Frankreich steht vor einer historischen Weichenstellung. Am 16. und 17. April 2026 entscheidet die Nationalversammlung über die Proposition de loi n° 575, besser bekannt als „loi Yadan“. Offiziell soll sie „neue Formen des Antisemitismus“ bekämpfen. Für Kritiker schafft sie einen der weitreichendsten Eingriffe in die Meinungsfreiheit seit Jahrzehnten – und berge das Risiko, weit über Israel-Kritik hinauszugehen.
Das Gesetz erweitert den Straftatbestand der „Apologie du terrorisme“ entscheidend: Künftig geht es nicht mehr nur um die direkte Verherrlichung von Terrorakten. Neu strafbar wird die „implizite“ Anstiftung sowie die „outrancière“ – also übertriebene oder herabwürdigende – Bagatellisierung oder Verharmlosung solcher Taten. Strafe: bis zu fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe.
Dazu kommt ein neues Delikt: der öffentliche Aufruf zur „Zerstörung“ eines von Frankreich anerkannten Staates.
Klingt harmlos bzw. sinnvoll? Der renommierte Anti-Terror-Richter Marc Trévidic, selbst kein Freund von Verharmlosung, warnt eindringlich: „Das wird der größte Willkürakt, den ich je gesehen habe.“ Denn niemand kann im Voraus wissen, was ein Staatsanwalt oder Richter als „implizit“ oder „bagatellisierend“ wertet. Ein Geschichtslehrer, der die Ursachen des Nahostkonflikts erklärt? Ein Journalist, der Kontext zum 7. Oktober liefert? Ein Aktivist, der das Völkerrecht zum Widerstandsrecht besetzter Völker zitiert? Alles könnte plötzlich als „implizite Sympathie“ mit „Terrorgruppen“ gelten.
Marc Trévidic stand als Richter jahrelang „im Herzen“ des französischen Kampfes gegen den islamistischen Terrorismus und ist heute sowohl als hoher Richter als auch als Schriftsteller aktiv.
Frankreich hat bereits eines der strengsten Regime Europas gegen Hassrede und Terrorverherrlichung. Seit 2014 gilt die Apologie du terrorisme – mit Hunderten Verurteilungen allein seit dem 7. Oktober 2023. Die Loi Yadan ist daher keine Lücke-Schließung, sondern eine gefährliche Erweiterung ins Unbestimmte. Genau das kritisieren nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie die Ligue des Droits de l’Homme (LDH) und Reporters sans Frontières, sondern Teile der Justiz selbst.
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Die historische Ironie ist bitter: Das gleiche Frankreich, das seine nationale Identität auf der Résistance gegen die NS-Besatzung gründet und einst die Apartheid-Politik Südafrikas kritisierte, würde mit diesem Gesetz Mandela und de Gaulle selbst rückwirkend zu potenziellen Straftätern machen. Denn ANC und Résistance galten damals offiziell als „Terroristen“.
Und genau hier liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie. Dieser „spezielle Israel-Paragraph“ ist kein isolierter Fall. Er schafft einen Präzedenzfall: Was heute für die Kritik an der Politik eines bestimmten Staates gilt, kann morgen gegen jede unliebsame Regierungskritik, gegen jede historische Kontextualisierung oder gegen jede Form des zivilen Ungehorsams gewendet werden. Der Begriff „Terrorismus“ ist politisch wandelbar – und ein vager „impliziter“ Tatbestand macht den Staatsanwalt zum Gedankenpolizisten.
Über 500.000 Bürger haben bereits eine Petition gegen das Gesetz unterschrieben. Linke Parteien und große Teile der Zivilgesellschaft warnen vor einem „Chilling Effect“: Wer noch offen debattieren will, schweigt besser. Frankreich, das Land der Aufklärung, riskiert, seine eigene Seele zu verraten – nicht durch zu wenig, sondern durch zu viel Gesetz.
Aber noch erstaunlicher: Wo sind die Proteste der Rechten?
Die Abstimmung am 16. April ist mehr als ein Gesetzesbeschluss. Sie ist ein Test: Wollen wir in Europa eine Demokratie, in der man noch ungestraft fragen darf, warum Widerstand für die einen Freiheitskampf und für die anderen Terror ist? Oder schaffen wir einen Präzedenzfall, der am Ende jede kritische Stimme zum Schweigen bringt?
