Schwarze Messe, Parallelwelten und irre Identitätspolitik in Reinform

Messe nur für Schwarze – Zwei BAMF-Mitarbeiter und 5.500 Euro Standmiete

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 6)

ADAN Career Day nur für Schwarze und Farbige© Quelle: https://www.adan.careers/eventkalender/adan-career-day-2025, Screenshot

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Suche nach Mitarbeitern. Ausgerechnet auf einer Jobmesse nur für Farbige und Schwarze? Was sagen weiße Ukrainer dazu? Liegt hier eine Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe vor?

Von RA Dirk Schmitz

Vor einem Monat wollte Alexander-Wallasch.de vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wissen, was sich das BAMF von der Teilnahme an einer Veranstaltung verspricht, welche das Bundesamt auf seiner Webseite beworben hatte. Der Text eines Pop-up-Fensters dort lautete:

"Auch dieses Jahr ist das BAMF mit einem eigenen Stand beim ADAN Career Day in Frankfurt vertreten. Europas größte hybride Karrieremesse für Schwarze und People of Color (BPoC) bietet spannende Paneltalks zu Karrierethemen, Networking-Möglichkeiten mit der BPoC-Community und vieles mehr."

Alexander-Wallasch.de wollte dazu vom BAMF wissen:

„Sie haben bereits im Vorjahr teilgenommen, was waren die messbaren Erfolge?
Was waren die (gern aufgeschlüsselten) Kosten dieser Teilnahme für das BAMF mit wie vielen Mitarbeitern?“

Die Antwort ließ dann trotz Nachfrage einen ganzen Monat auf sich warten. Das BAMF antwortet auf Fragen zur Teilnahme des Bundesamtes an einer Messe-Veranstaltung, die sich ausschließlich an Schwarze und Farbige (BPoC) in Deutschland richtet. Eine Sprecherin teilt gegenüber Alexander-Wallasch.de mit:

„Das Bundesamt ist ständig auf der Suche nach neuen Talenten und nimmt daher regelmäßig bei diversen Jobmessen teil. Hierzu gehört auch die Teilnahme am ADAN Career Day in Frankfurt. Durch solche Termine möchten wir potenziellen Bewerbenden Karrieremöglichkeiten beim Bundesamt aufzeigen und ggf. neue Mitarbeitende gewinnen. Beim ADAN Career Day wurde das Bundesamt durch zwei Mitarbeitende vertreten und die Standgebühr hierfür betrug 5.500 € netto.“

Alexander-Wallasch.de hatte bereits ausführlich über diese Messe und die Teilnahme des BAMF berichtet. Der provokante Titel lautete Ende April: „Deutsche Steuergelder für Rassentrennung – Das BAMF und eine Karrieremesse nur für Schwarze“.

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Rassentrennung mit Unterstützung des BAMF? Kann das die Fragestellung sein, wollte Alexander-Wallasch von mir wissen. Hier meine Antwort:
Der Ausschluss ist rechtswidrig, da die Exklusion selbst nach dem AGG rassistisch ist: Diskriminierung nach § 19 AGG.

So wird weißen Menschen – gerade solchen, die z. B. aus ärmeren EU-Ländern stammen oder selbst unter sozialer Ausgrenzung leiden – der Zugang zur Messe verwehrt; insoweit liegt eine Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe vor. Auch diese Gruppen können nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG einen Diskriminierungsschutz beanspruchen.

Es entsteht hier der Eindruck, dass Hautfarbe als Ausschlusskriterium verwendet wird – was selbst diskriminierend ist.

Insbesondere erfolgt eine Ungleichbehandlung benachteiligter weißer Ausländer, z. B. weiße Geflüchtete aus der Ukraine, Rumänien, Bulgarien oder Russland sind ebenfalls massiven strukturellen Nachteilen am Arbeitsmarkt ausgesetzt. Die Reduktion von Benachteiligung ausschließlich auf schwarze Menschen wird der komplexen sozialen Wirklichkeit nicht gerecht und vertieft selbst soziale Spaltungen.

Die Anwendung von § 5 AGG https://dejure.org/gesetze/AGG/5.html als positive Maßnahme ist juristisch nicht zutreffend.

a) Fehlende Differenzierung
Positive Maßnahmen nach § 5 AGG müssen sich auf konkrete, belegbare Nachteile beziehen. Eine Veranstaltung z. B. für alle schwarzen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behandelt diese Gruppe homogen, obwohl innerhalb dieser Gruppe soziale, geschlechtliche oder nationale Unterschiede bestehen. Umgekehrt wird nicht berücksichtigt, dass auch viele nicht-schwarze Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen benachteiligt sind, z. B. weiße Muslime, osteuropäische Juden, Sinti und Roma usw.

b) Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Ein kompletter Ausschluss anderer Gruppen, selbst wenn dieser „nicht aggressiv“, sondern organisatorisch begründet wird, ist eine rechtswidrig überzogene Maßnahme. Mildere Mittel wie „fokussierte Angebote mit offener Teilnahme“ sind eindeutig besser geeignet, um Ausgleich ohne neue Ausgrenzung zu schaffen.

Gesellschaftspolitische Risiken sind Segregation statt Integration. Denn exklusive Veranstaltungen auf Grundlage von Hautfarbe erwecken den Eindruck von „Parallelwelten“ oder irrer Identitätspolitik in Reinform. Vorurteile werden verstärkt – statt sie abzubauen, insbesondere wenn „weiße Ausländer“ oder „falsch gemischte Menschen“ sich weder zugehörig noch willkommen fühlen.

Es ist eine falsche Symbolpolitik, ohne nachhaltige strukturelle Veränderungen am Arbeitsmarkt oder in Unternehmen zu bewirken.

Darüber hinaus: Gibt es diese wirklich? Gleichzeitig reizen sie gesellschaftliche Debatten über Pseudorassismus und Identität unnötig an. Menschen z. B. aus dem ehemaligen Ostblock, dem Balkan, arabischen Ländern oder Armenien könnten solche Veranstaltungen als Bevorzugung einer Gruppe empfinden, obwohl sie sich selbst ggf. diskriminiert fühlen.

Dies kann zu neuen Spannungen innerhalb von Migrantengruppen oder zwischen Minderheiten führen – also genau das Gegenteil dessen, was Pseudogleichstellungsmaßnahmen beabsichtigen.

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