Zeitalter des Rechtspositivismus: Vom Verlust der Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit

Ein Gesetz ist ein Gesetz, aber nicht immer Recht

von Hans-Georg Maaßen (Kommentare: 5)

Deutschland wird heute von Menschen regiert, die den Rechtspositivismus als Blankovollmacht ansehen, Staat und Gesellschaft im Sinne ihrer Ideologie umzugestalten, denn wer die Macht hat, hat das Recht.© Quelle: privat

Nationalsozialismus und Sozialismus wären ohne Juristen nicht möglich gewesen. Sich damit zu beschäftigen, lohnt auch heute, da die im 19. Jahrhundert entwickelte juristische Lehre, die diesen totalitären Herrschaftsformen die Macht gegeben hatte, auch heute noch absolut dominant ist und das Denken der Masse der Bevölkerung beeinflusst.

Und natürlich das Denken von Politikern, die unsere Gesellschaft gerne grundlegend transformieren wollen: klimaneutraler, gendergerechter, ärmer und ideologischer.

Die spezielle Form der juristischen Lehre, die Gulags, Massenvernichtungen und ökosozialistische Träume von großen Transformationen erst möglich macht, ist der Rechtspositivismus.

Die meisten heute lebenden Menschen kennen nur das Recht im Sinne des Rechtspositivismus, auch wenn sie den Ausdruck Rechtspositivismus vielleicht noch nie gehört haben. Rechtspositivismus bedeutet kurz gesagt, dass allein das vom Gesetzgeber erlassene Gesetz Recht ist, und zwar ohne Rücksicht auf den Inhalt.

Das war bis ins 19. Jahrhundert keineswegs die vorherrschende Auffassung. Bis dahin galt, dass es Recht und Gesetz gab. Recht als die über Generationen überlieferten rechtlichen Normen, und das Gesetz, das vom Parlament oder vom Herrscher beschlossen wurde. Im 19. Jahrhundert kamen Juristen wie v. Jhering, Windscheid, Laband, Jellinek und andere auf die Idee, dass es nur eine Art von Recht gibt, nämlich das von einem Gesetzgeber „gesetzte“ (lat. positus) Recht.

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Diese Rechtspositivisten bewegten sich ganz im Mainstream der damaligen aufgeklärten Zeit, wo Philosophen, Naturwissenschaftlicher, Politiker und Revolutionäre sich daran machten, die Welt neu und „vernünftig“ zu konstruieren.

Vernünftig könne nur das sein, was sich schlaue oder sich für schlau haltende Leute ausdenken und zu Papier bringen: ob das eine neue Gesellschaftsordnung, Wirtschaftsordnung, neue Kultur, Grenzen oder Gesetze sind. Was Jahrhunderte vor Aufklärung und französischer Revolution gemacht wurde, sah man als irrational, nicht durchdacht und minderwertig an.

Die Rechtspositivsten, die darangingen, das damals bestehende ungeschriebene Recht zu sammeln und in großen Gesetzeswerken zusammenzufassen, setzten sich damit selbst ihre Denkmäler und machten zugleich den Herrschenden ein unglaubliches Geschenk, das diese nicht fassen konnten.

Wenn nur das Gesetz Recht ist und alles andere, was bisher Gesetzgeber und Herrscher gebunden hat, nicht zählt, sondern als bloße Moral abqualifiziert wird, dann verfügt derjenige, der die Macht hat, Gesetze zu erlassen, auch über das Recht.

Auf den Inhalt des Gesetzes kommt es nicht an. All das, was sich über Jahrhunderte im Volk als Recht entwickelte, zählte nicht mehr. Das Gewohnheitsrecht und das Naturrecht galten als nicht existent. Anfang des 20. Jahrhunderts hatte sich diese Lehre völlig durchgesetzt.

Der Rechtsgelehrte Hans Kelsen, ein überzeugter Anhänger des Rechtspositivismus, verstieg sich sogar zu der Äußerung: „Ein Unrecht des Staates muss unter allen Umständen ein Widerspruch in sich selbst sein.“ Auch die Despotie sei ein „Rechtszustand“, auch wenn er von den Betroffenen als nachteilig empfunden werde. Das heißt, jedes Handeln des Staates, das auf einem Gesetz beruht, unabhängig von seinem Inhalt, ist richtiges Recht und kann nie Unrecht sein.

Solche Aussagen dürften in den Ohren Hitlers sicherlich sehr gut geklungen haben. Für ihn bedeutete es: Wer die Macht hat, hat das Recht. Es gibt nichts, was den Machthaber bindet. Gesetze, auch wenn sie die Kodifizierung von jahrhundertealtem Recht sind, können aufgehoben werden und durch ideologische Gesetze ersetzt werden.

Man konnte durch Gesetzesänderungen Menschen zu Untermenschen und Menschen zu unwertem Leben erklären, Menschen ausgrenzen, verfolgen und vernichten.

Alles im Sinne des Rechtspositivismus völlig legal und rechtsstaatlich. Und wer das für Unrecht hielt, hatte den Rechtspositivismus nicht verstanden, war konservativ oder ein zurückgebliebener Moralist. Willkür, Unrecht und Gerechtigkeit seien belanglose Kategorien aus dem Reich der privaten Moral.

