Hunderte Behörden mit eigenen Juristen? Reicht nicht. Externe Top-Anwälte + künstlich hochgetriebener Streitwert = kalkulierte Existenzvernichtung für unabhängige Journalisten.

Medienanstalten jagen Wallasch jetzt mit externen Anwälten – Und das Gericht treibt den Streitwert künstlich hoch

von RA Dirk Schmitz

Wallasch soll ausbluten?© Quelle: Nius/ Wallasch, Screesnhots, Montage: Wallasch

Während die Landesmedienanstalten mit GEZ-Zwangsgebühren Juristenteams füttern, holen sie sich extra Anwälte. Parallel soll der Streitwert auf 50.000 Euro getrieben werden. Wallasch soll finanziell ruiniert werden. Meinungsfreiheit? Nur, wenn man sie sich leisten kann. Helfen Sie mit, bevor es zu spät ist.

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz

Nach unserer Klage gegen den Bescheid der Landesmedienanstalten haben wir Post bekommen! Die neueste Nachricht: Die Landesmedienanstalten lassen sich jetzt von externen Juristen gegen Alexander Wallasch vertreten.

Zwar beschäftigen die Landesmedienanstalten gleich eine ganze Reihe von Juristen. Aber die kann man Wallasch nicht in Rechnung stellen.

Erst die externen Anwälte verursachen Kosten, wenn gegen Alexander Wallasch entschieden wird.

Und jetzt kommt das Braunschweiger Verwaltungsgericht ins Spiel. Denn die Kosten sind variabel. Wenn ein Streitwert von 5000 Euro angesetzt wird, warum für Wallasch nicht das Zehnfache? Oder – nach Protesten – wenigstens das Dreifache?

Verwaltungsrecht ist längst nicht mehr „Rechtskontrolle“. Es wird in der Praxis einiger Verwaltungsgerichte in Komplizenschaft mit der zuständigen Landesmedienanstalt, hier Niedersachsen, zur Existenzvernichtungsmaschinerie. Nicht durch das offene Verbot einer Meinung, sondern durch Kostenbeschlüsse, die den Rechtsweg in finanzielles russisches Roulette verwandeln.

Wer politisch unerwünschte, aber zulässige Inhalte veröffentlicht, soll nicht widerlegt werden – er soll kalkulatorisch „die Schnauze halten“. Der Mechanismus ist simpel und deshalb so gefährlich: Streitwert hoch, Kostenrisiko hoch, Abschreckung maximal.

Der aktuelle, von Alexander Wallasch angegriffene Beschluss des VG Braunschweig zeigt genau diese Logik. Statt des gesetzlich vorgesehenen Bedeutungsmaßstabs wird mit einer administrativen Strafsteuer gearbeitet:

Bei einer Ein-Mann-Plattform wird zunächst ein Streitwert von 50.000 Euro bemüht – in einem Verfahren, in dem es „nur“ um drei politisch gerügte Artikel geht. Dann auf „nur 17.500 Euro“ reduziert.

Gleichzeitig gibt es Verwaltungsgerichte, die selbst bei Verfahren gegen große Player wie SAT.1 oder Pornoplattformen – bis hin zu professionellen Anbietern mit internationaler Reichweite – am Auffangwert 5.000 Euro festhalten.

Das ist eine offene Kampfansage an die Presse- und Meinungsfreiheit.

Der Streitwert ist „Schärfe der Klinge“. Wer sich wehrt und unterliegt, zahlt nicht nur sein eigenes Paket, sondern regelmäßig auch das der Gegenseite (§ 154 Abs. 1, Abs. 2 VwGO).

Damit wird aus einem Streitwertbeschluss eine Todesdrohung.

Beim Regel-/Auffangstreitwert 5.000 Euro (Verwaltungsgericht plus Berufung oder Beschwerde Oberverwaltungsgericht, ohne Vergleich, mit Termin, je Seite ein Anwalt, zzgl. Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer) liegt das Gesamtkostenrisiko bei vollständigem Unterliegen bei 8.147,36 Euro.

Das ist kein Pappenstiel – aber noch für einen kleinen Anbieter überlebensfähig kalkulierbar. Schon beim Streitwert 17.500 Euro steigt das Risiko auf 13.022,34 Euro. Das ist die Größenordnung, in der unabhängige Journalisten und kleine Medien anfangen, sich nicht mehr zu fragen, ob sie recht haben – sondern ob sie sich Publikation und Rechtsstaat überhaupt leisten können und wollen.

