Ausschüsse entscheiden über gute Politik

Siegmund soll großzügig sein – sagen die Wahlverlierer

von RA Dirk Schmitz

Als Preis die „Brandmauer“?© Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_von_Sachsen-Anhalt#/media/Datei:Landtag-sachsen-anhalt-2012.jpg

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt ist die AfD stärkste Kraft – ohne Mehrheit. Der Streit geht jetzt um die Ausschüsse: elf Sitze oder zwölf? Bei elf hat die AfD fünf Stimmen, die anderen sechs. Bei zwölf steht es 6:6. Dann kann sie dort blockieren. Die anderen verlangen jetzt vom AfD-Wahlsieger Siegmund Großzügigkeit. Aber warum sollte er?

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.

Im neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt streiten die Fraktionen von AfD, CDU, SPD, Linkspartei, Grüne und BSW über die Größe der Ausschüsse – und Macht: Die AfD fordert zwölf Mitglieder und hätte damit sechs Sitze, während bei elf Mitgliedern nur fünf auf sie entfielen. Eine Einigung steht nach den Beratungen vom 25. September noch aus; am 30. September soll weiterverhandelt werden.

Und plötzlich wird Großzügigkeit vom AfD-Wahlsieger Siegmund gefordert. Doch wer von der AfD Zurückhaltung erwartet, muss den bisherigen Umgang mit ihr analysieren. Und ein Blick nach Bayern zeigt, wie „etabliert“ der Streit ist, was in Magdeburg nun als konservativer „Putsch“ angegriffen wird.

Warum sollte Ulrich Siegmund großzügig sein? Weil seine Gegner es waren? Weil parlamentarisches Entgegenkommen bisher den Umgang mit der AfD prägte? Siegmund wird sich vor allem an den 21. Februar 2024 erinnern: Damals verlor er durch einen Beschluss des Landtags seinen Vorsitz des Sozialausschusses.

Heute ist seine Partei nach der veröffentlichten Sitzverteilung die mit Abstand stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt.

Woran hätte der designierte Ministerpräsident in den vergangenen Jahren „Größe“ studieren sollen? Der Hinweis auf Zurückhaltung in Richtung AfD ist deshalb nicht falsch. Er klingt nur ziemlich verlogen, wenn ausgerechnet der bislang Ausgegrenzte als Erster das große Entgegenkommen vorführen soll. Und aus einer schlechten parlamentarischen Beziehung wird keine gute, indem man nach der Wahl die Erwartungen an die Umgangsformen ausschließlich an den gehassten Sieger adressiert.

Ein Blick nach Bayern stört die Moralität beträchtlich: Im CSU-geprägten Landtag erhielt bei gleicher Konstellation „im letzten Rangwert“ die stärkere Fraktion - die CSU - den zusätzlichen Sitz – ausdrücklich ohne Los.

Auf die Magdeburger Zahlen übertragen wäre das der siebte AfD-Sitz in einem 13er Ausschuss. Siegmund muss für diese Regel keinen institutionellen Umsturz erfinden. Er wendet einfach die bayerische Geschäftsordnung an. Ein bewährtes Verfahren wird nicht deshalb anrüchig, weil davon plötzlich die falsche Partei profitiert.

Auch die Forderung nach der Hälfte der Ausschusssitze hat ein bayerisches Vorbild. 2009 verteidigte die CSU eine Ausschussbesetzung, die ihr trotz fehlender eigener Mehrheit im Plenum die Hälfte der Plätze verschaffte. Der Streit eskalierte bis zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Der ließ dies unter den damaligen Koalitionsverhältnissen gelten; aber vier Richter widersprachen. Das ist kein Freibrief für Sachsen-Anhalt. Es ist aber ein guter Grund, die heutige Härte der AfD nicht als eine verfassungsfeindliche Machtübernahme zu qualifizieren. In diesem Punkt gleicht sie einer Machtpolitik, die etablierte Parteien längst vorgemacht haben.

Vielleicht beginnt eine Lösung mit der wichtigsten Frage an die CDU: Was ist sie selbst bereit zu ändern? Würde die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt ihre parlamentarische Brandmauer gegenüber der AfD aufgeben und erklären, deren Bewerber für Leitungsämter künftig nach Eignung und Verhalten zu beurteilen, wäre das ein politisches Angebot.

