Von RA Dirk Schmitz MA
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte gegenüber den Medien mit Blick auf den Ukrainekrieg und eine Bedrohung durch Russland:
„Ich will es mal mit einem Satz sagen, der vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen schockierend ist: Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“
Aber was soll hier auf einen zweiten Blick weniger schockieren? In der CDU gibt es angesichts angeblicher russischen „Provokationen“ am europäischen Himmel durch Holzdrohnen Stimmen, den „Spannungsfall“ auszurufen - der Mechanismus zur „Vorstufe des Dritten Weltkrieges“.
Den „Spannungsfall“ zu erklären,Oberst der Reserve Roderich Kiesewetter, u.a. Sprecher Krisenprävention der CDU/CSU-Fraktion, der Regierungspartei.
Der Autor fordert die unverzügliche Entfernung von Roderich Kiesewetter aus der aktiven Politik samt Ausschluss aus der CDU. Eine CDU, die diesen Wahnsinnigen in ihrem Namen unwidersprochen reden lässt, plant offensichtlich einen „Putsch von oben“.
Der „Spannungsfall“ ist kein Politiker-„Blabla“. Das bedeutet die Aktivierung von grundgesetzlich vorgesehenen Notstandsregelungen. Es handelt sich um das deutsche „DEFCON 2“ (Defense Readiness Condition) . Einem Schritt weiter wäre „DEFCON 1“ - der „Verteidigungsfall“. Wir befinden uns dann im Krieg.
Wovon redet Kiesewetter?
„DEFCON“ ist der Zustand der Verteidigungsbereit. Es handelt sich eigentlich um eine Einstufungsskala der US-Streitkräfte, die angibt, wie hoch die militärische Alarmbereitschaft ist. Die Skala reicht von DEFCON 5 (Friedenszeit, normale Bereitschaft) bis DEFCON 1 (höchste Alarmstufe, nuklearer Krieg unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange).
DEFCON 2 bedeutet: Zustand: Next step to nuclear war („nur eine Stufe unter dem Nuklearkrieg“). Bedeutung: Streitkräfte sind in höchster Einsatzbereitschaft, nur minimal unter dem Status des unmittelbaren Einsatzes von Nuklearwaffen. Historisches Beispiel: Während der Kubakrise 1962 befand sich das Strategic Air Command (SAC) auf DEFCON 2. Bei den USA ist die DEFCON-Stufe geheim, wenn sie tatsächlich geändert wird. Offizielle Bekanntmachungen erfolgen daher nur nachträglich oder über Leaks. Wir informieren mit einem formellen "Spannungsfall" (diesem Vorgehen) Russland. Präventivschlag? Das ist in der Sache der moderne „Mobilisierungsbefehl“. Dieser führte alleine durch das Ausrufen 1914 zum Ersten Weltkrieg.
Was bedeutet das deutsche „DEFCON 2“ für betroffene Grundrechte? Im „Spannungsfall“ können insbesondere folgende Grundrechte eingeschränkt oder modifiziert werden:
Art. 12a GG (Wehrpflicht / Dienstpflichten): Sofortige Einberufung zum Wehrdienst, Zivildienst oder sonstigen Dienstpflichten wie sofortige Arbeitsverpflichtungen (z. B. Gemeinschaftsarbeit).
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Art. 17a GG (Einschränkung von Grundrechten während des Wehr- oder Ersatzdienstes). Einschränkung der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für Personen, die Wehr- oder Ersatzdienst leisten.
Einschränkung des Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Internet).
Allgemeine Einschränkungen durch „militärischen Sicherheit“.
Art. 11 GG (Freizügigkeit)
Ausgangsbeschränkungen, Evakuierungen, Reiseverbote.
Art. 14 GG (Eigentumsgarantie)
Beschränkungen und Inanspruchnahmen von Eigentum (z. B. Beschlagnahme von Gebäuden, Fahrzeugen oder Produktionsmitteln).
Hier will jemand die Demokratie bei Ausnahmezustand beseitigen. Der Autor fordert zum Widerstand gegen solche Maßnahmen auf – bald auf Basis von Art. 20 Absatz 4 GG - allgemeines Widerstandsrecht. Eigene Aktivitäten, die uns einem Krieg aggressiv näherbringen, sind zu verweigern:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Das Gemeine an dieser Norm: Kein Gericht wird je im Vorfeld feststellen, dass es soweit ist. Auch das BVerfG nicht. Denn das ist dann von den Beseitigern annektiert. Es ist ein moralisches Ausnahmerecht. Auch einer notwendigen Zweidrittelmehrheit in diesem Bundestag ist das Recht abzusprechen, Deutschland der Vernichtung preiszugeben. Der nächste Schritt, der „Kriegsfall“ – verbrämt „Verteidigungsfall“ genannt – wird Freiheit, Grundrechte, Demokratie und Verfassung ultimativ beenden.