Und beim Streitwert 50.000 Euro? Dann reden wir über 21.678,40 Euro Gesamtkostenrisiko. Zwei Instanzen. Ein Kläger. Ein Gegner. Kein Vergleich. Das ist nicht mehr „Kostenfolge“ – das ist Abschreckungsarchitektur mit Vernichtung. Kostenrecht wird zur Zensurtechnik.

Und das ist exakt der verfassungsrechtliche Skandal, den der angegriffene Beschluss offenlegt: Eine schematische Vervielfachung oder Hochskalierung des Auffangwerts nach bloßer „Artikelzählung“ ist eklatant verfassungs- und gesetzeswidrig.

Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG). Fehlen genügende Anhaltspunkte, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG). Eine mechanische Multiplikation allein wegen der Anzahl beanstandeter Beiträge trägt diesen Maßstab nicht. Zwar sieht § 39 Abs. 1 GKG die Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände vor – aber nur, wenn tatsächlich mehrere selbständige, wertmäßig eigenständige Streitgegenstände vorliegen, die zu einer realen Werthäufung führen.

Genau daran fehlt es bei einer medienaufsichtsrechtlichen Beanstandung typischerweise, wenn der Kläger ein einheitliches Rechtsschutzziel verfolgt: die Aufhebung der aufsichtsrechtlichen Missbilligung und der hieran anknüpfenden Unterlassungsobliegenheit.

Der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts ist dann nicht „pro Artikel“ wirtschaftlich zu bewerten, sondern nach dem einheitlichen Eingriffsgewicht des Bescheids. Die bloße Mehrzahl von URLs ist regelmäßig nur die Mehrzahl von Anwendungsfällen desselben Prüfmaßstabs und desselben Vorwurfs – kein qualitativ neues, eigenständiges Interesse, das den Streitwert automatisch steigen ließe.

Gerade medienrechtlich ist diese „Artikelzählung“ als Streitwerttreiber verfassungsrechtlich toxisch. Sie erzeugt einen chilling effect: Wer Archive hat, wer viele Beiträge hat, wer konsequent dokumentiert, wer öffentlich arbeitet – kann durch Bündelung vieler Fundstellen in einem oder mehreren Bescheiden in beliebige Kostenhöhen katapultiert werden.

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Der Zugang zu Gerichten darf aber nicht von behördlich steuerbaren Mengengerüsten abhängig gemacht werden. Andernfalls wird Art. 19 Abs. 4 GG faktisch entwertet: Der Rechtsweg existiert dann nur noch für diejenigen, die ihn bezahlen können. Die Frage, die den ganzen Irrsinn entlarvt:

Was ist, wenn nicht drei, sondern 80 Wallasch-Artikel moniert werden?

Wenn man die Logik, die im angegriffenen Beschluss sichtbar wird, konsequent zu Ende denkt – also eine lineare Hochskalierung „pro Beitrag“ – dann wäre bei 3 Artikeln ein Streitwert von 50.000 Euro – der diesmal zurückgenommene – der Ausgangspunkt. Pro Artikel entspräche das rechnerisch bei 50.000 Euro exakt 16.666,67 Euro. Bei 80 Artikeln ergäbe sich dann ein Streitwert von 16.666,67 Euro × 80 = 1,33 Mio. Euro.

Alleine der Gerichtskostenvorschuss in der 1. Instanz bemisst sich im Regelfall nach 3,0 Gerichtsgebühren (KV GKG). Für Streitwerte über 500.000 Euro steigt die einfache Gebühr nach § 34 GKG je angefangene 50.000 Euro um 210 Euro. Ausgangspunkt ist die 1,0-Gebühr bei 500.000 Euro von 4.138 Euro (§ 34 GKG; Anlage 2 GKG). Gerichtskostenvorschuss für die erste Instanz (3,0) dann 23.124 Euro. 23.124 Euro nur als Vorschuss – um überhaupt ins Verfahren hineinzukommen.

Ohne Anwalt und ohne Gegenseite und deren Anwalt. Noch ohne einen einzigen Schriftsatz, ohne Reisekosten, ohne Gutachten, ohne zweite Instanz. Das ist nicht „Gebührenrecht“.

Das ist finanzielles Betretungsverbot für den Rechtsstaat – maßgeschneidert für die, die keine Konzernkasse haben.

Und während die Landesmedienanstalten selbst über hunderte Juristen verfügen, bezahlt von Rundfunkgebühren – dennoch für ihr Kerngeschäft externe Anwälte beauftragen, wird der Einzelne in eine Lage gedrückt, in der er sich den Rechtsschutz nicht mehr leisten kann.

