Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz und Alexander Wallasch
Man muss der „taz“ ja fast dankbar sein, dass sie so naiv zum Titelbild-Foto einer Demonstration gegen das „Potsdamer Geheimtreffen“ schreibt:
„Hier ist die Idee für eine KI gegen Rechts entstanden: eine der großen Demos für Demokratie Anfang 2024.“
Naiv, weil mittlerweile selbst der „taz“ hinlänglich bekannt sein dürfte, dass es sich bei der Correctiv-Aktion um eine die Opposition diffamierende gigantische Ente handelte. Damit bestätigt die Zeitung im Vorübergehen zudem, dass die Idee einer „KI gegen Rechts“ auf einer Lüge aufbaut.
Konkret geht es um das zuerst von der Journalistin Janina Lionello bei „Nius“ berichtete Vorhaben eines Hamburger Vereins, das „größte Analysesystem Deutschlands“ aufzubauen: Der Verein will mit „KI gegen Rechts“ nicht weniger als die Demokratie retten. „Nius“ schreibt dazu: „Die gesammelten Informationen werden an Medien, öffentliche Institutionen und NGOs weitergegeben.“
Wir bohren noch tiefer nach. Was ist bekannt über diesen Verein? Wer sich die Pläne genauer anschaut https://ki-fuer-demokratie.de/ , findet sich wieder in einem gigantischen Baukasten frisch aus der dystopischen Propagandaabteilung veritabler Diktaturen. Und diese Leute meinen ihren Angriff auf Demokratie und Meinungsfreiheit absolut ernst:
„In einer ersten Phase identifizieren wir rechtspopulistische und rechtsextreme Akteure im Internet. Dann untersuchen wir, welche Themen durch diese Akteure verbreitet werden, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Steht die beste Methodik fest, gehen wir in den laufenden Betrieb. (…) Wenn wir Akteure, Themen, Quellen und Ausbreitungswege besser verstehen, erhalten wir neue Hebel zum Schutz unserer Demokratie.“
„KI gegen Rechts“ ist von einer PR-Agentur erdacht worden und laut Impressum ebenfalls unter derselben Adresse in einem gehobenen Hamburger Viertel gemeldet. Die Initiatoren, Dr. Roland Heintze und Jörg Forthmann, sind auch die Gründer der PR-Agentur Faktenkontor (2003).
Laut eigenen Angaben sind insgesamt mittlerweile über einhundert Mitarbeitern auch an weiteren Standorten vertreten.
Die Agentur wirbt beispielsweise damit, Kunden eine „Themenführerschaft“ zu verschaffen:
„Das Faktenkontor hat es sich daher zum Ziel gesetzt, seine Kunden mit guter Pressearbeit systematisch zu Themenführern zu entwickeln.“
Die Macher von Faktenkontor und „KI gegen Rechts“ schreiben selbstbewusst über sich: „Wir wissen, wie man wirklich erfolgreiche Kampagnen führt.“
Sagen wir, wie es ist: Heintze und Forthmann wollen für ihre neue „Gegen Rechts!“-NGO richtig Knete abgreifen. Und weil diese agenturerfahrenen Berater nicht kleckern, sondern klotzen, werden 10.000-Euro-Unterstützer-Pakete beworben:
„Sie möchten – als Privatperson oder als Unternehmen – die Initiative ‚KI gegen Rechts‘ finanziell unterstützen. Dann würden wir Sie gerne für ein Supporter-Paket im Wert von 10.000 Euro gewinnen.“
Irgendwann wurde die Initiative „KI gegen Rechts“ in den Verein „KI für Demokratie“ umgewandelt. Der Namenswechsel erfolgte, so heißt es, strategisch, um Unternehmen und Unterstützer leichter zu gewinnen: „Man gewinnt Unternehmen eher als Unterstützer, wenn man ‚für‘ etwas ist“, erklärte Forthmann.