Gedankt hatte Hitler Kelsen seinen Einsatz für den Rechtspositivismus nicht. Kelsen ging 1940 ins Exil in die USA: Bei den Sozialisten in der DDR war es im Übrigen nicht anders. Auch sie zählten wie die National-Sozialisten zu den Konstruktivisten, die mit beschränktem Verstand sich anmaßten, die Welt „wissenschaftlich“ am Zeichentisch neu konstruieren zu können.

Der Rechtspositivismus war für sie eine grundlegende Voraussetzung für die gesellschaftliche Umgestaltung, denn nur dadurch, dass im allgemeinen Bewusstsein kein Recht mehr wahrgenommen wurde, das über dem Gesetz stand, konnte man die restlichen vom Nationalsozialismus übrig gelassenen bürgerlichen Rechtstraditionen abräumen und durch neue, am sozialistischen Planungstisch erarbeitete Vorschriften ersetzen.

Bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 sah man sehr wohl den Schaden, den die Rechtspositivisten angerichtet hatten, und die Notwendigkeit, für die Zukunft Vorsorge zu treffen.

Allerdings sah man damals keine Möglichkeit mehr, den Rechtspositivismus zu verbannen, sondern versuchte, diese Lehre durch verschiedene flankierende Maßnahmen einzuhegen, wie etwa durch die Voranstellung der Grundrechte, die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 des Grundgesetzes, wonach die Menschenwürde und die Grundprinzipien des Staatsaufbaus nicht geändert werden dürfen, den Vorrang der allgemeinen Regeln des Völkerrechts, das Widerstandsrecht und auch durch die Berufung auf Gott in der Präambel.

Gleichwohl sind dies stumpfe Schwerter gegen den Rechtspositivismus, wenn diejenigen, die die Macht haben, die Gesetze ihrer Ideologie unterwerfen und die ganze Gesellschaftsordnung transformieren wollen. Das hätten auch die Verfasser des Grundgesetzes erkennen können.

Im 3. Semester meines Jurastudiums sagte ein Professor für Verfassungsrecht, dass der Gesetzgeber das Grundgesetz ganz simpel in ein totalitäres Machtinstrument verwandeln könne. Man müsste nur in Artikel 1, das ist der Artikel über den Schutz der Menschenwürde, eine „Präzisierung“ aufnehmen, in dem man erklärt, wer im Sinne des Grundgesetzes kein Mensch ist: „Mensch ist nicht, wer …“. 1983 führte das noch zu Gelächter im Hörsaal, weil jedermann das für völlig abwegig hielt, rund 40 Jahre später sieht Deutschland allerdings anders aus.

Deutschland wird heute von Menschen regiert, die den Rechtspositivismus als Blankovollmacht ansehen, Staat und Gesellschaft im Sinne ihrer Ideologie umzugestalten, denn wer die Macht hat, hat das Recht.

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Diese Herrscher wollen einen neuen Menschen erfinden und nehmen für sich in Anspruch, zu definieren, wie viele Geschlechter es gibt, ab und bis wann ein Mensch ein Mensch ist oder bloße Biomasse oder ein Zellhaufen, wie Menschen leben, essen, heizen oder sich fortbewegen sollen.

Alles wird festgelegt durch formal korrekt zustande gekommene Gesetze oder Gerichtsentscheidungen. Allerdings sind diese Gesetze im Zweifel weder richtig noch gerecht und auch nicht Recht, weil sie sich über ungeschriebene Gesetze der Natur, der Physik und des menschlichen Zusammenlebens hinwegsetzen.

Genauso gut könnte das Gesetz festlegen, dass die Sonne morgens im Norden und mittags im Osten untergeht oder dass das Wasser bergauf fließt. Ideologie und blanker Unsinn werden nicht dadurch zu Recht, dass es vom Parlament beschlossen, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Gesetzblatt verkündet wird.

Der Rechtspositivismus war eine außerordentliche historische Fehlleistung von Rechtsgelehrten. Er trug maßgebend dazu bei, dass große gesellschaftliche Katastrophen erst möglich wurden, weil Ideologen diese Lehre dazu nutzten, ihre Ideologien in Gesetzesform zu gießen und damit den größten Menschenrechtsverbrechen den Anschein von Recht geben.

Hinzu trat, dass durch die Fixierung auf das erlassene Gesetz als einzige Quelle des Rechts im Volk das Gefühl für das natürliche Recht erodierte und allenfalls ein Gefühl von Unwohlsein bei bestimmten totalitären Gesetzen zurückblieb, dass es sich allenfalls fragte: „Dürfen die das denn?“

Wenn man auf dem Holzweg ist, kommt man nicht dadurch ans Ziel, dass man stur weitergeht, auch wenn man erkannt hat, dass es ein Holzweg ist.

Es hilft nichts, man muss den steilen Holzweg wieder ein Stück zurückgehen, bis man auf den richtigen Weg trifft. Und der kann nur sein, dass bestimmte Rechtsgebiete dem Gesetzgeber und damit den Herrschenden entzogen und damit entideologisiert werden.

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