Bemerkungen zum Rückzug von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf

Martin Schwab: Mit Angsthasen kann man keinen Rechtsstaat pflegen

von Martin Schwab (Kommentare: 8)

Es ist wichtig, dass das höchste deutsche Gericht mit bestqualifizierten Persönlichkeiten besetzt wird.© Quelle: Youtube/Lanz, Screenshot, Martin Schwab, Montage: Wallasch

Die Personalie Brosius-Gersdorf hat gezeigt, dass es nicht ohne Wirkung bleibt, wenn die Schwächen von Kandidaten, die für das Amt eines Bundesverfassungsrichters ungeeignet sind, öffentlich aufgedeckt werden und sich entsprechender Protest formiert.

Von Prof. Martin Schwab

Deutlich geworden ist auch, dass das rot-grün eingefärbte polit-mediale Empörungskartell, das den Einfluss von "Desinformation" und "Rechtspopulismus" beklagt, (mal wieder) keine Sachargumente zu bieten hat, Entgegen der Einschätzung von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf haben sich jene Teile der Unionsfraktion, die ihre Kandidatur nicht mitgetragen haben, sehr wohl in der Sache mit ihren Themen beschäftigt. Nur eben nicht mit dem Ergebnis, das sie gerne gesehen hätte.

Wir müssen allerdings weiterhin wachsam bleiben. Denn schon in der Corona-Zeit, aber auch in der Diskussion um ein Verbot der AfD hat sich gezeigt, dass es unter den arrivierten Juristen in diesem Land genügend Akteure gibt, die bereit sind, sich dem Machtstreben der herrschenden politischen Kaste als Steigbügelhalter anzudienen - oftmals vermutlich noch nicht einmal aus Boshaftigkeit, sondern weil sie den autoritären Ungeist, von dem zahlreiche politische Akteure in den regierungstragenden Parteien gegenwärtig beseelt sind, noch nicht einmal erkennen.

Ich bin weit davon entfernt, in der AfD die Lösung aller unserer Probleme zu sehen. Wir müssen sogar aufpassen, dass den Unzufriedenen in diesem Land nicht unbemerkt ein falscher Hoffnungsträger in Aussicht gestellt wird.

Wenn man sich aber ansieht, wie eng vor allem die Grünen mit der Zensur- und der Denunziationsindustrie verwoben sind, bedeutet es ein unzulässiges Messen mit zweierlei Maß, wenn ständig von der Gefahr für die Demokratie durch die AfD schwadroniert wird, die Gefahren durch die Grünen aber ausgeblendet werden. Wir müssen alle, wirklich alle politischen Akteure konsequent an ihren Taten messen, und wir müssen gegenüber jedem wachsam sein, der Macht innehat oder anstrebt. Egal welche politischer Farbe er trägt.

Eine bleibende Wirkung wird die Personalie Brosius-Gersdorf dann aber doch nach sich ziehen: Wer auch immer sich jetzt zur Wahl für das Amt eines Richters (oder einer Richterin - ich verwende in diesem Text durchgängig das generische Maskulinum) stellt, wird schon im Ansatz viel kritischer beäugt werden. Und das ist gut so. Vor allem, wenn neue Vorschläge von der SPD kommen. Denn auch die SPD hat sich in den vergangenen Jahren nicht als Bastion des demokratischen Diskurses erwiesen, wenn dieser eine Richtung nahm, die ihr nicht passte.

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In einer Tagesschau-Analyse vom 7.8.2025 kommt gerade zum letztgenannten Punkt deutliche Skepsis zum Ausdruck. Es heißt in dieser Analyse:

„Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aufgeheizten Stimmung dürfte es diesmal allerdings deutlich schwerer werden, jemanden zu finden, der bereit ist, sich zur Verfügung zu stellen.“

Wenn das wirklich die Konsequenz aus der Causa Brosius-Gersdorf wäre, wäre dies ein Armutszeugnis für sämtliche juristischen Berufsstände in Deutschland.

Denn es ist wichtig, dass das höchste deutsche Gericht mit bestqualifizierten Persönlichkeiten besetzt wird, dass über die Frage, wer am besten qualifiziert ist, kontrovers diskutiert wird (und zwar bitte sachlich und ohne Framing) und dass diese Persönlichkeiten fachlich und charakterlich in der Lage sind, sich dieser Diskussion zu stellen. Gewiss erfordert dies erhebliche Standfestigkeit.

Aber mit Angsthasen kann man keinen Rechtsstaat pflegen.

Aber man kann einen Rechtsstaat eben auch nicht mit Richtern pflegen, bei denen die Sorge besteht, dass sie eine politische Agenda in den Richterberuf hineintragen. Gerade bei der verbliebenen SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, müssen wir exakt an diesem Punkt besonders aufpassen.

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