Von RA Dirk Schmitz MA
Wieso versucht der „woke“ Ohrring-Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn von der Staatsanwaltschaft Hagen auf einer Pressekonferenz, einen Mordversuch als Körperverletzung darzustellen?
Fangen wir mit dem Protokoll an: Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sieht vor, dass Schmuck, sichtbare Symbole, Tätowierungen etc. eingeschränkt oder untersagt werden dürfen, wenn die Pflicht zu einem achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Geht ja nur um Mordversuch: „Dat is wie auf ’ner Party.“ Immerhin, den zweiten Punker-Ohrring hat er ausweislich der oberen Narbe wohl entfernt.
Dieser optisch auffällige Typ ermittelt federführend im Fall des Herdecker Mordversuchs an der SPD-Bürgermeisterin, mindestens durch ihre Adoptivtochter. Im „Hauptberuf“ ist der Oberstaatsanwalt Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion in Menden, CDU-Sprecher im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Menden und – kein Scherz – Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Wer das mit ihm diskutieren möchte, wurde dazu offenbar explizit von ihm eingeladen: Seine Handynummer findet sich auf seiner Homepage.
Auch sonst ist der Ohrring-Beamte rücksichtsvoll bei Straftaten, insbesondere Unterschlagungen durch eigene CDU-Ratskollegen. Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn betont, dass fehlerhafte Auszahlungen, die jetzt öffentlich gemacht werden, nicht den Rückschluss erlauben, dass der Anspruchsteller rechtswidrig gehandelt habe. Klar, wer Verdienstausfall abrechnet, ohne welchen zu haben, muss ja nicht zwingend wissen, dass er keinen Verdienstausfall hatte.
Bernd Haldorn führt mit gleicher Logik im Herdecker Fall aus, dass der Verdacht einer Beteiligung zwar besteht, aber kein dringender Tatverdacht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) vorliege. Am Mittag des 7. Oktober 2025 wurde Iris Stalzer im Keller ihres Hauses durch Messerstiche in den Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Sie schwebte in Lebensgefahr. Die SPD-Politikerin traf zuvor auf ihre 17-jährige Adoptivtochter. Mit einem Deospray und einem Feuerzeug sei diese auf Stalzer losgegangen, um Haare und Kleidung anzuzünden, angeblich aus Rache, um ihre Adoptivmutter anschließend mit zwei Messern lebensgefährlich am Oberkörper zu verletzen.
Eines der Tatmesser befand sich – merkwürdigerweise - im Rucksack des 15-jährigen Adoptivsohns. Zudem wurde blutverschmierte Kleidung der Tochter gefunden. Offenbar wurden auch Blutspuren beseitigt, bevor der Notruf getätigt wurde. "Es bestehen noch Ermittlungsunsicherheiten hinsichtlich des genauen Tatablaufs und der Beteiligungsverhältnisse.“ Aha, aber nicht die Gefahr von aktualisierten Absprachen der Tatverdächtigen? Es sei nicht abschließend geklärt, ob die 17-Jährige tatsächlich die Haupttäterin oder nur „eine Beteiligte“ war. Sie selbst wählte den Notruf und alarmierte Rettungskräfte – ein Verhalten, das typischerweise gegen einen „fortbestehenden“ Tötungsvorsatz spreche.
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Wo hat Haldorn Jura studiert? In Bielefeld? Das Nachtatverhalten schließt seit dem 3. Semester die Tötungsabsicht zum Tatzeitpunkt nicht aus.„Das Nachtatverhalten ist grundsätzlich nur eingeschränkt zur Beurteilung des Vorsatzes geeignet, da es durch nachträgliche Überlegungen des Täters beeinflusst sein kann.“
BGH, Urteil vom 24. 11. 1999 – 3 StR 441/99, NStZ 2000, 139
Wenn die Hilfeleistung nur aus Furcht vor Entdeckung oder aus taktischen Gründen erfolgt, entfällt der Vorsatz dadurch nicht.
BGH, Beschluss vom 25. 01. 2000 – 1 StR 637/99, NStZ 2000, 310
Wenn der Täter zunächst flieht, dann aber später Hilfe leistet, wird das vom BGH als nachträgliche Gewissensreaktion gewertet, nicht als Indiz gegen Vorsatz.
BGH, Urteil vom 20. 06. 2001 – 2 StR 132/01, NStZ 2001, 592
Wenn ich mit Tötungsabsicht zusteche, ist das versuchter Mord (Heimtücke) oder zumindest versuchter Totschlag – wenn von vorne. Auch für Jugendliche! Wer ist denn sonst tatverdächtig? Der 15-jährige Bruder? Oder gibt es einen großen Unbekannten? Spurenlage und Aussagen würden noch ausgewertet, insbesondere DNA- und Faserspuren, heißt es. Bei Beziehungstaten eher eine Lachnummer.
Keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr? Gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StPO ist ein Haftbefehl nur möglich, wenn Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) besteht.