Die loi Yadan ist kein Schutz vor Hass. Sie ist ein Angriff auf das, was Frankreich einst groß gemacht hat: die Freiheit des Wortes. Und sie könnte bald überall Schule machen.
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Kommentar von Joseph Conrad
So ein Artikel entsteht dann, wenn man sich nur an der Linkspresse und der "Zivilgesellschaft" orientiert:
Kritik an "Rächts", weil die sich nicht an die linke Sprachregelung halten wollen, dass
der seit dem Zerfall der Sowjetunion 1989 vom islamisch-revolutionären Iran und sunnitischen Fanatikern finanzierte, terroristische Stellvertreterkrieg gegen Israel eine (deshalb auch von deutschen Moralschiedsrichtern zu unterstützende), antikoloniale Befreiungsbewegung sei.
Die französische Rechte und auch die französischen Juden finden es notwendig, dass eine seit den großen islamistischen Terroranschlägen vor ca. zehn Jahren bereits bestehende, gesetzliche Anti-Terror-Zensur durch einige Umformulierungen adaptiert wird:
Nämlich dergestalt, dass auch ein nicht dem schon teilweise islamisierten Linksstaat zugehörender,
also noch unabhängiger Richter auch effektiv ein Urteil gegen einen Aufruf zum terroristisch-aktiven, also nicht nur rein informativen "Kampf" gegen den bösen "Zionismus" und dessen jüdische Verfechter in Frankreich und anderswo, fällen kann.
Frankreich ist, auch aufgrund des erheblichen islamischen Bevölkerungsanteils, nämlich auf dem Weg zum islamisierten Linksstaat bereits deutlich weiter fortgeschritten als Deutschland.
Die französische Rechte möchte, dass der unter dem Deckmantel der Religions- und Meinungsfreiheit daherkommenden islamischen Gewaltdrohung - ausführbare - gesetzliche Schranken gesetzt werden.
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Kommentar von T S
"Wo sind die Proteste der Rechten?"
Wenn man damit diejenigen meint die gegen die Überfremdung sind dann ist die Antwort leider leicht gefunden: Dadurch daß es ja "die Richtigen" trifft ist es ja für eine gute Sache, und damit wird Klappe gehalten - leider auch im internen Diskurs, die Wenigsten wagen es sich so zu äußern daß es auch nur den Anschein haben könnte auch Interessen der falschen Seite zu vertreten.
Die Erkenntnis daß jedes Repressionswerkzeug ebensogut auch gegen einen Selbst eingesetzt werden kann ist leider gesamtgesellschaftlich nach wie vor dünn gesäät, daher auch die große Begeisterug für die Bezahlkarte hierzulande - obwohl die schon im Namen "Sozialkarte" verrät daß diese absehbar auch einheimische Hilfsempfänger, später auch Rentner, Bafög, etc. abdecken soll, und andere Länder wie z.B. Texas, Australien, Indien, China bereits gezeigt haben daß mit solchen Mitteln die Konsumsouveränität nicht nur gelenkt werden soll sondern auch schon aktiv eingeschränkt wird.
Aber diese Einsicht ist leider auch bei der (keine) Alternative Mangelware, bejubelt sie doch nicht nur das allgemeine Gängelungsinstrument der Bezahlkarte sondern ist sich auch nicht zu schade im Südwesten gemeinsam mit SchwatzGrün für die Installation der Gotham-Schnüffelsoftware zu stimmen (ohne daß die Wahl rückgängig gemacht werden muß, da fehlt plötzlich die Brandmauer). Was sie so einige Stimmen gekostet hat, vermutlich wären die 20% sonst sicher gewesen.
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Kommentar von Eddy Nova
Interessanter Artikel - mir fiel beim Lesen der links im Artikel auf , das es ein leichtes wäre die Gesetzestexte , Verordnungen auf ISRAEL & Muslime zu beschränken. Je detailierter einige Textpassagen sind umso klarer beschränkt sich das ganze auf Israel & Muslime.
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Macht es das besser ...sicher nicht. Zumal hohe Strafen Muslime ermutigen werden gleich terroristisch zu agieren ...
Abgesehen davon werden die Muselmanen ansstatt Israel einfach Netanjahuisrael sagen ...
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