Von RA Dirk Schmitz
Zuletzt hatte Alexander-Wallasch.de die Chronologie des Aufstiegs des Meldeportals HateAid zum zertifizierten Trusted Flagger aufgedeckt und veröffentlicht. Trusted Flagger sind jene Flagschiffe der woken Ideologie, die mit behördlicher Genehmigung und entlang des Digital Services Act (DSA) ihre Kanonen gegen die Meinungsfreiheit abschießen. Soziale Netzwerke und Internetseiten werden gezwungen, diese Meldungen mit Priorität zu bearbeiten, ansonsten drohen Strafen und Sperrungen.
Die von einem grünen Ex-Minister geleitete Bundesnetzagentur machte HateAid zum Trusted Flagger, doch hinter der Fassade lauern das linksradikale Portal Campact als Gesellschafter und grüne Verflechtungen in den Beiräten: Die Geschäftsführerin des Meldeportals ist gleichzeitig im Beirat der Bundesnetzagentur und die grüne Antifa-Ex-Ministerin Renate Künast sitzt im Beirat von HateAid. Der grüne Chef der Bundesnetzagentur war der Vorgänger von Robert Habeck auf dem Ministerposten in Schleswig-Holstein und Habecks Ex-Bundeswirtschaftsministerium ist Aufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur!
Alexander-Wallasch.de schickte der Bundesnetzagentur einen umfangreichen Fragenkatalog und veröffentlichte die Antworten. Auf diesem Wege erfuhren wir auch, dass es bisher insgesamt 27 Bewerber als Trusted Flagger gibt bzw. gab. Trotz Nachfrage nicht beantwortet wurde, welche das sind und mit welcher Begründung sie sich beworben haben.
Aber diese Information steht uns rechtlich zu! Also haben wir einfach weitergefragt und dann endlich die Antwort bekommen (Screenshot hier als Anlage in der Galerie). Aber nicht die 27 Namen der NGOs oder wer sich für eine zertifizierte Meldestelle beworben hat, sondern eine komplizierte längere Zusammenfassung, warum es schwierig ist und länger als einen Monat dauern wird.
An dieser Stelle wurde es uns zu bunt und Anwalt Dirk Schmitz hat übernommen. Seine Aufforderung zur Auskunftserteilung wurde noch ergänzt durch konkrete Fragen zur engen Vernetzung zwischen Bundesnetzagentur und HateAid.

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Ihre Unterstützung zählt
Hier das Schreiben von RA Dirk Schmitz mit der Bitte um Akteneinsicht:
Nachrichtlich an den Präsidenten der Bundesnetzagentur vorab: Ich fordere Sie auf, dieses Schreiben unverzüglich dem Präsidenten weiterzuleiten, da dieser PERSÖNLICH betroffen ist
Akteneinsicht nach § 29 VwVfG i. V. m. Art. 22 DAS sowie § 1 Abs. 1 IFG
hier: Zertifizierung der HateAid gGmbH und weitere Antragsteller als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ (Trusted Flagger)
Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht meines Mandanten Alexander Wallasch beantrage ich hiermit die Gewährung von Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Zertifizierungsentscheidung der Bundesnetzagentur nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA) von Antragstellern eingegangen sind oder zugunsten von Antragstellern ergangen sind.
Zugleich bitte wir die erteilte Auskunft zur HateAid gGmbH auf Vollständigkeit zu prüfen.
Ich beziehe mich auf den Antrag meines Mandanten auf Auskunft und Ihre Email vom heutigen Tage an meinen Mandanten.
1. Rechtliches Interesse und individuelle Betroffenheit
Mein Mandant ist von Entscheidungen betroffen, die durch die Tätigkeit der genannten noch unbekannten Organisation als Trusted Flagger aus- gelöst oder mitveranlasst werden. Da hierdurch erhebliche Grundrechtspositionen berührt sind – insbesondere aus Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) – besteht ein unmittelbares rechtliches Interesse an der Überprüfung der behördlichen Grundlagen dieser Zertifizierungsentscheidung.
2. Öffentliches Interesse wegen politischer Einflussnahme
Über das individuelle Interesse hinaus besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Offenlegung der Zertifizierungsgrundlagen, da im vorliegenden Fall gewichtige Anhaltspunkte für eine strukturelle politische Einflussnahme vorliegen.
Die HateAid gGmbH steht in einem engen organisatorischen und wirtschaftlichen Verhältnis zur Campact e. V., einer als politische Kampagnenorganisation bekannten Einrichtung, deren erklärter Zweck in der gezielten politischen Mobilisierung zu gesellschaftspolitischen Themen „gegen rechts“ liegt.
3. Neutralität pp.
Dies wirft erhebliche Zweifel an der in Art. 22 Abs. 2 lit. b und d DSA geforderten Unabhängigkeit, Neutralität und Interessensfreiheit der Organisation auf. Der Digital Services Act verlangt ausdrücklich, dass Trusted Flagger über ein Höchstmaß an Sachkunde, Objektivität und institutioneller Distanz verfügen. Diese Voraussetzungen erscheinen hier nicht erfüllt – ein Umstand, der ohne vollständige Einsicht in die behördlichen Entscheidungsgrundlagen nicht überprüfbar ist.
