Von Joachim Kleppe
Parallel zu der medialen Panikberichterstattung über eine hohe Gesundheitsgefahr durch ein Hantavirus auf einem „Seuchenschiff“ (BILD), hat das RKI, eine dem Bundesgesundheitsminister unterstellte Behörde, neue Quarantäneregeln für den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgestellt.
Diese neuen Regeln haben es in sich. Millionen Menschen erinnern sich noch daran, dass sie während der Corona-„Pandemie“ im Falle eines positiven PCR Test für 7-10 Tage in häusliche Quarantäne mussten. Bei einer möglichen Hantavirus-„Pandemie“ gibt es jetzt neue und strengere Regeln.
In einer neuen RKI-Handreichung vom 8. Mai dieses Jahres werden neue Quarantäneregeln verordnet. Alle Personen mit möglichen Kontakten zu an Hantavirus erkrankten Menschen sollen „für sechs Wochen nach letzter möglicher Exposition“ in Quarantäne. Die Quarantäne kann nur dann zu Hause vorgenommen werden, wenn dort ein eigener Wohn- und Schlafraum und ein eigenes Badezimmer nachgewiesen wird. Was geschieht wohl mit Menschen ohne solch eine Ausstattung?
Auch „ein negatives Testergebnis bei asymptomatischen Personen hebt die Quarantäne nicht auf“. In Holland werden derzeit nach diesem Verfahren 12 Krankenhausmitarbeiter in Nimwegen für 6 Wochen eingesperrt.
Damit bereitet das Bundesgesundheitsministerium in Deutschland durch seine Behörde RKI für einen „Hantavirusfall“ den Freiheitsentzug ohne Gerichtsurteil für gesunde Menschen vor. Laut der Handreichung muss eine vom Gesundheitsamt beauftragte Person eine tägliche Überwachung vornehmen und den Gesundheitsstand dokumentieren.
Für den Fall, dass Husten, Schnupfen oder Heiserkeit auftreten, soll die Quarantäne noch verschärft werden. Das Gesundheitsamt soll dann unverzüglich „bis zur Abklärung eine Isolation sicherstellen“ und dazu unverzüglich eine Klinikeinweisung „unter Isolationsbedingungen“ veranlassen.
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Das RKI begründet das drastische Vorgehen damit, dass eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung möglich sei und schreibt, die „infizierte Kontaktperson kann bereits ab dem Auftreten erster leichter oder unspezifischer Symptome ansteckend sein“.
Für diese Behauptung bleibt das RKI jedoch jeden wissenschaftlichen Nachweis in Form einer neuen Studie schuldig. Im Gegenteil schreibt das RKI sogar auf seiner eigenen Website als weiterhin gültige wissenschaftliche Erkenntnis von 2022 zum Hantavirus:
„Bei Patienten mit Hantavirus-Infektion bzw. -Erkrankung kann davon ausgegangen werden, dass diese für ihre Umwelt nicht infektiös sind. Ein neues, systematisches Review konnte auch die zuvor in Einzelfällen für südamerikanische Hantaviren postulierte Mensch-zu-Mensch-Übertragung nicht bestätigen.“
„Da eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Hantaviren bei den in Europa und Asien prävalenten Virustypen nicht stattfindet, sind für Kontaktpersonen keine besonderen Maßnahmen erforderlich.“
Das RKI verbreitet auf seiner offiziellen Website also gleichzeitig die Feststellung, ein Hantavirus sei nicht von Mensch zu Mensch übertragbar und verordnet andererseits sechs Wochen Quarantäne für „Kontaktpersonen“. Da bemüht man sich dann einfach, nach Virus-Typ zu unterschieden. Hanta nein, Hanta-Andes dann doch irgendwie. Nach den bitteren Erfahrungen der Coronazeit bleiben die Verantwortlichen offenbar unbelehrbar, die Grundrechte anderer Menschen sind ihnen egal.
Joachim Kleppe ist ausgebildeter Gymnasiallehrer, danach war er 35 Jahre lang Unternehmer in der Automobil-Branche.
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