Die Rentenkommission - die Normalbürger schlachten will - besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: zwei Vorsitzenden, drei Bundestagsabgeordneten und acht Wissenschaftlern. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt ohne Stimmrecht teil.
Die Rentenkommission (u.a.):
Frank-Jürgen Weise – ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA) und ehemaliger Leiter des BAMF.
Prof. Dr. Constanze Janda – Rektorin der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung. Fette Beamtenpension.
Georg Cremer, fetter Caritas-Kirchenfunktionär mit fetter beamtenähnlicher Altersversorgung.
Folgende weitere „Wissenschaftler“ mit Beamtenstatus:
Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim)
Peter Bofinger (Universität Würzburg)
Silke Übelmesser (Universität Jena)
Martin Werding (Universität Bochum)
Camille Logeay (HTW Berlin)
Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit sind keine normalen Arbeitnehmer. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Gehalt und Versorgung werden individuell durch Vertrag mit dem Bundesarbeitsministerium geregelt (§ 382 Abs. 6 SGB III). Die konkrete Altersversorgung von Frank-Jürgen Weise oder anderen BA-Vorständen ist nicht veröffentlicht. Er verfügt über eine fette geheime Sonderversorgung über einen vertraulichen Vertrag. Warum wohl?
61,5 Prozent der Kommission sind beamtig oder beamtenähnlich abgesichert. Diese erklären Menschen mit Mini-Renten, dass diese gekürzt werden müssen, die länger arbeiten und mehr Abgaben leisten müssen.
Auch der Rest ist opulent altersmäßig abgesichert. Keiner nur über die Rentenkasse.
Diese so satt gepolsterte Profi-Beamten-Truppe erklärt:
1. Neue Selbständige ohne andere Pflichtabsicherung sollen zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung.
2. Beamte nicht sofort: Reformen der gesetzlichen Rente sollen „perspektivisch“ später (!)„wirkungsgleich“ auf Pensionen übertragen werden.
3. Minijobs hart arbeitender Kleinverdiener sollen alle abgeschafft werden –Einbeziehung in Rentenversicherung, Ausnahme nur Schüler.
Hier mal die intransparente Abzocke dieser Klientel am Beispiel Andrea Nahles (SPD):
Sie verfügt über mehrere voneinander unabhängige Versorgungssysteme. Ihre spätere Altersversorgung setzt sich aus mindestens drei Säulen zusammen. Die erste Säule ist die Ministerversorgung. Andrea Nahles war von Dezember 2013 bis September 2017 Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Nach dem Bundesministergesetz entsteht nach einer vierjährigen Amtszeit ein Versorgungsanspruch in Höhe von 27,74 Prozent der Amtsbezüge. Dies entspricht nach den heute bekannten Größenordnungen einem monatlichen Anspruch von rund 4.990 Euro.
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Die zweite Säule ist die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete. Andrea Nahles gehörte dem Deutschen Bundestag über viele Jahre an. Nach den hier zugrunde gelegten Daten ergeben sich rund 16 Mandatsjahre. Für jedes Jahr steigt die Altersentschädigung um 2,5 Prozent der Abgeordnetendiät. Bei 16 Jahren ergibt sich somit ein Anspruch von 40 Prozent der Diät. Bezogen auf das heutige Niveau entspricht dies einer Altersentschädigung von rund 4.400 Euro monatlich.
Die dritte Säule ist die Versorgung als Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit. Andrea Nahles erhält dort ein Jahresgehalt von rund 400.000 Euro brutto beziehungsweise etwa 33.300 Euro monatlich. Legt man die Systematik des Beamtenversorgungsrechts zugrunde, steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent pro Dienstjahr. Nach einer fünfjährigen Amtszeit ergibt sich damit ein Ruhegehaltssatz von 8,96875 Prozent. Die Berechnung lautet:
33.300 Euro × 8,96875 % = 2.986,59 Euro.
Allein aus einer fünfjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit ergäbe sich damit rechnerisch ein zusätzlicher Versorgungsanspruch von rund 3.000 Euro monatlich. Nach zehn Jahren läge dieser rechnerisch bereits bei rund 5.973 Euro monatlich.
Addiert man diese drei Versorgungssäulen rein rechnerisch, ergäbe sich bereits nach einer fünfjährigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit folgende Größenordnung:
Ministerversorgung: ca. 4.990 Euro monatlich
Abgeordnetenversorgung: ca. 4.400 Euro monatlich
BA-Versorgung: ca. 3.000 Euro monatlich
Gesamtsumme: ca. 12.390 Euro monatlich.
Im deutschen Versorgungsrecht gilt das Prinzip der Ruhens- und Anrechnungsvorschriften. Mehrere Versorgungsansprüche aus öffentlichen Ämtern dürfen nicht unbegrenzt nebeneinander bezogen werden. Die Versorgungssysteme werden deshalb auf eine Höchstgrenze angerechnet.
Diese orientiert sich zufällig an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des höchsten Amtes. Da die Vergütung als Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit mit rund 400.000 Euro jährlich über den Amtsbezügen einer Bundesministerin liegt, wäre dieses Amt die Bezugsgröße. Also Anrechnung „Null“.
Werft sie als unwürdige Berater aus ihren Büros wie einst beim Prager Fenstersturz 1618.
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