Axel Springers Politico hetzt in den USA weiter ungebremst gegen den 45. Präsidenten

Linksradikale Ohnmacht: Sie wedeln mit den Handschellen und haben nichts gegen Trump in der Hand

von Tara Grimm (Kommentare: 8)

„Nun, es ist unerbittlich. Dinge wie die Untersuchung der Russland-Verschwörung haben bereits ganz offensichtlich gezeigt, dass sie schon zu Beginn haltlos waren.“© Quelle: PIxabay / Geralt

Keine Handschellen. Keine „Mugshots“. Kein demütigendes Vorführen des Angeklagten vor der versammelten Presse.

Keine Ausschreitungen von Trump-Unterstützern auf den Straßen, wie sie der New Yorker Bürgermeister Eric Adams noch am Tag vor dem Prozessbeginn glaubte vorherzusehen, als er die erwarteten Demonstranten ermahnte, sich „von ihrer besten Seite zu zeigen“, und mit dem Expertenwissen des Oberhauptes einer Stadt mit explodierenden Gewaltverbrechensstatistiken hinzufügte:

„Haben Sie sich unter Kontrolle! New York City ist unser Zuhause und kein Spielplatz für Ihren unangebrachten Ärger.“

Doch das Wichtigste, was an diesem historischen Tag fehlte, an dem erstmalig ein US-amerikanischer Präsident vor Gericht gestellt wurde, war die Benennung des zu verhandelnden Verbrechens.

„Trumped up“, lautet denn auch die Schlagzeile der „New York Post“ auf der heutigen Titelseite, gefolgt von: „Das soll es sein? Braggs historischer Fall gegen Don macht eine Bauchlandung.“

Und die „New York Post“ ist bei Weitem nicht allein mit ihrer Einschätzung, die ganze Angelegenheit sei „trumped up – erfunden“. Denn die gestrige Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft beschränkte sich darauf, 34 Fälle von behaupteten Fälschungen von buchhalterischen Eintragungen aufzuzählen. Diese würden jedoch unter die Kategorie eines „geringfügigen Vergehens“ fallen und wären somit längst verjährt – vorausgesetzt, sie haben in dieser Form überhaupt stattgefunden,

Um dieses Problem zu lösen, musste Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg eine gewisse Kreativität beweisen und ein, wohlgemerkt behauptetes, „geringfügiges Vergehen“ in eine „schwere Straftat“ verwandeln.

Wie ist Bragg dabei vorgegangen? Die Antwort lautet: erstaunlich stümperhaft.

Sein Trick bestand darin, zu erklären, die 34 Fälschungen der Geschäftsbücher seien vorgenommen worden, um ein anderes Verbrechen zu vertuschen. Doch dieses Verbrechen, auf welchem letztlich das gesamte Verfahren basiert, wurde in der Anklageschrift nicht benannt.

Lance Fletcher, früherer stellvertretender Bezirksstaatsanwalt von Manhattan/New York City, fasst das juristische Problem für „ABC News“ wie folgt zusammen:

„(Die sechzehnseitige Anklageschrift) thematisiert eine Betrugsabsicht und die Absicht, ein weiteres Verbrechen zu begehen, führt jedoch nicht aus, um welches andere Verbrechen es geht. Das ist ein entscheidendes Problem, denn die Betrugsabsicht und die Absicht, ein weiteres Verbrechen zu begehen, sind die Aspekte, die aus einem geringfügigen Vergehen eine Straftat machen und aus einer zweijährigen Verjährungsfrist eine fünfjährige Verjährungsfrist (...)."

„ABC News" berichtet auch über Braggs Antwort, welche er gestern während der Pressekonferenz auf eine diesbezügliche Frage gab: In der Klageschrift seien diese Details nicht spezifisch aufgeführt, „weil das Gesetz dies nicht erfordert.“

Das ist allerdings eine Behauptung, die Bragg nicht lange aufrechterhalten können wird. Wie u.a. die ehemalige Richterin Jeanine Pirro gestern auf „Fox News“ erklärte, habe der Anklagte ein Recht auf diese Information, die schließlich notwendig sei, um sich auf das Verfahren vorzubereiten.

Doch die Kritik an Alvin Braggs Anklage beschränkt sich keineswegs auf dessen schwammige Formulierungen, die offenbar darauf abzielen, das endgültige Scheitern des Prozesses noch um einige Monate hinauszuzögern.
Sie bezieht sich darüber hinaus auf dessen Andeutungen, Trump habe im Rahmen des Präsidentschaftswahlkampfes 2016 möglicherweise auch das Wahlgesetz verletzt.

