Zwei Jahre auf Bewährung in einem kafkaesken Prozess

Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“

von Martin Schwab (Kommentare: 6)

„Den Menschen pauschal zur Quelle einer Gefahr abzustempeln, ist schlicht und einfach nicht statthaft.“© Quelle: Pixabay / neolie

Längst haben sich die FFP2-Masken nicht nur als überflüssig, sondern als gesundheitsschädlich erwiesen. Das hält ein Gericht Anfang 2024 nicht davon ab, eine Ärztin, die tausende Maskenatteste ausstellte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verurteilen.

Der Jurist und Prozessbeobachter Prof. Martin Schwab empört sich im Exklusiv-Interview mit Alexander-Wallasch.de:

Gerade wurde das Urteil gefällt im Prozess gegen Dr. Monika Jiang wegen tausender ausgestellter Maskenatteste. Sind Sie im Prozess involviert? Was ist da Ihre Intention?

Ich bin Prozessbeobachter gewesen. Meine Intention ist, exemplarisch aufzuzeigen, wie hier die kritische Ärzteschaft systematisch abgeschlachtet wird. Wenn nochmal eine Pandemie-Sau durchs Dorf gejagt wird und es dann wieder heißt: Maskenzwang, Impfdruck, Impfzwang usw., dann ist keiner mehr da, der die Menschen davor schützt, weil die Staatsgewalt nämlich vorher sämtliche kritischen Ärzte abgeräumt hat, die den Mut hatten, sich gegen das Narrativ zu stellen.

Wissen sie etwas über die Anzahl von Verfahren wegen angeblich falscher Maskenatteste?

Die Anzahl zu schätzen ist schwierig. Ich habe am vergangenen Donnerstag bei einem Vortrag noch ein paar Ärzte aufgezählt, die von der Justiz bedrängt worden sind oder es immer noch werden. Das sind aber nur die Verfahren, die mir aktuell bekannt sind, entweder aus den Medien oder weil ich mit den Betroffenen selber in Kontakt stehe.

Haben Sie eine ungefähre Idee, wie viele das sein könnten?

Es kommt darauf an, ob es die Ärzte sind oder die Patienten. Bei den Ärzten sind es nur ganz wenige, die überhaupt Maskenatteste ausgestellt haben, die kann man an zwei Händen abzählen. Viele haben sich gar nicht getraut, solche Atteste auszustellen. Andere Ärzte wieder hat man auch eher in Ruhe gelassen. Die Patienten werden aber bundesweit verfolgt. Zu Hunderten.

Meinen Sie, es gibt eine Dunkelziffer von Ärzten, die dann eben nicht 4000, sondern nur fünf bis zehn Atteste ausgestellt haben?

Diese Atteste sind auf Demonstrationen oftmals beschlagnahmt worden. Und ich glaube, wenn sich da die Namen von bestimmten Ärzten auffällig gehäuft haben, ist man bei diesen Ärzten vorstellig geworden. In Hamburg war es zum Beispiel so, dass alle Ärzte sofort als Aussteller von Gefälligkeitsattesten geframt worden sind, wenn sie ihren Patienten solche Atteste ausgehändigt haben. Denn das LKA hatte dort von Beginn an die Losung ausgegeben: Maskenattest? Das muss falsch sein. Das hat Dr. Walter Weber jedenfalls im vergangenen Oktober auf einer Tagung berichtet.

Die Standardhaltung war: „Es gibt überhaupt keinen Grund, keine Maske zu tragen, also muss das ein Gefälligkeitsattest sein.“ Will sagen: Es gibt vom Maskenzwang keine individuelle Ausnahme. In den Corona-Verordnungen stand zwar noch geschrieben: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss das glaubhaft machen. Als nächstes hieß es dann aber, auf den Attesten müsse eine Diagnose stehen. Maskenbefreiungen wurden zunehmend erschwert. Aus der Sicht der Treiber der Corona-Politik begehrte der Inhaber eines Maskenattests eine Extrawurst, die er sich hart verdienen musste.

Hier geht es ja um ein Gesundheitszeugnis nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch. Jetzt wird angeführt, dass das missbräuchlich zur Vorlage bei Behörden genutzt wurde. Aber welche Behördengänge wären das denn, wo man das hätte vorlegen müssen?

