Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Diese Regierung will den Bürgern wieder mehr Geld abnehmen und ist nicht einmal fähig, ein dafür vorgesehenes Gesetz fehlerfrei zu entwerfen. Die Tabaksteuer sollte ab 1. Januar 2027 schrittweise steigen. Beschlossen wurde jedoch eine Konstruktion, die nach ihrem Wortlaut schon jetzt den hohen allgemeinen Tarif auslöst. Nix „Druckfehler“. So sieht staatliche Raffgier aus, wenn der parasitären Klasse schon das Handwerk fehlt.
Man erinnert sich an Annalena Baerbocks Satz vom Januar 2023 vor dem Europarat: „We are fighting a war against Russia and not against each other.“ Anschließend musste die Bundesregierung klarstellen, Deutschland sei (noch) keine Kriegspartei.
Der konkrete Fehler diesmal: Das Änderungsgesetz zur Tabaksteuer wurde am 20. Oktober 2026 verkündet. Sein Artikel 3 bestimmt das Inkrafttreten am folgenden Tag. Damit wird der bisherige Steuertarif bereits seit dem 21. Oktober durch die neue Vorschrift ersetzt. Die niedrigeren Übergangstarife beginnen aber erst 2027. Für den Rest des Jahres 2026 wurde keine entsprechende Regelung vorgesehen.
Bei Zigaretten beträgt der neue allgemeine Tarif 18,57 Cent je Stück zuzüglich 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Für 2027 gilt ausdrücklich die niedrigere Stufe von 14,34 Cent, für 2028 von 15,63 Cent und für 2029 von 17,04 Cent, jeweils zuzüglich des wertbezogenen Anteils und unter Beachtung der Mindeststeuer. Deshalb würde die Steuer zum Jahreswechsel tatsächlich wieder sinken: Erst am 1. Januar 2027 beginnt die ausdrücklich datierte Ausnahme vom hohen allgemeinen Tarif.
Bis dahin greift nach dem Wortlaut die Grundregel. Die Regierung hat eine Steuertreppe gebaut, bei der man zunächst oben landet, anschließend hinunterfällt und danach wieder hinaufsteigt.
Das war kein Versehen „beim Ausdrucken“. Der Fehler steht bereits in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Bundestagsdrucksache 21/8605, Seite 10, und im dokumentierten Bundestagsbeschluss, Bundesratsdrucksache 603/26, Seite 3. Gleichzeitig beschreiben die Materialien Steuererhöhungen ab Januar 2027. Absicht und Gesetzestext widersprechen sich erkennbar. Trotzdem lief die Konstruktion durch. CDUSPD haben einschließlich schwachsinniger Ministerien von Anfang an gepennt.
Niemand - wirklich niemand - ist in seiner Arroganz auf die einfache Idee gekommen, den Gesamttext samt Begründung mit der Bitte: „Fallen die Unstimmigkeiten auf?“ durch ChatGBT oder Grok laufen zu lassen. Klar: Besser gar keine Intelligenz als künstliche.
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Die Tagesschau nennt das lügend eine „Panne“ und übernimmt tumb die Erklärung des Ministeriums vom „technischen Fehler“ beim Inkrafttretensdatum.
Aber die entscheidende Frage ist kein „technischer Fehler“: Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Verwaltung einen bereits geltenden Steuertarif anders behandeln, nur weil Klingbeil und sein Ministerium ihn so nicht gewollt haben? Die Nachricht, die Zollverwaltung sei informiert, ersetzt diese Antwort nicht. Das ist lächerlich. Denn genau dieses Gesetz gilt.
Nach § 85 Abgabenordnung müssen die Finanzbehörden Steuern nach Maßgabe der Gesetze erheben. Ein ministerielles Sorry ändert kein Gesetz. Für die Unternehmen ist die Zusicherung, weiter produzieren und liefern zu können, praktisch hilfreich. Sie beseitigt nicht von selbst die gesetzliche Steuerfolge.
Die rechtssichere Reparatur muss ein Änderungsgesetz sein. Es hat die bisherige Besteuerung für die Zwischenzeit ausdrücklich abzusichern und den neuen Tarif erst zum Jahreswechsel wirksam werden lassen. Vorschriften zur Vorbereitung der neuen Steuerzeichen könnten gesondert früher gelten. Eine bloße Berichtigung ist nach § 61 GGO nur für offenbare Unrichtigkeiten vorgesehen; sie darf keine neue gesetzgeberische Sachentscheidung ersetzen.
Für Bürger und Unternehmen kennt dieser Staat Fristen, Formvorschriften und finanzielle Konsequenzen. Gar Gefängnis. Für das eigene Versagen findet er das Wort „Panne“. Eine politische Klasse, die immer mehr kassieren will, sollte wenigstens lesen können. Wer selbst daran scheitert, muss von den Bürgern rausgeworfen werden.
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