Gericht entscheidet: Deutsche Soldaten müssen sich mit mRNA-Stoffen impfen lassen

RA Beate Bahner zum Urteil in Leipzig: „Heute ist für mich ein dunkler Tag für Deutschlands Rechtssystem“

von Bertolt Willison (Kommentare: 4)

„Es gab eine Vielzahl weiterer überzeugender Argumente, die wir allesamt durch Studien und Zahlen belegt haben.“© Quelle: Youtube / Beate Bahner

Mit einem irritierenden, aber von vielen Impf- und Corona-Maßnahmen-Kritikern leider auch erwarteten Urteil hat ein hohes deutsches Gericht gegen die klagenden Soldaten entschieden, die sich nicht vom Arbeitgeber Bundeswehr mit mRNA-Stoffen impfen lassen wollten

Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig hat gestern entschieden, dass die faktische Covid-Impfpflicht für Soldaten rechtmäßig ist. Und das, nachdem eine Expertenkommission vor wenigen Tagen deutlich gemacht hatte, dass so gut wie keine ausreichend validen Zahlen für die Wirksamkeit der sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ der letzten zweieinhalb Jahre vorliegen.

Die Anwälte der gegen die Impfpflicht klagenden zwei Soldaten hatten zusammen mit einigen hochrangigen Experten dutzende Expertisen vorgelegt, die die Sinnhaftigkeit der Impfpflicht in der Bundeswehr bezweifelten.

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Beate Bahner, am Prozess beteiligte Anwältin, hat nach Urteilsverkündung ein elfminütiges Video veröffentlicht, das inzwischen bei Youtube gelöscht wurde, auf anderen Kanälen aber noch zur Verfügung steht.

Den vollständigen Text können Sie im Folgenden lesen:

„Ich bin Beate Bahner aus Heidelberg. Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin des Buches „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“. Und ich bin Mitglied der Anwälte für Aufklärung. Heute ist Donnerstag, der 7. Juli 2022.

Heute ist für mich ein dunkler Tag für Deutschlands Rechtssystem. Heute ist der Schauprozess über die Duldung und Pflicht der Quick Impfung in der Bundeswehr mit einer weiteren ablehnenden Entscheidung zu Ende gegangen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das höchste deutsche Verwaltungsgericht, hat, entgegen allen offensichtlichen Widersprüche, in die sich die Bundeswehr verstrickt hat, entgegen der vom Gericht selbst festgestellten Rechtsverstöße des Paul-Ehrlich-Instituts und trotz erschreckender Inzidenz und Krankheitszahlen seit Beginn der Impfungen, die von der Bundeswehr selbst vorgelegt wurden, die Pflichtimpfung in der Bundeswehr abgesegnet.

Und das, obwohl sich in vier Verhandlungstagen gezeigt hat, dass das personell massiv unterbesetzte Paul-Ehrlich-Institut 2,5 Millionen gemeldete Impfnebenwirkungen nicht in seinen Sicherheitsberichten berücksichtigt hat, obwohl die Chargenprüfungen der Impfstoffe trotz aller Sicherheitssignale nicht dem Arzneimittelrecht entsprechen.

Und obwohl es selbst in seinen Veröffentlichungen keinerlei Schutzwirkung der Impfungen mehr nachweisen kann.

Wie begründet das Bundesverwaltungsgericht trotz der vielen hundert Seiten von Schriftsätzen mehrerer kompetenter und engagierter Anwälte und trotz deren engagierten persönlichen Einsatz bei den Gerichtsverhandlungen heute seine Entscheidung?

Es behauptet, die Bundeswehr dürfe nach pflichtgemäßem Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen festlegen.

Das wundert. Denn es ist klar geworden, dass die Kuh mit Impfung gegen Corona schon nicht notwendig ist. Nachdem in zwei Jahren laut Aussage der Bundesregierung angeblich lediglich zwei Soldaten an Corona verstorben sein sollen von 200.000 in zwei Jahren. Meine Frage nach dem Impfstoffmittel dieser beiden Soldaten wurde vom Bundesverteidigungsministerium übrigens nicht beantwortet.

Unabhängig davon zeigen schon diese Zahlen, dass Corona auch in der Bundeswehr als Todesursache offensichtlich mit an letzter Stelle steht.

Die Covid-Impfung ist aber auch keine Schutzimpfung im Sinne des Grundgesetzes, denn sie bietet nachweislich keinerlei Schutz vor Corona.

Dies belegen die Zahlen der Bundeswehr selbst, die nach meiner beharrlichen schriftlichen und mündlichen Forderung am ersten Verhandlungstag, das war der 3. Mai, endlich am 22. Mai 2022 von der Bundeswehr schriftlich präsentiert wurden.

Die Zahlen sind erstaunlich, die Inzidenz in der Bundeswehr im Jahr 2020 der angeblichen Pandemie war ja bei etwa 43/100.000. Eine seltenere Erkrankung gibt es eigentlich nicht. Dann stieg die Inzidenz mit Beginn der Impfkampagne im Jahr 2021 um fast 300 Prozent auf 113/100.000. Und jetzt im Jahr 2022 nach Einführung der Impfduldungspflicht in der Bundeswehr explodierte die Inzidenz in der Bundeswehr im Vergleich zum März 2020 um fast 3.000 Prozent auf 1143/100.000.

Noch gravierender zeigen sich die Krankheitsfälle in der Bundeswehr. Im Pandemiejahr 2020 verzeichnete die Bundeswehr nur durchschnittlich 263 Krankheitsfälle monatlich. Diese stiegen mit Beginn der Impfungen auf 841 Krankheitsfälle monatlich im Jahr 2021. Das ist eine Steigerung um mehr als 300 Prozent im Jahr 2022, in diesem Jahr. Seit Einführung der Impfpflicht und damit auch mit der dritten Impfung für die meisten Soldaten explodierten die Krankheitsfälle auf mehr als 110.474, also 11.500 Krankheitsfälle pro Monat. Das ist verglichen zum Pandemiejahr ein Anstieg um mehr als 4.000 Prozent. In den ersten viereinhalb Monaten dieses Jahres 2022 waren 25 Prozent der gesamten Bundeswehr krankgeschrieben. Im Coronaseuchenjahr waren es 1,5 Prozent.

Da behauptet das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung allen Ernstes, die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 Prozent reduzieren.

Und es behauptet weiterhin, die Impfung bewirke gegenüber der noch vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung.

Außerdem, so das Bundesverwaltungsgericht, reduziere sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass, und das ist die Conclusio des Bundesverwaltungsgerichts, der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiege.

Woher kommen diese Zahlen? Hat das Bundesverwaltungsgericht den Schriftsatz des Bundesverteidigungsministeriums vom 22. Mai und meine Replik hierauf vom 3. Juni nicht gelesen? Wir haben eine Steigerung der Krankheitsfälle seit Beginn der Musterung im Jahr 2022 um mehr als 4.000 Prozent und das Bundesverwaltungsgericht behauptet, die Impfung reduziere das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume.

Ja. für wie dumm hält uns eigentlich das Bundesverwaltungsgericht?

Es ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller gesundheitsbewussten und bislang treuen und loyalen Soldatinnen und Soldaten, wenn das Bundesverwaltungsgericht bei diesen Zahlen der Bundeswehr ernsthaft behauptet, dass der Soldat durch die Duldung der Schutzimpfung zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beitrage.

Wer dies als oberstes Bundesverwaltungsgericht und als Bundesverteidigungsministerium allen Ernstes behauptet, der hat genau diese Soldaten nicht mehr verdient. Denn es sind die ungeimpften Soldaten ebenso wie die ungeimpften Kräfte im Gesundheitswesen, die seit Monaten die ungeheuerlichen Krankheitsfälle durch die geimpften Kollegen auffangen. Alle wissen das, aber es herrscht das große Schweigen hierüber. Omertà. Das ist vielleicht die größte Schande in dieser Corona-Zeit.

Es gab eine Vielzahl weiterer überzeugender Argumente, die wir allesamt durch Studien und Zahlen belegt haben. Alle die Schriftsätze finden Sie auf der Homepage https://www.covidimpfung-soldaten.de/. Darunter auch meine 18 Schriftsätze in diesem Prozess. Zuletzt die Schriftsätze vom 3. und 7. Juni, in denen ich die eindeutigen und klaren Zahlen der Bundeswehr bewerte. Sie widerlegen offen und eindeutig die Behauptung und die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts.

Es ist wirklich ein sehr dunkler Tag des deutschen Rechts, in dem das oberste Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, die möglicherweise schon vor Prozessbeginn feststand. Das wissen wir nicht.

Diese Entscheidung wird eine der weiteren Unrechtsentscheidungen in der deutschen Coronageschichte der Jahre 2020 und folgende sein. Man wird sich sehr bald dafür schämen. Ich tue es jetzt schon.

Heute bin ich wirklich müde. Aber morgen arbeite ich weiter. So wie meine tollen Kollegen in diesem Prozess, die diesen Prozess mit viel Herzblut, Kompetenz, mit hohem Zeiteinsatz, Einsatz und großem Verzicht über viele Wochen als Anwälte begleitet haben. Wir arbeiten weiter, das versprechen wir. Aber das wird nicht reichen.

Wir alle müssen weiterarbeiten. Wir alle müssen aktiv gegen dieses Corona-Regime kämpfen, welches mit den Covid-Pflichtimpfungen nun seinen vielleicht tödlichen Höhepunkt erreicht hat. Auch Ihr müsst weiterarbeiten. Das müsst auch Ihr uns versprechen.

Nur so wird am Ende die Wahrheit über die Impfungen und die Wahrheit über Corona ans Licht kommen. Je mehr wir alle gemeinsam daran arbeiten, umso schneller wird dies geschehen.“

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