Die Koalition will nicht nur scheitern – sie will auch nicht mehr kontrolliert werden

Ihre Kritiker mundtot machen: Regierung will das Informationsfreiheitsgesetz massiv beschneiden

von RA Dirk Schmitz

CDUSPD wollen Medien zum Schweigen bringen: Keine Informationen mehr zu Staatshandeln und zurück in die SED-Zeit!© Quelle: Bundesregierung/Sandra Steins, Grok

Regierungen hassen Informationsfreiheit nicht, weil sie den Staat zerstört – sondern weil sie zeigt, wer ihn beschädigt hat.  Genau deshalb will die Koalition aus CDU/CSU und SPD das IFG massiv beschneiden: Nur noch natürliche Personen mit ‚berechtigtem Interesse‘ dürfen fragen, Organisationen und Medien werden ausgebootet, Namen geschwärzt und Gebühren erhöht.  Kein Bürokratieabbau. Sondern die systematische Abschaffung demokratischer Kontrolle.

Von RA Dirk Schmitz

Die geplante Verstümmelung des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein politischer Offenbarungseid einer gescheiterten und gehassten Regierung. Eine Gurkentruppe, welche die Zerstörung Deutschlands, ihr eigenes Versagen nicht mehr erklären kann, will verhindern, dass Bürger, Journalisten, Anwälte, Wissenschaftler, Initiativen und Kontrollorganisationen überhaupt noch wirksam fragen können.

Es geht um nicht weniger als die Frage, ob der Staat dem Bürger dient — oder ob der Bürger künftig vor dem Staat um Auskunft betteln muss. Der entscheidende Punkt ist: Einen ausformulierten Referenten- oder Regierungsentwurf gibt es nach derzeitigem Stand nicht.

Aber es gibt „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026. Das ist ein 34-Punkte-Papier des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD. Es enthält Maßnahmen zu Steuern, Rente, Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau und Wachstum. Und dann wäre da noch Punkt 32 dieses Papiers. Der beschäftigt sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Zensur ist also „Aufschwung und Beschäftigung“? Da waren historische Vorbilder mit Gesetzen „zum Schutz von Volk und Reich“ deutlich ehrlicher.  Die Bundesregierung hat in der Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026 zwar angedeutet, die Ausgestaltung stehe erst noch bevor, man könne „keinerlei Detailausformulierungen“ bieten, das sei „nur“ ein Beschluss auf Ebene der Koalition beziehungsweise der Parteichefs.

Hier sind sich SPDCDU demnach einig: Über den eigenen Mist und das Unvermögen soll der Mantel des Schweigens und ein Maulkorb bereitgelegt werden. Dieses Vorgehen macht die Sache gefährlicher: Denn so hat Regierung bereits die Richtung markiert, bevor Bürger und Medien den konkreten Gesetzestext überhaupt lesen können.

Erst beschließen die Parteispitzen Informationszensur, dann dürfen Fachleute, Öffentlichkeit und Parlament hinterherlaufen. Das ist nicht Staatsmodernisierung. Das ist Aktenvernichtung mit Vorankündigung. Diese Regierung weiß sehr genau, dass Merz und Klingbeil ein strukturelles Problem mit der Wahrheit hat.

Worum geht’s genau? Bisher lautet § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Kern: „Jeder“ hat gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Das ist der zentrale voraussetzungslose Zugang. Künftig sollen die Auskunftsrechte nach dem Koalitionspapier auf „natürliche Personen“ fokussiert werden.

Was bedeutet das konkret? Damit wären juristische Personen — Vereine, NGOs, Stiftungen, Zeitungsverlage, Unternehmen, Redaktionen als Organisationen — jedenfalls nicht mehr selbst anspruchsberechtigt. Tagesschau und ZDF berichten ebenfalls, dass der Kreis der Anfrageberechtigten deutlich kleiner werden soll.

Das ist ein Todesschnitt ins Fleisch der Informationsfreiheit. Aus „Jeder darf fragen“ wird: Nur noch der Bürger als Einzelperson darf vielleicht fragen. Organisationen, die über Erfahrung, Ressourcen und Durchhaltevermögen verfügen, sollen aus dem Spiel gedrängt werden.

