Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) heißt: Es entscheidet ein im Voraus bestimmter Mensch, der die Sache selbst denkt, abwägt und verantwortet. Nicht ein System, das den Fall vorstrukturiert, Argumente sortiert, Rechtsprechungsvorschläge macht und den Urteilstext anlegt – während der Richter am Ende noch „freigibt“.
Stattdessen wird jetzt ein empirisch unbelegte „Flut missbräuchlicher KI-Schriftsätze“ zum Notstand erklärt. Der Vorwurf lautet deshalb nicht, dass Gerichte digitalisiert werden. Der Vorwurf lautet: Unter dem Deckmantel der Entlastung soll richterliches Denken schrittweise an Maschinen übergehen – bis der Richter nur noch freigibt, was der Algorithmus bereits entschieden hat.
Die Bundesjustizministerin und die CSU wollen in unheiliger Allianz „KI-Gerichte“ schaffen und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter einer künstlichen Intelligenz übertragen. Und weil das nicht mehrheitsfähig und (noch) verfassungswidrig wäre, suchen Kartellparteien Ausreden. Denn das Projekt braucht Geld, viel Geld. Am Ende Milliarden von Euro. So heißt es unschuldig: „Assistenzsysteme“.
Mit dreisten Fakes gehen die Undemokraten dabei zu Werke. Die woke Rechtspublizistik hilft. Das linkswoke Juristenportal LTO meint gar:
„Droht der Justiz wegen der Entwicklungen bei KI der Kollaps? Juristen in der CSU drängen jetzt auf eine umfassende Reform der Verfahrensordnungen und fordern Waffengleichheit zwischen Anwaltschaft und Justiz. Das BMJV will rasch handeln.“
Und weiter:
"Angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) fordern die Juristen in der CSU eine umfassende Justizreform. "Justiz und Verwaltung können nur mit den anderen Verfahrensbeteiligten Schritt halten und auf Dauer nur bestehen, wenn sie die Chancen der KI nutzen", sagt Prof. Winfried Bausback, Landeschef des Arbeitskreises Juristen (AKJ) der CSU. Es dürfe kein großes Ungleichgewicht in den Arbeitsmöglichkeiten zwischen Kanzleien, Unternehmen und Verfahrensbeteiligten einerseits und Justiz und Verwaltung andererseits entstehen.“
Dabei schwurbelt die CSU von der „Flut missbräuchlicher KI-Schriftsätze“. Diese Behauptung ist empirisch nicht belegt. Es gibt reale Einzelfälle und einen realen starken Anstieg bestimmter Verfahren. Aber zwischen beidem wird ein Kausalzusammenhang hergestellt, für den eine belastbare Erhebung fehlt.
Die stärksten Hinweise auf eine KI-bedingte Mehrbelastung betreffen gerade nicht Anwälte, sondern nicht anwaltlich vertretene Bürger in Sozial- und Verwaltungsverfahren. In Niedersachsen / Bremen stiegen im ersten Halbjahr 2026 die Eilanträge an den Sozialgerichten tatsächlich um 106 Prozent, die Klagen um 21 Prozent. Das Landessozialgericht (LSG) formuliert aber selbst vorsichtig, der Anstieg beruhe „vermutlich“ auf zunehmendem KI-Einsatz.
Eine Zählung, welche der 3.083 Eilanträge tatsächlich KI-generiert waren, hat es nicht gegeben. Die Vizepräsidentin führt den Anstieg aufgrund ihrer Erfahrungen „überwiegend“ auf KI zurück – das ist eine plausible richterliche Beobachtung, aber noch keine empirische Kausalanalyse.
Noch deutlicher wird die Datenlage im Saarland: Dort stiegen die Eilverfahren um fast 60 Prozent. Gleichzeitig erklärte das Justizministerium ausdrücklich, genaue Fallzahlen darüber, wie häufig KI-generierte Schriftsätze vorkommen, gebe es nicht. Auch Rheinland-Pfalz erklärte, die Zahl der KI-generierten Schriftsätze lasse sich nicht beziffern.
Baden-Württemberg ist besonders interessant, weil dort die Kausalität differenzierter beschrieben wird. Das LSG stellte bereits im März 2026 erhebliche Steigerungen fest. Beim Asylbewerberleistungsrecht führten die Richter das aber auf ungeklärte Rechtsfragen und gesetzgeberische Probleme zurück. Beim Bürgergeld vermutete es eine intensivere Prüfung durch die Jobcenter. Erst danach wird die zunehmende Nutzung von KI durch Bürger und Rechtsanwälte erwähnt.
Noch stärker spricht gegen die Behauptung einer anwaltlichen „KI-Flut“ eine aktuelle Mitteilung des Sozialgerichts Freiburg vom September 2026. Dort geht es ausführlich um Bürger, die ohne Anwalt KI-generierte Klagen einreichen. Über Anwälte heißt es: „Zwar fällt vereinzelt auf, dass mittlerweile auch die Anwaltschaft KI-generierte Schriftsätze bei Gericht einreicht …“ „Vereinzelt“ ist etwas völlig anderes als eine Flut durch Anwälte.
