Vorgriff auf nie kommende Reparationen: Berlin springt ein, falls Moskau siegt und die Gelder zurückholt

Russlands eingefrorene Milliarden für Kiew – und Deutschland zahlt die Rechnung mit 50 Mrd. Garantie

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 3)

Zukünftige Bundesregierungen werden Abgeordnete und Politiker in Haft und Haftung nehmen.© Quelle: grok

Die EU nutzt russische Zentralbankgelder als „Hebel“ für Ukraine-Kredite – doch bei Gegenklagen droht der deutsche Steuerzahler 50 Milliarden zu verlieren. Verfassungsrechtlich fragwürdig, während Rentner und Bürger hinters Licht geführt werden.

Von RA Dirk Schmitz

Berlin gibt Ukraine 50-Milliarden-Garantie für eingefrorene Russland-Gelder. Doch Moskau schlägt vor Gericht zurück – und droht mit Vergeltung.

„Derzeit mächtigster Hebel Europas“ – so bezeichnete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kürzlich die russischen Zentralbankgelder, die von der Europäischen Union eingefroren wurden. Gemeint sind 210 Milliarden Euro, die seit Beginn der Invasion im Jahr 2022 auf EU-Boden blockiert sind.

Die EU drängt darauf, diese Gelder der Ukraine zu geben. Weil aber Belgien bislang den Plan noch blockiert und Garantien verlangt, prescht die deutsche Bundesregierung jetzt vor. Die schwarz-rote Regierung hat Medienberichten zufolge zugesagt, Garantien in Höhe von 50 Milliarden Euro zu übernehmen.

Wie sie diese Summe im Ernstfall aufbringen will, ist noch offen, genauso wie die Folgen für die deutsche Wirtschaft, die Mühe hat, sich aus der Rezession herauszuarbeiten.

Die Lage für die Ukraine ist indessen ernst: Bis April 2026 geht ihr Prognosen zufolge das Geld aus. Damit wäre es kaum noch möglich, Soldaten und Beamte zu bezahlen, Krankenhäuser am Laufen zu halten und die Verteidigung zu gewährleisten.

Auf dieser Basis soll ein Kredit zwischen 90 und 165 Milliarden Euro an Kiew fließen. Die Besonderheit: Die Ukraine muss nur zurückzahlen, wenn Russland nach einem Friedensschluss Reparationen leistet. De facto ist es ein Vorgriff auf künftige russische Entschädigungen.

Die Zentralbank hat Euroclear vor einem Moskauer Gericht verklagt und droht mit einer „weltweiten Vergeltungskampagne“.

In einer Erklärung kündigte die russische Zentralbank an, jede Nutzung der Vermögenswerte „bei allen zuständigen Behörden, einschließlich nationaler Gerichte, Justizbehörden ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ anzufechten.

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Gefordert werden:
- Vollständiger Schadensersatz in Höhe der eingefrorenen Summe
- Entgangene Erträge aus den Vermögenswerten
- Internationale Vollstreckung von Moskauer Gerichtsurteilen

Russland kann realistisch weltweit Urteile vollstrecken lassen: China, Singapur, Nigeria, Saudi-Arabien, überall außerhalb Europas – und die Einlagen von EU-Staaten pfänden. Euroclear wäre tot.

Eine „Ausfallgarantie“ der Bundesregierung – insbesondere in der Größenordnung von 50 Mrd. Euro – kann die Bundesregierung nicht „einfach so“ zusagen, sondern sie braucht eine gesetzliche Ermächtigung durch das Parlament.

Verfassungsrechtlicher Kern ist der Gesetzesvorbehalt. Art. 115 Abs. 1 GG ordnet ausdrücklich an, dass die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz bedarf. Eine bloße Regierungsentscheidung ohne gesetzliche Grundlage genügt verfassungsrechtlich nicht.

Interessant, welche Parteien weiteren 50 Milliarden für die Ukraine zustimmen – während gleichzeitig Rentner und Bürgergeldempfänger geschröpft werden.

Zukünftige Bundesregierungen werden Abgeordnete und Politiker in Haft und Haftung nehmen.

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