Eine bahnbrechende gerichtliche Entscheidung gegen Verleumdung und Beleidigung als Nazi oder Leugner der NS-Verbrechen

Gericht stoppt Nazi-Framing

von Bettina Röhl (Kommentare: 7)

Der Fall der Biologin Marie-Luise Vollbrecht wurde in allen Medien diskutiert. Die einen sprachen von Cancel Culture, die anderen von der katastrophalen Transphobie der Vortragenden.© Quelle: Pixabay / AJEL

Rechtsanwalt Ralf Höcker und seiner Mandantin Marie-Luise Vollbrecht ist es vor Gericht gelungen, ein inflationär gegen politische Gegner eingesetztes Nazi-Framing als unangemessene Persönlichkeitsrechtsverletzung zu deklarieren und zu untersagen.

Von Bettina Röhl und Wolfgang Brümmer

Das Landgericht Köln hat am 29. August 22 im Wege der einstweiligen Verfügung der dgti - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., vertr. d.d. Vorstand, untersagt, den Twitter-Beitrag, „#Marie Leugnet NS-Verbrechen“ (welcher am 31.07.2022 unter dem Nutzernamen „@TransMedien“ mit dem Profilnamen „TransMedien-Watch“) über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, veröffentlicht wurde und viral gegangen war, weiterhin zu verbreiten.

Das Gericht hat seine Entscheidung über den wirklich vergifteten Satz #Marie leugnet NS-Verbrechen wie folgt begründet:

“Die angegriffene Äußerung stellt eine Meinungsäußerung dar, der kein hinreichender Tatsachenkern zugrunde liegt. Aus dem durch die Antragstellerin vorgelegten (…) Twitter-Verlauf ergibt sich keine Äußerung der Antragstellerin, die die antragsgegenständliche Äußerung tragen könnte.“

Was ist so bahnbrechend an dieser Entscheidung? Dem Rechtsanwalt Ralf Höcker und seiner Mandantin, der 32-jährigen Marie-Luise Vollbrecht, ist es tatsächlich gelungen, eine der extremsten Hammer-Injurien, die im Netz und selbst in den Medien und in der Politik inflationär gegen politische Gegner eingesetzt werden, aus der Hand zu schlagen und als unangemessene Persönlichkeitsrechtsverletzung, nämlich als Nazi-Framing, zu deklarieren und zu untersagen.

Gar nicht so leicht in Deutschland, die Verleumdung und Beleidigung als Nazi oder Leugner der NS-Verbrechen, selbst wenn jemand nichts Substanzielles in dieser Richtung gesagt und gemeint hat, als Persönlichkeitsrechtsverletzung untersagen zu lassen.

Hier muss einfach auf die katastrophalen Gerichtsurteile in der Vergangenheit hingewiesen werden, die immer wieder unsubstantiierte Nazi-Beleidigungen als durch die Pressefreiheit gedeckt durchgewunken haben.

Warum eigentlich werden im grün-linken Sud nicht Stalin-und Mao-Framings geliefert? Mal ins eigene Nest mit den Millionen Toten aus den Völkermorden des letzten Jahrhunderts im kommunistischen Lager gucken? Wie wäre das? Werden diese Millionen Toten nicht ständig und anhaltend geleugnet und unsichtbar gehalten?

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Noch viel schlimmer: Warum greifen meist sogenannte linke Gender-Personen und ihre Unterstützer im heutigen politischen Kampf auf die Nazi-Zeit zurück, statt vorrangig heutigen Opfern transphober Regime, Systeme oder Religionsgemeinschaften tatkräftige Hilfestellung zu geben und das Leben zu retten?

Ursprünglich war die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, die sich selbst als linke Feministin beschreibt, im Juli 2022 dadurch bekannt geworden, dass sie in der sogenannten „Nacht der Wissenschaften“ einen Vortrag an der Humboldtuniversität über Gender, Sex und die biologische Zweigeschlechtlichkeit halten wollte, ein Vortrag, der zunächst wegen des Protestes einer kleinen Gruppe, die den Vortrag als transfeindlich gebrandmarkt und laut dagegen protestiert hatte, abgesagt worden war und erst eine Woche später nachgeholt werden konnte.

Die sogenannte provokante Behauptung der jungen Biologin: Es mag viele soziologische Geschlechter geben, aber es gibt nur zwei biologische Geschlechter.

Der Fall Marie-Luise Vollbrecht, die eigentlich nur ein harmloses Referat hatte halten wollen, wurde plötzlich in allen Medien diskutiert. Die einen sprachen von Cancel Culture, die anderen von der katastrophalen Transphobie der Vortragenden; genau zwei biologische Geschlechter! Das ist zwar Stand der Wissenschaft, aber das geht im aktuellen Diskurs eben gar nicht mehr.

Im Zuge der allgemeinen Debatte hatte es auch im Netz einige äußerst gereizte Twitter-Schlagabtäusche gegeben, in deren Verlauf es sehr schnell zu den Nazi-Vorwürfen an die junge Biologin kam. Hintergrund war ihr Zweifel in einem Tweet gewesen, dass Transgenderpersonen in der Nazi-Zeit ähnlich stark verfolgt worden seien wie beispielsweise Juden.

Wie stark wurden also queere Menschen, die sich damals noch nicht so nannten, im Dritten Reich für ihre sexuelle Orientierung verfolgt? Das wäre historisch aufzuarbeiten. Eine Leugnung der Nazi-Verbrechen insgesamt lässt sich daraus nicht hochrechnen.

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