Warum? Weil genau diese Organisationen gefährlich sind — nicht dem Staat, sondern einer immer parasitäreren Klasse. Rechercheplattformen, Redaktionen, Bürgerrechtsgruppen und Verbände sind diejenigen, die Akten lesen, Gebührenbescheide anfechten, Widersprüche schreiben, Verwaltungsgerichte beschäftigen und aus vertrockneten Akten und Dateien erst politische Skandale sichtbar machen. Immer mehr. Man muss zwischenzeitlich Flügel haben, um sich über der Scheiße zu halten, hieß es einmal im 1979er Kriegsfilm „Apokalypse Now“.

Was wie ein harmloser „Bürokratieabbau“ daherkommen will, ist die faktische Aushöhlung des IFG von 2006. Transparenz wird vom Regelfall zur Ausnahme. Genau die Akteure, die systematisch recherchieren, offenlegen und durchhalten, werden ausgebootet.

Nach dem Koalitionspapier müssen „natürliche Personen“ künftig ein „berechtigtes Interesse“ an der Auskunft haben. Konkret heißt es da nämlich:

„Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“

Die Informationsfreiheitsbeauftragten kritisieren genau diesen Punkt als Abkehr vom voraussetzungslosen Anspruch. Nach ihrer Bewertung müsste dann nicht mehr der Staat die Geheimhaltung begründen, sondern der Antragsteller müsste sein Informationsinteresse sehr spezifisch rechtfertigen. Das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsportal zitiert die IFK hierzu mit der Einschätzung, dies käme einem „Generalangriff auf die Informationsfreiheit“ gleich.

In einer freien Demokratie fragt nicht der Staat: „Warum willst du das wissen?“ In einer freien Demokratie fragt der Bürger: „Warum hältst du es geheim?“ Die Richtung eines sich immer protofaschistischer darstellenden Systems ist entlarvend. Sie verrät ein Staatsverständnis, in dem Verwaltungsvorgänge Eigentum der Verwaltung sind und Medien und Bürger lästige Störer.

Nach dem Koalitionspapier soll der IFG-Anspruch nur bestehen, wenn die begehrte Auskunft nicht durch andere Regelungen erreicht werden kann. Praktisch hieße das: Journalisten könnten auf presserechtliche Auskunftsansprüche verwiesen werden, Betroffene auf DSGVO-Auskunft, Umweltinformationen auf das Umweltinformationsrecht, Verfahrensbeteiligte auf Akteneinsichtsrechte. Das IFG würde vom allgemeinen Auffangrecht zu einem nachrangigen Resteanspruch. Sicherer Auskunft erst nach zweiter Gerichtsinstanz plus Kostenrisiko.

Das ist eine perfekte Verwaltungsfalle. Die Behörde muss dann nicht mehr einfach prüfen, ob die Information herauszugeben ist. Sie kann erst einmal jahrelang darüber streiten, ob der Bürger nicht vielleicht irgendwo anders, irgendwie anders, unter anderen Voraussetzungen, mit anderen Fristen, anderen Kosten und anderen Ausschlussgründen an eine ähnliche Information kommen könnte. Bürokratie als Abwehrwaffe.

Und das ist kein Zufall, sondern wird ganz bewusst so betrieben von Politikern, welche die Macht, die ihnen auf Zeit gegeben wurde, nicht mehr loslassen wollen samt der Honigtöpfe und Privilegien. Mit diesen Leuten kann man nicht mehr reden, man muss sie entfernen.

Diese Koalition der Machtbesessenen will zudem prüfen, ob der Kreis der Berechtigten auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt werden kann. Gegenüber dem bisherigen „Jeder“ wäre das eine erhebliche Einschränkung. Drittstaatsangehörige, Personen im Ausland und viele zivilgesellschaftliche Organisationen wären dann ausgeschlossen oder jedenfalls deutlich schlechter gestellt.

Wer nicht in das Raster passt, soll draußen bleiben. Sie sind deutscher Journalist, haben ihren Wohnsitz aber in Montenegro? Aus die Maus, Stecker gezogen.  Die Namen von Behördenmitarbeitern sollen nach den Koalitionsplänen regelmäßig geschwärzt werden, um „Beschäftigte vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen. Die Bundesregierung verweist also auf behauptete Bedrohungslage und ein Recht auf Anonymität.

