Tausende Seiten Überwachung – selbst für Stasi-Experten erschreckend

Maaßen schlägt zurück: 127-Seiten-Schriftsatz gegen den Verfassungsschutz eingereicht

von Gregor Leip (Kommentare: 1)

Hans-Georg Maaßen war viele Jahre selbst Präsident des Bundesverfassungsschutzes.© Quelle: privat/ www.verfassungsschutz.de/Screenshot, Montage: Wallasch

Aus den dem Gericht vorgelegten Akten geht hervor, dass nahezu jede öffentliche Äußerung Maaßens seit Jahren gesammelt, ausgewertet und in internen Papieren seziert wird – Reden, Interviews, Aufsätze, Social-Media-Beiträge.

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Hans-Georg Maaßen, hat heute beim Verwaltungsgericht Köln einen umfangreichen 127-seitigen Schriftsatz eingereicht. Damit reagiert er auf die 90-seitige Gegendarstellung des Verfassungsschutzes vom Mai dieses Jahres und weitet seine Klage gegen die seit November 2023 laufende Beobachtung als „gesichert rechtsextremistisch“ aus.

Der Schriftsatz ist mehr als eine Verteidigungsschrift – er stellt die Frage, wer hier eigentlich die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet.

Maaßen formuliert es klar:

„Der Verfassungsschutz gefährdet durch sein verfassungsfeindliches Verhalten unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.“

Aus den dem Gericht vorgelegten Akten geht hervor, dass nahezu jede öffentliche Äußerung Maaßens seit Jahren gesammelt, ausgewertet und in internen Papieren seziert wird – Reden, Interviews, Aufsätze, Social-Media-Beiträge.

Der frühere Direktor der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe, zeigte sich nach Einsicht in Teile der Akten bestürzt:

„Ich bin sehr beunruhigt, wenn ich sehe, wie extensiv das Bundesamt für Verfassungsschutz einen CDU-Politiker durchleuchtet hat. Eine derart vollständige Übersicht politischer Aktivitäten und Äußerungen habe ich nicht einmal in den Stasi-Akten von prominenten DDR-Dissidenten gesehen.“

Besonders brisant: Unter den akribisch gesammelten und ausgewerteten Quellen finden sich seit über drei Jahren Woche für Woche geführte ausführliche Interviews, die Dr. Maaßen exklusiv für Alexander-Wallasch.de gibt. Was als offene Diskussion über Politik und Rechtsstaat begann, wird offenbar vom Verfassungsschutz als Steinbruch für Vorwürfe genutzt – obwohl die Gespräche stets öffentlich und für jedermann einsehbar sind.

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Der Verfassungsschutz versucht in seinem 90-seitigen Schriftsatz, durch eine Aneinanderreihung von Zitaten den Eindruck zu erwecken, Maaßen verfolge eine „verdeckte Agenda“, die man nur „zwischen den Zeilen“ erkennen könne. Konkrete Belege, dass der Kläger die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen oder überwinden wolle, fehlen vollständig. Stattdessen werden Äußerungen wie diese als „Beweis“ präsentiert:

- Die Kritik an antisemitischen Ausschreitungen auf propalästinensischen Demonstrationen wird als „ethno-kultureller Volksbegriff“ gewertet.
- Die Feststellung statistisch belegter höherer Gewaltkriminalität bestimmter Migrantengruppen wird als „rassistisches Stereotyp“ eingestuft.
- Die Frage nach den Motiven der seit 2015 praktizierten Masseneinwanderung wird als Angriff auf die Menschenwürde dargestellt.
- Die satirische Bezeichnung grüner Politiker als „Grüne Khmer“ oder die Einordnung Angela Merkels als eine der schwächsten Regierungschefinnen seit dem Dreißigjährigen - Krieg werden als Delegitimierung der gesamten Verfassungsordnung interpretiert.
- Sogar die (wie bei Donald Trump) verwendete Bezeichnung „Globalisten“ für Anhänger einer globalistischen Ideologie wird als „antisemitisches Narrativ“ gewertet.

Maaßen dekonstruiert diese Vorwürfe Seite für Seite und zeigt, dass es sich um bewährte Techniken der politischen Diskreditierung handelt – Techniken, die eigentlich aus dem „Giftschrank“ der Geschichte stammen.

Im Kern wirft Maaßen der Behörde vor, sich vom Schutz der Verfassung zum Schutz der jeweiligen Regierung gewandelt zu haben. Die Beobachtung und vor allem ihre gezielte öffentliche Bekanntmachung im Januar 2024 – just zur Gründung der Werteunion – sei kein Zufall, sondern politisch motiviert. „Das Verfahren zeigt“, so Maaßen, „dass der Verfassungsschutz von der damaligen Innenministerin Faeser aus politischen Gründen zur Bekämpfung von politischen Gegnern instrumentalisiert wurde.“

Sein Fazit im Schriftsatz lautet: Der Verfassungsschutz ist kein „Verfassungsschutz“ mehr, sondern ein „Regierungsschutz“. Er habe die Aufgabe, genau das zu schützen, was er aktuell bekämpft – nämlich das Recht auf scharfe, auch bissige Opposition.

Alle Schriftsätze des Verfahrens sowie zahlreiche juristische Stellungnahmen sind öffentlich einsehbar unter:

www.die-akte-maassen.de

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun Gelegenheit, zu klären, ob in Deutschland weiterhin jeder Bürger – auch ein ehemaliger Verfassungsschutzpräsident – das Recht hat, die Regierung laut und deutlich zu kritisieren, ohne dafür vom Staat überwacht und diffamiert zu werden.

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