Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz live aus der Zahnarztpraxis
Nach geltendem Recht ist die Kieferorthopädie Teil der zahnärztlichen Versorgung. Der approbierte Zahnarzt ist grundsätzlich befugt, kieferorthopädische Leistungen zu erbringen. Viele Fälle werden seit Jahrzehnten von fortgebildeten Zahnärzten versorgt – ein System, das bislang gut funktioniert.
Künftig sollen kieferorthopädische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie konzentriert werden. Aber nicht arztrechtlich: Technisch geschieht dies über Abrechnungsbeschränkungen: Leistungen sollen nur noch dann gesetzlich erstattungsfähig sein, wenn sie von Fachkieferorthopäden erbracht werden.
110 Millionen Euro sollen gesetzlich versicherten Eltern zusätzlich aus der Tasche gezogen werden – neben Erhöhungen und 2.880 Euro Zuzahlung vom „Netto“ für die Mutter der Kinder, wenn sie nicht arbeitet.
Die aktuelle Reform führt das GKV-„Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ aktuell als laufendes Gesetzgebungsverfahren; Referentenentwurf vom 16.04.2026, Kabinettsbefassung am 29.04.2026. Selbst der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) lehnt den offensichtlichen Beschiss des Gesundheitsministeriums ab. Dieser sei versorgungsgefährdend.
Besagte Maßnahme trifft zufällig ausschließlich gesetzlich Versicherte. Privatpatienten können weiterhin jeden Zahnarzt ihres Vertrauens aufsuchen – auch für kieferorthopädische Behandlungen! Die angebliche „Qualitätssorge“ entfaltet sich also nur bei gesetzlich Versicherten.
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Besonders deutlich zeigt sich die soziale Schieflage bei den schon hochgepäppelten Beamtenkindern. Über Beihilfe und private Restkostenversicherung bleibt ihnen die freie Arztwahl beim Zahnarzt ihres Vertrauens vollständig erhalten. Während gesetzlich Versicherte auf dramatisch verknapptes Angebot verwiesen werden, können diese weiterhin ihren Wunschzahnarzt konsultieren – ohne jede Einschränkung. Die Ungleichbehandlung ist evident.
Die Versorgung wird schlechter erreichbar. Weniger Behandler bedeuten dramatisch längere Wartezeiten, verzögerte Behandlungsbeginne und eine höhere Belastung der verbleibenden Fachpraxen. Hinzu kommen längere Wege, insbesondere im ländlichen Raum. Die vielbeschworene „Qualität“ zeigt sich dann ganz praktisch: in mehr Fahrten, mehr Zeitaufwand und mehr organisatorischen Druck auf Familien.
Es gibt etwa 3.850 Fachzahnärzte für Kieferorthopädie in Deutschland. Das entspricht nur 5,2 Prozent aller 75.000 Zahnärzte. Über 90 Prozent der berufstätigen Zahnärzte sind keine Fach-Kieferorthopäden, dürfen aber grundsätzlich kieferorthopädische Leistungen erbringen. Davon sind etwa knapp 45.000 GKV-Vertragszahnärzte. Ein nicht unerheblicher Teil der allgemeinen Zahnärzte bietet heute zumindest teilweise KFO-Leistungen an.
Die Kosten für die Betroffenen steigen. Ein reduziertes Angebot bei gleichbleibender Nachfrage führt zwangsläufig zu höheren Preisen auch im privaten Bereich und zu steigender Bedeutung von Zuzahlungen im GKV-System.
Bei Wartelisten und gleichen Gebühren selektieren kluge KFO-Ärzte auf die unproblematischen Fälle – was ist mit Behinderten und wirklich schwierigen Fällen? „Gehen Sie zum Kollegen - Liste voll!“ Das wird natürlich bestritten. Aber befreundete KFO-Ärzte bestätigen das.
Und während all das geschieht, knallen bei vielen reinen Kieferorthopäden bereits die Champagnerkorken. Weniger Konkurrenz bei gleichbleibender Nachfrage – ökonomisch geil.
Ein weiterer Effekt wird sein, dass Eltern die Wartezeiten nicht mehr in Kauf nehmen, die Schikanen vermeiden und das Kind dann eben mit schiefen Zähnen erwachsen wird: Ein Blick auf den Mund reicht zukünftig aus, die soziale Herkunft zu erkennen. Ältere erinnern sich an die roten Plastikdosen am Hals der Spangenträger, die bekam, wer schiefe Zähne hatte, nicht nur, wer es sich leisten konnte.
Besonders bemerkenswert ist die Argumentation des CDU-Ministeriums, sie offenbart die Lüge: Ein approbierter Zahnarzt gilt ohne Weiteres als hinreichend qualifiziert, um invasive Eingriffe bis hin zu umfangreichen Zahnextraktionen bei Kindern vorzunehmen. In dem Moment jedoch, in dem derselbe Zahnarzt – mit jahrelanger praktischer Erfahrung in der Kieferorthopädie – eine bloße Zahnspange einsetzen will, soll plötzlich ein Qualitätsdefizit - nur bei gesetzlich Versicherten! - bestehen, das einen Ausschluss von der Versorgung rechtfertigt.
Dieser Argumentationsbruch lässt sich weder medizinisch noch systematisch begründen. Der Begriff „Qualität“ dient alleine der Leistungsverknappung – missgebildete Kinderkiefer sind den CDU-Politikern egal.
Also nochmal als Sicherheitsabfrage: Welche Politiker und Spitzenbeamte sind nochmal gesetzlich versichert … ?
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Kommentar von Malka
Hier bin ich wirklich mal anderer Meinung:
Jeder normale Zahnarzt hat prinzipiell schon so genug zu tun.
Für spezielle Dinge-wie eben die Kieferorthopädie- gibt es dafür per Fachzahnarzt- ausgebildete Kollegen.
In der plastischen Chirurgie ist es ja genauso.
Ich möchte auch nicht von einem Bauchchirurgen an der Halsschlagader operiert werden.
Irgendwo muss hier mal die Kirche im Dorf bleiben.
Wenn hier plötzlich Millionen von Zuwanderern reingelockt werden, die hier nicht hergehören und die Kapazitäten sprengen, sollten andere Lösungen gefunden werden. Aber bitte nicht zulasten einer qualifizierten zahnärztlichen Versorgung.Es gab bis vor ca 10 Jahren diesbezüglich überhaupt keine Probleme.
Vielleicht sollten wir mal diskutieren, wieso die Überweisung zum Kieferorthopäden-bei kürzlich gesunkenen Geburtenraten in Deutschland-ein Kapazitätsproblem darstellen sollte.
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Kommentar von AxBa
Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Kinder des Polit-und Beamtenadels nicht mehr vom Pöbel unterscheiden lassen? Geht gar nicht. Wenn die Zähne schief sind, sollen sie sich doch ziehen lassen. Betäubung aber nur auf Zuzahlung.