Gebot der Stunde ist ein ziviler Ungehorsam gegen solche kriegsvorbereitenden Maßnahmen. Meine persönliche Aufforderung: Die Wehr(dienst)erfassung ist von Betroffenen konsequent mit allen Rechtsmitteln zu verweigern. Jetzt.
Überhaupt sollte jeder bewusste Staatsbürger jede Aktivität in Richtung deutscher aktiver Kriegsbeteiligung verweigern. Liebe Reservisten: Das ist kein Schützenfest auf das unverantwortliche Politiker vorbereiten wollen. Sie werden sterben.
Und wem das jetzt verdächtig nach grüner Politik der 1980er Jahre klingt: Ja! Ich komme aus der Zeit der Friedensbewegung. Ich kann mich noch an den 10. Juni 1982 anlässlich des NATO-Gipfels in Bonn erinnern, als etwa 400.000 Menschen gegen den NATO-Doppelbeschluss und die Stationierung neuer Raketen protestierten.
Und am 22. Oktober 1983 gab es eine weitere große Friedensdemonstration in Bonn gegen die Umsetzung des NATO-Doppelbeschlusses. Große Symbolfiguren waren damals Petra Kelly und später der Ex-General Gerd Bastian. Beide hatte ich als junger freier Journalist mehrfach auch auf Auslandsreisen begleitet. Wo sind ihre Nachfolger, lieber grüner BuVo? Liebe andere Parteien?
Das fehlt mir heute auf gesamter linker, grüner und alternativer Seite. Vielleicht ist diese Grenzüberschreitung Kiesewetters die Chance, dass die Grünen und „links“ - nicht bitte wieder nur die AfD und auch die zu leise - wieder Fuß fassen in die richtige, friedliche Richtung. Als Opposition. Oder als Opposition in der Opposition.
Deutschland braucht Frieden – für die Menschen oder für das Klima – oder einfach, weil es vernünftig ist.
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Kommentar von Palmström
So allmählich entsteht der Eindruck das es in diversen politischen Kreisen zu einer Art geistiger Zwangsvorstellung kommt. Dies ist vor allem bei Leuten zu Beobachten die westlich von Wera und Elbe wohnen. Dort zittert es wie Espenlaub aus Angst vor dem Iwan den Schrecklichen. Er muss dort wohl im WKII und danach schrecklich gehaust haben.
Wie, der war gar nicht dort? Na so was aber auch. Um so mehr hat man halt Angst, oder schizophrene Vorstellungen.
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Kommentar von Marco B.
Beinahe vom Tagesbriefing vergessen: Merz keilt gegen UvdL und deren 2 Bio. Euro Wunsch für die kommende EU-Periode, und die Belgier gegen Merz, weil der 140 Mrd. Euro aus dem eingefrorenen russ. Vermögen in die UA verschieben will. Passt alles sehr gut.
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Kommentar von Marco B.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, bis über 60% der deutschen Bevölkerung Renten- und Pensions alimentiert werden müssen, aber das Geld fehlt. Guckt doch mal welches Hochgrad-Reservisten hier immer sprechen, bzw. wieviele davon mittlerweile im dt. Parlament sitzen; die AfD nicht ausgenommen. Kriegsvorbereitung seit einigen Jahren. Nun noch die Bombendrohung beim Oktoberfest, wo doch passend vor ein paar Tagen die Panikforschung bemüht wurde, und das Fest an sich finanziell schon gelaufen ist. Innere Sicherheit, damit fängt es meistens an.
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Kommentar von T S
Kiesewetter, das ist doch derjenige der fordert das „Gesülze von Friedensverhandlungen muss aufhören“.
Wenig verwunderlich frohlockt für diese der "Spannungsfall", ist in diesem "Ausnahemezustand" doch dikatatorisches Durchgreifen hochoffiziell möglich.
Solchen C*Unholden und Spezialdämokraken sollte nicht nur die Wehrerfassung verweigert werden, sondern überall konsequent die Folgsamkeit.
Auf das GrunzGesäß sollte man sich da nicht berufen, denn dieses ist im Kern ein Ermächtigungsgesetz dessen Ursprung und mithin weitgehend unveränderter Inhalt auf die Anfänge der Besatzung zurückgeht.