Das ist Perversion: Der Staat baut eine Aufsichts- und Prozessmaschinerie, deren faktisches Ergebnis lautet: Wer kritisch berichtet, schweigt oder stirbt.

Wenn solche Streitwertpraxis Schule macht, ist die nächste Stufe absehbar: Nicht die Frage, ob ein Artikel rechtmäßig ist, entscheidet über seine Zukunft, sondern die Frage, ob sein Autor das Kostenrisiko aushält.

Das trifft nicht nur einen Namen, nicht nur eine Plattform, nicht nur „Wallasch“ – es trifft jedes kritische Medium. Deckel drauf – oder Meinungsfreiheit ist nur noch ein Luxusgut.

Wenn Behörden und Gerichte – bewusst oder unbewusst – diese Logik etablieren, die nach dem Prinzip „je mehr Fundstellen, desto teurer der Rechtsstaat“ funktioniert, dann entsteht ein diktatorischer Systemanreiz. Nicht das bessere Argument gewinnt, sondern der größere Geldbeutel.

Und die Behörde kann durch bloße Mengenbildung – 3 Artikel, 80 Artikel, 800 Artikel – das Prozessrisiko nahezu beliebig skalieren. Das ist kein Nebeneffekt. Das ist ein Strukturfehler mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft. Was folgt daraus jenseits der Empörung?

1. Streitwert-Deckelung bei presse- und meinungsbezogenen Beanstandungen

Bei Eingriffen in Art. 5 GG muss die gesetzliche Streitwertpraxis kostenfrei gestellt werden oder an einem symbolischen Mini-Streitwert orientiert werden.

Eine lineare „Artikelzählung“ muss verboten werden. Das ist kein Privileg für Medien, sondern Sicherung effektiven Rechtsschutzes. Der Maßstab des § 52 GKG ist Bedeutung – nicht Statistik. Wo ein einheitliches Rechtsschutzziel verfolgt wird, ist die Vervielfachung des Auffangwerts nach Beitragszahl regelmäßig methodisch falsch. Was fehlt, sind verbindliche Gesetze, die diesen Missbrauch schließen.

2. Transparenzpflicht für externe Beauftragung

Wenn Landesmedienanstalten hunderte Juristen beschäftigen und dennoch für das „Kerngeschäft“ externe Kanzleien einsetzen, gehört das politisch und haushaltsrechtlich „verboten“. Denn am Ende zahlt – jedenfalls im Unterliegensfall – der Bürger. Oder der Rundfunkgebührenzahler.

3. Reform des medienaufsichtsrechtlichen Eskalationsmodells

Abschaffung der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Kein Staat darf sich ein System leisten, in dem die Aufsichtsbehörde mit der Kontrolle zur Zensur wird – selbst wenn sie anders heißt.

Meinungsfreiheit, die nur noch Reiche verteidigen können, ist keine Meinungsfreiheit mehr. Sie ist ein Luxusgut. Und genau deshalb ist diese Streitwertpraxis keine technische Frage, sondern eine demokratische: Wer die Kostenklinge schärft, schneidet am Ende nicht nur einzelne Journalisten den Kopf – er schneidet der Öffentlichkeit kritische Stimmen ab. Eine Zensur-Nanny mit Gerichtssiegel – für alle, die unbequem sind.

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„Meinungsfreiheit stirbt nicht durch Verbote – sie erstickt an unbezahlbaren Kosten. Wenn Behörden und Gerichte die Kostenschraube weiterdrehen, entscheidet am Ende nicht das bessere Argument, sondern der dickere Geldbeutel.

Ihre Spende heute sichert den Rechtsweg von morgen. Mit Ihrer Spende finanzieren wir Anwälte, Gerichtskosten und die Fortsetzung kritischer Berichterstattung – unabhängig, unbeugsam, laut. Helfen Sie mit, damit kritische Stimmen nicht verstummen müssen.

Es ist tatsächlich so banal: Jede Unterstützung macht den Unterschied zwischen Schweigen und Weitermachen.

Jede Spende – ob 5, 50 oder 500 Euro – ist ein direkter Schlag gegen diese Abschreckungsarchitektur. Weil unabhängiger Journalismus kein Luxus sein darf. Weil Meinungsfreiheit nur so lange existiert, wie sie verteidigt wird.

Der Kampf geht weiter. Aber ob mit oder ohne Kriegskasse: Alexander-Wallasch.de bleibt unbeugsam unbequem. Versprochen!

 

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