Die PR-Agentur Faktenkontor bietet auch „Reputationsmanagement“ an. Ein Prozess, der darauf abzielt, den Ruf eines Unternehmens oder einer Person in der Öffentlichkeit positiv zu gestalten und zu erhalten. Klar, dass zu den Kunden auch Bündnis 90 / die Grünen gehörten – und staatliche Einrichtungen wie das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Das sagt uns, dass das andersherum genauso gut funktioniert. Wer den Ruf anderer verbessern kann, der kann ihn auch nachhaltig schädigen. Mit „KI für Demokratie“ als „KI gegen Rechts“ haben Heintze und Forthmann die Kabel ihrer Energieversorgung umgepolt – Plus ist Minus, Minus ist jetzt Plus. Neues Ziel: Den Ruf einer Person negativ zu gestalten und zu zerstören?
Wer liest, was diese beiden PR-Männer mit „KI gegen Rechts“ so treiben und ungeniert veröffentlichen, der wird daran erinnert, was er im Geschichtsunterricht über düstere Zeiten zweier deutscher Diktaturen gehört hat:
„Desorientierte Menschen sind nicht mehr durch demokratische Prozesse – insbesondere Wahlen – zu erreichen oder suchen sich (populistische) Leitfiguren, an denen sie sich ausrichten. (…) Die Initiative ‚KI gegen Rechts‘ hat das Ziel, diese Entwicklung offenzulegen und die handelnden Akteure zu identifizieren.“
Wie bitte? Wie soll man das verstehen? Um die Demokratie zu retten, soll sie gegen„Desorientierte“ überwunden bzw. ausgesetzt werden? Das ist auf besondere Weise bedrohlich.
„KI gegen Rechts / KI für Demokratie“ wird auch als Partner („Company“) von „Social Entrepreneurship City Hamburg“ geführt. Einer Initiative, die sich auf die Fahnen schreibt, „soziales Unternehmertum“ in Hamburg zu fördern und zu unterstützen.
Die Hamburger Allianz für Social Entrepreneurship ist staatlich gefördert. Inwiefern profitiert „KI gegen Rechts / KI für Demokratie“ von dieser Zusammenarbeit?
Roland Heintze ist übrigens nicht nur PR- und NGO-Gründer, sondern auch deutscher Politiker (CDU) https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Heintze . Er war von 2004 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und von 2015 bis 2020 Vorsitzender der CDU Hamburg.
Der politische Lebensweg von Roland Heintze ist von einer Reihe von Niederlagen gekennzeichnet. Zwei Mal in Folge versuchte er, in das Europaparlament einzuziehen, scheiterte aber jedes Mal. Und 2020 gelang es ihm zudem nicht, erneut in die Hamburger Bürgerschaft einzuziehen, er legte den Vorsitz der CDU in Hamburg nieder. Zuletzt wollte Roland Heintze für die CDU in den Bundestag und scheiterte auch damit.
Heintze hat via LinkedIn selbst auf die Verbindung zwischen seiner PR-Agentur Faktenkontor und „KI gegen Rechts / für Demokratie“ hingewiesen:
„Eine Initiative des #Faktenkontor, auf die ich ausdrücklich stolz bin. Wir nutzen die umfangreiche KI-Expertise und Skills der Gruppe, um die Demokratie zu stärken. Neudeutsch nennt man das vermutlich #Purpose. Wer mithelfen will, meldet sich gern bei mir.“
Oder zusammengefasst: Der über viele Jahre auf der überregionalen politischen Ebene immer wieder auf die Nase gefallene CDU-Politiker entwickelt mit dem Know-how einer PR-Agentur einen Verein mit dem Ziel, den politischen Gegner auszuspionieren und öffentlich zu diskreditieren. Der Partner „Social Entrepreneurship City Hamburg“ wird zudem staatlich finanziert.
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Und was bedeutet das jetzt alles rechtlich?
Was treiben die beiden Hamburger eigentlich? Heiligt der Zweck von „KI gegen Rechts / für Demokratie“ wirklich jedes Mittel? Und was ist der Zweck aus Sicht
des CDU-Politikers und PR-Beraters?
