Polizeigewerkschafts-Vize Hüber denkt bis zum „inneren Notstand“

Heute ist er stellvertretender GdP-Chef: Ex-DDR-Politoffizier warnt Polizei vor AfD-Regierung

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 1)

Karriere in beiden deutschen Staaten© Quelle: Pixabay/Denkfalle, GdP/Kay Herschelmann, Montage: Wallasch

Sven Hüber, stellvertretender GdP-Chef und früherer Grenztruppen-Politoffizier, erklärt die AfD zum No-Go für Polizisten – und skizziert Szenarien bis zum Einsatz gegen eine mögliche Landesregierung in Sachsen-Anhalt.

Von RA Dirk Schmitz

Der aktuelle stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, war berüchtigter DDR-Grenzoffizier.

Heute geht Hüber ernsthaft der Frage nach, wie Beamte sich verhalten sollen, wenn Vertreter der AfD, einer „verfassungsfeindlichen“ Partei, Regierungsverantwortung in Sachsen-Anhalt übernehmen. Beklemmend: Er denkt dabei bis zum Szenario eines „inneren Notstands“ im Land – und bis zum Einsatz von Polizeikräften zur Wiederherstellung der „verfassungsmäßigen Ordnung“.

Hüber argumentiert:

„Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!“

Über das Szenario, dass die AfD in Sachsen-Anhalt am 6. September Regierungsverantwortung übernimmt, schreibt Hüber:

„Und für den Fall, dass der ‚Elefant im Raum‘ tatsächlich ein Innenministerium übernehmen sollte, ist die Erinnerung an die jeden Beamten und jede Beamtin treffende Remonstrationspflicht das erste Mittel der Wahl.“

Gemeint ist damit Widerstand gegen Anordnungen.

Von 1983 bis 1987 studierte der Politoffizier Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen.

Hüber hat schon 1987 in seiner Diplomarbeit ein "klassenmäßig geprägtes Feindbild" aufgebaut, zur "politisch-moralischen Vorbereitung der Angehörigen der Grenztruppen der DDR auf den Grenzdienst". Dabei bezeichnete er das mörderische DDR-Grenzregime als legitim. Das Thema der Arbeit war sein späterer Arbeitgeber: "Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung".

Ab 1987 war er im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef. Ab Herbst 1988 – also zur Zeit der tödlichen Schüsse auf Chris Gueffroy – war er im Stab des Grenzregiments als „Jugendinstrukteur“ tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte die politische Erziehung und FDJ-Arbeit innerhalb des Regiments. Chris Gueffroy wurde in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 in Hübers Zuständigkeitsbereich, also dem Grenzregiment 33, erschossen.

Nach der Wiedervereinigung erhob die Staatsanwaltschaft Berlin am 27. Mai 1991 Anklage gegen die vier unmittelbar beteiligten Grenzsoldaten in einem der ersten Mauerschützenprozesse vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht sprach zwei der Angeklagten im Januar 1992 frei und verhängte gegen einen weiteren eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe. Ingo Heinrich, der den tödlichen Schuss ins Herz abgegeben hatte, erhielt wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof wurde das Urteil 1994 auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung reduziert. Die anderen drei Angeklagten wurden freigesprochen.

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Die an der Tötung Chris Gueffroys beteiligten Soldaten Heinrich, Kühnpast, Schmett und Schmidt „sind mir auch gar nicht bekannt“. Das hatte Hüber einem Gericht gegenüber eidesstattlich versichert. In einem 1995 veröffentlichten Gespräch zitierte ihn eine amerikanische Journalistin: Gueffroys Todesschütze, Ingo Heinrich, sei auf jeden Fall derjenige gewesen, mit dem Hüber durchs Feuer gehen würde; „nach unseren Beurteilungen“ sei er der Zuverlässigste von den vieren gewesen. Kühnpast sei als labil eingestuft worden. Schmett und Schmidt hätten gespurt, sobald sie merkten, dass sie von höherer Stelle aus beobachtet wurden.

Siegfried Lorenz, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED, wurde wegen Beihilfe zum Mord an drei Flüchtlingen, darunter Gueffroy, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Flüchtlinge wurden von Hüber nicht als normale Bürger, sondern als „Grenzverletzer“, „Feinde des Sozialismus“, „Provokateure“ oder vom Westen gesteuerte Personen dargestellt. In einer Ausbildungsanweisung hieß es, den Soldaten sei der „unversöhnliche Hass auf den Imperialismus, seine Söldner und alle antisozialistischen Elemente“ anzuerziehen und ihre Haltung zum Grenzverletzer als „Feind des Sozialismus und jedes Grenzsoldaten“ konsequent zu entwickeln.

Der vielfach belegte Befehl lautete: „Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten.“ Dabei bedeutete „vernichten“ im militärischen Sprachgebrauch die Ausschaltung des Flüchtenden, wobei dessen Tod bewusst in Kauf zu nehmen ist. Erich Honecker hatte schon 1974 verlangt, bei Grenzdurchbruchsversuchen müsse von der Schusswaffe „rücksichtslos Gebrauch gemacht“ werden.

Die GdP erklärte, Hüber habe mit dem konkreten Politunterricht der Todesschützen „nichts zu tun gehabt“. Im Jahr 2000 trat Hüber im Strafprozess gegen seinen damaligen Kompaniechef als Zeuge auf und machte Angaben, die den früheren Kameraden entlasten sollten.

Sven Hüber war nach den verfügbaren biografischen Darstellungen SED-Mitglied beziehungsweise SED-Kader. Seine Tätigkeit als Politoffizier war ohnehin eine hauptamtliche politische Funktion. Politoffiziere mussten grundsätzlich der SED angehören.

Vor Jahren versuchte Hüber gerichtlich zu verhindern, dass diese Fakten veröffentlicht werden.

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