Von Gregor Leip
Die USA haben ein großes Militärmanöver in der Karibik mit Schiffen und Truppen durchgeführt, en venezolanischen Luftraum als „gesperrt“ deklariert und Schläge gegen mutmaßliche Drogenschiffe ausgeführt, die dutzende Tote gefordert haben sollen. Maduro hat daraufhin zivile und militärische Verteidigungsmaßnahmen aktiviert und die USA einer Angriffsplanung beschuldigt.
Trotz eines kürzlichen Telefonats zwischen Trump und Maduro, in dem ein sofortiger Rücktritt Maduros gefordert wurde, bleibt die Lage extrem angespannt samt Evakuierungspläne europäischer Länder.
Was macht Trump in Venezuela? Darf man diesen Konflikt mit dem zwischen Russland und der Ukraine vergleichen? Vergleichen darf man zunächst fast alles, nur nicht gleichsetzen.
Welcher Maßstab muss in beiden Konflikten angewandt werden?
(Die Beurteilung des russischen Vorgehens bewusst entlang der gängigen Lesart, um den Vergleich zu ermöglichen!)
1. Völkerrechtliche Rechtfertigung (UN-Charta: Selbstverteidigung Art.51 oder UN-Sicherheitsratsmandat).
2. Kriegsziel (Territoriale Eroberung, Regierungswechsel, Schutz, andere Interessen).
3. Verhältnismäßigkeit & Unterscheidung (Angriffe auf Kombattanten vs. Zivilisten; Kollateralschäden).
4. Besatzung / Annexion / Kontrolle (Dauer, Verwaltung, Siedlerpolitik).
5. Einsatz hybrider Mittel / Proxy-Taktiken (Sanktionen, Unterstützung von Milizen, Desinformation).
6. Motivlage & Interessen (Geopolitik, Ressourcen, Einfluss).
7. Internationale Reaktionen & Legitimität (Koalitionen, Sanktionen, Rechtsprechung).
8. Rechenschaft & Verantwortlichkeit (Internationale Strafverfolgung, politische Kosten).
1) Völkerrechtliche Rechtfertigung
Russland → Ukraine (2022):
• Keine UN-Sicherheitsratsgenehmigung (Sicherheitsratsveto möglich, wurde nicht erteilt).
• Russland brachte u.a. Schutz russischsprachiger Bevölkerung und „Entnazifizierung“ als Rechtfertigungen vor; diese Rechtfertigungen wurden international nicht als gültige Selbstverteidigungs-Gründe anerkannt.
• Völkerrechtlich gilt der Einmarsch weitgehend als Aggression.
USA → Venezuela (hypothetisch):
• Ein militärischer Angriff ohne UN-Mandat oder eindeutige, unmittelbar belegte Notwehrlage würde völkerrechtlich ebenfalls als Aggression gelten.
• Selbstverteidigungsargumente wären sehr schwer zu begründen (keine bekannte direkte militärische Bedrohung durch Venezuela gegen die USA).
• Ergebnis: gleiches völkerrechtliches Fazit — ohne Mandat/Notwehr wäre es Aggression.
2) Kriegsziel
Russland → Ukraine:
• Offensichtlich territorial-politische Ziele: Kontrolle über Gebiete, Einflussnahme auf Regierungspolitik; in Teilen Annexion (z. B. Krim 2014) und teils erklärtes Ziel, Regierung zu schwächen.
USA → Venezuela (hyp.):
• Mögliche Ziele wären wohl Regierungswechsel, Sicherung strategischer und ökonomischer Interessen (z. B. Öl) oder Druckausübung.
• Auch hier: wenn Ziel Regierungswechsel oder Kontrolle ist, entspricht das in Ziel und Charakter weitgehend dem russischen Vorgehen.
3) Verhältnismäßigkeit & Unterscheidung (Zivilbevölkerung)
Russland → Ukraine:
• Berichte über hohe zivile Opferzahlen, Angriffe auf zivile Infrastruktur, Zerstörung von Städten. Ob Kriegsverbrechen vorliegen, ist Gegenstand juristischer Untersuchungen.
• Bewertung: gravierende zivile Folgen, die international verurteilt werden.
USA → Venezuela (hyp.):
• Sollte die USA ähnliche Taktiken (z. B. großflächige Bombardements, gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur) anwenden, wäre die moralische und rechtliche Bewertung identisch — hohe zivilere Folgen verletzen dieselben Normen.
• Fazit: dieselben Maßstäbe für Verhältnismäßigkeit und Schutz von Zivilisten würden gelten.