„Bragg erklärt, Trump habe das Wahlgesetz gebrochen. Aber er hat das Wahlgesetz, das angeblich verletzt wurde, nicht einmal in die Anklageschrift aufgenommen“, kommentierte Fox News-Moderator Jesse Watters gestern Nacht das Offensichtliche.

In einem ersten Statement äußerte sich Joe Tacopina, einer der Anwälte, die Donald J. Trump im aktuellen Fall vertreten, ebenfalls zu dieser Thematik:

„Ein Staatsanwalt verfolgt die Verletzung eines Bundeswahlgesetzes, welches laut den Beamten der Bundeswahlbehörde nicht existiert.“

Tacopina bringt hier auf den Punkt, warum auch diese vermeintliche Säule, auf die sich die Anklage stützt, mehr als einsturzgefährdet ist. Immerhin hatte die Bundeswahlbehörde die in der Vergangenheit gegen die Trump-Kampagne vorgebrachten Anschuldigen bereits untersucht und für nicht haltbar befunden.

Bei Sean Hannity auf „Fox News“ fasste Jonathan Turley, Jura-Professor an der George Washington University Law School, das Vorgehen gegen den 45. Präsidenten der USA folgendermaßen zusammen:

„Nun, es ist unerbittlich. Dinge wie die Untersuchung der Russland-Verschwörung haben bereits ganz offensichtlich gezeigt, dass sie schon zu Beginn haltlos waren. Das FBI war informiert. Man hat sich wahrscheinlich auf diese Sache mit der russischen Desinformationskampagne verlassen, die schon Teil des Steele-Dossiers gewesen war. Daher gibt es einige berechtigte Fragen von vielen Bürgern, darüber, ob das Justizsystem inzwischen als Waffe verwendet wird. Was jetzt aber meiner Meinung nach anders ist, ist die Tatsache, dass ich hier inzwischen Schwierigkeiten habe, überhaupt irgendwelche rationalen Argumente für das anzuführen, was Bragg tut.

Dies ist eine Anklage, die sein Versprechen einlöst, welches er während seiner Wahlkampagne gegeben hat, nämlich Donald Trump bloßzustellen. Es handelt sich also um eine Anklage, die über einen überaus bedenklichen Prozess zustande gekommen ist. Der überaus politisch gewesen ist. (...)

Da sind Dinge geschehen, die viele von uns in der Anwaltskammer schockiert haben. Und ich muss wirklich sagen, dass das, was ich heute in dieser Anklageschrift gesehen habe, nicht erwartet habe. Ich habe nicht erwartet, dass Alvin Bragg in diesem historischen Moment derartige Lücken in der Anklage lassen würde. Und da bin ich nicht der Einzige. Ich meine, es gibt so viele Experten auf jedem TV-Sender, die mit dem Kopf schütteln und sich die Frage stellen: Wessen wird er angeklagt?

Das ist eine schreckliche Situation. Wir haben es hier mit einem Ruf der Geschichte zu tun, und Bragg erklärt, 'das muss ich Ihnen nicht sagen'. Aber Sie sind doch der erste Staatsanwalt, der einen ehemaligen Präsidenten anklagt! Denken Sie nicht, Sie sollten ihm und dem amerikanischen Volk sagen, worin der Vorwurf besteht?“

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Auf Hannitys Frage, was genau denn nun „das andere Verbrechen“ sei, von dem in der Klageschrift die Rede ist, antwortete Turley:

Nun, das ist exakt das Problem. (...) Vielleicht geht es um die Verletzung eines Bundeswahlgesetzes, aber er (Bragg, Anm.d.Red.) hat einfach abgelehnt, das zu sagen. Es ist jedoch vollkommen klar, dass hier keine Verletzung eines Bundeswahlgesetzes vorliegt. Jedenfalls meiner Meinung nach und auch nach der Einschätzung von vielen anderen, einschließlich von Experten auf dem Gebiet der Bundeswahlgesetze. Diese Zahlung würde keinen Beitrag im Rahmen einer Bundeswahl darstellen. Dies ist einer der Gründe, weshalb das Justizministerium die Sache wahrscheinlich auch nicht verfolgt hat.

Es gibt hier also eine Menge an Problemen, die vorab gelöst werden müssen. Und den nächsten Termin hat man für Dezember festgelegt. Diese Sache hängt also bis Dezember über einem Präsidentschaftskandidaten. Ich denke, hier liegen einige schwerwiegende Probleme vor, die zur Abweisung der Klage führen könnten.“

Der von Turley angesprochene enorme zeitliche Abstand zum nächsten Prozesstag ist nicht nur wegen einer potenziellen psychischen Belastung erwähnenswert, bei der man davon ausgehen kann, dass sie für „45“ wohl keine allzu große Herausforderung darstellen wird.

