Vor dem OLG Frankfurt

Prozessauftakt im Prinz-Reuß-Prozess – Eingangserklärung der Verteidigung

von Martin Schwab (Kommentare: 3)

Im Gerichtssaal des OLG Frankfurt© Quelle: Youtube / BR, Screenshot

Prof. Dr. Martin Schwab ist einer der Verteidiger von Johanna Findeisen im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess. Seine Eingangserklärung, wie er sie gestern beim Prozeßauftakt vor dem OLG Frankfurt vorgetragen hatte, hier als ungekürzte Dokumentation.

Eingangserklärung von Prof. Martin Schwab vor dem OLG Frankfurt:

„Ab Dienstag steht Johanna Findeisen vor Gericht: So laufen die Reichsbürger-Prozesse ab“. So lautet die Überschrift eines Artikels im Südkurier vom 17.5.2024 [1]. Bevor der Text dieses Artikels dann hinter einer Bezahlschranke versinkt, heißt es dann noch: „Da werden sie nun bald tageweise residieren, die verhinderten neuen Herrscher Deutschlands: Auf einem staubigen Areal von 1300 Quadratmetern in Sossenheim, einem wenig glamourösen Stadtteil im Süden von Frankfurt“.

Bereits mit diesen wenigen Zeilen wird das Versagen der Konzernmedien bei der Berichterstattung über das hiesige Verfahren in seiner vollen Breite gespiegelt. Es wird zwar nicht ausdrücklich gesagt, unsere Mandantin sei Reichsbürgerin. Aber bei einer so gefassten Überschrift kann der Leser gar nicht anders, als eben dies zu glauben. Der „Stern“, dessen Auflage sich seit Jahren kontinuierlich im Sinkflug befindet [2], fasst sämtliche Berichte über die angebliche terroristische Vereinigung um Prinz Reuß unter dem Namen „Die Reichsbürger-Akte“ zusammen.

Dass die insgesamt 26 Menschen, die in München, in Stuttgart und hier in Frankfurt angeklagt sind, bei weitem nicht alle den gleichen weltanschaulichen Hintergrund haben, wird bei alledem nicht differenziert. Unsere Mandantin hat sich, wenn sie auf Kundgebungen gesprochen hat, immer bei der Polizei für die gute Zusammenarbeit bedankt. Das würde ein Reichsbürger nicht tun. Noch bei ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren hat sie sich klar vom Reichsbürger-Gedankengut distanziert. Unsere Mandantin in die Reichsbürger-Ecke zu stecken ist strafbare Verleumdung.

Und wenn im Südkurier von den „verhinderten neuen Herrscher[n] Deutschlands“ die Rede ist, liegt hierin eine Vorverurteilung. Denn mit dieser Aussage wird suggeriert, die Angeklagten in den drei hier einschlägigen Prozessen seien des Vorwurfs bereits überführt, sie hätten die Herrschaft in diesem Staat usurpieren wollen. Solch eine Vorverurteilung ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH zur medialen Verdachtsberichterstattung verboten [3].

Warum setzen sich die Konzernmedien so dreist über die rechtlichen Standards hinweg? Weil sie genau wissen, dass die Angeklagten dieser medialen Vernichtungskampagne gegenwärtig nichts entgegenzusetzen haben. Sie sitzen in Untersuchungshaft und haben, selbst wenn sie sich jetzt noch medienrechtlich spezialisierte Anwälte leisten könnten, andere Probleme, als gegen eine auffallend gleichgerichtete Phalanx organisierter Hetzer vor Gericht zu ziehen.

Die Konzernmedien wissen, dass die Angeklagten wehrlos am Boden liegen, und treten auf ihnen herum. Das ist kein Journalismus. Das ist der Abschaum abgründiger Niedertracht.