Wir reden hier von der Fassung des § 278 StGB bis zum 24. 11. 2021. Und Behörden im Sinne dieser Vorschrift sind, so sagt es der Bundesgerichtshof, nur solche, die dazu berufen sind, den Gesundheitszustand einer Person zu beurteilen – also das Gesundheitsamt oder das Versorgungsamt, wenn es um Pflegestufen geht, oder sonstige Institutionen, die in der Lage sind, kraft eigenen medizinischen Sachverstands den Gesundheitszustand einer Person zu bewerten. Den Gesundheitszustand eines Menschen kann ja nur jemand beurteilen, der über entsprechende Urteilskraft verfügt, und diese Urteilskraft wird ausschließlich durch ausgewiesenen medizinischen Sachverstand vermittelt. Wer die Validität eines Gesundheitszeugnisses überprüft, übt damit bereits die ärztliche Heilkunde aus und bedarf daher einer Approbation.

Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise im Zusammenhang mit den Impfbescheinigungen ausgesprochen, die Apotheken erfüllten diesen Behördenbegriff bereits schon nicht mehr. Dann gilt dies erst recht für den Schulleiter oder das Ordnungsamt oder die Polizei. Denn dort ist gerade kein medizinischer Sachverstand angesiedelt. Deswegen sind das alles keine Behörden im Sinne dieser Vorschrift. Darüber hat sich das Landgericht im Fall von Monika Jiang einfach hinweggesetzt.

Welchen Schaden hat Frau Dr. Monika Jiang eigentlich angerichtet?

Gar keinen! Sie hat ja Menschen von der Maske befreit, die sonst gezwungen gewesen wären, in völlig gesundem Zustand Masken zu tragen. Dazu passt die Schlagzeile bei tkp.at (vom 3.2.2024 und vom 19.2.2024): "Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte".

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Aber was sagt der Jurist dazu, wenn man jetzt zwei Jahre Bewährung ausspricht für eine Tat, die gar keinen Schaden angerichtet hat?

Da weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll. Das große Problem liegt doch darin, dass die Kerndoktrin der Coronapolitik lautet: Der Mensch ist, indem er existiert und ausatmet, eine Gefahr. Das verletzt die Menschenwürde. Und zweitens ist auch das Argument der Gefahrenabwehr rechtlich überhaupt nicht zu halten. Denn juristisch muss man zwischen Gefahr und Risiko unterscheiden. Gefahr bedeutet: Es bestehen greifbare Anhaltspunkte für die Annahme, dass tatsächlich etwas passieren kann. Risiko bedeutet demgegenüber: Es bestehen zwar keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Gefahr, wohl aber die Gefahr, dass eine (wirkliche) Gefahr nicht erkannt wird.

Den Menschen pauschal zur Quelle einer Gefahr abzustempeln, ist schlicht und einfach nicht statthaft. Da nun aber die Prämisse nicht stimmt, stimmen auch die ganzen Ableitungen nicht.

Die Ableitungen lauten hier: Der Mensch ist nicht mehr gesund, sondern potenziell symptomlos krank. Weil aber diese Prämisse nicht stimmt, ist es auch ausgeschlossen, dass jemand mit einem falschen Maskenattest einen Schaden anrichtet. Und dann ist das einzige, worauf ich eine Verurteilung stützen könnte, die Tatsache, dass ein medizinischer Befund (Maskenuntauglichkeit) erhoben worden sei, ohne dass eine Untersuchung des Patienten stattgefunden habe. Im Prinzip lautet also die Grundlage der Verurteilung: Frau Jiang habe das Vertrauen, dass ihr als Ärztin entgegengebracht worden ist, missbraucht, weil man sich auf ihre Atteste nicht habe verlassen können, da eine solche Untersuchung nicht stattgefunden habe.

Der Vorsitzende Richter hat bei der Urteilsbegründung ausdrücklich gemutmaßt, Frau Dr. Jiang habe zwar ihre Patienten gebeten, die Beschwerden zu schildern, dass sei aber nur pro forma erfolgt. Am Ende habe jeder sein Attest gekriegt. Das ist eine sehr sportliche Unterstellung, die in der Urteilsbegründung durch nichts belegt wurde.

Hier haben wir eine niedergelassene Ärztin mit weit über 4000 Maskenattesten. Das ist natürlich eine sportliche Anzahl in der Höhe ...

Ja, das ist in dieser Höhe eine sportliche Zahl. Die Frage ist, hat Frau Jiang denn überhaupt behauptet, sie habe die Pateinten untersucht? Und da kommt es jetzt auf den Wortlaut an. Der Wortlaut dieser Atteste war: „Hiermit bestätige ich, dass bei oben genannter Person das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen kontraindiziert ist. Damit ist das Tragen einer Mundnasenbedeckung unzumutbar."