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4) Besatzung / Annexion / Kontrolle
Russland → Ukraine:
• Teilweise Annexionen (Krim), militärische Kontrolle über Teile des Staatsgebiets; Versuche, administrative Strukturen zu etablieren.
USA → Venezuela (hyp.):
• Falls USA Gebiete besetzten, eine Übergangsverwaltung einrichteten oder eine Marionettenregierung einsetzten, wäre das völkerrechtlich und politisch mit russischem Vorgehen vergleichbar.
• Beide Fälle würden dieselben Probleme von Souveränitätsverletzung und Legitimitätsverlust erzeugen.
5) Hybride Mittel / Proxies / Desinformation
Russland → Ukraine:
• Einsatz hybrider Mittel vor und während der Invasion: Cyberangriffe, Informationsoperationen, Unterstützung nichtstaatlicher Akteure.
USA → Venezuela (hyp.):
• USA könnten ebenfalls auf Sanktionen, Unterstützung oppositioneller Gruppen, Geheimdienstoperationen oder Informationskampagnen setzen.
• Solange Mittel die Souveränität verletzen oder Gewalt auslösen, sind sie nach dem gleichen Maßstab zu bewerten.
6) Motivlage & Interessen
Russland → Ukraine:
• Offensichtliche geopolitische Motive: Einflusszone, strategische Puffer, innenpolitische Legitimationsnutzung.
USA → Venezuela (hyp.):
• Mögliche Motive: geopolitischer Einfluss in der westlichen Hemisphäre, Zugang zu Ressourcen, innenpolitische Ziele.
• Bewertung: nationale Interessen rechtfertigen keinen völkerrechtswidrigen Einsatz; moralisch-politisch sind Motive bei beiden Akteuren vergleichbar problematisch, wenn sie zu Aggression führen.
7) Internationale Reaktionen & Legitimität
Russland → Ukraine:
• Breite internationale Verurteilung, Sanktionen, diplomatische Isolierung (westliche Staaten); einige Staaten unterstützten Russland oder blieben neutral.
USA → Venezuela (hyp.):
• Ein US-Angriff würde vermutlich ebenfalls starke Verurteilung und Sanktionen nach sich ziehen; allerdings könnten sich Allianzen anders formen (z. B. Staaten, die traditionell US-Verbündete sind).
• Politisch: in beiden Fällen wäre internationale Legitimität beschädigt; Unterschiede würden nur in den konkreten Koalitionen und Machtverhältnissen bestehen — nicht im Prinzip.
8) Rechenschaft & Verantwortlichkeit
Russland → Ukraine:
• Forderungen nach strafrechtlicher Verantwortlichkeit (ICJ, mögliche ICC-Ermittlungen über Kriegsverbrechen); politische Kosten sind hoch.
USA → Venezuela (hyp.):
• Ebenso würden internationale Strafverfolgung und politische Kosten folgen. Praktisch können geopolitische Machtverhältnisse Einfluss auf Durchsetzung haben (z. B. Vetos, Bündnisse), aber das ändert nicht die normative Bewertung: beides bleibt völkerrechtswidrig, wenn kein Mandat/Notwehr vorliegt.
Völkerrechtlich wäre ein militärischer Angriff der USA auf Venezuela ohne UN-Mandat oder klare, dokumentierte Notwehr genauso völkerrechtswidrig wie Russlands Einmarsch in die Ukraine.
Dieselben Maßstäbe zur Bewertung (Zielsetzung, Schutz der Zivilbevölkerung, Besatzungspraxis, Motivation, Rechenschaft) müssen auf beide Fälle identisch angewandt werden.
Unterschiede würden in den Details liegen (Art der Operation, konkrete Taktiken, internationale Allianzen, geopolitische Folgen), nicht in rechtlicher oder ethischer Grundbewertung.
Wenn Staaten oder Beobachter dasselbe Verhalten unterschiedlich bewerten (z. B. russische Aggression strikt verurteilen, aber US-Aktion entschuldigen), dann ist das ein Doppelstandard — und berechtigte Kritik daran ist notwendig.
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Kommentar von Joseph Conrad
Der Kinderglaube an die individuelle und kollektive Erlösung durch das von den Siegermächten des 2. WK - selbstverständlich vollkommen emotionslos und unparteiisch - eingesetzte Völkerrecht wird
auch durch die Verwendung scheinbar "vollkommen emotionsloser" KI
nicht vernünftiger.
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Kommentar von HoNi
Wenn man die Situation aus dem Blickwinkel des Volkes betrachtet, dürfte der Großteil der Menschen dort für die Absetzung Maduros sein, der sein Volk seit langem knechtet. Könnte mir vorstellen, dass die Bewohner den Amis dankbar dafür wären, diese Diktatur zu beenden, obwohl sämtlich Chartas etc. dagegen sprechen.