Der Begriff „Reichsbürger“ wird hier offensichtlich aus seinem ursprünglichen Kontext gelöst. Mit ihm beschrieb man zuvor jene Akteure, die der Ansicht anhängen, die Bundesrepublik Deutschland sei als Staatswesen nicht ordnungsgemäß konstituiert und verfasst; stattdessen gelte noch die Reichsverfassung von 1871. Schon in der Corona-Zeit hat man indes die Reichsbürger-Szene dazu benutzt, die Gegner der Corona-Maßnahmen zu verunglimpfen: Letztere gingen gemeinsam mit Reichsbürgern und Rechtsextremen auf die Straße. Der Reichsbürger war auf einmal Anknüpfungspunkt für einen Kontaktschuldvorwurf.

In der Tat muss ich kurz auf die mediale Verarbeitung der Corona-Krise eingehen, weil sich anhand ihrer sehr gut die Propaganda-Muster freilegen lassen, die auch in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts und in der akklamierenden Medienberichterstattung Pate stehen.

Blicken wir dazu zunächst auf die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, um uns zu vergegenwärtigen, was wir unter Propaganda zu verstehen haben: Propaganda zielt darauf ab, ihren Adressaten für eine bestimmte Meinung zu gewinnen, aber nicht etwa mit den Mitteln des rationalen Diskurses, sondern – unter Ausschaltung desselbigen – mittels eines Appells an Emotionen wie z. B. Angst. Propaganda nimmt ihrem Adressaten das Denken ab und suggeriert ihm, mit der übernommenen Meinung richtig zu liegen.

Vorbedingung für jeden rationalen Diskurs ist eine klare Begriffsbildung. Wenn Propaganda also dem Diskurs ausweichen will, muss sie zur Erreichung ihrer Ziele Begriffe einführen, die geradezu von ihrer Unschärfe leben. In der Corona-Zeit waren das der „Corona-Leugner“, der „Verschwörungstheoretiker“, der „Querdenker“ und natürlich der „Impfgegner“. Die Unschärfe dieser Begriffe war wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda.

Beispiele gefällig? Im April 2023 schrieb mich ein Redakteur des Bonner „Generalanzeigers“ an: Er recherchiere gerade über Professoren, die der Querdenker-Szene nahe stünden, und wolle nun von mir wissen, was ich von der Querdenker-Szene halte. Ich schrieb ihm zurück, er möge bitte genau beschreiben, was er unter der Querdenker-Szene versteht, weil ich sonst seine Frage nicht beantworten kann, Er ließ anschließend nichts mehr von sich hören. Er hätte andernfalls seine Waffe, nämlich die Unschärfe des Querdenker-Begriffs, aus der Hand geben müssen.

Im Oktober 2023 verteidigte ich vor dem AG Herford einen Teilnehmer eines Corona-Spaziergangs. Seine Ehefrau war wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden, er hatte zugunsten seiner Frau ausgesagt und stand nun selbst unter Anklage wegen uneidlicher Falschaussage. Einer der Polizeibeamten gab im Zeugenstand an, er sei seinerzeit zu einem Einsatz gegen eine unangemeldete Versammlung von Corona-Leugnern gerufen worden. Ich fragte ihn, was er unter einem Corona-Leugner verstehe. Seine Antwort: „Corona-Leugner ist, wer Corona leugnet“. So genau wollte ich es gar nicht wissen…

Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch versuchte mit mehreren parlamentarischen Anfragen, der Bundesregierung eine klare Definition des Begriffs „Verschwörungstheorie“ aus dem Kreuz zu leiern [4]. Ohne Erfolg.

Und jetzt muss eben auch der Begriff „Reichsbürger“ für Inhalte herhalten, die mit seiner ursprünglichen Bedeutung nichts zu tun haben.

Aber mit dem Wort „Verschwörungstheorie“ nähern wir uns schon sehr deutlich dem Anklagevorwurf. Die Anklage wird nicht müde, die Hypothese von einem systematischen rituellen Missbrauch von Kindern in unterirdischen Tunnelsystemen (Deep Underground Military Bases – DUMBs) als „Verschwörungstheorie“ abzutun. Insgesamt 73mal taucht das berüchtigte V-Wort in der Anklageschrift auf – bald als Verschwörungstheorie, bald als Verschwörungsmythos, bald als Verschwörungskomplex, bald als Verschwörungsideologie. Die Konzernmedien apportieren artig: Das sei alles „Q´Anon-Unsinn“ (stern vom 29.4.2024 [5]), einige der Gruppe hätten in einer „Wahnwelt“ gelebt (Tagesschau vom 30.1.2024 [6]). Teilweise wird die DUMBs-These regelrecht ins Lächerliche gezogen.