Diesen Satz kann man, wenn man will, so deuten, dass hier eine Untersuchung stattgefunden habe. Das ist aber in keiner Weise zwingend. Es kann genauso ein allgemeiner Hinweis darauf sein, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich ist. Und Frau Jiang hat sich bei den Patienten davon überzeugt, dass es beim Tragen der Maske gesundheitliche Probleme gibt, indem sie bei den Patienten ausdrücklich nach dem Grund gefragt hat, aufgrund welcher Beschwerden sie um das Maskenattest nachsuchten.

Die betroffenen Patienten haben nie nachvollziehen können, dass man heute zwar einen Atemwegsinfekt per Ferndiagnose diagnostizieren darf und damit auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Ferndiagnose am Telefon erhalten kann, dann aber auf einmal bei der Maskenbefreiung für eine Untersuchung persönlich in Präsenz vorstellig werden muss. Der Unterschied in der rechtlichen Behandlung ist ja auch in keiner Weise begreiflich. Dass es Frau Jiang egal gewesen sein soll, wie es den Leuten unter der Maske gegangen sei, lässt sich aus dem, was ich von diesem Sachverhalt kenne – ich habe selbst mit Frau Jiang geredet – nicht belegen.

Was sagen Sie dazu, dass bei einem Prozess wegen Maskenattesten eine Schöffin bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Masken verkauft? Das Gericht hat hier keinen Interessenkonflikt gesehen ...

Da ist aber definitiv ein Interessenkonflikt vorhanden. Denn aus Sicht einer solchen Schöffin muss ja das Verhalten von Frau Jiang geschäftsschädigend gewesen sein. Wir reden hier von 4783 Menschen, die als Kunden für die Abnehmer dieses Großhändlers ausfallen, und diese Kunden haben ja nicht nur eine einzelne Maske gekauft.

Nun war auch eine Mitarbeiterin der Ärztin mit angeklagt. Das Verfahren wurde eingestellt, Frau Jiang bekam hingegen zwei Jahre auf Bewährung ...

Dieser Mitarbeiterin wurden am Ende nur sechs Fälle vorgeworfen. Im Prinzip hätte man für jeden Fall, der angeklagt war, ihre Mitwirkung an dem jeweiligen Maskenattest feststellen müssen. Das scheint wohl nur in sechs Fällen einigermaßen gelungen zu sein. Nähere Informationen dazu habe ich aber nicht.

Ich hatte gelesen, dass die Verurteilte froh ist, dass sie nicht ins Gefängnis muss. Trotzdem ist eine Revision noch am selben Tag eingelegt worden. Kann es im schlimmsten Falle sein, dass Frau Dr. Jiang doch noch ins Gefängnis muss?

Ja, das kann passieren. Denn die Staatsanwaltschaft hat, wie am Montag (26.2.2024) bekannt wurde, ihrerseits ebenfalls Revision einlegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird selber nicht über das Strafmaß entscheiden. Aber wenn jetzt die Revision von Dr. Monika Jiang verworfen wird und eine Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft Erfolg haben sollte, müsste tatsächlich über das Strafmaß neu verhandelt werden, und dann würden mit Sicherheit nicht mehr zwei Jahre mit Bewährung herauskommen, sondern eine höhere Strafe, und die dann ganz gewiss ohne Bewährung.

Ein Anwalt von Frau Jiang hat das Scannen des Personalausweises aller Zuschauer kritisiert. Was war denn da los?

Das Gericht hat angeordnet, dass alle Leute, die in den Gerichtssaal hineinwollten, ihre Personalausweise abgeben mussten, die dann kopiert wurden. Mit der Begründung: Wenn einer die Verhandlung störe, könne man schnell den Namen des Störers herausfinden. Was natürlich völliger Unsinn war. Das kann man auch dann, wenn tatsächlich einer die Verhandlung stört, man ihn dann herausgreift und dazu anhält, den Ausweis vorzulegen.

Für das Scannen der Ausweise gibt es nur eine denkbare Erklärung: Die Menschen, die den Prozess beobachten wollten, seien allesamt Sympathisanten von Dr. Monika Jiang. Sie seien allesamt Coronaleugner, Querdenker und damit Staatsfeinde. An diese Menschen soll die Botschaft ausgesendet werden: „Wir, der Staat, haben Euch im Visier. Ihr seid die Nächsten, die wir uns greifen.“ Und damit handelt es sich um eine Einschränkung der Öffentlichkeit, weil die Maßnahme einen Menschen davon abhalten kann, der Verhandlung beiwohnen zu wollen. Wenn aber die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung unzulässig eingeschränkt ist, ist das Urteil als solches schon in der Revision aufzuheben, ohne dass man noch nach weiteren Rechtsfehlern suchen muss.

Danke für das Gespräch!

Ps.: Der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (AfD) hat Monika Jiang interviewt und das Gespräch auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht.

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