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Kommentar von Carl Peter
Damit rechnet man ja nicht, dass die meisten Menschen keine Ahnung von den beiden wichtigsten Rechten zur Absicherung ihrer Existenz haben:
Das Menschenrecht und das Völkerrecht.
Vielleicht hörte man mal hier von einer Baerbockschen Abgrenzung eines Völkerrechts von einem Habeckschen Schweinestall, aber das wars dann wohl.
Und das Geplärre über die Verletzung oder Abschaffung von uneingeschränkt gültigen Menschenrechten kam eigentlich nur von so Menschen wie mir, die sich bei der Berufung auf die Menschenrechte plötzlich im Coronawahn als Nazis und sonstige Menschheitsverbrecher beschimpfen lassen mussten (bis Heute!!!).
Also woher holt man den Glauben und die Hoffnung, dass diese beiden Rechte über allen Rechten stehen und dass das in den Herzen und Köpfen der Menschheit eingeboren ist?
Als ich im globalen Coronawahn hörte "Impfen ist Liebe", dachte ich mir Isch over, Schlussaus, das wars, Verbindung zwischen Herz und Hirn gekappt und so will man die totale Selbstaufgabe und "Fixen ist Liebe" hätte es auch besser getroffen.
Also vom Menschen- und Völkerrecht kam da kein Mucks - das war nur noch Schadware.
Und die Coronakriege?
So sollten Sie eigentlich genannt werden, alle diese postfaktischen Ereignisse der letzten 5 Jahre, bei denen Achherrje dann doch echtes Blut floss - wir verteidigen uns bis zum letzten Ukrainer und die Pandemie war wahr, Bibi ist doch kein Verbrecher und das passiert alles unter einer luftdichten Klimakäseglocke.
Aber was dachte man, was bei Trump herauskommt?
Garkeine Kriege mehr, ich Naivling hatte diese Hoffnung zumindest für die bodenlos korrupte Ukraine, und blendete diesen Widerspruch lebensgefährlich aus.
Wie kann man in Folge eines globalen Coronawahns die Hoffnung haben, das man mit denen rechnen kann, auf die man nicht rechnen kann?
Dass man mit Menschen- und Völkerrecht nicht so umgeht, wie bei der Bücherverbrennung?
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Kommentar von Joseph Conrad
Dieser Artikel in Tabellenform ist leider ziemlich unlesbar.
Andererseits: ... Artikel durchlesen ist eh überschätzt ... ... Überschriften anschauen langt möglicherweise.
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Kommentar von T S
Doppelmoral ist schon lange Staatsräson.
Militärische Aktionen gehen schon lange nicht mehr nur um schnöde Landfläche, sondern um Hoheit über strategisch (nicht nur Militär sondern auch Handel und internationale Beziehungen, usw) wichtige Standorte sowie Ergreifung der dort liegenden Rohstoffe.
@stephan manus: Was dessen Anhänger wollen ist nachrangig, denn den Großteil der millionenschweren Unterstützung liegt in der Hand einiger weniger. Die Rückkehr des MAGA-Mannes wäre ohne Steigbügelhalter nicht möglich gewesen, und die wollen nun bedient werden.
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Kommentar von stephan manus
Schwer zu vergleichen, weil Venezuela keinen Militärpakt mit Russland oder China plant, welcher die Stationierung von Mittelstreckenrakten gegen die USA (auch nuklear bestückt) vorsieht.
Ich denke eher, dass Trump eine große Klappe hat, wie dieses Jahr bei Iran (1 Tag) oder Huthis (1 Monat, dann wieder abgehauen, weil die Huthis zu stark waren) und eher bestimmte Drogenstützpunkte attackiert. Und sich dann wieder aus dem Staub macht.
Kriegführung der USA wie im Irak, Afghanistan, Ukraine usw. schließe ich eher aus. Macht keinen Sinn. Darauf haben seine Anhänger auch keinen Bock.
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Kommentar von winfried Claus
Ein neuer unprovozierter Angriffskrieg der USA, der natürlich Völkerechtswiedrig ist! Die USA versinkt im Drogenelend und sucht die Schuldigen im Ausland. Nicht das die Mafiabanden noch einen echten Terrorkrieg anfangen? Drohnenangriffe auf Milliardäre in LA? Die USA kapiert es nicht, wenn der Krieg nicht im eigenen Land wütet, es könnte auch zu einem großen Südamerikanischen Krieg kommen, einen Partisanenkrieg?