Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz
Die NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) hat gerade ein neues, über 1500 Seiten starkes Gutachten veröffentlicht, das der AfD die Verfassungswidrigkeit attestiert und ein Parteiverbot für realistisch erklärt. Das Papier wurde mit massiver Unterstützung aus dem Soros- und grün-alternativen Netzwerk finanziert und sorgt derzeit für Aufsehen.
In Wahrheit hat sich die Organisation GFF innerhalb eines Jahrzehnts zu einer hochprofessionellen, ideologisch klar verorteten NGO entwickelt, die mit dem gezielten Einsatz juristischer Mittel („strategic litigation“) gezielt linke und woke Positionen in die deutsche Rechtsordnung einschlägt.
Finanziert durch internationale Stiftungsnetzwerke und personell eng mit Bündnis 90/Die Grünen verflochten, agiert die GFF als juristischer Arm des grün-alternativen Milieus – mit erheblichem Einfluss auf Grundsatzurteile, ohne sich je Wahlen stellen zu müssen.
Sie versucht insbesondere Einfluss auf Richter zu nehmen, um Justiz gegen Dogmatik nach links zu drücken. Die personelle Verankerung liegt fest im grün-progressiven Spektrum.
Die Führungsriege der GFF ist kein Zufall. Mitgründer und Generalsekretär Malte Spitz war lange hochrangiger Grünen-Politiker: Politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend, Mitglied im Bundesvorstand und Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen. Der langjährige Vorstandsvorsitzende Ulf Buermeyer (ehemals Richter am Landgericht Berlin) ist 2025 ausgeschieden, doch das Gesamtbild bleibt homogen!
Der aktuelle Vorstand (Stand 2025/2026) umfasst unter anderem Nora Markard, Boris Burghardt, John Philipp Thurn, Dana-Sophia Valentiner, Leonie Steinl und Felix Reda – überwiegend aus akademisch-progressiven Kontexten mit Schwerpunkten in Antidiskriminierung, internationalem Menschenrechtsschutz und gesellschaftlicher „Transformation“.
Diese personelle Schlagseite erklärt die thematische Ausrichtung: Klassisch liberale Themen wie Datenschutz und Anti-Überwachung werden mit identitätspolitischen Agenden (Gleichbehandlung, „digitaler Gewaltschutz“, Schutz vulnerabler Gruppen) verknüpft.
Die GFF betont, keine staatlichen Zuschüsse zu erhalten – formal korrekt. Die Realität ist eine professionelle Finanzierungsmaschine mit explosionsartigem Wachstum:
• 2016: ca. 80.000 € Einnahmen
• 2024: über 3,27 Millionen Euro
• 2025: ca. 4,37 Millionen Euro
Hauptquellen sind Schenkungen/Zuwendungen von Stiftungen, Fördermitgliedschaften und Einzelspenden. Zu den prominenten institutionellen Förderern gehören:
• Open Society Foundations (George Soros-Netzwerk)
• Alfred Landecker Foundation (allein 2024 über 750.000 €, u. a. für „Digitalen Gewaltschutz“)
• Stiftung Mercator, Luminate, Shuttleworth Foundation
• Bertelsmann Stiftung, Bewegungsstiftung, Campact, Dreilinden, Otto-Brenner-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Zeit-Stiftung Bucerius u. v. m.
Das ist kein kleiner idealistischer Anwaltsverein, sondern eine schlagkräftige, international vernetzte Organisation mit Budgets, die vielen Think-Tanks oder Parteigliederungen Konkurrenz machen. Gefährlich gegen traditionelle Freiheit.
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Ihre Unterstützung zählt
Die Transparenz bei großen Förderern ist vorhanden – die ideologische Richtung des Geldes (progressiv, „open society“, identitätspolitisch, „Kampf gegen rechts“) allerdings auch.
Die GFF führt selten Klagen im eigenen Namen. Stattdessen sucht sie gezielt Kläger, finanziert Verfahren, vermittelt Anwälte und pusht Musterverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht.
Schwerpunkte:
• Früher Schutz vor staatlicher Überwachung (Vorratsdatenspeicherung, BND-Affären)
• Dann Datenschutz, Informationsfreiheit und Transparenz
• Heute: Starke Fokussierung auf Antidiskriminierung, Gleichbehandlung und Themen mit woke-Klang (Regenbogenfamilien, digitale Gewalt etc.)
Kriegserklärung an die Freiheit: Finanzierung eines Gutachtens von 1.500 Seiten zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD. Über 400.000 € kamen allein in 24 Stunden durch einen Spendenaufruf zusammen, unterstützt natürlich von Campact & Co.
Das Gutachten kam erwartungsgemäß zu dem Schluss, ein Parteiverbot habe gute Chancen. Finanziert vom genau jenem Milieu, das die AfD als existenzielle Bedrohung betrachtet – das ist klassische linke Vorfeldarbeit für Verbote.
Das ist keine neutrale Bürgerrechtsgruppe. Die GFF versteht sich als parteiunabhängig. Ihre Agenda ist es nicht. Sie interpretiert und „weiterentwickelt“ Grundrechte selektiv: expansiv bei Antidiskriminierung und Minderheitenschutz (regelhaft identitär definiert), deutlich zurückhaltender bei klassischer Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wenn sie „falschen“ Akteuren zugutekommt. Bei Cancel Culture oder kritischer Migrationspolitik bleibt es auffallend still.
