Zwei Fälle aus Deutschland

Rechtsbeugung im Rechtsstaat

von Corinne Henker (Kommentare: 4)

Schweigen in allen Medien, in Politik und Justiz sowieso© Quelle: Pixabay / Alexas_Fotos

Ein 15-jähriges Mädchen läuft nach einer Party angetrunken durch einen Park nach Hause und wird von neun jungen Männern vergewaltigt. Die Täter konnten u.a. durch Sperma-Spuren ermittelt werden.

Fall 1, Hamburg:

Der Prozess dauert 18 Monate mit 68 Prozesstagen, dann das Urteil: Acht der neun Täter müssen jeweils 60 Sozialstunden leisten, das dabei erarbeitete Geld soll dem Opfer zugutekommen. Nur ein Täter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Alle anderen Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zwei weitere Tatverdächtige wurden freigesprochen. Vier der Täter bekamen eine "Vorbewährung". Das bedeutet: Das Gericht beobachtet ihre Entwicklung in den nächsten sechs Monaten. Mehrere Anwälte der Täter beantragen Revision.

Dieses überaus milde Urteil stieß in weiten Teilen der Bevölkerung auf wenig Verständnis, meiner Meinung nach zu Recht. Zumindest die psychische Gesundheit des 15-jährigen Opfers ist zerstört. Es ist fraglich, ob sie jemals wieder eine normale Beziehung eingehen kann. Auch ihre Familie und Freunde werden noch lange mit den Folgen dieser bestialischen Tat zu kämpfen haben.

Die Täter zeigten im Verfahren keinerlei Reue. Sie behaupteten, ihr Opfer hätte „freiwillig“ dem sexuellen Missbrauch zugestimmt - sie hätte sich ja nicht gewehrt. Wie sonst hätte eine 15-jährige wohl reagieren sollen, wenn sie neun (oder mehr?) Testosteron-gesteuerten Jungmännern gegenübersteht, die ihr an die Wäsche wollen, und sie das Ganze überleben möchte? Entsprechend deutlich war die Kritik an diesem Urteil in den sozialen Medien, bis hin zu Gewaltaufrufen gegen die vorsitzende Richterin.

Erwartungsgemäß rief dies wiederum den Widerspruch der öffentlich-rechtlichen Gesinnungsmedien hervor:

Eine Frau Elke Spanner erklärt im NDR, dass dieses Urteil kein Skandal, sondern ein Erfolg der Justiz sei. Sie begründet das damit, dass vor der Strafrechtsreform 2016 eine Verurteilung wegen Vergewaltigung gar nicht möglich gewesen sei, wenn sich das Opfer nicht gewehrt habe. Außerdem lobte sie die Arbeit der Polizei, die es trotz vieler Widrigkeiten geschafft hatte, die Täter zu ermitteln. Hier gebe ich ihr sogar recht.

Aber sind diese Pseudo-Strafen nicht auch ein Schlag ins Gesicht der ermittelnden Beamten? Sie mussten sich monatelang mit den widerlichen Details dieser Tat befassen, haben vielleicht selbst Töchter im Alter des Opfers, und dann diese Verhöhnung ihrer Arbeit?

Auch die Länge des Prozesses wurde von Frau Spanner positiv hervorgehoben. Als Steuerzahlerin und Mutter sehe ich das ganz anders: Man hat 68 Prozesstage lang Steuergeld verschwendet, um Vorwände für eine milde Strafe zu finden. Frau Spanner meint, die jungen Täter könnten bei ihren Sozialstunden lernen, was Empathie und Verantwortung bedeutet, und so wieder auf den richtigen Weg finden. Im Ernst?

Mein Sohn ist jetzt 21 Jahre alt. Mit 16 hatte er schon sehr ausgeprägte Wertvorstellungen, die sich seitdem auch nicht wesentlich verändert haben. Warum sollte es bei den Tätern von Hamburg anders sein?