Dazu gehört die Erklärung, geeignete AfD-Kandidaten dort mitzutragen, wo Ausschussvorsitzende gewählt werden, und rechtmäßige Benennungsrechte dort zu respektieren, wo die Geschäftsordnung eine Benennung vorsieht. Eine solche Öffnung wäre weder eine Koalitionszusage noch eine Verpflichtung, jedem Kandidaten zuzustimmen. Sie ist aber erste Schritt zu jener Gegenseitigkeit bilden, ohne die der Ruf nach Siegmunds „Großzügigkeit“ Forderung nach einseitigem Verzicht bleibt. Entgegenkommen entsteht nicht auf Bestellung. Wer etwas erwartet, soll etwas anbieten können.

In Magdeburg geht es um einen Stuhl. Genauer: um den Unterschied zwischen elf, zwölf und dreizehn Stühlen. Diese parlamentarische Innenausstattung macht Macht.

Wie viel Einfluss entfaltet ein Wahlergebnis? Wer bestimmt die Regeln dafür? Die AfD will Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern. Damit hätte sie sechs Sitze und könnte bei geschlossenem Abstimmungsverhalten eine Mehrheit der übrigen Ausschussmitglieder verhindern. Andere Fraktionen streben elf Mitglieder an. Dann entfielen fünf Sitze auf die AfD und sechs auf die anderen.

Der Angriff der AfD-Gegner „auf rechts“ wird nicht zum „Demokratieschutz“, weil etablierte Medien das meinen. Entscheidend sind die Regeln, die die Etablierten geschaffen haben – dummerweise auch, wenn morgen eine andere Partei von ihnen profitiert.

Der Gedanke, dass ein AfD-Machtwechsel nicht zur platten Revanche werden darf, ist richtig. Er verpflichtet allerdings beide Seiten. Die einen sollen ihren Wahlerfolg nicht als Ermächtigung zur Abrechnung verstehen. Die anderen dürfen die Aussicht auf ihren Machtverlust nicht als lächerliches Gejammer mit institutionellen Sonderbedingungen zeigen. Ein Parlament gehört auch nach einer Wahlentscheidung seinen Wählern.

Die Ausgangszahlen sind eindeutig. Die AfD verfügt nach der veröffentlichten Sitzverteilung über 39 der 83 Mandate. Die CDU hat 15, SPD, Grüne und Linke haben jeweils acht, das BSW fünf. Die AfD ist damit die mit Abstand stärkste Kraft, besitzt aber keine absolute Mehrheit. Ihr Anteil an den Parlamentssitzen beträgt rund 47 Prozent. Für die Ausschussbesetzung ist diese parlamentarische Stärke maßgeblich, nicht einfach der Zweitstimmenanteil von rund 43,8 Prozent.

Die alte Wahlperiode liefert den Vergleich. Damals entfielen auf die AfD zunächst 23 von 97 Mandaten. In jedem der elf ständigen Ausschüsse besetzte sie drei von dreizehn Sitzen. Rund 23,7 Prozent im Plenum standen rund 23,1 Prozent im Ausschuss gegenüber. Die AfD war keineswegs von der Ausschussarbeit ausgeschlossen. Ihre Beteiligung entsprach annähernd ihrer Fraktionsstärke.

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Das Problem entsteht heute an der Grenze zwischen einer starken Minderheit und einer Mehrheit. Bei elf Ausschusssitzen gehen nach mathematischen Standardverfahren Sainte-Laguë/Schepers fünf Sitze für die AfD, zwei für die CDU und je einer für SPD, Grüne, Linke und BSW. Bei zwölf Sitzen erhält die AfD einen weiteren Platz. Aus fünf gegen sechs wird sechs gegen sechs. Die geringe Veränderung der Ausschussgröße bewirkt damit eine neue Qualität der Handlungsmöglichkeiten. Eine Fraktion, die im Plenum überstimmt wird, kann im Ausschuss bei vollständiger Anwesenheit gegen alle anderen eine Entscheidung verhindern. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Blockade des gesamten Landtags: Ausschüsse bereiten viele Entscheidungen lediglich vor. Politisch und bei eigenen Entscheidungsbefugnissen eines Ausschusses ist der Unterschied gleichwohl erheblich.