Auf den unvoreingenommenen Betrachter wirken diese Abwehrreflexe wie das Gebell eines getroffenen Hundes, und mit Karl Kraus möchte man fast schon sagen: Was trifft, trifft zu. Die Anklage kann nämlich einen zentralen Widerspruch nicht erklären: Einerseits soll die Geschichte mit den DUMBs ein irreales Hirngespinst gewesen sein. Andererseits soll die Reuß-Gruppe angestrebt haben, mithilfe von Belegen für eben diese DUMBs die Sympathien der Öffentlichkeit für ihre Umsturzpläne zu gewinnen, und soll auch schon Ermittlungsergebnisse hervorgebracht haben.

Der Eifer der Ermittlungsbehörden, diese Ergebnisse zu verifizieren, scheint sich indes in engen Grenzen gehalten zu haben: Im wesentlichen Ermittlungsergebnis zur Anklageschrift wird insoweit lediglich auf Vermerke von Polizeibeamten Bezug genommen. Das Gebot des § 160 Abs. 2 StPO, auch entlastende Umstände zu ermitteln, scheint nicht sonderlich ernst genommen worden zu sein. Viel wichtiger ist aber eine Grundsatzfrage, die der Generalbundesanwalt nicht einmal zu beantworten versucht: Wie soll man denn ernstlich auf die Idee gekommen sein, mithilfe von Hirngespinsten die Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit von Umsturzplänen zu überzeugen?

Kommen wir noch einmal auf den Begriff der Verschwörungstheorie zu sprechen. Viele von ihnen sind in den vergangenen vier Jahren schlicht und ergreifend wahr geworden. Nur zwei Beispiele:

· Zu Beginn der Corona-Zeit galt es als Verschwörungstheorie, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht bevorstehe. Am 7.4.2022 wäre eben diese um ein Haar um Deutschen Bundestag beschlossen worden.

· Ebenfalls in der Corona-Zeit galt es als Verschwörungstheorie, dass Politik und Medien bei der öffentlichen Angsterzeugung gemeinsame Sache machen. Am 6.7.2021 war sodann im Tagesspiegel zu lesen, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel vor den Ministerpräsidentenkonferenzen einige handverlesene Journalisten um sich scharte mit dem Auftrag, in den Berichterstattung die Panik-Stimmung zu verschärfen [7]. So hoffte sie den Widerstand störrischer Landesfürsten gegen die Fortsetzung bzw. Verschärfung der Maßnahmen zu brechen. Und jene Journalisten lieferten artig.

Was ist, wenn eines Tages auch die DUMBs-Theorie wahr wird? Wie geht eigentlich unsere Politik mit sexuellem Missbrauch von Kindern um? Einige verüben ihn selbst wie etwa der frühere stellvertretende Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski (SPD), der dafür vom LG Bochum zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde [8]. Bei einem Gießener Grünen-Politiker wurde im Jahr 2016 Kinder-Reizwäsche gefunden [9]. Ein CDU-Politiker, zweifacher Familienvater, wurde 2022 einer Beziehung mit einem 13jährigen Mädchen überführt [10]. Diesem Mann gelang es, sowohl anonym zu bleiben als auch einem Strafverfahren zu entgehen.

Nicht anonym blieben (jeweils im Zusammenhang mit Kinderpornographie) Sebastian Edathy [11] und Jorg Tauss [12]. Andere – wie derzeit Bundesjustizminister Marco Buschmann – streben an, den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie abzusenken. Aus kommunalen Kindertagesstätten häufen sich Meldungen über das Angebot von Masturbationsräumen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eine Behörde aus dem Hause Lauterbach, hat an einer Handreichung für frühkindliche Sexualerziehung mitgewirkt, wonach Kinder bereits im Alter zwischen 0 und 4 Jahren masturbieren sollen [13].

