Über 85 Prozent der Bürger wollten Blettner nicht – Nur Honecker war noch unbeliebter

Niemand will ihn: Ludwigshafen bekommt 13,4 Prozent Oberbürgermeister

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 3)

Warum hat er die Nicht-Wahl überhaupt angenommen?© Quelle: https://blettner.de, Screenshot

Wer „gefährliche Kandidaten“ wie hier den AfD-Mann vor der Wahl exekutiert und von einem demokratischen Ergebnis spricht, ist ein Lügner. Nächster Schritt wird eine „Wahlpflicht“ sein und das Verbot ungültiger Stimmen.

So sieht - leider - der Übergang in die Diktatur des parasitären Parteienstaates aus, der von der „Mitwirkung“ bei der politischen Willensbildung zur vollständigen Okkupation übergegangen ist.

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 21: (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes MIT. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“

CDU-Kandidat und Nebenjob-BWL-Hochschulprofessor Blettner konnte Wähler am Sonntag für sich gewinnen. Der 57-Jährige erhielt 58,5 Prozent der abgegebenen Stimmen. SPD-Konkurrent Jens Peter Gotter bekam 41,5 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen.

Das Ergebnis war so peinlich, dass die TAGESSCHAU vergaß, den Prozentteil des „Siegers“ anzugeben. Wahlberechtigte: 118.000, Wahlbeteiligung: 24,1 Prozent gleich 28.530 abgegebene Stimmen. Ungültige Stimmen: 1.570. Gültige Stimmen: 28.530 − 1.570 = 26.960 Stimmen. SPD-Kandidat Jens Peter Gotter: 41,5 Prozent der gültigen Stimmen. CDU-Kandidat Blettner: 58,5 Prozent der gültigen Stimmen. 58,5 Prozent von 26.960 = 0,585 × 26.960 = 15.781 Stimmen. Anteil dieser Stimmen an allen Wahlberechtigten:

15.781 ÷ 118.000 = 0,1337 entspricht nur 13,4 Prozent der Wähler wollten diesen Kandidaten.

Dieser Mann ist, legal gewählt, in keiner Weise politisch legitimiert, Oberbürgermeister zu sein.

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Carl Schmitt beschrieb in seiner „Verfassungslehre“ (1928) den Unterschied zwischen Wahl und Akklamation — ein zentraler Punkt in seiner Kritik des liberal-parlamentarischen Systems.

„Die moderne Wahl ist ein statistischer Apparat, der die Zustimmung oder Ablehnung durch Zählen ermittelt; die Akklamation dagegen ist ein unmittelbarer, öffentlicher Ausdruck des Einverständnisses.“

Es gibt keinerlei „Einverständnis“ zu diesem Kandidaten.

In der „Verfassungslehre“, insbesondere im Abschnitt über die „Art der Legitimation politischer Herrschaft“, führt Schmitt aus, dass Wahlen im modernen Sinn ein „mechanisches“ Verfahren seien, das auf individueller, geheimer Stimmabgabe und auf formale Quantität beruhe. Er sieht darin eine Entleerung des politischen Gehalts: die Entscheidung wird in Zahlen aufgelöst.

Demgegenüber stellt er die Akklamation – den kollektiven, sicht- und hörbaren Ausdruck von Zustimmung (z. B. Jubel, Zuruf, Umfragen, Sounding, öffentliche Bekundung) – als politischere Form der Legitimation dar, weil sie unmittelbar, gemeinschaftlich und qualitativ sei.

Danach ist Bittner trauriger Verlierer.

Wörtlich formuliert Schmitt in der „Verfassungslehre“, § 17 (Abschnitt über die Demokratie):

„Die Wahl ist ein statistischer Apparat; sie kann nur zählen, nicht bejahen. Die Akklamation ist das ursprüngliche, wesentlich politische Bekenntnis des Volkes.“

Er verwendet diesen Gegensatz, um die Entfremdung moderner Massendemokratien vom ursprünglichen politischen Willensakt zu verdeutlichen.

Es geht derzeit nur noch um maskierte Diktatur einer einst stolzen und echten Demokratie. Dahin müssen wir zurück - bevor wir Bürgerkrieg oder moralisch-ökonomischen Zusammenbruch wie 1989 haben.

Wer „gefährliche Kandidaten“ wie hier den AfD-Mann vor der Wahl exekutiert und von einem demokratischen Ergebnis spricht, ist ein Lügner. Nächster Schritt wird eine „Wahlpflicht“ sein und das Verbot ungültiger Stimmen.

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