Merke: Grund- und Menschenrechte stehen stets über dem Grundgesetz (auf daß sich dieses in legitimatorischer Absicht vorgeblich beruft), nicht umgekehrt!
Und nun vergesst endlich Art. 20 Absatz 4 GG - außer denjenigen die in seliger Empörung weiterduseln wollen.
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Kommentar von Carl Peter
Sex and drugs and rock and roll sind ja der Ausdruck eines schmalen Lebens und so auch dann der Höhepunkt von Körper, Geist und Seele.
Es sollen aber auch nicht weltweit "Alle Gleich" sein.
Ein betreuter Transhumanismus scheint als einzige Lösung Erfolg zu versprechen, das was unten gärt, oben nicht zum Problem werden zu lassen.
Denn unten darf man ruhig unzufrieden sein, ganz unten sogar ganz unzufrieden - oben finden ein paar Königsmorde statt, unten die dreckigen Messereien und kriegsbereiten Stiefelleckereien.
Aber man darf sich nicht täuschen lassen, über oben und unten - da findet keine Spaltung statt, gespalten wird nur unten durch immer weitere konkurrierende Abhängigkeiten von oben.
Konkurrenz belebt da die Spaltung, man betrachte mal die entsprechenden Ausgaben- und Einnahmenkataloge - und man betrachte das mal als eine Kernspaltung, oder als ein ominöses Virus, und dass die Explosion und Seuche nur die da unten betrifft.
Und Spaltung kostet fast nix - bei mehr als einer Billion abzuzahlenden Schulden da unten, sind Streichungen im Alimentierkatalog gradezu lächerlich - Streichung der Pflegesrufe 1 usw., ich kann's garnicht glauben und man wird schon an die Ablehnung von sich nicht selbst ernähren könnenden Migranten angeschlichen.
Und wer hat wieder Schlange zu stehen, beim Virus "Wir machen jetzt auf Krieg"?
Und wer hat wieder Schlange zu stehen, beim Virus "Wir machen jetzt auf Frieden"?
Immer die gleichen gespaltenen und zahllosen Dummbeutel, mit Verlaub, das sind nämlich die zählenden Fakten.
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Kommentar von Kyrill Bauer
Wahrscheinlich ist die CDU wesentlich gefährlicher als selbst SPD und Grüne dahingehend, dass sie uns in einen alles vernichtenden wahnsinnigen Krieg führen wird.
Diese irre Gesellschaft, diese irre Politkunkultur - es ist die Heilige Pflicht eines Jeden, seine jetzt noch jungen Kinder davor zu schützen, für diesen Staat im Schützengraben sein Leben zu lassen.
Lasst Eure Kinder niemals, niemals zur Bundeswehr!!
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Kommentar von Winfried Bähring
Wer wie der Transatlantiker Roderich Kiesewetter (deutscher CDU-Politiker) in einem Video-Kommentar im ÖRR verkündete (Zitat): „…Wir müssen den Krieg nach Russland tragen durch Zerstörung russischer Militäreinrichtungen und Hauptquartiere“, obwohl sich Deutschland keinerlei Angriffen durch Russland gegenübersieht, müsste sich in einer friedlichen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) basiert, durch den Verfassungsschutz längst mit einer Strafanzeige am Bundesverfassungsgericht konfrontiert sehen wegen des Tatverdachts des verbalen Verstoßes gegen das deutsche Grundgesetz, insbesondere gegen
Artikel 26: Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker und (zumindest ideologische) Vorbereitung eines Angriffskrieges, zumindest jedoch militärischer Maßnahmen außerhalb Deutschlands mit Angriffscharakter
Artikel 87a: Inkaufnahme oder bewusste Einplanung des missbräuchlichen Einsatzes der deutschen Streitkräfte und militärischen Materials für militärische Maßnahmen mit Angriffscharakter außerhalb Deutschlands
Kiesewetter betreibt mit seinen Einlassungen aus meiner Sicht vorsätzlich und grob fahrlässig Kriegshetze gegen Russland und provoziert als diplomatischer Totalversager eine militärische Ausweitung des BILATERALEN Russland-Ukraine-Konfliktes auf Deutschland.
Er wäre damit mitverantwortlich für die dann zu befürchtenden materiellen und gesundheitlichen Schäden (bis hin zu Todesopfern) in der deutschen Bevölkerung.
Allein dies ist unverantwortlich und inakzeptabel.
Kiesewetter ruft teilweise unverholen, teilweise subtil, aber zweifelsfrei zu militärischen (Angriffs-) Handlungen auf ein fremdes Hoheitsgebiet (hier konkret Russland) auf, obwohl von diesem weder militärische Angriffshandlungen auf das deutsche Territorium angedroht , geschweige denn verübt wurden.