Und die Grünen haben jahrelang für freien Kindersex gekämpft [14]. Würde es uns wirklich überraschen, wenn sich da eines Tages noch viel tiefere Abgründe auftun? Wenn das der Fall sein sollte, haben jedenfalls einige in diesem Land einiges zu verbergen. Das würde die krampfhaften Versuche des Generalbundesanwalts und der Konzernmedien, die DUMBs in das Reich der Fabel zu verweisen, zumindest plausibel erklären.

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Wer eine bestimmte Hypothese als Verschwörungstheorie brandmarkt, möchte ein Denk- und Sprechverbot verhängen: Man möge es nicht wagen, derart Böses zu denken oder diesen Gedanken gar zu äußern. Denk- und Sprechverbote haben indes in einer aufgeklärten Gesellschaft nichts verloren. Ein Mensch, der seinem eigenen Verstand vertraut, wird sich das Denken nicht verbieten lassen, sondern jenen gegenüber, die es ihm verbieten wollen, erst recht misstrauisch werden.

Misstrauen ist in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eine absolut legitime Gemütsregung. Denn auch das Grundgesetz misstraut jedem, dem staatliche Macht anvertraut ist. Dieses Misstrauen bildet die Wurzel des Gewaltenteilungsgrundsatzes. Wie gerechtfertigt das Misstrauen gerade gegenüber der Corona-Politik und der Beifall spendenden Berichterstattung in den Konzernmedien war, zeigt sich aktuell an den freigeklagten Protokollen des Corona-Expertenrats des RKI. Aber auch schon vor dem Bekanntwerden dieser Protokolle war liquide beweisbar, dass die Pandemie-Erzählung ein Lügenkonstrukt war. Und zwar mithilfe von Zahlen, Daten und Grafiken des RKI und anderer deutscher Behörden.

Man musste also nicht erst auf rechtsesoterische Schwurbelkanäle ausweichen, um sich zu informieren. Wer dazu mehr von mir lesen will, sei auf meinen Schriftsatz vom 4.2.2024 im Normenkontrollverfahren der Sängerin Julia Neigel vor dem OVG Bautzen verwiesen. Dieser Schriftsatz ist im Internet frei zugänglich [15].

Wenn wir aber erkannt haben, dass der Raubbau an den Grundrechten, der in der Corona-Zeit betrieben wurde, auf Lügen beruhte, drängt sich die Frage auf: Wozu sind die Regierenden in diesem Land noch fähig? Vielleicht sogar dazu, Deutschland in einen ruinösen Krieg mit Russland zu treiben?

Der Generalbundesanwalt hat sich bekanntlich geweigert, Ermittlungen gegen deutsche Offiziere aufzunehmen, die unverhohlen den möglichen Einsatz deutscher Marschflugkörper auf der Krim ausloteten[16]. Argument: Das gehöre zur nach Art. 51 Satz UN-Charta legitimen kollektiven Selbstverteidigung gegen einen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.

Indes: Selbst wenn man diese völkerrechtliche Bewertung der russischen Invasion teilen will, ist doch gleichwohl eine Selbstverteidigungshandlung gemäß Art. 51 Satz 2 UN-Charta beim Weltsicherheitsrat zu notifizieren und ist nur bei einer solchen Notifikation völkerrechtskonform. Anzuzeigen ist vielleicht nicht jede einzelne Militäroperation, wohl aber die geplante Art der Unterstützung an sich: Wenn Deutschland sich mit eigenen Soldaten an Kampfhandlungen beteiligen will, muss das dem Weltsicherheitsrat gesagt werden.

Man gewinnt den Eindruck, es werde eifrig an einem Kriegsgrund gegen Russland gebastelt – das Kriegsgeheul in den deutschen Konzernmedien ertönt bekanntlich seit spätestens Februar 2022 wie Donnerhall durch den Blätterwald und die Sendeanstalten. Und jetzt wirft man unserer Mandantin vor, sie habe daran mitgewirkt, die russische Regierung um militärische Unterstützung einer angeblichen Reichsbürger-Armee zu bitten. Die Beweisaufnahme wird ergeben, dass diese Vorwürfe völlig haltlos sind.