Der zuständige Oberstaatsanwalt erklärt:
„Da die Jugendliche sich kooperativ zeigt, im Beisein der Polizei blieb und auch nach dem Angriff keine Fluchtversuche unternahm, liegt derzeit keine Fluchtgefahr vor.“
Wenn das der Maßstab ist, können die Gerichte einpacken. Bringen Sie bitte Ihren Bürgermeister um. Wenn Sie nicht sicher sind, ob er tot ist, rufen Sie die Polizei. Kooperieren Sie, guter Nachtat-Wille schließt bei Haldorn den Mordvorsatz aus.
Auch Verdunkelungsgefahr wird verneint: Die Tatwaffen – zwei Küchenmesser – wurden sichergestellt. Eines (!) im Rucksack des Bruders. Die Tatörtlichkeit sei bereits kriminaltechnisch untersucht. Der Bruder sei vernommen. Als Täter? Ich denke, es ist unklar, ob die Tochter die (alleinige) Haupttäterin ist?
Der Oberstaatsanwalt betont, dass man pädagogische und psychologische Aspekte berücksichtige. Es wurde eine vorläufige Unterbringung in einer betreuten Jugendwohneinrichtung angeordnet, nicht in Untersuchungshaft. Wir wollen das Kind ja nicht traumatisieren.
Die Bürger wollen die Ursprungsnationalität der Geschwister wissen. Hier geht es wohl um Politik und Vertuschung, Herr CDU-Haldorn. Ich habe eine 17-jährige und eine fast 15-jährige Tochter. Muss ich mir jetzt mehr Sorgen machen oder die?
„Miteinander. Machen.“ Das ist der persönliche Slogan von Haldorn.
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Kommentar von T S
Schon reichlich plump den Artikel am Ohrschmuck des Betreffenden aufzuhängen, das längt nur vom Kern des Problems ab und ist zudem ein Eigentor: Für unzählige gestandene Handwerker gehört der Ohrschmuck dazu, und es kommt nicht von ungefähr daß unredliche Gestalten zum "Schlitzohr" wurden - denn diesen wurde eben dieser Schmuck entrissen.
Und für die Hintergründe wäre schon interessant mehr zu wissen in welchem Alter und welchen Umständen die "Adoptivkinder" in ihr heutige Umfeld gebracht worden sind, denn nach allem was bislang berichtet wurde war das wohl keine spontane Überraschungstat sondern nur der Gipfel eines schon länger brennenden Konflikts.
Antwort von Alexander Wallasch
Aber liegt der Fokus hier nicht eher bei Ihnen? ist ja nicht der Kern der Geschichte. Danke
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Kommentar von Charlotte Hinterhuber
Wenn die Tochter sich, wie geschrieben wird, rächen wollte, wegen was auch immer, hat sie jetzt einen handfesten Grund, sich zu "rächen", weil die Mutter sie "verraten" hat.
Wie stellt sich der Staatsanwalt, der auf ein paar Sozialstunden im Tierheim abzielt, das vor? Soll die Mutter zukünftig im Kettenhemd duschen?
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Kommentar von Eddy Nova
Vorab ,das die recht hübsche Negra aus MALI kommt dürfte klar sein - beim Bruder heißt es aus HAITI , einige meinen ebenfalls aus MALI , beides französischsprachige Länder.
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Die SPD 'Stichwahl' Socialista war vorher bei den GRÜNEN !!! Cohn Bendit und Co ...Mich wundert das RA Schmitz nicht noch eine Option in peto hatte !
Versuche ich mich mal in Küchenpsychologia : das bekannte Foto zeigt ein niedliches hübsches Mädchen - ich schätze 11 oder 12 Jahre alt. Das Foto ist also erst 2020 - vor 5 ,6 Jahren entstanden. Nachbarn sagten : die Kleine war nett und freundlich ,nur der Bub manchmal schwierig in Form von unnahbar.
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Die Tat : 'Folter' plus 14 Stiche mit 2 Messern ...augenscheinlich sogar schon der dritte Messereinsatz - 2 x gegen die SPD lerin , 1 x gegen den 'Vater' ...
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Der Bub versucht die Schwester zu 'decken' - hilft den Keller zu säubern , eines ( zwei ? ) der beiden Messer zu verstecken. Das deutet darauf das auch sein Verhältnis zu der Ex GRÜNEN Socialista haßgeprägt war.
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Ein Haß der sich bei dem Bub zwischen dem 10 & 15 ten , und bei dem Mädel zwischen dem 12 & 17 Lebensjahr gebildet hat. Die Socialista hatte viele Muslimcontacts und Krach in der Ehe ...
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Da liegt es doch nahe das die beiden unsschuldigen Kinder ein schweres Schicksal in den vergangenen 5 Jahren erlitten haben - Mißbrauch in irgendeiner Form , sonst nicht eine derartige Rache !