Die Rückkehr zu dreizehn Sitzen führt auch zu Ungemach: Meine Nachrechnung zeigt beim dreizehnten Sitz einen exakten Gleichstand: Der siebte AfD-Sitz erreicht mit 39 geteilt durch 6,5 denselben Quotienten wie der dritte CDU-Sitz mit 15 geteilt durch 2,5. Beide Werte betragen sechs. Die reine Rechenmethode entscheidet deshalb nicht, wem dieser Platz zufällt.

Ein juristischer Beitrag beschreibt für den mit dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern besetzten Ältestenrat eine Losentscheidung. Für die Ausschüsse muss der Gleichstand geklärt werden. Die Behauptung, ein einziger Loswurf werde sämtliche Ausschüsse der AfD ausliefern, ist unseriös.

Der Bayerische Landtag bestimmt in § 6 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, dass bei identischem letzten Rangwert die stärkere Fraktion zum Zuge kommt. Ein Losentscheid ist ausgeschlossen. Diese Regel wurde 2014 eingeführt. Auf die Magdeburger Zahlen übertragen erhielte die AfD den siebten Sitz. Damit ist nicht behauptet, dass bayerisches Recht in Sachsen-Anhalt gilt. Der Vergleich zeigt aber, dass ein Vorrang der stärkeren Fraktion eine bereits lange existierende parlamentarische Regel und keine eigens von der AfD erfundene Forderung ist.

Das etwas hinkende thüringische Kommunalrecht macht eine Einzelentscheidung: Bei gleichem Sitzanspruch entscheidet zunächst die höhere Stimmenzahl bei der Gemeinderatswahl, bei weiterem Gleichstand das Los – für jeden Ausschuss gesondert. Das betrifft Gemeinderäte, nicht den Landtag.

Wer dieselbe institutionelle Wirkung bei der CSU als demokratisch und bei der AfD als offenkundigen Verfassungsbruch bezeichnet, muss das begründen. Ebenso könnte man von der AfD fordern, zu erklären, weshalb sie eine zusätzliche Blockademöglichkeit beansprucht, die ihre parlamentarische Stärke überschreitet.

Nie vergessen – „Haltung“ rächt sich, wenn das Pendel schlägt: Ulrich Siegmund wurde im Februar 2024 als Vorsitzender des Sozialausschusses in Sachsen-Anhalt abberufen. Die Antragsteller begründeten die Abberufung mit seiner Teilnahme am Potsdamer Treffen und einer aus ihrer Sicht fehlenden Distanzierung. Siegmund hielt ihnen zu Recht vor, ihn wegen bloßer Kontaktschuld aus dem Amt zu entfernen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 18. September 2024 die Abwahl Stephan Brandners als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages und wies die Angriffe gegen die erfolglosen Wahlen von AfD-Kandidaten für weitere Ausschussvorsitze zurück.

Ist jede rechtlich zulässige Nichtwahl eine kluge parlamentarische Praxis? Wer Kandidaten unabhängig von ihrer individuellen Eignung - wie besonders die CDU - nur wegen ihrer Fraktionszugehörigkeit zur „Schwefelpartei“ ablehnt, darf jetzt nicht meckern.

Gerade hier liegt der Ball im Feld der CDU. Sie kann politische Distanz zur AfD halten und die pauschale Verweigerung parlamentarischer Zusammenarbeit beenden. Wer eine Brandmauer aufrechterhält, muss erläutern, was sie schützen soll und wo sie endet. Soll sie eine Koalition verhindern? Oder bereits die Wahl eines fachlich geeigneten Ausschussvorsitzenden, die Zustimmung zu einem sachlich richtigen Antrag? Ein ausdrücklicher Verzicht auf die Brandmauer könnte Raum für wechselseitiges Entgegenkommen schaffen.

Die letzte „Notstandsgesetze“ der letzten Anti-AfD-Mehrheit waren nicht fair, sondern der Versuch, unter CDU-Führung, sich für die Zeit nach ihrer möglichen Niederlage abzusichern. Warum sollte Siegmund „nett“ sein? Wie heißen Kompensationsangebote der CDU? Was wird zurückgenommen? Die Versuchung zur Retourkutsche ist nach dieser Vorgeschichte politisch erklärbar.
Die AfD sollte daraus nicht den Schluss ziehen, nun ihrerseits jede verfügbare Verfahrenslücke auszureizen. Gerade eine Partei, die eine Benachteiligung beklagt,

könnte politische Stärke beweisen, indem sie eine faire und nachvollziehbare Regel anbietet – mit offen definierter Gegenleistung.

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