Deutsche Außenministerin beim Internationalen Strafgerichtshof angezeigt

Hat Annalena Baerbock ein „Verbrechen der Aggression“ begangen?

von Bertolt Willison (Kommentare: 7)

War dieser Satz lediglich ein gut gemeinter, aber schlecht formulierter Aufruf zum Zusammenhalt der Bündnispartner, darüber hinaus womöglich aus dem Zusammenhang gerissen?© Quelle: Youtube / Djuki San

Bei der Debatte im Europarat über Panzerlieferungen an die Ukraine am 24. Januar sorgte besonders ein Satz der grünen deutschen Außenministerin Annalena Baerbock für Aufsehen. Nun sieht sie sich deswegen mit einer Anzeige der Partei „Die Basis“ beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag konfrontiert.

Auf der Veranstaltung in Straßburg sagte Annalena Baerbock u.a. (hier ab Minute 50:03):

„We are fighting a war against Russia and not against each other.“ („Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“)

War dies eine ehrliche Beschreibung der Konfrontation zwischen der Nato einschließlich Deutschland mit Russland, gar eine Kriegserklärung, oder war der Satz lediglich ein gut gemeinter, aber schlecht formulierter Aufruf zum Zusammenhalt der Bündnispartner, darüber hinaus womöglich aus dem Zusammenhang gerissen?

Das eigene Ministerium und der Bundeskanzler bemühten sich jedenfalls eilig, diese Aussage der forschen Ministerin, eine Steilvorlage für Russland, wieder einzufangen.

Aber das half alles nichts: Nun wird sich die internationale Justiz in allerhöchster Instanz mit der Causa beschäftigen müssen. Die Partei „Die Basis“ hat am Samstag mitgeteilt, dass sie am 1. Februar vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Anzeige gegen Baerbock erstattet hat. „Die Basis“ sieht in dem oben zitierten Satz einen Verstoß der deutschen Außenministerin Baerbock gegen das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) Abschnitt 13. Dieser lautet wie folgt:

§ 13 VStGB

Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

  1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
  2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Die Anzeige der Partei „Die Basis“ vom 1. Februar 2023 in vollem Wortlaut in deutscher Übersetzung:

Liebes Komitee,

Wir werfen der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock ein "Verbrechen der Aggression" vor.

Am 24. Januar 2023 stellte sie klar: „Wir führen einen Krieg gegen Russland.“

Diese Erklärung ist ein Akt der Aggression und ein klarer Verstoß gegen das Strafgesetzbuch gegen internationales Recht Abschnitt 13 "Verbrechen der Aggression".

Da Russland keine Art von Aggression gegen Deutschland unternommen hat, kann diese Erklärung als Vorbereitung eines Angriffskrieges angesehen werden!

Ein Verteidigungsfall erfordert eine Bestätigung von 2/3 der Stimmen des Deutschen Bundestages - gemäß Artikel 115a des Grundgesetzes. Diese Art der Abstimmung hat es noch nicht gegeben. Die Ukraine ist kein Mitglied der NATO. Deshalb liegt hier auch kein Bündnisfall vor.

Natürlich gibt es keine Rechtfertigung für jede Art von Aggression im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Aber die andauernden Kriegsverbrechen zwischen zwei unabhängigen Staaten stellen keine Rechtfertigung dar, in vergleichbarer Weise zu handeln.

„Unvorsichtige“ Äußerungen wie die oben erwähnte blockieren jede Gelegenheit für eine diplomatische Lösung oder schlimmer, provozieren einen Krieg, der schwere Konsequenzen nicht nur für Deutschland, sondern für alle europäischen Länder hätte.

Viviane Fischer / Alkjes Fontes / Thomas Heckmann

Das englische Original dieser Anzeige und die aufgeführte deutsche Übersetzung finden Sie auf der Homepage der Partei „Die Basis“.

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