Es liegt also für Deutschland weder ein „Spannungs“- noch ein Verteidigungs-Fall vor, der eine entsprechende militärische Gegenreaktion unter deutscher Beteiligung im Rahmen einer Verteidigungsreaktion evtl. rechtfertigen könnte.
Kiesewetter erfüllt damit den Tatverdacht der Kriegshetze, denn er unternimmt Handlungen, die geeignet sind oder/und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines (Angriffs-) Krieges vorzubereiten, der nicht aus einer Verteidigungs-Situation entspringt.
Gemäß Art 26 (1) GG sind seine Äußerungen also verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.
Wenn man weiter bedenkt, dass an der von Kiesewetter geforderten „Zerstörung russischer Militäreinrichtungen und Hauptquartiere“ auch die nationalen Streitkräfte Deutschlands beteiligt wären, sind seine oben zitierten Äußerungen auch nach Art 87a (2) GG verfassungswidrig und damit strafbar, denn Art 87a (2) GG besagt:
„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“.
„Präventive“ militärische (Angriffs-) Handlungen stellen aber keine Verteidigungsmaßnahmen dar, denn das könnte praktisch jeden Angriff als Verteidigungsmaßnahme rechtfertigen, um dem Gegner „zuvor zu kommen“.
Das gilt erst recht für ein fremdes Hoheitsgebiet, von dem keine akute militärische Bedrohung für Deutschland ausgeht.
Damit verstößt Kiesewetter also auch gegen Art 87a (2) GG.
Damit aber nicht genug:
Mit der jüngsten Forderung Kiesewetters zur Ausrufung des „Spannungsfalls“ nach Art 80a GG betreibt er nun den „legalen“ Missbrauch des Grundgesetzes zum Schaden der Bevölkerung, denn dieser ist bereits mit massiven Grundrechtseinschränkungen verbunden.
Dazu muss man Folgendes bedenken:
Der „Spannungsfall“ war nicht schon immer Teil des Grundgesetzes.
Er wurde erst im Rahmen der berüchtigten „Notstandsgesetze“ (Notstandsverfassung) 1968 (also in der Ära des "kalten Krieges“) ins Grundgesetz eingefügt und ermöglicht eklatante Eingriffe in verschiedene Grundrechte. Er wurde bis heute nicht wieder entfernt, obwohl die Ära des kalten Krieges längst beendet schien.
Die Feststellung des “Spannungsfalles“ setzt allerdings eine Spannungslage im Sinne einer außenpolitischen Konfliktsituation voraus, die (Zitat) "MIT GROSSER/ERHEBLICHER WAHRSCHEINLICHKIET ZU EINEM BEWAFFNETEN ANGRIFF AUF DIE BUNDERREPUBLIK DEUTSCHLAND FÜHREN WIRD“.
Es bestand aber zumindest solange gar keine außenpolitische Konfliktsituation (mit Russland), bis sich deutsche Superdemokraten , die sich aber, wie auch Kiesewetter, letztlich alle als Bellizisten entpuppten, in den BILATERLAEN Russland-Ukraine-Konflikt einmischten und mit dieser selbstverschuldeten Eskalation zum Nachteil Deutschlands nun auch noch die Ausrufung des Spannungsfalls rechtfertigen wollen.
Kiesewetter pfeift also nicht nur auf Art 26 (1) und Art 87a (2) des Grundgesetzes, sondern er missbraucht es mit seiner Forderung nach Ausrufung des Spannungsfalls gemäß Art 80a GG auch noch schamlos für seine Eskalationsbestrebungen und die weitere Konditionierung des deutschen Volkes in Richtung Krieg gegen Russland.
Und schon der nächste logische Schritt der Eskalationsspirale wäre die Ausrufung des Verteidigungsfalls.
Dann wäre Deutschland praktisch im Krieg gegen Russland, einem Land, das Deutschland nicht bedroht hat, aber von Leuten wie Kiesewetter & Co. versucht wird, der deutschen Bevölkerung diese (angebliche) Bedrohung einzureden.
Wollen wir als deutsches Volk und als „gebranntes Kind“ uns das wirklich (erneut!) einreden lassen???
Das Grundgesetz gibt dem deutschen Volk heute das Recht zum Widerstand nach Art. 20 (4):
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Verweigern wir also diesmal Kiesewetter & Co. rechtzeitig die Gefolgschaft in den Krieg, ehe es (wieder) zu spät ist.