Im Spiegel findet die Psychiaterin Nahlah Saimeh noch entschuldigende Worte für die Täter: „Sex ist eben auch ein Mittel, um Frust und Wut abzulassen, ein Mittel der Abwehr von Trauer und Leere, und in einer Gruppe von Männern mit gleichem Schicksal wirkt es auch identitätsstiftend und stärkt das Gruppengefühl.“

Aber ist das nicht eher ein Argument gegen die Behauptung, dass sich junge Triebtäter aus diesem Milieu zu wertvollen Mitglieder unserer Gesellschaft entwickeln werden? Das auch im Jugendstrafrecht andere Strafen möglich sind, zeigt dieser Fall:

Das Jugendstrafrecht entstand, um zu verhindern, dass sich junge Menschen mit einer Straftat das ganze Leben versauen. In diesem Sinne hat es auch seine Berechtigung. Wenn ein junger Mensch zum ersten Mal straffällig wird und sichergestellt ist, dass er seine Strafe aufrichtig bereut und keine Wiederholungsgefahr besteht, dann ist eine milde Strafe gerechtfertigt. Doch in diesem Fall war keine Reue der Täter zu erkennen, somit ist das Urteil praktisch ein Aufruf zur Wiederholung und Nachahmung.

Als Frau und Mutter kann ich absolut nicht nachvollziehen, wie andere Frauen die Täter in einem solchen Fall in Schutz nehmen können. Gerade in den Kreisen, wo Männer sonst schon für falsche Komplimente oder einen zu tiefen Blick in einen weiblichen Ausschnitt. fertiggemacht werden? Zumindest wenn sie schon älter und weiß sind. Sollte man sich dann nicht im Gegenzug die Frage stellen: Wie wäre das Urteil ausgefallen bzw. kommentiert worden, wenn neun junge Bio-Deutsche eine 15-jährige Muslima vergewaltigt hätten?

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Fall 2, Thüringen:

Im Mai 2021, mitten im Corona-Irrsinn, sah der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar in der staatlich angeordneten Maskenpflicht in Schulen eine Kindeswohlgefährdung und hob deshalb für zwei Kinder die Maskenpflicht in zwei Schulen auf.

Dabei berief er sich auf Gutachten von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg und Experte im Bereich wissenschaftlicher Methoden und Diagnostik, und Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, Promotion auf dem Gebiet der Virenerkennung, Arbeitsschwerpunkte Humanbiologie, Immunologie und Zellbiologie.

Das Thüringer Oberlandesgericht hob diese Entscheidung mit der Begründung auf, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Bald darauf ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung gegen Dettmar, durchsuchte Büro, Wohnung und Auto, beschlagnahmte Computer und Mobiltelefon.

Im August 2023 fiel das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Dabei wurde ihm u.a. vorgeworfen, dass er voreingenommen war, die Aufhebung der Maskenpflicht anstrebte, indem er bewusst maßnahmenkritische Gutachter ausgewählt habe. Dieser Urteilsspruch dürfte das Ende für Dettmars Arbeit als Richter bedeuten.

Mittlerweile ist erwiesen, dass Herr Dettmar die richtigen Gutachter ausgesucht hatte – und Lauterbach & Co. die falschen. Aber auch schon viel früher gab es eindeutige Hinweise darauf, dass die Masken insbesondere bei Kindern mehr schaden als nutzen. In einem Rechtsstaat müsste also das Skandalurteil gegen Dettmar umgehend aufgehoben und der Richter vollständig rehabilitiert und entschädigt werden. Stattdessen: Schweigen in allen Medien, in Politik und Justiz sowieso.

Fassen wir zusammen:

Ein Familienrichter, der ein regierungskritisches Urteil fällte, weil er sich dem Kindeswohl mehr verpflichtet fühlte als staatlichen Vorgaben, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, seine berufliche Laufbahn zerstört. Mehrere junge Männer, die eine angetrunkene Minderjährige brutal vergewaltigten und keinerlei Reue zeigten, erhielten mildere Urteile, da man ihre zukünftige Entwicklung möglichst wenig beeinträchtigen wollte. Und das sind nur zwei Beispiele von vielen. Kann man diesem Rechtssystem noch vertrauen?

„Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ — Alexander Issajewitsch Solschenizyn

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