Weitaus interessanter dürfte dagegen die zeitliche Nähe zu den Vorwahlen für die Präsidentschaftskandidatur sein, die Anfang des Jahres 2024 stattfinden und bei denen entschieden wird, welcher der republikanischen Bewerber letztlich als Gegner des demokratischen Kandidaten für die Wahl 2024 antritt.

Ein weiteres Gedankenspiel ergibt sich aus einem Artikel der Washington nahestehenden Zeitung „Politico“ vom 30. März.

Demzufolge geht das Weiße Haus davon aus, dass Biden, sollte er sich zu einer erneuten Kandidatur entscheiden, mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Donald J. Trump gegenüberstehen wird. Und man glaubt, übrigens wie schon 2015/16 im Wahlkampf gegen Hillary Clinton, Donald J. Trump werde leicht zu schlagen sein. Bei „Politico“ heißt es weiter:

„Aber vor allem glauben die Berater, dass Trump bereits eine riesige Menge unter den unabhängigen und denjenigen Wählern verloren hat, die in keiner parteipolitischen Tradition stehen, und die man benötigt, um eine Wahl zu gewinnen.“

Donald J. Trump bis zum 5. November 2024 als potenzieller Verbrecher in den Schlagzeilen: Ein Szenario, das der alten Garde aus Demokraten und RINOs (Republikaner nur dem Namen nach, Anm.d.Red.) durchaus gefallen dürfte, welches allerdings, sollte es vorsätzlich herbeigeführt werden, einen eindeutigen Fall von strafbarer Wahlbeeinflussung darstellen würde.

Doch Washington D.C. hatte bekanntlich noch nie größere Skrupel, sich die Finger schmutzig zu machen. Was früher im Ausland im Namen der Demokratie möglich war, wird nun auch im eigenen Land umgesetzt.

Seit etlichen Monaten werden Joe Biden, sein Justizminister Merrick Garland, Heimatschutzminister Alejandro Majorkas u.v.a.m. nicht müde, „die weiße Vorherrschaft“ und „gewaltbereite Extremisten“ zur „größten inländischen terroristischen Bedrohung“ zu erklären.

Ziel ist es, Präsident Trump und die MAGA-Bewegung endlich auch offiziell auf diese Liste setzen zu können, und als probates Mittel schwebt ihnen möglicherweise ein von wütenden Trump-Unterstützern erzeugtes Chaos vor.
Seit Donald J. Trump seine Präsidentschaftskandidatur verkündete, also seit mehr als sieben Jahren, herrscht Krieg in den USA, und er hat in diesen Tagen einen neuen Höhepunkt erreicht.

Gleich zu Beginn der Rede, die Präsident Trump gestern nach seiner Rückkehr nach Mar-a-Lago/Florida gehalten hat, traf er eine Aussage, die noch einmal deutlich macht, worum es in dieser buchstäblich existenziellen Problematik eines vermeintlich rein innenpolitischen Kampfes geht:

„Das einzige Verbrechen, das ich begangen habe, ist, unser Land furchtlos vor denjenigen zu verteidigen, die danach trachten, es zu zerstören.“

Neben einer Zustandsbeschreibung des Landes nach zwei Jahren Biden-Administration, die nicht nur Amerika in die Inflation, Energieknappheit und in den Zerfall der US-amerikanischen Währung getrieben habe, sondern darüber hinaus die gesamte Menschheit an den Rand eines nuklearen Dritten Weltkrieges, ging er auch auf jene Gerichtsverfahren ein, die aktuell bereits gegen ihn vorbereitet werden.

Zu erwarten sind demnach ein Vergewaltigungsprozess, ein Prozess wegen angeblicher Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia sowie ein Prozess wegen der bei einer Razzia in Mar-a-Lago durch das FBI beschlagnahmten Regierungsdokumente aus Donald J. Trumps Amtszeit im Weißen Haus. Man würde überlegen, ihn in dieser Angelegenheit nach dem „Espionage Act“ anzuklagen, so Präsident Trump gestern. Bei einer Verurteilung könnte ihm dann unter Umständen die Todesstrafe drohen.

Wird es dazu kommen? Vermutlich nicht. Die entscheidende Frage ist, wie weit das System sich noch offenbaren muss, bevor die Menschen endgültig die Augen öffnen. Allerdings ist das eine Frage, die wohl keineswegs ausschließlich die Amerikaner betrifft.

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare