Wir sprechen mit RA Dirk Schmitz, einem der führenden Experten für die Landesmedienanstalten. Schmitz vertritt uns seit anderthalb Jahren in mehreren Verfahren gegen die Landesmedienanstalten wegen angeblicher Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht.
Im folgenden Gespräch geht es um den aktuellen Fall des Interview-Kanals „Ben“ und den Angriff der Landesmedienanstalt NRW unter Tobias Schmid auf Bens mehrstündiges Gespräch mit Björn Höcke. Schmid ist zugleich Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz.
Ein Rollentausch kann ja hilfreich sein, um Sachverhalte besser zu verstehen. Angenommen, Du wärst Chef der Landesmedienanstalt NRW und schaust auf den Fall „Ben“. Wie soll es weitergehen? Macht das überhaupt Sinn?
Ich glaube, da hat Tobias Schmid – früher Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland und vorher Executive Vice President Governmental Affairs bei der RTL Group – einen fundamentalen Fehler gemacht. Vielleicht hat er ihn auch gar nicht selbst gemacht, sondern ihn einfach nur durchgewunken. Die vermeintliche Aufgabe der Landesmedienanstalt NRW steht bereits in deren Briefkopf: „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“. Aktuell hat sich die Zensurbehörde NRW offenbar eine andere Aufgabe gegeben: Der Strangulation verpflichtet.
Und besagter Herr Schmid hat jetzt die schlimmsten Fehler gemacht, die man politisch-taktisch machen kann: Er hat erstens einen sehr sympathisch wirkenden – also für ihn unangenehmen – Gegner ausgesucht, der zweitens publizistische Wirkmächtigkeit hat. Schmid hat ihn dann drittens noch bei einem Thema angegriffen, über das rechtlich völlig ungesichert ist, nämlich die Fragestellung: Besteht für einen reinen Interviewkanal eine Pflicht, Interviews zu kommentieren?
Das ist die dünnste Stelle am dünnsten Brett. Wenn ich ihm Ratschläge geben müsste, würde ich ihm raten: Nimm irgendetwas im Zusammenhang mit Jugendschutz und kleinen Kindern, wo irgendein Verstoß vorliegt, wo jeder normale Leser sagt, der keine Ahnung vom Medienrecht hat: Ja, das geht ja auch nicht, was das böse Medium gemacht hat.
Er tut genau das Gegenteil. Frontbegradigung wäre sinnvoll, die Sache zurückziehen und sagen: Wir sind als Landesmedienanstalt wirklich die Helden der Meinungsfreiheit. Wir sind etwas übers Ziel hinausgeschossen. Wir nehmen Ihre öffentliche Stellungnahme an oder wir nehmen sogar die Anhörung zurück. Und Schmid hat noch einen Vorteil: Er hat noch keinen Bescheid erlassen, den er zurücknehmen müsste. Er kann einfach schreiben: Für uns hat sich die Angelegenheit erledigt.
Das wäre wahrscheinlich das Klügste. Wenn er jetzt weitermacht, müsste er – wir haben das im Fall Wallasch – als Nächstes einen Verwaltungsakt rausschicken mit Beanstandung, Untersagung, Herausnahme oder Zusatzkommentierung. Und das werden natürlich Ben und seine anwaltliche Vertretung über das Verwaltungsgericht möglicherweise bis zum Bundesverfassungsgericht laut und engagiert durchziehen. Und gerichtlich ist das ein besonders schwacher Fall. Von daher ist Rücknahme die beste Entscheidung.
Also einfach nichts machen, ginge von Seiten der Landesmedienanstalt? Wenn die einfach nichts machen, gegen was sollte denn Bens Rechtsbeistand Joachim Steinhöfel klagen?