Daher: Bitte um Mitteilung aller Angaben zur Muttergesellschaft, die Ihnen bekannt waren oder mitgeteilt wurden.
Bei den anderen bitten wir um unverzügliche Übersendung einer Namensliste, da der Antrag auf öffentliche Kontrolle Dritter nicht „vertraulich“
sein kann.
4. Keine Zustimmungserfordernis, keine überwiegenden Schutzinteressen
Eine Zustimmung der betroffenen Organisation ist nicht erforderlich. Etwaige personenbezogene oder schutzwürdige Daten können durch geeignete Maßnahmen – etwa Teil-Schwärzungen – unkenntlich gemacht werden (§ 29 Abs. 2 Satz 2 VwVfG). Ein vollständiger Ausschluss der Akteneinsicht ist rechtswidrig und würde in unzulässiger Weise den effektiven Rechtsschutz vereiteln.
5. Erweiterter Antrag auf Akteneinsicht
Ich beantrage daher Auskunft und Akteneinsicht in folgende Unterlagen:
- Antrag der HateAid gGmbH auf Zertifizierung gemäß Art. 22 DAS
- interner Prüfvermerk zur Entscheidungsfindung
- Nachweise zur Unabhängigkeit, Fachkunde und Neutralität gemäß
Art. 22 Abs. 2 DAS
- etwaige Stellungnahmen Dritter im Verfahren
- vertragliche oder strukturelle Angaben zur Gesellschafterstellung von
Campact e. V.
- sofern nicht übersendet -
sowie für alle anderen Antragsteller.
Ich bitte um kurzfristige Mitteilung, wie die Einsicht in elektronischer Form gewährt wird. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Zugleich bitten wir um Mitteilung, ob Ihr Beiratsmitglied und stellvertretende Vorsitzende Josephine Ballon, die zugleich Geschäftsführerin von HateAid ist, zum Zulassungsantrag Gespräche mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller, Ex-Grüner Minister, oder dem nachgeordneten Dienst direkte Gespräche über die Zulassung von HateAid geführt hat oder ob es hierzu mit Behördenleitern oder -mitarbeitern Tweets, Emails, WhatsApp pp. gab oder
gibt?
Zugleich beantrage ich, diese aus Beweissicherungsgründen nicht zu löschen und ihre Mitarbeiter anzuweisen, diese nicht zu löschen.
Der Beirat der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC) bei der Bundesnetzagentur – in dem Josephine Ballon (HateAid gGmbH) Mitglied und stellvertretende Vorsitzende ist – wurde im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eingerichtet. Er hat spezifische beratende Aufgaben im Bereich der Aufsicht über sehr große Online-Plattformen und digitale Dienste in Deutschland.
Über die Rechtsgrundlage Digital Services Act (DSA) der EU, insbesondere Art. 49 ff., § 2 Abs. 2 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (deutsche Umsetzung) sind die Aufgaben des DSC-Beirats bei der Bundesnetzagentur:
1. Beratung und Unterstützung der Koordinierungsstelle (DSC)
Der Beirat berät die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben als Koordinierungsstelle für digitale Dienste nach dem DSA –
z. B. bei:
• bei der Aufsicht über sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und
Suchmaschinen (VLOSEs),
• bei der Bewertung von Risikoberichten,
• bei der Prüfung von Transparenzberichten,
• bei der Festlegung von Aufsichtsstrategien.
3. Stellungnahmen und Empfehlungen
Der Beirat gibt Stellungnahmen ab und formuliert Empfehlungen z. B. zu:
• neuen regulatorischen Maßnahmen,
• strukturellen Risiken durch Desinformation oder Hassrede,
• datenschutzrechtlichen Fragen im Plattformkontext.
Wir beantragen die vollständige Offenlegung aller Kommunikationsprozesse zwischen der Netzagentur und der stellvertretenden Vorsitzenden Ballon sowie dem Gremium.
Weiterhin die Liste aller vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen, die Frau Ballon im Rahmen des Gremiums über die großen sozialen Plattformen und andere Antragsteller vorlagen.
Zugleich beantragen wir Auskunft, welche Informationen über andere Antragsteller Frau Ballon bekanntgegeben wurden. Existieren Listen für den Beirat über Antragsteller? Gibt es Beratungen mit dem Beirat über Antragsteller oder Stellungnahmen? Wenn es solche gab: Hat Frau Ballon an diesen Sitzungen als Mitbewerber teilgenommen?
Gab es Kommunikation mit Frau Ballon über Befangenheitsmomente Ihrer Doppelstellung? Wie sieht der Präsident der Agentur die offensichtliche Interessenskollision der Frau Ballon?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schmitz M.A.
Rechtsanwalt
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