Auch die EU griff Elon Musk direkt an

Soros' deutsche Söldner hatten vor dem AfD-Müllgutachten schon erfolglos Elon Musk angegriffen

von Alexander Wallasch

Im Fadenkreuz der woken Kampftruppe© Quelle: Grok

Soros-Kampftruppe arbeitet im Untergrund. Die linksradikale Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – sie erstellte das neue AfD-Verbotsgutachten – hatte schon Frühjahr 2025 die Plattform X von Elon Musk mit verdeckter Aktion angegriffen.

Zusammen mit der Democracy Reporting International (DRI) zog sie aber vor dem Landgericht Berlin II den Kürzeren. Die Antragsteller verlangten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Zugang zu Plattformdaten von X. Rechtsgrundlage des Begehrens war Art. 40 Abs. 12 des Digital Services Act (DSA), der unter bestimmten Voraussetzungen „qualifizierten Forschern“ Zugang zu Daten ermöglichen kann.

DRI ist laut Lobbyregister überwiegend öffentlich finanziert: EU-Kommission ca. 3,9 Mio. Euro, das deutsche Auswärtiges Amt/GIZ ca. 1,91 Mio. Euro, niederländisches Außenministerium ca. 0,88 Mio. Euro. Die EU griff also X direkt an!

Das Landgericht Berlin II erließ zunächst eine einstweilige Anordnung zugunsten der Antragsteller und verpflichtete X zur Datenherausgabe. Diese Entscheidung wurde von Kritikern als weitreichend und rechtlich zweifelhaft bewertet. Die eigentliche juristische Kontroverse bestand darin, ob diese Vorschriften im konkreten Fall tatsächlich einen einklagbaren Anspruch begründeten, ob deutsche Gerichte international zuständig waren und ob die Voraussetzungen eines Eilverfahrens vorlagen.

Besondere Aufmerksamkeit erlangte das Verfahren durch einen erfolgreichen Befangenheitsantrag von X gegen den zuständigen Richter. Im konkreten Fall war bekannt geworden, dass der Richter während seiner juristischen Ausbildung eine Referendarstation bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) absolviert hatte. Hinzu kam, dass er in sozialen Netzwerken Beiträge dieser Organisation positiv markiert beziehungsweise „geliked“ haben soll. Die Kombination dieser Umstände genügte dem Gericht, um die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen.

Weder der Richter noch die GFF deckten das vorher auf. Die Befangenheit wurde erst vom Global-Government-Affairs-Team von X aufgedeckt und anschließend im Befangenheitsantrag vorgetragen.

Was für eine linke Wehe als Richter.

 

 

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