Die Möglichkeit, nichts zu machen, besteht rechtlich. Schmid hat bislang nur um Stellungnahme gebeten. Und wenn Ben eine oder keine Stellungnahme abgibt, müssen die in beiden Fällen nichts machen. Es besteht für Ben kein Anspruch auf Rücknahme oder Richtigstellung. Das wäre aber ein relativ schwacher Ausstieg. Als Landesmedienanstalt würde ich mich großzügig für die Pressefreiheit einsetzen, damit ich beim nächsten Mal umso härter zuschlagen kann. Aber in der Tat richtig: Man muss im Zweifel nichts machen. Steinhöfel könnte noch nicht einmal negative Feststellungsklage erheben. Und zwar deshalb, weil die Gegenseite nichts behauptet, sondern nur angefragt hat.
Wie sieht es mit Nötigung aus?
Strafrecht im Zusammenhang mit einem Behördenhandeln ist immer das relativ schwächste Mittel. Also ich werde auch regelmäßig genötigt, wenn ich zu schnell fahre und die mir irgendwelche Bußgeldbescheide schicken.
Warum hat die Landesmedienanstalt NRW diese schwache Stelle genommen, warum hier angegriffen? Ich spekuliere mal: Es könnte doch auch sein, dass diese politisch motivierten Anstaltsleiter an der Stelle gedacht haben, dieser Höcke sei so unbeliebt, da haben wir Volkes Zustimmung schon im Nacken. Nach dem Motto: Höcke ist wie Kindesmissbrauch.
Dann sollte man ihn wegen Dummheit entlassen. Denn die Fragestellung, wie sympathisch oder unsympathisch Höcke ist, haben sämtliche Meinungsumfragen in Thüringen beantwortet. Erstens: Er ist dort sehr sympathisch. Zweitens: Das Interview zeigt mit nun fast sieben Millionen Aufrufen und einer sehr hohen Aufenthaltsdauer auf der Seite, dass sich Höcke in seiner Entdämonisierung und Beliebtheit dramatisch positiv verändert hat.
Wenn Schmid glaubt, er würde Ben und Höcke angreifen und die wären einfache Opfer – dann ist das eine massive Verschätzung der kommunikativen Rahmensituation. Ich glaube, Höcke ist das rote Tuch der woke-linken Landesmedienanstalten. Und die haben Intelligenz ausgeschaltet und sind einfach losgelaufen.
Man könnte ja böse sagen: Ich glaube, Björn Höcke hat die Landesmedienanstalten bezahlt, damit die das machen, damit seine Popularität weiter steigt. False-Flag-Operation heißt das, glaube ich, unter Geheimdiensten.
Naja, nur weil ich mir einen Podcast anschaue, heißt das ja nicht, dass ich Höcke mag. Viele Leute schauen sich mit Begeisterung Horrorfilme an.
Das greift zu kurz. Ich sagte bereits: Entdämonisierung.
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War das Interview denn angreifbar?
Fairerweise war es auch rechtlich gut. Wenn ich ein Höcke-Interview mit viereinhalb Stunden habe, wäre das bis vor Kurzem nicht der Medienrenner geworden. Jetzt ist es das. Und der Angriff der Behörde hat nur 30 Sekunden gefunden.
Also du meinst, das alles hat Höcke und der AfD gutgetan, oder es ist ein guter Move und die Landesmedienanstalt NRW haben hier fleißig der AfD zugearbeitet?
Ironisch: Im Prinzip sind das die Komplizen der AfD. Höcke hat in dem Interview medienwirkungstechnisch gut ausgesehen – weil er nicht schlecht ausgesehen hat. Und Ben hat eine sehr angenehme Stimme, stellt kluge Fragen. Lässt reden. Und ganz viele Menschen wollten Höcke mittlerweile einfach einmal authentisch hören, ohne dass irgendein wild gewordener öffentlich-rechtlicher Redakteur ständig unterbricht, wenn Höcke versucht, eine Antwort zu geben. Das mögen die Menschen nicht mehr, diese öffentlich-rechtlichen Lehrertypen, die erklären: Herr Höcke, Ihre Antwort ist falsch.
