Der Fall Brosius-Gersdorf im „Verfassungsblog“

Prof. Martin Schwab: Ich werde dieses Unterstützer-Statement nicht unterzeichnen“

von Martin Schwab (Kommentare: 8)

„Man hätte diese Kandidatin besser gar nicht erst nominieren dürfen“© Quelle: Uni-potsdam.de, Verfassungsblog.de, Screenshots, Montage: Wallasch

Prof. Schwab kritisiert die Unterstützung für SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf. Ihre Impfpflicht-Haltung und die ihrer Verteidiger Huster und Thiele haben die Menschenwürde mit Füßen getreten. Die verschobene Wahl zeige aber den Einfluss der CDU/CSU-Basis.

Von Prof. Martin Schwab

Aus der Rechtswissenschaft formiert sich breite Unterstützung für Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, für jene Rechtsgelehrte also, die von der SPD als Kandidatin für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden war, der aber der erforderliche Rückhalt insbesondere in der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion fehlte, auf den sie für ihre Wahl aber angewiesen gewesen wäre. Bekanntlich wurde die Wahl, die eigentlich am 11.7.2025 hätte stattfinden sollen, verschoben.

Nun melden sich im „Verfassungsblog“ zahlreiche akademische Rechtsgelehrte zu Wort, die den Umgang mit Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hart kritisieren. Dieser Umgang sei „geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.“ Den gesamten Text des Unterstützer-Statements kann man hier nachlesen.

ICH werde dieses Unterstützer-Statement NICHT unterzeichnen. Denn jenes Statement fordert erhebliche Kritik heraus.

Zwei der drei Initiatoren dieses Statements sind Prof. Dr. Stefan Huster (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Alexander Thiele (Humboldt-Universität zu Berlin). Beide sind, ebenso wie Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, in der Corona-Zeit als absolute Hardliner hervorgetreten.

Prof. Dr. Stefan Huster hielt in der taz vom 6.2.2022 eine allgemeine COVID-Impfpflicht für verfassungskonform:

„Denn die Alternativen zur Erhöhung der Impfquote wären die Überlastung des Gesundheitssystems, die niemand redlicherweise wollen kann, oder der immer wiederkehrende Lockdown."

Prof. Dr. Alexander Thiele ging in der Berliner Morgenpost vom 23.11.2021 noch weiter:

"Die Möglichkeiten gehen los bei einem Ordnungsgeld, aber auch Freiheitsstrafen oder die Zwangsimpfung sind möglich".

Aus dem staatlichen COVID-Impfzwang dürfe man sich nicht "herauskaufen" können.

Prof. Dr. Stefan Huster und Prof. Dr. Alexander Thiele hatten (oder haben immer noch?) mit anderen Worten kein Problem mit der Vorstellung, dass der COVID-Impfpass zum Daseinsberechtigungsschein mutiert, ohne den man auf deutschem Boden illegal existiert. Genau das wäre nämlich die Folge einer allgemeinen COVID-Impfpflicht gewesen.

Und wir reden hier von Injektionen, die damals, als die drei Genannten ihre jeweilige Haltung zur allgemeinen COVID-Impfplicht veröffentlichten, lediglich bedingt zugelassen waren, zu denen die klinischen Studien teilweise noch laufen, teilweise aber durch vorzeitige Entblindung jeglicher Aussagekraft beraubt wurden, deren Eignung zum Transmissionsschutz im Zulassungsverfahren nie geprüft wurde und die nachweislich schwerste Nebenwirkungen hervorrufen können - zu sämtlichen in der EU zugelassenen COVID-Injektionen existieren Rote-Hand-Briefe der jeweiligen Hersteller.

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Von der Duldung einer solchen Injektion woll(t)en Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Alexander Thiele und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf die Daseinsberechtigung eines Menschen auf deutschem Boden abhängig machen. Entweder Teilnahme an einem Impfexperiment - oder raus aus dem Land. Schlimmer kann man die Menschenwürde nicht mit Füßen treten.

Im Verfassungsblog-Statement heißt es weiter, Darstellungen, welche die Positionen von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „als von vornherein abseitig oder radikal einordnen“, seien „durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt.“

Ob damit auch die Impfpflicht-Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf gemeint ist, geht aus diesem Satz nicht hervor. Es mag tatsächlich sein, dass die diesbezügliche Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf nicht „abseitig“ ist, weil viele Staatsrechtslehrer in die gleiche Richtung denken. Das aber sagt, wenn es sich so verhalten sollte, sehr viel über den aktuellen Zustand der deutschen Staatsrechtslehre aus. Und ganz bestimmt nichts Gutes.

Der parlamentarische Umgang mit der Causa Brosius-Gersdorf ist allerdings in der Tat wenig geglückt: Man hätte diese Kandidatin besser gar nicht erst nominieren dürfen. Denn tatsächlich nimmt ihre Reputation jetzt Schaden. Leider ist aber außerdem - jetzt schon - die Reputation des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, und zwar allein schon dadurch, dass eine Kandidatin, die für einen solchen Verrat an der Menschenwürde steht, überhaupt ernsthaft für ein Richteramt am BVerfG in Betracht gezogen wurde.

Ich habe den Eindruck, dass die Führung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Wirkungen des reformierten Wahlrechts unterschätzt hat. Die Union gewann bei der letzten Bundestagswahl mit ihren Erststimmen-Kandidaten mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen.
Einige Kandidaten der Union hatten zwar ihre Wahlkreise gewonnen, kamen aber wegen des Prinzips der Zweitstimmendeckung nicht zum Zuge. Das bedeutet: Alle gegenwärtigen Unionsabgeordneten im Deutschen Bundestag sind als Direktkandidaten gewählt worden.

Wollen sie wieder aufgestellt werden, sind sie nicht auf das Wohlwollen von Fraktions- und Parteiführung angewiesen, sondern auf den Rückhalt in der Parteibasis ihres eigenen Wahlkreises. Wird von dort aus Unmut gegen bevorstehende Parlamentsentscheidungen laut, kann das einen Unionsabgeordneten nicht kalt lassen. Auch wenn er in seinem Mandat unabhängig ist:

Eine Erwartungslücke zwischen den Vorstellungen seiner Parteifreunde vor Ort und seinem eigenen Abstimmungsverhalten kann  sich ein solcher Abgeordneter auf die Dauer nicht leisten. Auch - und erst recht - nicht auf Druck höherer Parteigremien. Und offenbar kam der Unmut gegen die Personalie Brosius-Gersdorf gerade auch aus der Parteibasis von CDU und CSU.

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