Jetzt wird Beute gemacht – wird das Erbe der Deutschen enteignet?

Recht auf Wohnung soll in die Verfassung – folgt bald ein Raubzug unbeschreiblichen Ausmaßes?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Metabeschreibung© Quelle: Pixabay/mostafa_meraji

Die CDU und Lügen-Merz werden dem Raubzug am Ende mit viel Wehklagen und wirkungslosen „Schutzklauseln“ zustimmen. Denn welcher anständige „Christ“demokrat kann gegen ein Recht auf Wohnung sein?

Von Rechtsanwalt Dierk Schmitz MA.

Die Linken wollen die Verfassung ändern. Art. 14a GG soll jetzt lauten:

„Jeder Mensch hat das Recht auf menschenwürdigen, diskriminierungsfrei zugänglichen und einkommensgerechten Wohnraum.“

Den Versuch gab es schon einmal 2021, die Grünen hatten zugestimmt, die Scholz-SPD abgelehnt. Aber nicht inhaltlich, sondern mit dem Verweis darauf, dass man die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit nicht hinbekommt. Wird die Zustimmung jetzt eines der Geschenke sein, welche die Merz-Regierung den linken Kräften als Gegenleistung anbieten – Quid pro quo?

Der böse Rechte Klonovsky schreibt apokryph:

„Wenn der Tag kommt, an dem die Frage auftaucht: Deutschland oder Artikel 1 Grundgesetz, dann werden wir Artikel 1 nicht wegen Deutschland zugrunde gehen lassen.“

Das linke Portal „Legal Tribune Online“ (LTO) schreibt:

„Viele Menschen sind in Deutschland wohnungslos, Tendenz steigend. Nicht nur die Linke verlangt daher, ein einklagbares Recht auf angemessenen bezahlbaren Wohnraum in der Verfassung zu verankern.“

Was sie vergessen haben zu schreiben: „Ein Recht auf Ihren – Ihren – ganz persönlichen Wohnraum!“ Denn wenn es ein „Grundrecht“ gibt und zu wenig Wohnraum – wer anderes als der Staat ist berufen, den „gerecht“ zu verteilen? Und ihn woanders wegzunehmen. Jedes Grundrecht wird abgewogen mit den Grundrechten anderer, „hier schon länger Lebender“. Also: Was geben Sie ab, damit sich deren Grundrecht auch realisieren kann?

Tatsächlich: Ende Januar 2025 lebten laut Statistischen Bundesamt in Deutschland etwa 439.500 Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe, weitere rund 60.400 kamen bei Freunden oder Angehörigen unter und etwa 47.300 sind auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Bereinigt ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen in Deutschland. Heute leben aber auch 3,3 Millionen Einwanderer und Landnehmer in Deutschland.

Schon das Wort „Schutzsuchende“ ist eine statistische Lüge. Auch die brauchen Wohnraum. Viel Wohnraum. Es geht den „Menschenfreunden“ nicht um unsere traditionellen Obdachlosen: Es geht darum, bei bekannt mangelhafter Bauaktivität Bio-Deutsche, bevorzugt Rentner, aus ihren „zu großen Wohnungen“ mit Hilfe der Verfassung zu vertreiben. So heißt das Projekt.

Deshalb sollen selbst Illegale ein „Menschenrecht“ haben – im Zweifel auf Zimmer in Ihrer Wohnung. Wenn Sie die nicht ganz aufgeben müssen. Dem wird die CDU und Lügen-Merz am Ende mit viel Wehklagen und wirkungslosen „Schutzklauseln“ zustimmen. Denn welcher anständige „Christ“demokrat kann gegen ein Recht auf Wohnung sein?

In eigener Sache: Teilen Sie die düster klingenden Bedenken von Anwalt Dirk Schmitz? Oder sind Sie ganz anderer Auffassung? Dann kommentieren Sie gern, warum. Dieses Thema erscheint zu groß, um es links liegen zu lassen. Es muss debattiert und bekannt gemacht werden. Sieht Schmitz die Lage zu Ernst? Sie sind daran:

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