Natürlich gibt es anwaltliche Fehlleistungen. Das prominenteste deutsche Beispiel ist der Beschluss des KG Berlin vom 20. November 2025 – 17 WF 144/25. Eine Anwältin hatte einen Schriftsatz mit nicht existierenden Rechtsprechungszitaten eingereicht. Das KG stellte deshalb zu Recht klar, dass auch Rechtsanwälte KI-generierte Schriftsätze überprüfen müssen. Das beweist das Phänomen, aber nicht dessen Häufigkeit. Dadurch entstehen aber nicht mehr Verfahren.
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Das vom BMJV gewollte „Generative Sprachmodell der Justiz“ soll lange Dokumente durchsuchen, Argumente der Parteien strukturiert darstellen, Rechtsprechung zusammenfassen, Leitsätze vorschlagen und vergleichbare Fälle zur Zitierung empfehlen. Das Projekt StruKI soll komplette Verfahrensakten KI-gestützt strukturieren und Prozessinformationen aufbereiten. Für Massenverfahren wird mit MAKI ausdrücklich ein KI-Assistenzsystem entwickelt.
Belastbar belegt sind momentan nur vier Dinge:
1. Die Nutzung von KI in der Rechtsberatung nimmt stark zu.
2. Es gibt einzelne nachgewiesene anwaltliche Fehlleistungen mit halluzinierten Fundstellen.
3. Insbesondere Sozialgerichte verzeichnen erheblich mehr Verfahren und zugleich viele offensichtlich KI-unterstützte Eingaben nicht anwaltlich vertretener Bürger.
4. Eine bundesweite Erhebung, die feststellt, welcher Prozentsatz aller Schriftsätze KI-generiert ist, welcher Anteil von Anwälten stammt und ob überhaupt zusätzliche Richterarbeitszeit verursacht wird, gibt es nicht.
Selbst das Bayerische LSG nennt für die steigenden Fallzahlen neben KI ausdrücklich alternde Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung sowie Rechtsänderungen in Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. KI spiele vor allem bei nicht anwaltlich vertretenen Klägern eine zunehmende Rolle.
Die am 24. September 2026 verbreitete Forderung des CSU-Arbeitskreises Juristen stellt auf ein drohendes Ungleichgewicht zwischen technologisch ausgestatteten Kanzleien und Verfahrensbeteiligten und der Justiz ab.
Wenn KI die Urteile schreibt – das ist der Wunsch dieser Staatsjustiz – war es das mit dem Rechtsstaat. Wenn künstliche Intelligenz anfängt, Urteile zu schreiben, steht nicht weniger auf dem Spiel als der Kern des Rechtsstaates. Justiz ist keine Rechenaufgabe, bei der man Sachverhalt, Norm und Rechtsprechung in eine Maschine wirft und unten die „richtige“ Entscheidung herausfällt.
Recht entsteht im Ringen um den einzelnen Fall: im Zweifel, im Abwägen, im Zuhören, im Erkennen des Besonderen, manchmal auch im Mut, sich gegen die vermeintliche Mehrheit der bisherigen Entscheidungen zu stellen.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter bedeutet deshalb nicht das Recht auf einen Menschen, der am Ende noch einmal auf „Freigeben“ klickt. Der Richter ist kein menschliches Qualitätssiegel auf einem maschinell erzeugten Text. Er muss der geistige Schöpfer seiner Entscheidung sein. Wer das Urteil von der Maschine formulieren, strukturieren, gewichten und vielleicht irgendwann sogar vorschlagen lässt, verschiebt die richterliche Verantwortung Schritt für Schritt vom Menschen zum System – und macht aus dem Richter irgendwann den Notar des Algorithmus.
Ein Staat darf seine Justiz digitalisieren. Er darf Akten schneller auffindbar machen, Rechtsprechung besser erschließen und Richter von Verwaltung entlasten. Aber an der Schwelle zur Entscheidung muss Schluss sein.
Ein Urteil ist kein Verwaltungsprodukt. Es kann einen Menschen seiner Freiheit berauben, ihm seine Kinder nehmen, seine wirtschaftliche Existenz zerstören oder seinen guten Ruf vernichten. Wer darüber entscheidet, muss zweifeln können, Verantwortung empfinden und sich persönlich rechtfertigen müssen.
Eine KI kennt keine Gerechtigkeit. Sie kennt keine Schuld, keine Würde, kein Gewissen und keine Angst davor, einem Menschen Unrecht zu tun. Sie berechnet sprachliche und statistische Wahrscheinlichkeiten. Wenn der Staat diese Wahrscheinlichkeiten an die Stelle richterlichen Denkens zu setzen, bleibt noch ein Gerichtssaal, ein Aktenzeichen und eine Unterschrift unter dem Urteil. Aber das wäre nur noch Kulisse. Die Rechtsprechung hätte man längst an eine Maschine ausgelagert
In dem Moment, in dem die Maschine das Urteil gedanklich vorstrukturiert, die Argumente gewichtet und die Entscheidung formuliert, kehrt sich das Verhältnis um: Dann benutzt nicht mehr der Richter die KI – dann beginnt die KI, den Richter zu benutzen.
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