Was als Beitrag zum Schutz der Demokratie erscheinen möchte, ist bei näherer Betrachtung datenschutz- und grundrechtlich schlicht rechtswidrig. Insbesondere dann nämlich, wenn Privatpersonen, die keiner Partei angehören und nicht im öffentlichen Leben stehen, systematisch erfasst, analysiert und inhaltlich-politisch eingeordnet werden.
Hier kommt es nach deren Plänen zu einer systematisch verdeckten Erhebung personenbezogener Daten und Meinungsäußerungen. Bereits die Grundannahme, öffentlich geäußerte Meinungen in sozialen Netzwerken oder Kommentarspalten seien pauschal „frei zur Analyse“, verkennt die Reichweite der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sobald Beiträge Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen – durch Benutzernamen, Profilbilder oder begleitende Informationen – handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Deren systematische Erhebung, Speicherung, Analyse und Kategorisierung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.
Besonders kritisch wird es, wenn die erhobenen Daten politische Meinungen betreffen - wie hier. Solche Informationen gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und unterliegen einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot, es sei denn, es greift eine ausdrückliche Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 – etwa die Einwilligung der betroffenen Person. Wer willigt schon in sein Ausspionieren ein?
Ein solches Einverständnis liegt daher nicht vor. Der Verweis auf die „öffentliche Zugänglichkeit“ der Beiträge ist datenschutzrechtlich unbeachtlich, da auch öffentlich geäußerte politische Meinungen weiterhin hohen Schutz unterliegen – insbesondere im Kontext systematischer Sammlung und Bewertung.
Besonders bedenklich ist, dass die gewonnenen Informationen nicht nur zu analytischen Zwecken im Verein verbleiben, sondern laut Eigendarstellung „Dritten zur Verfügung gestellt“ werden sollen – unter anderem staatlichen Stellen. Damit wollen die Akteure politisch motivierte Personenprofile erstellen, bei denen private Akteure nach nicht nachvollziehbaren Kriterien als „rechtspopulistisch“ oder „demokratiefeindlich“ unter voller Identifizierung eingeordnet werden.
Ein solches Vorgehen erfüllt objektiv die Voraussetzungen einer modernen Form informeller Feindeslisten, gegen die sich bereits das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Rasterfahndung klar positioniert hat (BVerfGE 115, 320 ff.):
Eine anlasslose massenhafte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne konkrete Gefahr oder Straftatverdacht verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch durch „Private“.
Selbst wenn der Verein formell keine staatliche Stelle ist, stellt in diesem Falle - mit oder ohne öffentlicher Förderung - die gezielte Weitergabe seiner Analysen an staatliche und halbstaatliche Empfänger eine quasi staatliche Maßnahme dar. Der Verein unterliegt den Maßgaben der Grundrechtebindung aus Art. 1 Abs. 3 GG.
Die Einordnung von Äußerungen als „rechtspopulistisch“, „rechtsextrem“ oder „demokratiefeindlich“ birgt nicht nur ein methodisches Problem – sie stellt eine diskriminierende Bewertung dar. Diese erfolgt durch einen illegalen privaten Akteur, der sich eine hoheitliche Kontrollfunktion anmaßt.
Dabei gerät Art. 5 GG unter illegalen Druck. Die Schwelle zur Schmähung oder politischen Brandmarkung ist weit überschritten, wenn Menschen durch Weitergabe an staatliche Stellen oder „Datenbanken“ in einen Verdacht geraten, ohne z.B. je in parteipolitisch oder strafrechtlich aufgefallen zu sein. So ist es auch verboten, Personen aufgrund von Auswertungen z.B. als „AfD-nah“ zu kategorisieren.
Hier entsteht eine Kultur der digitalen Hexenjagd, in der private Diskursäußerungen durch algorithmisch unterstützte Überwachungstechnologien in politische Raster eingeordnet werden – mit irreversiblen Folgen für Reputation, berufliche Teilhabe oder gesellschaftliche Stellung der Opfer.
