ich die vorgeschriebene Schutzmaske aufsetzen. Dieses ist 2022 nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien aufzusetzen. Bevor ich jedoch überhaupt meine Wohnung verlassen darf, muss ich einen SARS-CoV-2 Antikörper-Bluttest machen.

Das Ergebnis dieses Tests wird per immuny-App an die Gesundheitsbehörde übermittelt. Fällt der tägliche Morgentest negativ aus, wird mir über Smartphone ein sechzehn Stunden gültiges TAGES-GO mitgeteilt. Erst mit diesem, meinen persönlichen TAGES-GO darf ich das Haus verlassen.

Sollte ich einer anderen Person auf der Straße, Geschäft oder in einer Behörde begegnen, so muss ich den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Meter einhalten. Bei Nichteinhaltung des Abstandsgebotes würde in Echtzeit die Abstandsapp meines Smartphones – welches ich seit 1. Januar 2022 verpflichtet bei mir führen muss - der Behörde zur Abstandsbewahrung eine Zuwiderhandlung melden. Dies würde mir einen Minuskreditpunkt einbringen. Ab dem dritten Minuskreditpunkt würde mir vom Ministerium für Gemeinschaftsschutz für zwei Wochen die Ausgangsberechtigung entzogen.

Standhaft bleiben – sagen, was aufregt!

Frühmorgens aufstehen und auf vielen Kanälen die Nachrichtenlage checken steht ganz am Anfang. Dann geht es oft bis in die Nacht hinein, viermal in der Woche zusätzlich über öffentlich-rechtlichen Talkshow-Terror hinweg, der vielfach zur großen Herausforderung wird. Durchhalten und weiterschreiben: Auch Dank ihrer Solidarität mit diesem Portal. Wer unter den staatlichen Corona-Maßnahmen auch wirtschaftlich leidet, der unterstützt uns bereits mit dem täglichen Blick auf unser Artikelangebot. Und mit hoffentlich fleissigen Teilungen in den sozialen Medien, das ist besonders wichtig. Und wer es sich leisten kann und mag, den bitte ich zusätzlich um eine finanzielle Unterstützung. Wir bleiben dran – dank Ihrer Großzügigkeit!

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Weiterhin ist es jeder Person ab dem 1. Januar 2022 verboten, sich mit einer oder mehreren Personen privat zu treffen. Ehe, Lebenspartner und Kinder sind ausgenommen. Sollte aus geschäftlichen oder wichtigen Gründen eine Personenzusammenkunft unabdingbar sein, so muss diese 24 Stunden vorher bei der Behörde für Zusammenkunft beantragt sein.

Unerlaubte Zusammenkünfte nicht verwandter oder eingetragener Personen werden geahndet und können Personen, die gegen geltende Gesundheitsschutzmaßnahmen verstoßen, den Entzug der Privilegien kosten.

Mir fallen jetzt noch weitere Möglichkeiten, Maßnahmen wie Kontrollmechanismen ein, die in der morgigen Welt, von der Gemeinschaft angewendet werden könnten, um einen Menschen wie mich „gesund“ zu halten. Doch möchte ich der dunklen Wolke, die ich in den letzten zwanzig Minuten mit derartigen, bösen Schreibgedanken nährte, nicht fetter machen, als sie schon ist.

Daher schließe ich jetzt mit Wortwendungen aus einer möglichen, morgigen Welt, die nicht die meine wäre, niemals die meine werden darf:

Bleibe gesund – halte dich an die Schutzmaßnahmen – befolge die Anweisungen!

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