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Als erstaunlich werte ich das die recht stämmige Socialista sich über Stunden malträtieren ließ & kräftig schaut die Tochter nicht grade aus. Bei der Festnahme schätzte ich keine 1,70 ...wesentlich leichter als die Ex Grüne ...
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Lähmte sie vielleicht das schlechte Gewissen - befand sie sich in der 'Falle' das sie durch vorherige Taten erpressbar durch die Adoptivkinder war ... das ist doch alles viel naheliegender ...und würde das Verhalten dess Oberstaatsanwalt verständlich machen.
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Vielleicht haben sich da nur vorherige Missbrauchsopfer extremst gewehrt ... Die Option besteht ,die X KI meint , das wäre eine logische Erklärung - weit logischer als die jüngsten offiziellen Statements.
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Kommentar von F. Lo
Mir sind Juristen und Pädagogen inzwischen sehr suspekt, denen der Jugendschutz über alles geht. Man sollte evtl. keine zu niedlichen Vorstellungen von erweiterter Kindheit über 13 haben, ach, die lieben Kleinen können ja mal über die Stränge schlagen, die wollen ja nur spielen.
Ok, es gibt das Jugendstrafrecht als Sonderstrafrecht für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, das dem Erziehungsgedanken Vorrang vor reiner Sühne gibt. Auch sogenannte Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren können noch dem Jugendstrafrecht unterliegen. Das Gesetz geht dabei davon aus, dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen „Unterscheidungsvermögen“ zwischen Recht und Unrecht fehlen kann bzw. der junge Mensch nicht die Fähigkeit hat, entsprechend der eigentlich vorhandenen Einsicht zu handeln. Soweit die wohlwollende von Empathie getragene Theorie.
Schön und gut, sollte die Adoptivtochter aus Mali die SPD-Politikerin aber tatsächlich länger gefoltert haben und ihr 13 Stichverletzungen zugefügt haben (ich sage „sollte“, hier wären natürlich die Ermittlungsergebnisse abzuwarten), muss man das verständnisvolle gehauchte „Das Kind wusste es vielleicht nicht besser, ist nur Körperverletzung“ doch mal runterschlucken. Nur weil die 17-Jährige nach all ihren Brutalitäten den Notruf gewählt hat, soll das ein „Rücktritt von der Tat“ sein? Dann kann man jedem zumal jüngeren Kriminellen, der seine Mitmenschen schwer verletzt, nur raten, ganz am Schluss mal kurz die 110 zu wählen. Natürlich kann ein Notruf auch Teil einer Täuschung sein, ein kluges strategisches Manöver in der Hoffnung, nicht so hart bestraft zu werden, weil man ja etwas Nettes gemacht hat.
Wir müssen endlich mal das Jugendstrafrecht reformieren und zur Kenntnis nehmen, dass 14- bis 17-Jährige (20-Jährige) durchaus ein Bewusstsein dafür haben (können), dass sie grausam handeln, ggf. jemanden umbringen. Ob die SPD-Politikerin evtl. überfordert war mit zwei Adoptivkindern aus anderen Kulturkreisen, steht auf einem anderen Blatt. (Oder: ob die Adoptivkinder mit Deutschland überfordert waren.)
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Kommentar von Moon Sick
Politik die ihre Finger in Kinderbetten steckt und die staatliche Bestimmungshoheit fordert, neuerdings auch als "Selbstbestimmung" der Kinder gelabelt, wo lustig die Pipis und Mumus erkundet werden und schon von Vierjährigen das Geschlecht gewechselt werden will. Sodomie nimmt zu, Satanismus nimmt zu, Gewalt und Mißbrauch nehmen zu. Babylon ist voll da. Seit man das Christentum zum Feindbild macht und Antichristen aller Art nach Europa schleust, ist die bayblonische Übernahme des Auenlandes voll im Gange, und zwar blutig, überall im Lande.
Kein Respekt, kein Frieden, keine Freundlichkeit mehr. Es sind eben nicht nur "die Nachbarn, die zu Arschlöchern mutierten". Ganz Deutschland wird auf links gedreht und mit Krieg überzogen. Alles kein Zufall.
Joana Cotar fasst zusammen "Wie man eine Gesellschaft zerstört."
https://x.com/FrqnkSt/sta tus/1975427887911272459
Ja, das Christentum, dieses blutrünstige Christentum der letzten Jahrhunderte in Deutschland und Europa, das ist das Problem, sagen die Halluzinierenden. Und Hass ist Liebe. Genau. Ich geh mich mal übergeben.
Antwort von Alexander Wallasch
Können Sie ihre Christenblutwäsche und Babylon-Apokalypse nicht bitte woanders auskübbeln? Niemand kann etwas dafür, dass Ihre Eltern und der Pfarrer Ihnen das Hirn gedreht haben. Es lebt sich ja offenbar auch ganz fein damit. Aber gehe Sie doch anderen damit auf den Sack ;) Herzlich