Mit ihrem internationalen Stiftungsnetzwerk, der grünen Personal-DNA und Millionenbudget betreibt die GFF Justiz als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Sie ist ein Paradebeispiel dafür, wie NGOs in modernen Demokratien illegalen Einfluss nehmen: professionell, gut finanziert und ohne demokratische Legitimation durch Wahlen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in kurzer Zeit erheblichen Einfluss auf die deutsche Verfassungsrechtslandschaft gewonnen. Die einseitige grün-woke Prägung von Personal, Finanzierung und Agenda dokumentiert deren wahre Ziele. Wer sie als „neutrale“ Rechtsstaatlichkeit verkauft, ignoriert die Macht- und Ideologieverhältnisse. Nennen wir die Dinge aber beim Namen: Die GFF ist eine professionelle, millionenschwere grün-progressive Kampforganisation für eine bestimmte freiheitsfeindliche Auslegung des Grundgesetzes.
(Das Foto zeigt den unabhängigen Hauptakteur des neuen AfD-Verbotsgutachtens, Malte Spitz, YouTube/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Screenshot)
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Kommentar von T S
@ F. Lo: Die Justiz ist wohl gar nicht das Hauptziel dieser GenossenFürFreiheitsvernichtung, sondern wie schon bei der Potsdam-Geheimtreffenlügeräuberpistole die Quantitätsmedien samt deren Konsumenten.
Die sorgt dann indirekt durch die vorgeformte Stimmung dafür daß Politik und Justiz in gelenkten Zugzwang gedrängt werden, und der Rest der Gesellschaft, insbesondere Wirtschaft und größere Zivilorganisationen, trauen sich dann auch kaum noch dagegen anzustehen statt willig mitzulaufen oder stumm Klappe zu halten.
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Kommentar von F. Lo
Sorry, da sind ein paar Tippfehler hereingerutscht.
Da fragt man sich doch spontan und salopp formuliert glatt, ob Karlsruhe im Falle eines eingeleiteten Verbotsverfahrens (das m. E. mit Sicherheit kommt) überhaupt noch etwas zu tun hat oder nur ganz schnell von der GFF abschreiben kann, deren Sichtweise zu seiner machen. Überspitzt formuliert: Wozu brauchen wir Hohe Gerichte, wenn Privatleute, ein „Team aus Juristen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen“, deren Arbeit vorwegnehmen. Ich wüsste nicht, dass die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative (und Medien) als Nr. 5 mächtige tonangebende NGOs vorsieht, die Politik machen und Gerichte inspirieren.
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Kommentar von F. Lo
„Sie ist ein Paradebeispiel dafür, wie NGOs in modernen Demokratien illegalen Einfluss nehmen: professionell, gut finanziert und ohne demokratische Legitimation durch Wahlen.“
Man muss sich ja allein mal das Selbstverständnis der Gutachter eines rein PRIVATEN, aber eben von vielen reichen Stiftungen wie Soros finanzierten Vereins anschauen.
Aus Pressemeldungen der GFF:
„Ein Verbotsverfahren ist jedoch an hohe Hürden geknüpft. Bislang fehlt es an einer für ein AfD-Verbot notwendigen sorgfältigen Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Die behördliche Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zu der Partei bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet erfolgreich wäre. Wir übernehmen deshalb die Aufgabe, mit wissenschaftlicher und rechtlicher Expertise zu beantworten: Ist die AfD verfassungswidrig?“
30.1.2025: „Das Gutachten soll erstmals die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD umfassend und tiefgehend prüfen und dazu alle verfügbaren tatsächlichen Informationen am Maßstab der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts bewerten.“ / 22.5.2025: „Das Gutachten der GFF wird dagegen erstmals umfassend und nach wissenschaftlichen Standards prüfen, ob die AfD verfassungswidrig ist und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind. Dafür wird das Projektteam große Mengen an Material zur AfD sammeln und anhand der Maßstäbe bewerten, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, ggf. wird es diese Maßstäbe auch weiterentwickeln.“
Ich verstehe das jetzt mal, übersetzt, so: Eine finanziell starke private NGO beansprucht, besser als der Verfassungsschutz zu sein und in ihrem Gutachten bereits dem BVerfG freundlich „zuzuarbeiten“: d.h. die Maßstäbe des Gerichts anzuwenden und ggf. „auch weiterzuentwickeln.“ [??!] Evtl. betrifft die Weiterentwicklung ja auch die Idee, Organisationen auch dann als klar gemeinnützig und öffentlich förderungswürdig zu behandeln, wenn sie offen „AfD-kritische Aktivitäten“ an den Tag legen. (Pressemitteilung 22.5.2025) Dann könnte Frau Prien Demos gegen Rechts mitfinanzieren.
Da fragt man sich doch spontan und salopp formuliert glatt, ob Karlsruhe im Falle eines eingeleiteten Verbotsverfahrens (das m. E. mit Sicherheit kommt) überhaupt noch etwas zu tun hat oder nur ganz schnell von der GFF abschreiben kann, deren Sichtweise zu ihrer machen. Überspitzt formulier. Wozu brauchen wir Hohe Gerichte, wenn Privatleute, ein „Team aus Juristen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen“, deren Arbeit vorwegnehmen. Ich wüsste nicht, dass die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative (und Medien) als Nr. 5 mächtige tonangebende NGOs vorsieht, die Politik machen und Gerichte inspirieren.
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Kommentar von Pete
Wenn der Verfassungsschutz seine Arbeit neutral und ohne politische Weisung machen würde, dann wären die Grünen. die Linken und die SPD schon lange verboten und Fr. Merkel würde im Gefängnis sitzen.
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Kommentar von T S
Eine NGO, so unabhängig, neutral und parteifern wie der öffentlich-schlechtliche Propagandafunk.
Auch da gilt, wie bei so allem, daß ein Blick auf die Geldgeber Klarheit schafft.
Immerhin keine Finanzierung auf Teuerzahlerkosten. Zumindest nicht offen unmittelbar und direkt, denn die Liste der Großunterstützer klingt mal wieder nach dem altbekannten Klüngel der Politkartellgünstlinge.