Natürlich müssen Beamte und Angestellte vor echten Bedrohungen geschützt werden. Niemand verlangt, operative Polizeikräfte, Nachrichtendienstquellen oder gefährdete Sachbearbeiter schutzlos ins Netz zu stellen.

Aber pauschale Namensschwärzung ist etwas anderes. Sie verwischt Verantwortlichkeit und erschwert die Rekonstruktion von Entscheidungsketten. Sie macht Einflussnahmen, Zuständigkeiten, Netzwerke und persönliche Verantwortung gewollt unsichtbar. Wer Namen aus Akten tilgt, tilgt Spuren. Und wer Spuren tilgt, schützt nicht Menschen. Er schützt Macht. Seine Macht! Hier müssen alle Alarmsirenen losgehen.

Eine weitere Passage im Koalitionspapier lautet sinngemäß: Man wolle „in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ dem „besonderen Schutzbedarf“ bestimmter Bereiche stärker Rechnung tragen. Gemeint sind hier kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung. Aber das ist nichts weiter als Pseudo-Blabla. Wenn Regierungen unter Druck stehen, greifen sie zu „Resilienz“ und „Schutz der Beschäftigten“, um Kontrolle zu reduzieren. Hier ist jede Skepsis angezeigt.

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Eine Einschränkung funktioniert allenfalls über absolute Bereichsausnahmen. Verschärfte Ablehnungsgründe in § 3 IFG oder besondere Prüfmaßstäbe reichen nicht. Die Informationsfreiheitsbeauftragten kritisieren, dass bestehende Ausnahmen bereits heute innere und äußere Sicherheitsinteressen schützen. Nach ihrer Einschätzung gibt es keinen Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Der Verweis auf Sicherheit werde als Vorwand für nicht nachvollziehbare Beschränkungen genutzt.

Das ist der gefährlichste Teil dieses Aushöhlungsplans, Demontageplans, dieser Transparenz-Entkernung oder Kontrollentzugsstrategie. Denn unter „Kritische Infrastruktur“, „Sicherheit“, „Spionageabwehr“, „Terrorismusbekämpfung“ und „Forschung“ lässt sich im modernen Staat alles verstecken.

Energiepolitik? Kritische Infrastruktur. Bahn, Netze, Digitalisierung? Kritische Infrastruktur. Rüstungsbeschaffung? Sicherheit. Geheimdienstversagen? Spionageabwehr. Polizeiliche Fehlentwicklungen? Terrorismusbekämpfung. Pandemiepolitik, Modellierungen, Gutachten, Forschungsförderung? Wissenschaftliche Forschung.

So erklärt man nicht nur einzelne Geheimnisse zum Schutzgut. So erklärt man ganze Politikfelder zur Blackbox. Die gesamte Sicherheitsarchitektur, ihre Fehlentscheidungen, ihre Beraterverträge, ihre IT-Pannen, ihre Beschaffungskatastrophen und ihre Milliardenvernichtung sollen künftig Staatsgeheimnis sein.  Die IFG-Gebühren sollen nach den Plänen im Einklang mit dem „Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Derzeit haben Anfragen mit hohem Aufwand und bei Beteiligung Dritter Gebühren bis zu 500 Euro. Das führt heute dazu, gerade kleine Medien auszutrocknen. Das sind insbesondere Wallasch, Tichy, Nius, Apollo und unzählige engagierte Plattformen.

Die Gerichte haben moniert, dass das Bundesinnenministerium einmal für 66 gleichartige Fragen mehr als 12.000 Euro Gebühren sowie weitere 2.000 Euro Kopierkosten verlangt hatte. Aufgehoben vom Gericht. Hier wird es besonders schäbig. Für politische Lieblingsprojekte, ideologische Programme, Beraterindustrie, Subventionsmaschinen, Transformationsfantasien und staatliche Großexperimente ist immer Geld da. Aber ausgerechnet dort, wo der Bürger wissen will, was mit seinem Geld passiert, entdeckt die Regierung plötzlich die Kostendeckung.