Käme es gar zu einer öffentlichen Förderung des Projekts – etwa über die Stadt Hamburg – stellt das die verantwortlichen Stellen vor eine grundrechtliche Sorgfaltspflicht. Der Staat darf keine Projekte fördern, die grundrechtswidrige Erhebungs-, Bewertungs- oder Veröffentlichungspraktiken institutionalisieren. Andernfalls begehr er eine mittelbare Verletzung von Grundrechten.
Ohne jeden Zweifel: „KI für Demokratie e. V.“ stellt ein zutiefst böses Beispiel der flächendeckenden Gesinnungskontrolle dar!
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Kommentar von Karina Kaiser
Wer glaubt, Überwachung und Gesinnungskontrolle seien Relikte vergangener Zeiten, irrt – sie kommen heute nur im digitalen Gewand daher.
Eine ‚digitale Hexenjagd‘ wie hier beschrieben erinnert fatal an Methoden aus den dunkelsten Kapiteln deutscher Geschichte – aus der NS-Zeit ebenso wie aus der DDR. Damals wie heute ging es nicht um Schutz der Gesellschaft, sondern um Kontrolle, Einschüchterung und das Ausschalten Andersdenkender. Das Bespitzeln des privaten Umfelds, das Festhalten jedes Wortes, das Beobachten, wer sich mit wem wo aufhält – all das schuf ein Klima der Angst, in dem Selbstzensur zur Überlebensstrategie wurde. Heute läuft es leiser, technischer, aber nicht weniger gefährlich: Algorithmen ersetzen Spitzel, Datenbanken ersetzen Aktenordner – und das Etikett ‚Schutz der Demokratie‘ tarnt eine Praxis, die Demokratie in ihrem Kern untergräbt.
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Kommentar von F. Lo
„ … Wenn wir Akteure, Themen, Quellen und Ausbreitungswege besser verstehen, erhalten wir neue Hebel zum Schutz unserer Demokratie.“ Da kommen einem fast die Tränen, weil das Anliegen so unglaublich ehrenwert ist.
Ich hoffe sehr, dass man „KI gegen Rechts“ auf juristischem Wege stoppen kann. Unter moralischen und politischen Gesichtspunkten ist so ein Projekt zweifelsohne fragwürdig. Es spaltet die Gesellschaft und hat wieder mal den Charme, dass irgendjemand (die KI statt MI Menschlicher Intelligenz?) definiert, was rechtsextremistisch und was rechtspopulistisch ist. Dabei ist es ohnehin tendenziös und unsinnig, beide Merkmale in einen Topf zu werfen. Rechtspopulismus ist nicht verboten, „Rechts“ sein auch nicht. Es ist zu erahnen, welche Akteure da alles aufgelistet werden – Migrationskritiker, Alternative Medien, Umverteilungs-Skeptiker, Gegner eines AfD-Verbots bis hin zu CDU-Vertretern, etwa unserem Bundeskanzler, der Migrantenkinder „kleine Paschas“ nannte? Na ja, der bliebe evtl. verschont.
Letztlich ist das Projekt ja nur die Fortsetzung von Meldestellen aller Art, Hass- und-Hetze-Initiativen, usw., ein systematisches Instrumentarium, , um missliebige Mitbürger auszugrenzen und ihre Meinungen als No Go abzustempeln. Mit Hilfe zahlreicher NGOs. Die Gretchenfrage dürfte sein, ob hier nur umfängliche einschlägige Informationen zusammengestellt werden oder de facto die Verfolgung politischer Gegner erleichtert würde. Man fragt sich natürlich, was die Faktenkontor-Gruppe mit den KI-recherchierten Akteuren, Themen, Quellen und Ausbreitungswegen am Ende anfangen will. Klingt in der Tat so, als könnte das Ergebnis eine Art Feindesliste werden.