Du meinst also, Ben ist das Gegenmodell zu Miosga.
Aber sowas von. Ben lässt den anderen so lange reden, bis der sich im Zweifel, wenn er Pech hat, um Kopf und Kragen redet. Einfache Frage: Warum ist Saskia Esken da nicht aufgeschlagen? Antwort: Die Esken vier Stunden unscripted reden zu lassen, das ist das Ende der SPD.
Das war ja auch das Ende von Melanie Amann im Gespräch mit Ben. Die Journalistin hatte sich um Kopf und Kragen geredet. Noch schlimmer: Hier kam noch so etwas dazu wie ein Attraktivitätsbonus: Dieser Ben ist ein gutaussehender Kerl. Und das war für Melanie Amann auch nicht gerade vorteilhaft. Aber bei aller Schönheit dieser Fälle für einen Juristen. Wir sind ja nun seit anderthalb Jahren mit der Landesmedienanstalt Niedersachsen und mit fünf weiteren Anstalten der „Prüfgruppe Wallasch“ beschäftigt, wie sehen denn unsere Erfolgsaussichten aus mittlerweile?
Wir werden gewinnen. Das ist meine ganz klare Einschätzung. Die einzige Frage, die ich im Moment nicht beantworten kann, ist, an welchem Gericht und welches aussteigen wird. Bei der Frage des Tatbestandes? Na ja, es kann offenbleiben, ob die Norm rechtmäßig ist oder nicht, weil die konkrete Anwendung durch die Landesmedienanstalt fehlerhaft war. Wir werden deshalb gewinnen. Dann muss ein Gericht keine Grundsatzentscheidung treffen. Wenn die natürlich sagen – das wäre das Dümmste für das Verwaltungsgericht und die beste Werbung für uns: Erstens ist die Norm anwendbar und zweitens ist der Tatbestand auch im Detail erfüllt –, dann führt das am Ende zum BVerfG.
Ich denke, der gesichtswahrendste Ausstieg wäre für die Staatsseite über den konkreten Detailtatbestand, den sowieso kein Leser ernsthaft nachvollziehen kann und wo auch keine politische Empörung aufkommen kann.
Also du traust dem Verwaltungsgericht Braunschweig da durchaus was zu.
Ich sag’s mal umgekehrt: Wir hatten das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer anderen Sache auf unserer Seite gehabt, wo es um eine Auskunftspflicht über der Nationalität eines Straftäters ging. Ein Ausstieg zu unseren Gunsten aus Tatbestandsgründen – weil der Tatbestand im Detail nicht erfüllt ist – fällt auch politisch voreingenommenen Richtern leichter, als zu sagen: Die Norm des Staatsvertrages ist verfassungswidrig.
Du hattest in diesem Fall sogar explizit das Oberverwaltungsgericht gelobt.
Ja. Bei vielen Oberverwaltungsgerichten – das ist statistisch das Ende der Karriereleiter für Verwaltungsrichter – fängt sozusagen wieder der juristische vor dem politischen Sachverstand an. Von daher habe ich mehr Vertrauen zur größeren Unabhängigkeit der OVG.
Da du schon sehr lange mit dem Thema beschäftigt bist, Frage: Was möchtest du denn dem Team hinter Ben mit auf den Weg geben? Was wäre dein bester Ratschlag?
Naja: Jeder Ratschlag ist auch ein Schlag. Im Prinzip kann man den Fall Ben noch nicht ernsthaft einschätzen, weil ich nicht weiß, welchen Zug die Landesmedienanstalten als nächstes ziehen. Der Kollege Steinhöfel hat bislang alleine politisch argumentiert. Rechtlich habe ich noch nicht viel gehört. Aber er hat Zeit.
Dann drücken wir den beiden natürlich die Daumen. Danke für das Gespräch!
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