Wenn der Staat Milliarden verbrennt, heißt es Zukunftsinvestition – oder mit Blick auf die Ukrainemilliarden: Friedenssicherung. Wenn der Bürger die Rechnung sehen will, heißt es Verwaltungsaufwand. Eine Informationsfreiheit, die zukünftig ungedeckelt mehrere Tausend Euro kosten kann, ist keine Informationsfreiheit. Sie ist ein Drohinstrument: Halt das Maul, du kannst es dir ohnehin nicht leisten.

Gerade große Skandale zeigen, warum Informationszugang nötig ist. Bei der Corona-Maskenbeschaffung ging es um milliardenschwere Beschaffung, Überbestände, Vertragsrisiken und politische Verantwortung. Der Bundesrechnungshof befasste sich kritisch mit der Maskenbeschaffung des Bundesgesundheitsministeriums. Beim NSU-Komplex spielte Informationszugang ebenfalls eine Rolle. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich etwa mit dem Zugang zu Personalakten von Uwe Mundlos aus seiner Bundeswehrzeit.

Genau diese Fälle sind der Grund, warum Regierungen Informationsfreiheit hassen. Nicht, weil Informationsfreiheit den Staat zerstört. Sondern weil sie zeigt, welche Regierungsmitglieder ihn beschädigt haben. Maskenaffäre, Sicherheitsversagen, Behördenpannen, Beschaffungssumpf, politische Verantwortungslosigkeit - all das kommt ans Licht, weil jemand fragt, bohrt, klagt - nicht lockerlässt.

Die Kritik kommt nicht nur von „bösen Rechtsmedien“ wie Wallasch. Informationsfreiheitsbeauftragte sprechen von „Kahlschlag“ und „Generalangriff“. Transparency International Deutschland kritisiert eine geplante Aushöhlung der Informationsfreiheit. Auch Medien wie Tagesschau, ZDF, LTO und netzpolitik.org berichten über breite Kritik von Datenschützern, Journalistenverbänden und Transparenzorganisationen.

Das ist politisch bemerkenswert. Sogar Milieus und Brav-Bürger, die sonst reflexhaft jede Regierungsmaßnahme als „demokratisch“, „resilient“ oder „gegen Desinformation“ verkaufen, merken: Das Ding stinkt zum Himmel. Wenn selbst die üblichen staatstragenden Transparenzverwalter, Datenschutzbeauftragten, Journalistenverbände und linksliberalen Kontrollorganisationen von Kahlschlag sprechen, ist die Lage ernst. Dann geht es nicht um parteipolitisches Theater. Es geht um den Kern demokratischer Kontrolle.

Die Bundesrepublik ist noch nicht die DDR, und CDU und SPD sind noch nicht die SED. Aber politisch geht um Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben und das auch im Detail zum Staatsgeheimnis machen wollen. SED-Reflex im demokratischen Gewand: Macht will nicht kontrolliert werden.

Ein sauber arbeitender Staat braucht keine Angst vor IFG-Anfragen zu haben. Ein Staat, der Milliarden verschwendet, Fehler vertuscht, Zuständigkeiten verschleiert und Bürger mit Phrasen abspeist, hat dagegen jedes Interesse daran, die Taschenlampe auszuschalten. Während im Land Infrastruktur verfällt, Schulen vergammeln, Verwaltungen digital scheitern, Energiepolitik Milliarden verschlingt, Beschaffungsvorgänge explodieren, Sicherheitsbehörden versagen und politische Großprojekte immer teurer werden, soll ausgerechnet die Kontrolle durch Bürger plötzlich abschreckend „kostendeckend“ sein.

Die richtige Antwort ist ein „Bundestransparenzgesetz“: Gesetzlich verbindliche Veröffentlichung aller Gutachten, Verträgen, Studien, Beraterleistungen, Beschaffungsvorgängen, Lobbykontakten und Entscheidungsgrundlagen. Vollständige Gebührenfreiheit. Keine pauschalen Bereichsausnahmen. Keine Verdunkelung von Verantwortung. Kein Misstrauen gegen Bürger, die fragen. Keine Machtbesessenen Politiker, die das Land absichtsvoll ruinieren und nicht dabei beobachtet oder zur Verantwortung gezogen werden wollen.

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