Feindeslisten kennt die deutsche Politik ja bereits hier und da. Rein theoretisch gibt s ja auch einen strafrechtlichen Schutz vor Feindeslisten. Dabei hatte der Gesetzgeber zwar anscheinend einseitig vor allem rechte Straftäter und als Zielgruppe „Menschen, die sich gesellschaftlich und politisch engagieren,“ im Blick (siehe hierzu Bundesjustizministerium, Text: Strafrechtlicher Schutz vor „Feindeslisten“). Feindeslisten sind demnach „Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände anderer Personen zu verstehen, die im Internet – unter anderem von extremistischen Gruppen - veröffentlicht werden. Betroffene sind meist politische Gegner wie Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten.“ Allerdings ist § 126a StGB, Gesetz zu den Feindeslisten betitelt, ohnehin ja mal wieder interpretationsfähig.
„§ 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr 1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder 2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. …“ Vermutlich würde die im Ergebnis sicherlich umfangreiche Datensammlung zu („rechten“) „Akteuren, Themen, Quellen und Ausbreitungswegen“ der Faktenkontor-Gruppe dem Paragrafen entgehen können, solange sich nicht nachweisen lässt, dass das präsentierte weiterverbreitete „Netzwerk“ durch die Aktivitäten des Faktenkontors einer konkreten Gefahr ausgesetzt ist. Vielleicht kann man seine Bemühungen ja auch unter journalistische Recherchearbeit packen, die laut BMJV weiter möglich sei. Man stelle sich nur mal vor, jemand anderes setzte sich an eine „KI gegen Links“ oder eine „KI gegen NGO-und-Staats-Netzwerke“. Da wäre aber in der öffentlichen Diskussion die Hölle los.
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Kommentar von Carl Peter
Ich gehöre der 1%-Plus-Bewegung an - wenn 1%-Plus in Deutschland verändert wird, geht es wieder aufwärts.
Da das Land noch nicht Tiefunten ist, muss man schauen, zu welcher Prozentzahl die 1% hinzu addiert werden kann.
Unsere Richtschnur ist die Pharmaqualität, die trotz des Coronawahns immer noch idealerweise bei 99,99 % liegt.
Im positiven letzten Schritt läge man mit uns sogar drüber - allerdings wandern wir natürlich auch mit nach unten, was im negativen letzten Schritt zu unserer Auflösung führt, die in unserer Geschäftsordnung schon festgehalten ist.
Intern hadern wir grade mit der Beantwortung einer Art Gretchenfrage: Soll die Regierung aufgelöst werden, weil ihre Kompentenz unter Null liegt und sie damit die menschliche Intelligenz beleidigt?
Ein Ja würde zu unserer sofortigen Auflösung führen, und unter Null könnten wir uns nicht neu gründen - das 1%-Plus müsste ja schon bestehen, und der Nullpunkt hat für sich allein keine festgelegte Orientierung nur nach oben.
Selbst wenn man also bei Null anfängt besteht keine absolute Gewissheit, ob's nach oben oder nach unten geht.
Ich weiß nicht, ob's die Inder oder Araber waren, die uns die Null beschert haben, aber seither hat diese geniale "Erfindung" in der sogenannten zivilisierten Welt dafür gesorgt, dass sich das quasi Nichts unendlich mathematisch anwenden lässt.
Eine KI, die eigentlich nicht mal bis drei zählen dürfte, wäre ohne diese menschliche Erfindung völlig machtlos und könnte sich auch nicht in Zukunft aus sich selbst reproduzieren, was den Plan, die KI zum neuen Wanderhirten der Menschheit zu machen, ziemlich gefährden würde.
Aber noch verfolgt uns die KI, eilt uns noch nicht voran, und wir könnten die Natur und die Dinge vor ihr noch in Sicherheit bringen, wenn wir uns nicht einholen lassen.
Meine Frau und ich wollten von zum Beispiel ChatGPT wissen, wie weit sie uns noch nachgoeppelt, und sie sagte uns, der Aktualisierungsstand ihres Katalogs sei 2023 - wir müssen also noch kräftig nachhelfen, dass uns die KI überholen kann.
Es ist, als hätte man sein Lager vor der Guillotine aufgeschlagen.