Das Misstrauen in die Bundesregierung wird durch diese Vorfälle aber nicht geringer. Das Narrativ, dass die russische Regierung deutsche Reichsbürger bewaffnet, würde sich wunderbar als Szenario eignen, um den Verteidigungsfall auszurufen. Wer würde davon profitieren? Ganz einfach – eine Bundesregierung, die dann gemäß Art. 115h Abs. 1 Satz 1 GG bis sechs Monate nach Ende des Verteidigungsfalles im Amts bleiben könnte und sich im kommenden Jahr keiner Bundestagswahl stellen müsste – bei der die sie tragenden Parteien absehbar herbe Stimmenverluste erleiden würden.

Alles Verschwörungstheorie? Na dann warten wir mal die weitere Entwicklung ab. Wir werden es jedenfalls nicht zulassen, dass unsere Mandantin prozessual und medial als Bauernopfer für ein solches Narrativ geschlachtet wird.

Die Konzernmedien werden in diesen Tagen jubeln, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie verkörpere, die sich gegen terroristische Umstürze beherzt zur Wehr setze. In Wirklichkeit ist der hiesige Prozess nichts anderes als Propaganda für eine politische Kaste, die immer mehr an Rückhalt in der deutschen Bevölkerung verliert.

Für die Verteidigung
Prof. Dr. Martin Schwab


[1] https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/ab-dienstag-steht-johanna-findeisen-vor-gericht-so-laufen-die-reichsbuerger-prozesse-ab;art417930,12029243.
[2] Die gedruckte Auflage ist seit 1998 um 72,7% gesunken, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Stern_(Zeitschrift).
[3] Siehe z.B. BGH vom 18.6.2019 – VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 50
[4] Bundestags-Drucksache 19/25571, Frage 52; Bundestags-Drucksache 19/31171, Frage 28; Bundestags-Drucksache 19/31438, Fragen 37 und 38.
[5] https://www.stern.de/politik/reichsbuerger-prozess--anwalt-erwartet--mammutverfahren--gegen-gruppe-reuss-34667158.html.
[6] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/reichsbuerger-prinz-reuss-102.html.
[7] https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/wie-steffen-seibert-angela-merkels-macht-absicherte-175854.html ; nochmals aufgegriffen im Tagesspiegel vom 13.12.2022, https://www.tagesspiegel.de/politik/kubicki-rugt-merkel-steuerte-die-regierung-in-der-pandemie-die-medien-9021613.html.
[8] Tagesschau vom 14.5.2024, https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-haftstrafe-wegen-missbrauchs-und-kinderpornografie-fuer-ex-vizebuergermeister-aus-luenen-102.html.
[9] FOCUS vom 10.3.2016, https://www.focus.de/politik/deutschland/hat-er-kinder-vergewaltigt-gruenen-bueroleiter-hortete-kinder-reizwaesche_id_3274824.html.
[10] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238146749/Ex-Bundestagsabgeordneter-Als-es-anfing-war-der-Unionspolitiker-Mitte-40-sie-wohl-erst-13.html.
[11] Siehe dazu SPIEGEL vom 27.5.2016, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderporno-affaere-die-legenden-des-sebastian-edathy-a-1094562.html.
[12] https://taz.de/Kinderporno-Vorwuerfe-gegen-Politiker/!5155715/.
[13] NiUS vom 18.9.2023, https://www.nius.de/news/masturbation-streicheln-und-doktorspiele-gesundheitsministerium-erstellt-irren-sex-ratgeber-fuer-kleinkinder/09f2334a-7669-4185-8b19-7de0255d2d76.
[14] Siehe dazu FOCUS vom 27.9.2021, https://www.focus.de/politik/deutschland/erste-ergebnisse-der-paedophilie-studie-forscher-enthuellen-so-kaempften-gruene-jahrelang-fuer-freien-kinder-sex_id_3077344.html; ferner taz vom 16.9.2013, https://taz.de/Gruenen-Politiker-und-Paedophilie-Affaere/!5059078/.
[15] https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf.
[16] Alexander Wallasch 2.5.2024, https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/generalbundesanwalt-legitimiert-deutschen-truppeneinsatz-auf-der-krim.

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